Nach unseren Informationen ergab sich für Flug X3 6682 am 17.11.2018 eine nicht unbeachtliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen München zum Flughafen Hurghada verbringen. Aber obwohl die Airline TUIfly als zuständige Organisation für eine planmäßige Durchführung einstehen sollte, kam der Flug nicht pünktlich am Ziel an.

Aufgrund der Verspätung des Fluges X3 6682 am 17.11.2018 besteht deshalb für alle Fluggäste möglicherweise ein Recht auf Entschädigung gegen die verantwortliche Airline. Eine entsprechende Forderung gewährt die FluggastrechteVO nämlich, sobald ein Flug gecancelt wird, sich über drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit verpasst wird. Das Recht auf Ausgleichszahlung entfällt lediglich, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, erkennt unser Entschädigungsrechner automatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Den Fluggästen des Fluges X3 6682 am 17.11.2018 bieten wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Direktzahlung in Höhe von 274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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