Unser Beitrag informiert verständlich zu den 2024 geltenden Regelungen für Stornierungen von Air-France-Flügen und Buchungsänderungen. Wir behandeln eingehend folgende Themen:

Dabei erfahren Sie unter anderem, wie Sie als Air France Kunde selbst für ungenutzte Economy Light Tickets eine Rückerstattung in Höhe von durchschnittlich 30€ pro Flug und Passagier auf der Kurzstrecke erhalten und sogar mehrere 100 Euro auf Langstreckenflügen.

Zudem leitet Sie unsere Checkliste Punkt für Punkt durch den Prozess aus Stornierung, Anspruchserrechnung und dessen Durchsetzung gegenüber Air France. Ein Frage-Antwort-Katalog am Schluss des Artikels liefert darüber hinaus präzise Informationen zu wesentlichen Einzelaspekten.

Übersicht zur Stornierung eines Fluges mit Air France

In der folgenden Checkliste sind die wesentlichen drei Schritte erklärt, die Air France Kunden von der Stornierung ihres Fluges bis zur (anteiligen) Rückerstattung des Ticketpreises führen.

Schrittweise Anleitung Flugstornierung Air France

Beachten Sie: Air France Kunden profitieren lediglich bei bis zum 28.06.2022 gebuchten Flüge von Sonderangeboten, die die Stornierung und Umbuchung betreffen. Für jüngere Buchungen gelten die Sonderregeln nicht mehr (Stand: 24.04.2024). Nur wer zu Corona-Zeiten buchte, sollte kontrollieren, ob auch er die neuen Regelungen für seine Buchung nutzen kann. Der Artikel erklärt sie detailliert in einer gesonderten Rubrik zu Corona-Spezialkonditionen.

Sind solche nicht für den eigenen Flug anwendbar, empfehlen sich die nachstehenden drei Handlungsschritte zur Stornierung:

1. Stornierung des Fluges

Ob eine Stornierung mit anschließender Rückerstattung des teilweisen oder vollständigen Ticketpreises möglich ist, richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Für die Mehrheit der Buchungskategorien besteht diese Möglichkeit nicht. Dennoch empfiehlt Air France in jedem Fall eine ausdrückliche Stornierung.

Jene lässt sich schnell und bequem online vornehmen. Nach dem Login auf der Air France Homepage mit dem sechsstelligen Buchungscode und dem Nachnamen kann der Reisende seine Buchung unter dem Reiter „Meine Buchungen verwalten“ anpassen.

Telefonisch ist eine Kündigung der Flugbuchung ebenfalls möglich. Erreichbar ist die Air France Servicehotline montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 69 2999 3772. Nähere Informationen zu den Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten bei Air France je nach Buchungsklasse erläutert der Artikel im verlinkten Abschnitt.

2. Ermittlung des erstattungsfähigen Anteils des Buchungspreises

Air France leistet nur bei Buchung eines höherpreisigen Tarifs mit besonderer Flexibilität ohne Weiteres eine (fast) vollständige Rückzahlung des Ticketpreises, wenn der Passagier seine Buchung selbst storniert. Ungeachtet dessen haben alle Fluggäste einen gesetzlichen Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Diese belaufen sich bereits für einen Flug aus Deutschland nach Frankreich für die einzelne Teilstrecke regelmäßig auf über 30 € pro Person. Solche im Ticketpreis einkalkulierten Flugnebenkosten erhebt die Airline nämlich nur, um sie an Flughäfen und Steuerkassen auszukehren, wenn ein Passagier tatsächlich mitfliegt. Ansonsten muss Air France ihrer Pflicht nachkommen und den Betrag zurückführen, damit keine ungerechtfertigte Bereicherung für das Unternehmen verbleibt.

Ermitteln lässt sich die genaue Anspruchshöhe in den meisten Fällen aus der Auflistung in der Ticketrechnung oder Buchungsbestätigung. Sind die dortigen Angaben unvollständig oder ungenau, hilft der kostenlose Online-Rechner unser Fluggastportals Ersatz-Pilot unkompliziert und kostenfrei bei der Ermittlung.

3. Anspruchsdurchsetzung zur Rückerstattung

Air France verspricht allen Passagieren eine vollständige oder teilweise Erstattung ihres Ticketpreises, die einen entsprechenden Tarif gebucht haben. Außerdem sieht sie sich dem Gesetz verpflichtet, dem Anspruch auf anteilige Erstattung der Steuern und Gebühren eines jeden Fluggasts nachzukommen, der seinen Flug nicht antritt (siehe ABB Air France 4.2).

Im Anschluss an die Stornierung des Tickets stellen Fluggäste den Antrag auf Erstattung. Über die Webseite der Airline ist dies unter “Meine Buchungen” bequem und kostenfrei möglich. Natürlich kann der Antrag aber auch telefonisch oder persönlich gestellt werden, dann jedoch nur gegen zusätzliche Gebühr.

Der Erfahrung nach treten dennoch häufig Probleme bei der Rückerstattung auf. Entweder es erfolgt über lange Zeit keine Rückmeldung des Flugunternehmens oder die Zahlung bleibt sogar ganz aus. Nötig ist es dann, vor Gericht zu ziehen, wenn der Passagier das ihm zustehende Geld zurückerhalten möchte. Ein hohes Kostenrisiko sowie vermehrter Arbeits- und Zeitaufwand sind die Folgen.

Alternativ nimmt der Fluggast den Service unseres Fluggastportals Ersatz-Pilot in Anspruch. Nach kurzer Dateneingabe im Web-Formular und darauffolgender positiver Fallprüfung, leistet Ersatz-Pilot innerhalb von 48 Stunden eine Barerstattung abzüglich einer überschaubaren Provision von 17-20% der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren. Gleichzeitig ist der Fluggast von jeglicher Verantwortung und weiteren Kosten für die Durchsetzung seiner Forderung entbunden. Ersatz-Pilot übernimmt nach Auszahlung die Rechtsverfolgung gegen die Airline vor Gericht.

Die nachstehenden Abschnitte des Artikels thematisieren im Detail die einzelnen Prozessschritte von der Stornierung des Air France Fluges bis zur Erstattung des erstattbaren Anteils des Buchungspreises. Auch Umbuchungen sowie die momentan geltenden Corona-Sonderkonditionen der Airline werden beschrieben. Was ein Betroffener nach Stornierung genau für eine konkrete Flugverbindung zurückverlangen kann, ermittelt ansonsten kostenfrei unser Entschädigungsrechner direkt hier:

Auf welchen Wegen kann man einen Air France Flug stornieren?

Kontaktdaten zur Stornierung von Flügen bei Air France

Außerhalb der aktuell gültigen Corona-Sonderregelungen hängen die Bedingungen für Stornierung und Erstattung eines Fluges maßgeblich vom gebuchten Tarif ab. Nach ihm richten sich Stornierungsmöglichkeiten sowie eventuell anfallende Gebühren.

Air France unterscheidet bei den verfügbaren Buchungsklassen zunächst zwischen Kurz- und Mittelstreckenflügen mit Zielen in Europa, Nordafrika oder Israel und Langstreckenflügen. Je nach Tarif kann es dabei auf jedweden Verbindungen vorkommen, dass keinerlei Erstattungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.

Es empfiehlt sich dennoch in jedem Fall, Air France vor Abflug ausdrücklich über die Stornierung zu informieren, vor allem wenn der Fluggast einen weiteren Bestandteil des Flugscheins nutzen möchte (z.B. für den Rückflug). Fliegt er die Flugscheine nämlich nicht in der gebuchten Reihenfolge aus und setzt die Airline nicht in Kenntnis, fällt laut den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Air France ein pauschaler Tarifzuschlag an. Dieser beträgt 125-300€ für einen innereuropäischen Flug und 500-1.500€ für einen Interkontinentalflug (siehe ABB Air France 3.4).

Der schnellste und unkomplizierteste Weg für die Stornierung führt über das Online-Benutzerkonto auf der Homepage der Fluglinie. Erfolgte der Kauf des Tickets mittels einer Kreditkarte, kann sich der Kunde mit der sechsstelligen Buchungsnummer und Nachnamen einloggen. Aufrufen lässt sich ein Flug mit den jeweils geltenden Stornierungsbedingungen auf diesem Wege unter dem Reiter „Meine Buchungen“. Hier nimmt man die gewünschte Stornierung oder Umbuchung vor.

Hat der Fluggast seine Verbindung mit einem anderen Zahlungsmittel oder auf einem anderen Weg erworben (z.B. an einem Flugschalter oder telefonisch), erfolgt die Kündigung einer Flugbuchung über die Telefonnummer des Kundendienstes. Dieser ist montags bis freitags von 08-20 Uhr und samstags von 09-17:30 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 69 2999 3772.

Achtung: Hat ein Passagier das Flugticket bei einem Drittanbieter erworben (z.B. bei einem Reisebüro oder einem Buchungsportal), ist dieser für die Stornierung verantwortlich und muss in Kenntnis gesetzt werden. Über die jeweils gegebenen Stornierungsbedingungen belehrt meist die Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung. Häufig wird mit der Bestätigung des Ticketkaufs auch ein Stornierungslink per Mail versendet.

Zu welchen Konditionen lässt sich ein Air France Flug stornieren?

Sind die seit 2020 gültigen Corona-Sonderregelungen auf einen Flug nicht mehr anwendbar, richten sich die Möglichkeiten zur Stornierung und Erstattung nach dem gebuchten Tickettarif von Air France.

  • Auf der Kurz- und Mittelstrecke leistet die Airline im „Economy Flex“ und „Business Flex“ Tarif lediglich eine Erstattung, wenn der Fluggast seine Verbindung aus persönlichen Gründen storniert.
  • Bei einem Langstreckenflug im „Economy Flex“ Tarif ist das Ticket dagegen immerhin gegen Gebühr erstattungsfähig; ähnlich verhält es sich künftig in den Tarifgruppen „Economy Premium Flex“ sowie „Business“. Hier muss der Passagier für Verbindungen mit Reisedatum ab dem 1.1.2023 eine Stornierungsgebühr von 200€ entrichten.
  • Eine kostenfreie Erstattungsmöglichkeit genießen ausschließlich Passagiere der ersten Klasse („La Première“).
  • In allen sonstigen Buchungsklassen, d.h. insbesondere die günstigen Tarife „Economy Light“ und „Economy Standard“, sind keine Erstattungen vorgesehen.

Für alle tarifmäßig zugelassenen Erstattungsanträge berechnet Air France zusätzlich eine Servicegebühr von 20€.

Ist das Ticket des Fluggastes ganz oder teilweise erstattungsfähig oder möchte der Passagier zumindest die anteilige Rückzahlung seiner gezahlten Steuern und Gebühren beantragen, kann er dies online erledigen, wenn er seinen Flugschein mit einer Kreditkarte gezahlt hat. Nach dem Login mit Buchungscode und Nachnamen fehlt nach der Stornierung lediglich noch ein Klick auf den Button „Erstattung des Tickets beantragen“ und das nötige Formular erscheint.

Umbuchung als Alternative bei Air France?

Möchte ein Air France Kunde seine Reise lediglich verschieben und sie kurz darauf nachholen, könnte die Umbuchung anstelle einer Stornierung eine gute Alternative sein.

Beinahe alle Tarife, die Air France anbietet, sehen auch außerhalb der Corona-Sonderkonditionen die Möglichkeit zu einer Umbuchung vor. Im Vergleich zu anderen Fluglinien fallen die Umbuchungsgebühren dabei sehr moderat aus.

  • Auf Kurz- und Mittelstreckenflügen enthält der Tarif „Economy Light“ regulär eine Umbuchungsmöglichkeit nur gegen Zahlung einer Gebühr von 70 Euro pro Ticket.
  • Passagiere mit „Economy Standard“ Tickets können dagegen alle Flüge ohne Umbuchungsgebühr umschreiben lassen (zum Beispiel auf ein anderes Datum). Diese zusätzliche Flexibilität in der Standard-Buchungsklasse ergibt sich bis 2024 noch als Nachfolgeregelung der Corona-Sonderkonditionen. Womöglich kommt es allerdings in Zukunft wieder zur Erhebung von Umbuchungsgebühren, wenn sich der Flugverkehr noch weiter normalisiert.
  • In den Tarifen „Economy Flex“, „Business Standard“ und „Business Flex“ entfällt die Servicegebühr sogar gänzlich. Lediglich eine eventuelle Preisdifferenz zum neu gebuchten Flug muss der Fluggast hier grundsätzlich selbst tragen.
  • Auf der Langstrecke sind alle Economy, Business und First Class („La Première“) Tarife ohne zusätzliche Kosten umbuchbar.

Je nach dem Kontaktweg, auf dem umgebucht wird, fällt daneben eine Bearbeitungsgebühr an. Sie beträgt für alle Air France Verbindungen zwischen 15€ und 35€ pro Buchungsänderung. Führt der Fluggast die Umbuchung online über die Air France Homepage aus, fällt diese Servicegebühr allerdings weg.

Über die Internetseite der Fluglinie führt damit der einfachste und schnellste Weg einer Umbuchung. Der Passagier wählt sich dort mit seinem Nachnamen und dem sechsstelligen Buchungscode ein und kann seine Flugdaten unter „Meine Buchungen verwalten“ ändern.

Alternativ kann man umbuchen, indem man wie bei der Stornierung die Servicehotline unter der Rufnummer +49 (0) 69 2999 3772 kontaktiert. Erreichen lässt sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17:30 Uhr. Für eine telefonische Umbuchung erhebt Air France eine Gebühr von 20€. Eine weitere Alternative ist die persönliche Umbuchung am Flughafenschalter. Wurde das Ticket bei Air France direkt gebucht, verlangt die Airline dafür eine Gebühr von 15€, bei Buchungen über einen Drittanbieter werden 30€ fällig.

Wann muss Air France welche Teile des Flugpreises erstatten?

Überblick über die unterschiedlichen erstattungsfähigen Komponenten des Preises eines Air France Fluges

Annulliert nicht Air France einen Flug, sondern cancelt der Fluggast selbst seine Verbindung, halten nur wenige Tarife der Airline die Möglichkeit bereit, sich den Buchungspreis komplett oder zumindest in großen Teilen erstatten zu lassen.

Welche Tarife eine Erstattung vorsehen, haben wir oben in der Rubrik zu den Buchungskonditionen dargelegt. Sieht Ihre Buchungsklasse eine Erstattung vor, ermitteln Sie den erstattbaren Betrag, indem Sie vom Gesamtpreis Ihrer Buchung etwaige Gebühren je nach Tarif und Weg der Stornierung abziehen. Gewährt Air France dagegen regulär keine Stornierung, sind Sie hinsichtlich der Erstattung auf die gesetzlichen Ansprüche verwiesen (hierzu mehr im nächsten Abschnitt).

Teilerstattung in günstigen Buchungsklassen: Air Frances Bekenntnis zur gesetzlichen Regelung

Unabhängig von tarifbezogenen Rechten gegen die Airline verfügt jeder Fluggast über einen gesetzlichen Anspruch auf die anteilige Rückzahlung von Steuern und Gebühren, die im Buchungspreis eingerechnet sind. Das sind zum Beispiel Flughafengebühren, Luftsicherheitsgebühren und die staatliche Luftverkehrssteuer. Jene Gelder muss die Fluggesellschaft nur für die Passagiere tatsächlich abführen, die ihren Flug mit Air France wahrnehmen. Fliegt ein Airline-Kunde dagegen nicht mit, darf das Flugunternehmen den überschüssigen Betrag nicht behalten, sondern ist verpflichtet, ihn zurückzuführen.

Air France stellt online ein Antragsformular bereit, das Fluggäste auch für den Antrag auf anteilige Erstattung ihrer Steuern und Gebühren nutzen können. Dort ist vermerkt, dass die Fluglinie Steuern und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erstattet, auch wenn der Tickettarif keine Erstattung des Buchungspreises vorsieht.

Alternativ kann der Passagier seinen Antrag auf Erstattung auch telefonisch stellen. Montags bis freitags von 08 bis 20 Uhr und samstags von 09 bis 17.30 Uhr kann man sich hierzu an folgende Rufnummer wenden: +49 (0) 69 2999 3772. Zudem ist ein persönlicher Antrag an einem Air France Flugschalter direkt am Flughafen möglich. Doch berücksichtigen Sie: Für telefonisch und persönlich gestellte Erstattungsanträge erhebt die Airline eine Bearbeitungsgebühr von weiteren 20€.

Stornierung bei Krankheit oder Todesfall

Erkrankt ein Passagier vor Reiseantritt schwer oder liegt im engsten Familienkreis ein Krankheits- oder Todesfall vor, sodass ein Reiseantritt unmöglich ist, zeigt sich Air France wie zahlreiche weitere Luftfahrtunternehmen kaum kulant. Die tarifabhängigen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten auch in diesem Fall weiter.

Erkrankt ein Passagier nach Reiseantritt oder verstirbt gar am Aufenthaltsort, gestattet Air France jedoch Ausnahmen für den Reisenden und mitreisende nahe Angehörige. Kann der Fluggast aufgrund einer Erkrankung seine Rückreise nicht wie geplant wahrnehmen, verlängert die Airline den Flugschein nach Vorlage eines ärztlichen Attests, bis die Reisefähigkeit des Kunden wieder hergestellt ist. Das Attest muss die fehlende Reisefähigkeit bescheinigen sowie belegen, dass die gesundheitlichen Probleme bei Reisebeginn noch nicht bekannt waren. Außerdem verlängert die Airline auf Wunsch auch die Gültigkeit der Flugtickets naher Familienangehöriger, die den Erkrankten begleiten (siehe ABB Air France 3.2.c).

Verstirbt ein Air France Passagier am Aufenthaltsort seiner Reise, verlängert die Fluggesellschaft auf Wunsch die Gültigkeit der Flugscheine der mitgereisten Angehörigen oder sorgt für einen vorgezogenen Rückflug. Gleiches gilt, wenn ein naher Familienangehöriger eines Reisenden zu Tode kommt. Als Nachweis benötigt Air France eine gültige Sterbeurkunde. Außerdem sind Umbuchungen auf ein neues Flugdatum auf 45 Tage nach Todesdatum begrenzt (siehe ABB Air France 3.2.d).

Gesetzlicher Anspruch des Fluggastes bei Stornierung

Die Tarifregelungen von Air France lassen zumindest in den günstigeren Buchungsklassen keine teilweisen oder vollständigen Erstattungen des Ticketpreises zu, wenn ein Kunde seinen Flug auf eigenen Wunsch storniert. Aus dem geltenden deutschen Recht ergibt sich dennoch ein Anspruch auf die Rückzahlung der für den Flug veranschlagten Steuern und Gebühren, die die Airline nun nicht abführen muss (§§ 812, 648 BGB). Weitergehende Rechte auf Erstattung hat ein Passagier jedoch nicht, es sei denn er hat einen höherpreisigen Tarif mit zusätzlicher Flexibilität gebucht.

Mit Hilfe der Angaben auf der Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung lässt sich die genaue Höhe der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren meist schnell ermitteln. Die Angaben finden sich regelmäßig auf der zweiten Seite der PDF zur Bestätigung des Ticketkaufs an folgender Stelle (gelb gekennzeichnet):

Beispiel Buchungsbestätigung Air France Steuern und Gebühren

Es kann jedoch gerade bei Buchungen über Drittanbieter vorkommen, dass die Auflistung auf den Reisedokumenten unvollständig ist. Unterstützung findet der Passagier dann durch den Online-Rechner des Fluggastportals Ersatz-Pilot. Nach wenigen Eingaben errechnet das Prüfungsmodul kostenlos und unverbindlich die individuelle Anspruchshöhe. Die Nutzung des Online-Rechners verpflichtet ausdrücklich nicht zur Beauftragung von Ersatz-Pilot bei der Durchsetzung des Anspruchs.

Herangehensweise zur Durchsetzung des Rechts auf Ticketerstattung

Gegenüberstellung der Herangehensweisen zum Einfordern einer Ticketerstattung von Air France

Nach Klärung der individuellen Anspruchshöhe schließt sich die Frage an, auf welchem Weg der Fluggast nun möglichst erfolgversprechend und dabei kosten- und risikoarm sein Geld zurückerhält. Drei Optionen stehen zur Auswahl:

1. Selbständige Durchsetzung gegenüber Air France

Air France knüpft die Erstattungsbedingungen für Flugtickets hauptsächlich an den jeweiligen Tarif, zu dem der Fluggast seine Reise gebucht hat. Allerdings ist sich die Airline auch über ihre Verpflichtung zur Rückzahlung der Steuern und Gebühren im Falle einer Stornierung bewusst und hat für diesen Zweck ein Antragsformular zur Verfügung gestellt (siehe ABB Air France 4.2).

Dem Airline-Kunden steht es jederzeit zu, den Kontakt mit Air France aufzunehmen und seinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung geltend zu machen. Damit verbunden sind allerdings oft ein zeitaufwendiger Schriftverkehr sowie eine mehrwöchige oder gar mehrmonatige Wartezeit, bis Zahlungen tatsächlich geleistet werden.

Zum Teil wird es sogar erforderlich, die Forderung einzuklagen. Üblicherweise liegt der Streitwert unter der Grenze von 5.000€, was bedeutet, dass der Fluggast keine anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen muss, sondern selbst in einem eventuellen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht auftreten darf (§ 23 Nr. 1 GVG; §§ 78 Abs. 1, 79 Abs. 1 ZPO). Der Verzicht auf Rechtsbeistand verringert zwar das Kostenrisiko, beseitigt es aber nicht gänzlich. Denn in jedem Fall muss der Reisende einen Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114 € tragen (§ 12 Abs. 1 GKG). Außerdem besteht weiterhin die Gefahr des Unterliegens vor Gericht gegen die Fluglinie. In diesem Fall müsste der Kläger auch die Anwaltskosten der Gegenseite vollständig allein übernehmen.

Kommt es zu einer Zahlungsverweigerung der Fluggesellschaft und daran anschließend zu einem Rechtsstreit, trägt der Passagier deshalb bei eigenständiger Durchsetzung ein recht hohes finanzielles Risiko. Wir empfehlen aus diesem Grund, das Angebot der Airline zunächst zu nutzen und einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Bleibt dieser jedoch unbeantwortet, sollte der Fluggast einen alternativen Weg der Rechtsverfolgung einschlagen, beispielsweise über unser Fluggastportal Ersatz-Pilot.

2. Erstattung gegenüber Air France mit anwaltlicher Unterstützung einfordern

Ist Air France zahlungsunwillig, kann ein Fluggast einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderung auf Erstattung beauftragen. Nachteilig ist dabei das zusätzliche Kostenrisiko, das durch den Anwalt zunächst einmal entsteht. Dessen Honorar wird von der Gegenseite nämlich auch nur dann übernommen, wenn der Passagier gegen Air France gewinnt (§ 91 Abs. 2 ZPO).

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Verfahrenskosten, zumeist abzüglich einer in der Versicherungspolice definierten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Zunächst muss außerdem die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegen, bevor der Anwalt seine Tätigkeit aufnehmen kann. Dies sorgt wiederum für einen Zeitverzug.

3. Verwertung des Anspruchs auf Ticketerstattung mit Ersatz-Pilot

Beide nun dargelegten Optionen belasten den Air France Kunden mit einem Kostenrisiko sowie einem nicht zu unterschätzenden Arbeits- und Zeitaufwand. Bevor das Gericht seine Entscheidung nicht trifft, ist sich der Passagier zudem ungewiss, ob er die ihm zustehende Erstattung tatsächlich vollumfänglich erhält.

Ersatz-Pilot ist mit diesen Problemstellungen vertraut und setzt für seine Kunden die Erstattungsansprüche bequem, schnell und ohne Risiken gegen die Airline durch. Damit nimmt unser Fluggastportal eine Sonderrolle ein, weil etliche andere Anbieter wie Flightright und FairPlane keinen Service für Fälle bereitstellen, in denen der Fluggast selbst storniert.

Einen Antrag auf Direkterstattung können Sie bequem online stellen. Unser Formular fragt innerhalb weniger Minuten alle zur Fallprüfung notwendigen Daten ab. Ist das Ergebnis positiv, übernehmen wir die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber Air France und damit jegliche entstehenden Kosten sowie den Arbeitsaufwand. Der Antragsteller erhält die Auszahlung seiner Erstattungssumme innerhalb von 1-3 Tagen, abzüglich einer zuvor festgelegten Provision von 17-20%. Mit Ersatz-Pilot bekommen Fluggäste also zuverlässig 80-83% ihres Anspruchs erstattet und sind gleichzeitig von allen Risiken und weiteren Arbeitsschritten befreit.

Spezielle Konditionen für das Stornieren oder Umbuchen von Air France Flügen zu Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie sorgt weltweit für immer wieder wechselnde Reisewarnungen, Beschränkungen des Flugverkehrs oder gar komplette Einreisestopps. Dies erschwert eine verbindliche Reiseplanung.

Air France versucht, den Kunden mit flexibleren Regelungen für Umbuchung und Erstattung in allen Tarifgruppen sowie weiteren Optionen entgegenzukommen und Verlustrisiken zu minimieren. Nachfolgend erläutert der Artikel die Corona-Sonderkonditionen im Detail.

1. Annullierung eines Fluges durch Air France

Rechte bei coronabedingter Flugannullierung durch Air France Übersicht
Muss Air France aufgrund der Corona-Pandemie einen Flug annullieren, bietet die Airline ihren Kunden mehrere Optionen an:

  • Umbuchung: Ist ein alternativer Flug mit freien Kapazitäten verfügbar, kann Air France eine kostenfreie Umbuchung vornehmen und der Passagier kann seine Reise zeitnah antreten oder fortsetzen. Fluggäste dürfen auch eine Verbindung zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl nutzen, sofern Sitzplätze frei sind.
  • Flug-Voucher: Alternativ zu einer Barerstattung des Reisepreises erhält der Fluggast auf Wunsch einen Voucher im gleichen Wert, den er innerhalb eines Jahres für die Buchung neuer Flüge oder Air France Produkte einsetzen kann. Wurde der Reisegutschein aufgrund eines annullierten Fluges ausgestellt, ist er erstattungsfähig. Auf Antrag kann er also später in eine Barerstattung umgewandelt werden, falls der Passagier dies wünscht.
  • Rückerstattung des Flugpreises: Wird ein Flug seitens der Airline annulliert, haben Passagiere grundsätzlich einen Anspruch auf die Barerstattung des Ticketpreises. Air France überweist innerhalb von sieben Tagen den Betrag per Banküberweisung oder Scheck zurück. Nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch erhält der Fluggast stattdessen einen Gutschein.

2. Privilegien bei nicht annullierten Flügen

Aber auch wenn ein Fluggast für sich entscheidet, einen bestimmten eigentlich planmäßig durchgeführten Flug nicht antreten zu wollen, zeigt sich Air France zu Corona-Zeiten sogar noch im Jahr 2023 flexibel und räumt folgende Optionen ein:

2.1 Umbuchung eines gebuchten Fluges

Für alle bis zum 28.06.2022 gebuchten Flüge lockerte Air France generell die Umbuchungsregelungen. Unabhängig vom gebuchten Tarif sind Reiseziel und Reisedatum einmalig abänderbar. Die Umbuchung ist kostenlos und bis zum ersten Geltungstag des Flugscheins möglich. Erhalten bleibt dieses vergünstigte Umbuchungsrecht sogar bis ins Jahr 2024, das heißt auch für später als am 28.06.2022 gebuchte Flüge, wenn diese zumindest im Economy Standard Tarif bestellt wurden (Stand: 24.04.2024).

Um sein Ticket ohne Bearbeitungskosten umzuschreiben, nimmt der Fluggast am besten seine Umbuchung schnell und ohne Servicegebühr online vor. Nach dem Login mit seinem sechsstelligen Buchungscode sowie dem Nachnamen lassen sich unter „Meine Buchungen“ Änderungen vornehmen.

Allerdings kann es sein, dass bei alten Tickets im Economy Light Tarif die Funktionalität im Online-Bereich zur Verwaltung der Buchung eine direkte Änderung der Reisedaten inzwischen nicht mehr zulässt. In diesem Fall bietet Air France aber an, sich mit dem Kundendienst in Verbindung zu setzen, um die Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen. Dann erfolgt die Umbuchung telefonisch über die Servicehotline oder das Kontaktformular.

2.2 Stornierung und Erstattung eines gebuchten Fluges

Storniert ein Air France Kunde seinen Flug selbst, obwohl dieser planmäßig stattfindet, leistet die Airline keine Barerstattung des Ticketpreises außerhalb der tariflichen Bestimmungen. Allerdings bietet die Airline für alle Flüge seit Beginn der Corona-Pandemie bis auf Weiteres die Erstattung des Flugpreises als Voucher im Wert des Tickets an, wenn der gebuchte Tarif keine Erstattung vorsieht (Stand: 24.04.2024).

2.3 Erhalt eines Vouchers

Alternativ zu einer Barerstattung kann der Air France Fluggast einen Voucher über den vollständigen Wert des Ticketpreises auswählen, wenn er beispielsweise einen Flug nicht wahrnehmen, aber auch noch keine direkte Umbuchung vornehmen möchte. Die Voucher-Regelung gilt für alle Flugtickets mit einem Abflugdatum während der Corona-Pandemie seit 2020 bis auf Weiteres, also auch für künftig gebuchte (Stand: 24.04.2024). Der Voucher besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. In dieser Zeit ist der Passagier berechtigt, ihn zum Erwerb neuer Tickets oder Services von Air France, KLM, Delta Airlines oder Virgin Atlantic zu verwerten. Für den Antrag auf Ausstellung des Vouchers nutzen Passagiere am besten den Weg über das Online-Konto auf der Webseite der Airline. Nach dem Login mit dem sechsstelligen Buchungscode sowie dem Nachnamen oder alternativ mit dem persönlichen Benutzerkonto, sind Änderungen des Fluges unter „Meine Buchungen verwalten“ möglich. Hier findet sich das Formular zur Beantragung des Gutscheins.

Normalerweise bearbeitet Air France Anträge innerhalb von sieben Tagen. Vorübergehend kann es gerade in der Corona-Pandemie aufgrund des hohen Antragsvolumens jedoch einige Wochen dauern. Der Voucher wird an die Emailadresse versendet, die zur Buchung des Tickets hinterlegt ist. Einlösbar ist der Voucher ebenfalls über das Benutzerkonto auf der Air France Homepage. Kauft der Fluggast ein neues Ticket, wählt er beim Bezahlvorgang den Reisegutschein als Zahlungsart und gibt die Gutscheinnummer ein. Dabei ist es möglich, den Voucher für mehrere Käufe zu nutzen, bis sein Wert aufgebraucht ist.

Sofern die Airline einen Flug selbst gecancelt hat, ist der Voucher als Barauszahlung erstattbar, wenn der Air France Kunde ihn nicht für eine Neubuchung verwenden möchte. Ebenfalls erstattungsfähig sind Voucher für Flüge, die spätestens am 31.03.2022 gebucht wurden und vor Ende Juni 2022 stattfinden sollten. Ansonsten, d.h. bei Buchung seit April 2022, kommt eine Erstattung des Vouchers ausdrücklich nicht mehr in Betracht.

Antworten zu offenen Fragen rund um Flugstornierungen bei Air France

Air France bietet für fast alle Vorgänge, die die Buchung und deren Änderung betreffen, den jeweiligen Service ohne Bearbeitungsgebühr online an. Möchte sich der Kunde dennoch telefonisch an die Fluggesellschaft wenden, ist die Hotline montags bis freitags von 08 bis 20 Uhr und samstags von 09 bis 17:30 Uhr unter folgender Rufnummer verfügbar: +49 (0) 69 2999 3772. Achtung: Für Umbuchungen und andere Serviceleistungen, die telefonisch der Fluggast telefonisch in Anspruch nimmt, fallen Servicegebühren an. Weitere Angaben finden sich in der Rubrik des Artikels zu Stornierungsmöglichkeiten.

Air France empfiehlt, Buchungsänderungen online vorzunehmen. Nach einer Einwahl auf der Homepage mit Hilfe des sechsstelligen Buchungscodes sowie dem Nachnamen, alternativ auch mit den persönlichen Nutzerdaten, kann der Fluggast seine Verbindung unter der Rubrik „Meine Buchungen bearbeiten“ abändern. Natürlich ist die Umbuchung aber auch telefonisch über die Service Hotline möglich. Sie ist von Montag bis Freitag von 08-20 Uhr und samstags von 09-17:30 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 69 2999 3772. Alternativ kann der Fluggast auch persönlich am Flugschalter der Airline umbuchen. Weiterführende Informationen zur Umbuchung bei Air France finden Sie im Artikel im Abschnitt zu den Kontaktwegen für eine Stornierung.

Im Normalfall sehen nur wenige Tarife eine kostenfreie Stornierung und Rückerstattung des Ticketpreises vor. Bei einigen Buchungsklassen ist es möglich, gegen eine Gebühr zu stornieren. Aufgrund der Corona-Pandemie hat Air France jedoch einige Sonderkonditionen für Flüge eingeführt, die sogar noch für Flüge mit Reisedaten in 2024 gelten. Nähere Informationen zu den Stornierungskonditionen bei Air France liefert das erste Kapitel des Beitrags.

Aufgrund der Corona-Pandemie bietet Air France ihren Kunden einige Sonderkonditionen zu Stornierung und Umbuchung an, um flexible Reiseplanungen zu ermöglichen. Allen Passagiere mit bis zum 28.06.2022 gebuchten Air France Flügen ist es möglich, einmalig kostenlos umzubuchen. Bis 2024 gilt diese zusätzliche Flexibilität auch weiterhin für alle Buchungsklassen einschließlich des Economy Standard Tarifs. Der Artikel stellt alle Corona-Sonderregelungen von Air France übersichtlich im entsprechenden Abschnitt dar.

Air France empfiehlt allen Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen reisebedingte Risiken abzusichern und ein finanzielles Risiko zu vermeiden. Zu diesem Zweck arbeitet die Fluglinie mit dem Versicherer Elvia zusammen. Reisende wählen zwischen drei Versicherungsmodellen aus. Der Storno-Schutz deckt hauptsächlich Kosten ab, die durch den Nichtantritt einer Reise entstehen. In den Optionen „Reiseschutz-Paket“ und „Assistance Plus“ sind weitere Leistungen enthalten, beispielsweise Auslandskrankenversicherungen oder der Rücktransport im Krankheitsfall. Weitere Informationen zur Reiseversicherung bei Air France finden Sie auf der Webseite der Airline.

Buchungsänderungen wie Stornierungen und Umbuchungen können Air France Reisende einfach und bequem online vornehmen. Nach der Einwahl mit Buchungscode und Nachnamen auf der Homepage der Fluggesellschaft passen sie ihre Flugdaten an. Der telefonische Kundenservice steht montags bis freitags von 08-20 Uhr und samstags von 09-17:30 Uhr unter der Hotline +49 (0) 69 2999 3772 zur Verfügung. Beachten Sie dabei: Buchungsänderungen auf diesem Weg sind kostenpflichtig. Mehr Angaben finden Sie in der Rubrik zu Stornierungsmöglichkeiten.

Lediglich einige wenige Buchungstarife bei Air France sehen regulär eine Stornierung mit dem Recht auf vollwertige Erstattung des Ticketpreises vor. Hauptsächlich sind dies der „Economy Flex“ und „Business Flex“ Tarif auf der Kurz- und Mittelstrecke sowie der „La Première“ Tarif auf Langstreckenflügen. Für einige weitere ist die Erstattung des Tickets nur gegen eine Gebühr von 200€ oder gar nicht möglich. Allerdings hat Air France aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen angepasst und flexibel gestaltet. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Artikel in dem Teil zu den Wegen zur Stornierung.

Autoreninformation

Dieser Artikel wurde verfasst von Laura Held, zuletzt aktualisiert wurde er am 24.04.2024. Die Autorin Laura Held studierte BWL, erwarb 2020 ihren Master-Abschluss und verstärkt seit Anfang 2021 das Team von Ersatz-Pilot (mehr Informationen im LinkedIn-Profil). Als Mitarbeiterin unseres Fluggastportals unterstützt sie dessen Online-Redaktion regelmäßig mit Beiträgen zu reisebezogenen Themen.