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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie bei easyJet Flüge umbuchen oder stornieren und eine möglichst hohe Erstattung erhalten können. Nacheinander widmen wir uns folgenden Themen:

Außerdem haben wir eine Checkliste erstellt, die alles Wissenswerte zur Ticketstornierung bei easyJet bündig zusammenfasst. Die Checkliste leitet easyJet-Kunden in drei einfachen Schritten durch das Verfahren zur Umbuchung oder Stornierung zur anteiligen Erstattung des Buchungspreises. Offen gebliebene Fragen beantwortet der FAQ-Abschnitt am Ende des Artikels.

Übersicht zur Stornierung eines easyJet-Fluges

Um alle wichtigen Informationen auf einen Blick für Sie zusammenzustellen, findet sich hier eine kurze Checkliste zum Stornieren von easyJet-Flügen. Diese erklärt in drei Schritten, wie man seinen easyJet-Flug am einfachsten storniert und seinen Buchungspreis soweit wie möglich zurück erhält:

Checkliste Stornierung easyjet 2024

 

1. Stornierung gegenüber easyJet mitteilen

Am einfachsten kommunizieren Sie easyJet Ihren Stornierungswunsch, indem Sie bis zwei Stunden vor dem Flug in der App oder auf der Webseite der Airline unter der Rubrik „Buchungen verwalten“ die Schaltfläche zum Stornieren betätigen. Dorthin gelangen Sie durch Eingabe der Login-Daten Ihres Benutzerkontos oder Ihrer sechsstelligen Buchungsreferenznummer. Alternativ können Sie über den Chat oder die Hotline 030 217 821 71 stornieren. Achtung: Deren Nutzung verursacht Zusatzkosten.

Stornieren Sie nicht rechtzeitig auf einem dieser Wege, besteht kein Grund zur Sorge. Denn die Einhaltung der Stornierungsfrist ist nur für den vertraglichen Erstattungsanspruch relevant. Der fast immer wertvollere gesetzliche Erstattungsanspruch steht Ihnen bereits zu, wenn Sie einen Flug einfach nicht antreten. Der Anspruch bleibt Ihnen sogar für drei Jahre nach dem Reisedatum erhalten.

2. Erstattungsfähigen Teil des Buchungspreises ermitteln

Reisende haben auch bei einer eigenen Stornierung grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren, die im Buchungspreis enthalten sind und die eine Fluggesellschaft nur für tatsächlich beförderte Passagiere abführen muss. Die Airline zahlt nach den easyJet-AGB zwar nur die Luftverkehrssteuern zurück, die auf der verlinkten Seite gelistet sind.

Gesetzlich steht Flugreisenden allerdings ein deutlich höherer Betrag zu: nämlich die volle Summe der Steuern und Gebühren, die die Airline im Beförderungsfall an Finanzämter und Flughäfen abführen muss und ansonsten erspart. easyJet legt diese Werte zwar in Rechnung und Buchungsbestätigung nicht offen. Sie können den Betrag aber mithilfe unseres Online-Rechners kostenlos und unverbindlich ermitteln. Dazu müssen Sie Ersatz-Pilot auch nicht beauftragen.

 

3. Flugpreiserstattung einfordern

easyJet bietet Ihnen freiwillig eine anteilige Rückgewährung des Buchungspreises an, die sich außer bei Stornierung in den ersten 24 Stunden nach Buchung auf die Höhe der Luftverkehrssteuern beschränkt. Damit unterschreitet die Airline regelmäßig den gesetzlichen Erstattungsanspruch auf deutschem Recht. Nach diesem steht Flugreisenden die Erstattung der kompletten Steuern und Gebühren zu, die die Airline nur bei Beförderung eines Passagiers abführen muss und ansonsten erspart.

Weil easyJet von sich aus diesen vollen Betrag nicht erstattet, verhilft unser Fluggastportal Kunden zu einer Direkterstattung. Wenn Sie eine solche für Ihren Erstattungsanspruch über unser Online-Formular anfragen, zahlt Ersatz-Pilot Ihnen unterm Strich 80-83% der vollen Steuern und Gebühren aus. Die übrigen 17-20% des Betrages sind unsere Bearbeitungsgebühr. Weitere versteckte Kosten gibt es nicht.

Wege zur Stornierung bei easyJet

In diesem Abschnitt erläutern wir nacheinander,

– über welche Kanäle easyJet-Kunden einen Flug stornieren können (dazu 1.),

bis wann man stornieren muss und welche Stornierungsbedingungen ansonsten gelten (dazu 2.) und

– wie man stattdessen umbuchen kann (dazu 3.).

1. Auf welchem Weg kann man einen easyJet-Flug stornieren?

Möglich ist eine Stornierung bei easyJet sowohl online (dazu a.) als auch per Chat, Kontaktformular und telefonisch (dazu b.). Auf einem dieser Wege ausdrücklich zu stornieren, ist erforderlich, um sich den vertraglichen Erstattungsanspruch gegen easyJet nach den AGB der Airline zu erhalten. Der gesetzliche Erstattungsanspruch steht easyJet-Kunden dagegen bereits zu, wenn sie einfach nicht mitfliegen (dazu mehr unter 2.). Für diesen kommt es nämlich nicht darauf an, die Stornierung förmlich zu kommunizieren.

a. Stornierung über die easy-Jet Webseite

Die easyJet Homepage weist deutlich darauf hin, dass Reisende sämtliche Anpassungen der Buchung wann immer möglich online beantragen sollten. So erfolgt auch die Stornierung am einfachsten über das jeweilige easyJet-Benutzerkonto, das zur Buchung angelegt wurde und in das man sich über die Webseite im Login-Bereich einwählen kann. Wenn man auf dem Handy die easyJet-App installiert und mit seinem Buchungskonto verknüpft hat, kann man stattdessen auch über die App stornieren.

Wer ohne Account gebucht hat, kann alternativ auf seine Buchungsdaten zugreifen, indem er auf der Webseite unter „Buchung verwalten“ auf die Schaltfläche „Kein Konto? Eine Buchung suchen“ klickt. So lässt sich eine Buchung auch aufrufen, indem man seinen Nachnamen und seine Buchungsreferenznummer eingibt. Die Buchungsreferenznummer ist ein siebenstelliger Code aus Zahlen und Zeichen, den easyJet jeder Buchung individuell zuordnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Flugnummer, die bei easyJet immer mit U2, EZY oder EJU beginnt. Eine Buchungsreferenznummer könnte lauten: RF8G4JU. Man findet sie typischerweise in der E-Mail zur Buchungsbestätigung, die man automatisch kurz nach Bestellung von Flugtickets erhält.

Nach Login mit seinen persönlichen Nutzerdaten oder seiner Buchungsreferenznummer im Kundenportal der easyJet-Seite oder Aufruf über die easyJet-App kann man einen Flug über die dafür vorgesehene Schaltfläche stornieren. Dazu muss man nur den entsprechenden Button betätigen.

b. Alternative Wege zur Stornierung

Prinzipiell ist eine Stornierung alternativ auch über den Live-Chat oder die Hotline des Kundenservices möglich. Der Chat ist allerdings nur von 8 Uhr bis 20 Uhr verfügbar. Weiterhin warnt easyJet vor der starken Auslastung der Hotline. Um darüber zu stornieren, muss man sich beim Anruf also auf Wartezeiten einstellen. Außerdem verweist die Airline auf zusätzliche Service- und Verwaltungsgebühren, die anfallen können, wenn man den Kundendienst telefonisch oder per Chat in Anspruch nimmt. Die genaue Höhe jener Gebühren richtet sich danach, welche Anpassung einer Buchung man über die Hotline oder im Chat verlangt. Eine Umbuchung per Chat oder Hotline kostet beispielsweise pro Person und Flugstrecke 34-51€ statt ansonsten 28-45€. Weitere Kosten listet easyJet in der Gebührentabelle.

Bevorzugt man dennoch eine telefonische Stornierung, ist der deutsche easyJet Kundenservice unter folgender Rufnummer zu erreichen: 030 217 821 71.

Denkbar ist es darüber hinaus, zu stornieren, indem man das Kontaktformular von easyJet nutzt. Hier entstehen aber die gleichen Mehrkosten wie bei Inanspruchnahme des Live-Chats. Ferner schreibt easyJet auf seiner Webseite, dass man erst innerhalb von 28 Tagen mit einer Antwort rechnen kann. Für die kurzfristige Kommunikation mit der Airline erscheint das Kontaktformular deshalb ungeeignet.

Daneben hält easyJet noch eine E-Mail-Adresse vor (kunden.service@easyjet.com). Es ist aber zweifelhaft, ob ein easyJet-Flug per E-Mail wirksam storniert werden kann, ohne sich den vertraglichen Erstattungsanspruch abzuschneiden. Um kein Risiko einzugehen, sollte man seine Buchung bei der Fluggesellschaft daher online, per App, Chat oder über die Hotline stornieren.

Bei alledem gilt eine wichtige Besonderheit: Haben Sie Ihr Ticket über Drittanbieter gebucht (z.B. über ein Buchungsportal wie booking.com), ergeben sich auch aus dessen AGB Regeln dafür, wie Sie stornieren können. Opodo zum Beispiel bietet zumindest für manche Tickets einen eigenen Stornierungsservice, den wir unter dem verlinkten Artikel erläutern. In aller Regel ist aber auch hier eine Stornierung online bei der Airline der bequemste Weg. Der Link zur jeweiligen Seite, auf der sich die Buchung ändern lässt, findet sich meistens in der per E-Mail übersandten Buchungsbestätigung.

2. Bis wann und zu welchen Konditionen kann man bei easyJet stornieren?

Damit easyJet freiwillig einen Teil des Flugpreises erstattet, ist eine Buchung spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt zu stornieren. Danach sind keine Buchungsänderungen mehr möglich (siehe AGB easyJet 6.9.1). Davon gibt es auch im Krankheits- oder sogar Todesfall keine Ausnahmen.

Für den gesetzlichen Erstattungsanspruch kommt es dagegen nicht auf eine rechtzeitige ausdrückliche Stornierungsmitteilung an. Hier genügt es, den Flug nicht anzutreten. Dass eine solche faktische Stornierung ausreicht, bestätigt die deutsche Rechtsprechung regelmäßig (so zum Beispiel das Landgericht Berlin mit Teilurteil vom 07.01.2022, Aktenzeichen 67 O 31/21, BeckRS 2022, 971). Wie wir im nächsten Abschnitt noch zeigen, ist der gesetzliche Erstattungsanspruch darüber hinaus meistens höher als das, was easyJet nach seinen AGB zurückzahlt. easyJet-Kunden, die lieber diesen oftmals höheren Betrag einfordern möchten, müssen also keine starre Stornierungsfrist beachten. Es reicht, wenn sie nicht einchecken und nicht zum Boarding erscheinen.

3. Alternative: Umbuchung

Als Alternative zur Stornierung mit anschließender Erstattung eines kleinen Anteils des Flugpreises bietet easyJet daneben noch die Möglichkeit einer Umbuchung. Diese ist für Reisende vor allem dann interessant, wenn sie ihre Flüge nur verschieben möchten oder fest damit planen, in der nächsten Zeit mit easyJet zu einem anderen Ziel zu reisen. Um zu erörtern, wie Umbuchungen bei easyJet funktionieren und wie viel sie in verschiedenen Buchungssituationen kosten, widmen wir uns der Reihe nach folgenden Einzelthemen:

– allgemeine Umbuchungskonditionen (dazu a.),

– Kostenvergleich zwischen Umbuchung und Neubuchung mit Erstattung für die Stornierung der ursprünglichen Buchung (dazu b.),

– Corona-Sonderkonditionen für Umbuchungen (dazu c.),

– Umbuchungserleichterungen im Flexi-Tarif und über das Flight Club Programm (dazu d.).

a. Allgemeine Umbuchungskonditionen

Grundsätzlich zeigt sich easyJet insofern flexibel und erlaubt bis spätestens zwei Stunden vor Abflug noch eine Umbuchung. Nur in den letzten 120 Minuten vor Abflug gestattet easyJet auch keine kurzfristige Buchungsänderung mehr (siehe easyJet AGB 5.2.1).

Möglich ist eine Umbuchung auf den gleichen Wegen wie eine Stornierung (siehe dazu mehr unter 1. oben).

Allerdings kostet der Vorgang unterschiedlich viel, je nachdem wie frühzeitig man die Buchung ändert:

Mehr als 45 Tage vor Abflugdatum beträgt die Gebühr pro Passagier und Flug 28 €, wenn ein easyJet-Kunde sie über den Online-Bereich zur Verwaltung der Buchung oder in der App vornimmt. Bucht man beispielsweise einen Hin- und Rückflug für zwei Personen um, kostet das über 45 Tage vor Abreise bereits 112€. Bucht man mit Hilfe des Kundendienstes innerhalb dieser Zeitspanne um, wird eine Servicegebühr von 34€ pro Fluggast und Flugstrecke fällig. Zusatzleistungen für die Gepäckbeförderung und Reservierungen für Sitzplätze aus der ersten Buchung bleiben erhalten und müssen nicht erneut kostenpflichtig hinzugefügt werden.

Teurer wird eine Umbuchung dagegen in den 45 Tagen vor dem gebuchten Flugdatum. Hier fallen dann Bearbeitungsgebühren von 45€ an, wenn man online oder per App die Buchung ändert – und zwar wieder pro Passagier und pro Flugstrecke. Bedient man sich stattdessen des Kundendienstes, kostet die Umbuchung dagegen 51€ pro Reisendem und pro Flugverbindung.

Bei jeder Umbuchung gilt: Bei einem höheren neuen Flugpreis verlangt easyJet zusätzlich, dass der Kunde die Differenz zum bisherigen Buchungspreis nachzahlt. Ist der neue Flug günstiger, erfolgt allerdings keine Gutschrift.

b. Kostenvergleich zwischen Umbuchung und Stornierung + Neubuchung

Die hohen Umbuchungsgebühren easyJets führen regelmäßig dazu, dass sich eine Umbuchung selbst dann nicht unbedingt rechnet, wenn man demnächst erneut mit der Airline verreisen möchte. Die Erstattung des alten und separate Buchung eines neuen Fluges bietet nämlich oftmals eine kostengünstigere Alternative. So lohnt sich bei easyJet eine Stornierung mit Teilerstattung und Neubuchung zumindest häufig eher als eine Umbuchung in den letzten 45 Tagen vor Abflug.

Zum besseren Verständnis dazu ein Rechenbeispiel: Wenn ein easyJet-Kunde für zwei Passagiere Flüge von Köln nach Berlin und zurück für insgesamt 200€ gebucht hat und die Buchung 30 Tage vor Abflug lieber per App auf Tickets für zwei Personen für Flüge nach London und zurück für 300€ abändern möchte, zahlt er Folgendes nach.

180 € Umbuchungsgebühren (= 45 € [Bearbeitungsgebühr] x 2 [Passagiere] x 2 [Flugstrecken])

100 € Nachzahlung für den höheren Ticketpreis (= 300€ [neuer Flugpreis] – 200€ [bereits für den alten Flugpreis geleistete Zahlung])

——————–

280 €

Unterm Strich muss der Betroffene in einem solchen Fall bei einer Umbuchung also in Form von Bearbeitungsgebühren und einer Teilnachzahlung des höheren neuen Flugpreises fast so viel bezahlen, wie wenn er die Flüge nach London und zurück neu gebucht hätte.

Bei einer reinen Neubuchung hätte der Flug den Kunden zwar ohne Abzüge 300€ zahlen müssen. Gleichzeitig wäre ihm aber wegen der Stornierung der bisher gebuchten Flüge aber eine Teilerstattung zugeflossen. In dem beschriebenen Beispielfall hätte diese nach easyJets AGB bei immerhin bei 51,08€ gelegen. Der gesetzliche Erstattungsanspruch beläuft sich dagegen sogar auf ca. 120€, wovon Ersatz-Pilot eine Direkterstattung von etwa 100€ leistet. Wir rechnen also:

300€ (Preis der neuen Buchung)

– 51,08€ / 100 € (Teilerstattung auf den Preis der stornierten alten Buchung)

——————–

248,92 € / 200 €

Je nachdem, ob der Kunde sich für seine Erstattung an easyJet wendet oder den Erstattungsdienst von Ersatz-Pilot nutzt, muss er bei Stornierung und Neubuchung weniger zahlen: nämlich wegen des Rückflusses der Teilerstattung unterm Strich nur 248,92€ (easyJet) oder gar nur ungefähr 200€ (Ersatz-Pilot). Damit steht er so oder so deutlich besser da, als wenn er einfach umgebucht hätte.

Hinzu kommt regelmäßig ein weiterer Vorteil der Variante, den alten Flug zu stornieren, erstatten zu lassen und neu zu buchen. Denn diese Vorgehensweise ermöglicht es Reisenden, den Ersatzflug bei jeder beliebigen Airline zu buchen. So kommt dem Kunden zusätzlich zum beschriebenen Kostenvorteil durch die Rückerstattung darüber hinaus oft zugute, wenn eine andere Fluggesellschaft eine günstigere eigene Verbindung auf der fraglichen Flugstrecke anbietet.

c. easyJets coronabedingte Sonderkonditionen für Umbuchungen

Ausnahmsweise ermöglicht easyJet eine kostenlose Umbuchung, wenn ein Kunde seine Reisepläne coronabedingt ändern muss. Hier entfällt die Umbuchungsgebühr, wenn der betroffene Passagier selbst mit negativem Corona-Test und Impfung nicht einreisen darf oder sich zwingend in eine Hotelquarantäne begeben müsste. Derartig strenge Einreisebeschränkungen gelten mittlerweile nur noch in den allerwenigsten Ländern. Die Corona-Spezialregelung zur Umbuchung kommt deshalb inzwischen praktisch kaum noch zur Anwendung.

Falls doch, ist es möglich, den Kundendienst frühestens vier Wochen vor dem geplanten Reisetermin zu kontaktieren, um die vergünstige Umbuchungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt zu easyJets coronabezogenen Sonderkonditionen.

d. Umbuchungserleichterungen im Flexi-Tarif und über das Flight Club Programm

Kostengünstige Umbuchungen sind bei easyJet nur dann möglich, wenn man entweder im teureren Flexi-Tarif bucht oder am Vielfliegerprogramm von easyJet teilnimmt (Flight Club).

Die Buchung im Flexi-Tarif gestattet kostenlose Umbuchungen auf andere easyJet-Flüge, die einen Tag vor oder einen Tag nach dem ursprünglich geplanten Flugdatum stattfinden. Dabei kann auch eine andere Route als die ursprünglich gebuchte gewählt werden. Man sollte allerdings beachten, dass diese Vergünstigung nur dann etwas nützt, wenn easyJet überhaupt am Tag vor oder nach dem eigentlich geplanten Flugtermin einen Flug vom Startflughafen zu einem Ziel von Interesse durchführt. Das ist gerade in der Nebensaison nicht unbedingt der Fall. Die Flexi-Option lohnt sich daher regelmäßig nur, wenn der ursprünglich gebuchte Flug von einem Drehkreuz-Flughafen starten soll, an dem easyJet bestimmte Linienflüge täglich und nicht bloß ein- oder zweimal wöchentlich anbietet.

Wer mindestens zwanzig easyJet-Flüge im Jahr oder mindestens zehn zum Gesamtpreis von 1.500 GBP / ca. 1.700 € absolviert, qualifiziert sich für easyJets Flight Club Vielfliegerprogramm. Neben weiteren Annehmlichkeiten ermöglichst dieses unbegrenzt viele kostenlose Umbuchungen. Hier sparen sich Kunden also dauerhaft die hohen Umbuchungsgebühren.

Höhe der Erstattung bei easyJet

Infografik Aufschlüsselung Steuern und Gebühren bei easyJet 2024

In welcher Höhe Sie von easyJet eine Erstattung verlangen können, richtet sich zunächst danach, ob Sie bei einer Stornierung den vertraglichen oder den gesetzlichen Erstattungsanspruch geltend machen. Der vertragliche richtet sich nach den AGB von easyJet, in die Kunden der Airline bei der Buchung einwilligen. Der gesetzliche Erstattungsanspruch wiederum ergibt sich in Deutschland aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Abschnitt geht nacheinander zuerst auf den vertraglichen Erstattungsanspruch von easyJet ein (dazu 1.) und dann auf den alternativen gesetzlichen (dazu 2.).

1. Höhe des vertraglichen Erstattungsanspruchs von easyJet

easyJet weist allgemein darauf hin, dass einmal erworbene Tickets grundsätzlich nicht erstattet werden können (siehe easyJet AGB 5.1). Es besteht also kein genereller vertraglicher Erstattungsanspruch, wenn ein easyJet Kunde seinen Flug storniert. Die Fluggesellschaft rechtfertigt dies mit ihrer ansonsten sehr schlanken Preisgestaltung.

Allerdings gewährt die Airline gemäß ihren AGB je nach Stornierungszeitpunkt dennoch unterschiedlich hohe Teilerstattungen des Buchungspreises:

– Stornierung direkt nach Buchung: Erstattung des Flugpreises abzüglich 59-66€ Bearbeitungsgebühr pro Person und Flugstrecke (dazu a.),

– Stornierung bis 2 Stunden vor Abflug: Erstattung der Luftverkehrssteuer, falls diese auf der stornierten Flugverbindung anfällt (dazu b.),

– Stornierung später als 2 Stunden vor Abflug: Keine Erstattung (dazu c.).

In wenigen Ausnahmefällen kommt darüber hinaus eine vollständige Flugpreiserstattung in Betracht:

– Stornierung im Todes- oder Krankheitsfall: Erstattung des Buchungspreises nur in besonderen Härtefällen (dazu d.).

Coronabedingte Stornierung: Erstattung des vollen Buchungspreises nur bei Einreiseverbot oder zwingender Hotelquarantäne (dazu e.).

a. Stornierung binnen 24 Stunden nach Buchung

Entscheidet man sich in den ersten 24 Stunden nach Buchung für eine Stornierung des Fluges, so erstattet easyJet nach Ziffer 5.2 seiner AGB den vollen Flugpreis abzüglich einer Stornogebühr. Das klingt zunächst einmal gut, um versehentliche Buchungen schnell wieder rückgängig zu machen. Doch die Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühr hat es in sich: mindestens 59€ werden bei einer Stornierung über den Online-Account fällig – und zwar pro Passagier und Flugstrecke. Nutzt man den telefonischen Kundenservice, sind es sogar 66€. Je nach ursprünglichem Ticketpreis ist die tatsächlich erstattete Summe also meistens überschaubar – jedenfalls wenn man danach geht, was easyJet nach den Vertragskonditionen freiwillig zurückzahlt.

Auch das 14-tägige Recht zum Widerruf eines im Internet geschlossenen Vertrages aus § 312g Absatz 1 BGB hilft easyJet-Kunden an dieser Stelle nicht weiter. Denn nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt kein kostenloses Widerrufsrecht.

b. Stornierung bis 2 Stunden vor dem Flug

Storniert man vor der von easyJet gesetzten zweistündigen Frist vor Abflug, erlangt man nach easyJets AGB aber immerhin noch Anspruch auf Erstattung der im Flugpreis inbegriffenen Luftverkehrssteuern. Diese variieren je nach Abflugland der Flugverbindung. So beträgt sie beispielsweise für fast alle aus Deutschland startenden Flüge 12,73€ pro Person. Steuern und Gebühren fallen dagegen aber in den meisten Ländern gar nicht an, in denen easyJet-Flüge starten und landen. Von den 47 europäischen Staaten zum Beispiel erheben laut easyJets Liste aktuell nur 14 eine Luftverkehrssteuer (Stand: 24.05.2023). Nicht dazu zählen zum Beispiel Spanien und Polen und die Schweiz (abgesehen vom Flughafen Basel). Häufig beläuft sich der vertragliche Erstattungsanspruch also effektiv auf 0€.

Weitere Bestandteile des Ticketpreises wie beispielsweise Gebühren für die Abfertigung am Flughafen und die Sicherheitskontrollen sowie Treibstoffzuschläge kompensiert easyJet hingegen grundsätzlich nach ihren AGB nicht. easyJet meint, diese Gebühren seien auch zuvor nicht auf den Flugpreis umgelegt worden und daher nicht erstattungspflichtig.

c. Stornierung weniger als 2 Stunden vor dem Flug

Auch damit easyJet Erstattungszahlungen gewährt, ist der Zeitpunkt zwei Stunden vor Abflug die absolute Grenze, bis zu der storniert werden muss. Danach ermöglicht easyJet nach eigenem Bekunden keine Stornierungen mehr und sieht sich somit auch von anteiligen Erstattungszahlungen befreit (siehe easyJet AGB 5.2.1). Das bedeutet, dass ein vertraglicher Erstattungsanspruch insbesondere dann ausscheidet, wenn der Fluggast einen Flug nicht antritt, ohne easyJet vorher Bescheid zu geben. Der gesetzliche Erstattungsanspruch bleibt dem Reisenden dagegen auch in diesem Fall unbenommen (hierzu gleich mehr unter 2.).

d. Stornierung bei Krankheit oder Todesfall

Im Falle eines Todes- oder schweren Krankheitsfalls bei Angehörigen des Fluggasts verfährt easyJet nach dem Prinzip der Kulanz.

Einen besonderen Rechtsanspruch räumen die AGB der Fluggesellschaft in solchen Fällen ausdrücklich nicht ein. Stattdessen behält es sich die Airline lediglich vor, freundlicherweise ausnahmsweise den Ticketpreis zumindest teilweise zu erstatten (siehe AGB easyJet 5.3). Dies betrifft vor allem schwere Härtefälle, in denen die Reise dem Betroffenen nach menschlichem Ermessen unter keinen Umständen zuzumuten ist. Eine gewöhnliche Erkrankung mit einer Erkältung, einer Grippe oder dem Coronavirus ohne schweren Verlauf reicht in aller Regel nicht aus.

Um eine kulanzweise Rückzahlung zu beantragen, wendet sich der Buchende nach Stornierung an den Kundenservice. Diesem schildert er die Umstände der Stornierung und legt ggf. angeforderte Unterlagen zum Nachweis vor (z.B. Attest oder Sterbeurkunde). Nach einer Einzelfallprüfung entscheidet die Airline nach ihrem Ermessen, ob sie dem Betroffenen den Buchungspreis ganz oder anteilig erlässt oder einen sechs Monate gültigen Gutschein über den Wert des ursprünglichen Fluges ausstellt. Einen Anspruch auf ein derartiges Entgegenkommen hat ein easyJet-Kunde allerdings wie gesagt nicht.

e. Stornierung wegen coronabedingter Einreisebeschränkungen

Aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens kommt es immer wieder vor, dass das Zielland einer Reise entweder a) ein Einreiseverbot verhängt oder b) eine obligatorische Hotelquarantäne für ankommende Flugreisende vorschreibt. Findet der Flug dennoch planmäßig statt, aber darf ein Passagier aus den gerade genannten Gründen nicht mitfliegen, bietet easyJet betroffenen Kunden im Rahmen seiner Sonderkonditionen an, auf Anfrage den vollen Buchungspreis zurückzuerstatten.

Zu beachten ist allerdings, dass dieser Spezialfall nur in engen Grenzen gegeben sein wird. Die volle Flugpreiserstattung nach den Sonderkonditionen steht einem Fluggast nicht schon zu, weil er seinen easyJet-Flug wegen einer Erkrankung an COVID-19 absagt. Wie die Airline auf ihrer Webseite klarstellt, gilt der besondere Erstattungsanspruch zum Beispiel nicht, wenn die Hotelquarantäne aufgrund des Verhaltens des Reisenden erforderlich wird, also weil er zum Beispiel keinen negativen Corona-Test vorzeigen kann oder ungeimpft ist. Stattdessen muss die Reisebeschränkung ihn so rigoros treffen, dass er sie nicht vermeiden kann.

Ebenso genügt es nicht, dass bloße behördliche oder ärztliche Reisewarnungen oder Empfehlungen vom Antritt der Reise abraten. Die Sonderkonditionen greifen stattdessen nur, wenn das Verbot der Einreise tatsächlich auf zwingenden behördlichen oder gesetzlichen Anordnungen beruht.

Der Anwendungsbereich von easyJets Spezialangebot begrenzt sich faktisch auf Konstellationen, in denen selbst ein gesunder, geimpfter und negativ getesteter Passagier nicht einreisen dürfte oder sich zwingend in eine Hotelquarantäne begeben müsste. Solche Vorgaben herrschen inzwischen praktisch in keinem Land mehr, das easyJet anfliegt.

2. Gesetzlicher Erstattungsanspruch bei Stornierung

Abseits der Sonderfälle bietet easyJet also lediglich eine Erstattung der Luftverkehrssteuer bei Ticketstornierung an. Doch muss sich der Fluggast wirklich bereits damit zufriedengeben? Oder besteht von Gesetzes wegen möglicherweise Anspruch auf mehr?

Um zu beurteilen, ob Reisenden bei Stornierung tatsächlich aus anderen Rechtsquellen eine höhere Erstattung zusteht, ist zunächst zu klären, woraus sich ein solcher Anspruch überhaupt folgt und worauf er gerichtet ist (dazu a.). Auf dieser Basis erläutern wir, wie sich die Erstattungshöhe im konkreten Fall ermitteln lässt (dazu b.). Schließlich besprechen wir kurz, ob die AGB von easyJet dem gesetzlichen Erstattungsanspruch entgegenstehen (dazu c.).

a. Grundlagen der Berechnung

Insbesondere im Segment der Billigfluganbieter entfällt ein hoher prozentualer Anteil des Buchungspreises auf Steuern und Gebühren. Damit ist – anders als easyJet es darstellt – mehr gemeint als die reine Luftverkehrssteuer, die die Airline meistens freiwillig rückerstattet und die bei Flügen aus Deutschland zum Beispiel regelmäßig 12,77€ pro Passagier beträgt. Es handelt sich um sämtliche Kosten, die Flughäfen, Sicherheitsbehörden und Finanzämter easyJet nur für Passagiere berechnen, die wirklich mitfliegen.

Dazu zählen zum Beispiel auch um die Gebühren zur Abfertigung am Flughafen und für die Sicherheitskontrollen, die von den Airlines für tatsächlich beförderte Fluggäste abgeführt werden. Die Einzelpositionen variieren zwar je nach Flugstrecke, weil zum Beispiel verschiedene Flughäfen unterschiedlich hohe Gebühren für die Nutzung ihrer Terminals und die Passagierabfertigung von easyJet verlangen.

Allein die Passagierentgelte zur Abfertigung an einem Flughafen belaufen sich in Deutschland oft auf über 10€ pro Person. Auch die Gebühren für die Sicherheitskontrollen an diversen deutschen Verkehrsflughäfen betragen für gewöhnlich 8-10€ pro Passagier. So summieren sich die einzelnen genannten Steuern und Gebühren auf den meisten Flugstrecken von easyJet auf insgesamt 20-30 Euro pro Kopf.

Storniert ein Fluggast nun seine Verbindung, hat er deshalb einen Anspruch auf Erstattung all jener Steuern und Gebühren, da die Airline sie nur entrichten muss, wenn der Passagier tatsächlich fliegt. Nimmt er seinen Flug hingegen nicht wahr, spart die Fluggesellschaft Geld. Dieses muss sie dem Stornierenden gemäß §§ 812, 648 BGB zurückzahlen, da sie nicht übervorteilt werden darf, wenn er seinen Beförderungsvertrag kündigt. Dies gilt auch dann, wenn der Fluggast einfach nicht zum Flug erscheint. Denn auch dann fallen die besagten Steuern und Gebühren einer Fluggesellschaft per Definition nicht zur Last. Die deutsche Rechtsprechung bestätigt den beschriebenen gesetzlichen Erstattungsanspruch immer wieder in ihren Entscheidungen (siehe zum Beispiel Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.07.2020,  Aktenzeichen 16 U 99/20).

b. Ermittlung der Erstattungshöhe im Einzelfall

easyJet veröffentlicht leider weder in der Rechnung noch in der Buchungsbestätigung noch an anderer Stelle, wie viele Steuern und Gebühren auf einer Flugverbindung pro Person anfallen und bei Stornierung erspart werden. Von easyJet selbst erfahren Sie also nicht, wie hoch der Erstattungsanspruch ausfällt.

Es gibt aber einen komfortablen kostenlosen Weg, die volle Höhe der Steuern und Gebühren trotzdem herauszufinden. Unser Online-Rechner ermittelt anhand weniger Angaben zu Ihren stornierten Flügen, in welcher Höhe Ihnen ein gesetzlicher Erstattungsanspruch zusteht. Anhand unserer Datenbanken können wir schnell aufaddieren, welcher Teil des Flugpreises auf Steuern und Gebühren entfällt und darum im Stornierungsfall zurückzuzahlen ist.

Die Verwendung unseres Erstattungsrechners ist kostenlos und unverbindlich. Insbesondere müssen Sie Ersatz-Pilot nicht beauftragen, um die Steuern und Gebühren für Ihr Ticket zu ermitteln.

 

c. Versuchte Einschränkungen durch easyJets AGB

Unterdessen versucht easyJet, mit ihren AGB den soeben beschriebenen gesetzlichen Erstattungsanspruch weitgehend auszuschließen. Dazu verwendet sie unter anderem Klauseln mit folgendem Inhalt:

Wir gehen gleichwohl davon aus, dass diese AGB-Klauseln einer Inhaltskontrolle nicht standhalten. Die gerichtliche Überprüfung der konkreten Klauseln von easyJet dauert zwar noch an. Insgesamt stimmt uns allerdings zuversichtlich, dass die deutsche Rechtsprechung ähnliche Klauseln anderer Fluggesellschaften wie zum Beispiel Ryanairs bereits wiederholt für unwirksam erklärt hat (so zum Beispiel das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 29.01.2021, Aktenzeichen 9 U 184/20).

Erstattung bei Stornierung - wie setzt man den Anspruch durch?

easyJet Flug Stornierung Infografik Wege zur Erstattung 2024

Wenn man einmal weiß, in welcher Höhe Steuern und Gebühren grundsätzlich erstattungsfähig sind, stellt sich als nächstes die Frage, wie man am ehesten eine möglichst hohe Rückzahlung erwirkt. Welche Möglichkeiten gibt es also zur Durchsetzung des Anspruchs darauf?

Denkbar sind drei Wege, nämlich die eigenständige Durchsetzung (dazu 1.), die Beauftragung eines Anwalts (dazu 2.) oder die Nutzung des Dienstes von Ersatz-Pilot (dazu 3.). Wir beschreiben in den Folgeabschnitten die verschiedenen Varianten und stellen sie anhand eines Beispielfalls gegenüber (dazu 4.):

1. Selbständige Durchsetzung gegenüber easyJet

a. Freiwillige Erstattung durch easyJet

easyJet verweigert Flugreisenden bei Stornierungen freiwillige Rückzahlungen zwar nicht umfassend. Problematisch ist jedoch, dass easyJet von sich aus Steuern und Gebühren höchstens teilweise erstattet. Eine einfache Beantragung der Rückerstattung per E-Mail an kunden.service@easyjet.com oder über das Kontaktformular der Airline reicht also nicht aus, wenn man den Flugpreis in vollem Umfang der Steuern und Gebühren zurückverlangen möchte. Eine freiwillige Erstattung von easyJet kommt nur für diejenigen in Betracht, die sich mit einem bloßen Bruchteil der grundsätzlich erstattungsfähigen Steuern und Gebühren im Buchungspreis zufriedengeben.

Denn regulär sieht easyJet nach seinen AGB nur eine Erstattung der Luftverkehrssteuern vor. Auf diese entfällt aber meist nur ein kleiner Teil des Buchungspreises: Auf einem Flug aus Deutschland sind es zwar beispielsweise immerhin noch 12,77€ pro Passagier, auf einem Flug aus Spanien oder Polen dagegen sogar 0€, weil diese Länder genau wie die meisten anderen gar keine Luftverkehrssteuern erheben. Wer auf eine freiwillige Erstattung von easyJet hofft, muss deshalb damit rechnen, leer auszugehen oder nur ein geringes Bruchstück seines Ticketpreises zurückzuerhalten.

Selbst wenn auf der stornierten Flugverbindung Luftverkehrssteuern angefallen wären, ist weiterhin der Zeitpunkt einer freiwilligen Erstattung ungewiss. easyJet sichert die Bearbeitung von Erstattungsanfragen nicht binnen einer bestimmten Frist zu. Auf der Kontaktseite heißt es lediglich, easyJet bemühe sich, binnen 28 Tagen zu antworten.

22-05-05 easyJet Wartezeit Kontaktaufnahme

Erfahrungsgemäß ist deshalb oft mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Auch kann es erforderlich werden, nachzuhaken und die Airline zu erinnern.

b. Gerichtliche Durchsetzung auf eigene Faust

Natürlich hat jeder Fluggast alternativ das Recht und die Möglichkeit, seinen Anspruch selbständig gegenüber der Airline geltend zu machen und gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen. Da der zurück zu erstattende Buchungspreis in aller Regel unter 5.000€ liegt, kann ein Betroffener selbst vor dem Amtsgericht Klage erheben (§ 23 Nr. 1 GVG). Anders als vor dem Landgericht darf er den Prozess hier selbst führen, ohne sich anwaltlich vertreten zu lassen (§§ 78 Abs. 1, 79 Abs. 1 ZPO).

Doch Achtung: Auch ohne eigene Anwaltskosten fallen Gerichtskosten an, die easyJet nur dann übernehmen muss, wenn man den Rechtsstreit gewinnt. Unterliegt man gegen die Fluggesellschaft, ist man verpflichtet, neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Schnell liegt man insgesamt bei einer Summe von mehreren hundert Euro für die entstandenen Prozesskosten.

Das Risiko, diese selbst zu tragen, ist insoweit real, als einige deutsche Gerichte easyJets Rechtsansicht gefolgt sind und bestätigt haben, dass das Unternehmen nicht sämtliche ersparten Steuern und Gebühren erstatten muss (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.12.2018, Aktenzeichen 16 U 15/18). Damit ist die Rechtsverfolgung ohne Anwalt zwar möglich, aber risikoreich und unter Umständen teuer.

2. Durchsetzung gegenüber easyJet mit einem Anwalt

Sucht sich der Fluggast anwaltliche Unterstützung, steht er der Airline nicht mehr allein gegenüber. Den Hauptaufwand der Klageerhebung übernimmt dann der Rechtsanwalt. Nur eine gewisse Mitwirkung zur Prozessführung muss der jeweilige easyJet-Kunde selbst noch leisten. Selbst der beste Anwalt ist nämlich darauf angewiesen, dass sein Mandant ihm zunächst den Sachverhalt schildert und ihm die nötigen Unterlagen überlässt (zum Beispiel die Buchungsbestätigung).

Das Kostenrisiko ist bei Beauftragung eines Anwalts etwas höher als bei der Rechtsverfolgung auf eigene Faust. Denn es addieren sich zusätzlich die Ausgaben für den eigenen Anwalt hinzu. Auch diese sind typischerweise im Voraus zu zahlen. Erstattet werden sie dagegen nur, wenn easyJet den Prozess verliert (§ 91 Abs. 2 ZPO).

Zwar können immerhin diejenigen die Verfahrenskosten decken lassen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Im Gegenzug müssen rechtsschutzversicherte easyJet-Kunden jedoch in aller Regel eine Selbstbeteiligung leisten, sodass faktisch auch ihnen ein Teil der Prozesskosten zur Last fällt, wenn sie unterliegen.

3. Durchsetzung mit Hilfe von Ersatz-Pilot

Bei beiden eben beschriebenen Varianten trifft den Betroffenen ein erhebliches Kostenrisiko, wenn er sich nicht bloß mit der freiwilligen Rückzahlung der Luftverkehrssteuer abfindet und auf den Rest seines gesetzlichen Anspruchs verzichtet. Wer dagegen selbst oder mit einem Rechtsanwalt seinen kompletten Erstattungsanspruch durchsetzen will, bleibt lange im Ungewissen, wann und in welchem Umfang er am Ende eine Erstattung erhält.

Eine Alternative bietet deshalb unser Fluggastportal Ersatz-Pilot, indem wir Ihnen für Ihre Erstattungsforderung eine Direkterstattung von 80% der Steuern und Gebühren zahlen, die Sie bequem online anfordern können. Zum einen entlasten wir Sie von dem schwer bemessbaren Kostenrisiko, das Sie tragen, wenn Sie die Forderung des Reisenden auf anteilige Rückerstattung des Flugpreises gegenüber der Airline auf eigene Kosten durchsetzen. Zusatzkosten wie Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare müssen Nutzer von Ersatz-Pilot also nicht selbst tragen, geschweige denn vorstrecken.

Im Gegenteil: Für einen stornierten Flug erhält man bei positiver Online-Prüfung des Falls seine Rückerstattung abzüglich einer überschaubaren Bearbeitungsgebühr von 17-20% sofort zurück. Versteckte Nebenkosten gibt es nicht. Unseren Nutzern bleiben unterm Strich stets 80-83% des Wertes der Steuern und Gebühren, die bei Antritt des Fluges angefallen wären. Gleichzeitig erspart Ersatz-Pilot easyJet-Kunden die Auseinandersetzung mit der Airline. Die Durchsetzung des Anspruchs bleibt Ersatz-Pilot überlassen, ohne dass Nutzer in den Prozess noch näher einbezogen werden.

4. Beispielfall zur Stornierung bei easyJet: Ihr Anspruch mit und ohne Fluggastportal

Um einen praktischen Eindruck davon zu vermitteln, wie hoch die Zahlung der erstattungsfähigen Anteile bei den einzelnen Stornierungsoptionen ist, haben wir ein Beispiel für Sie durchgerechnet:

Wir betrachten exemplarisch den easyJet-Flug vom Flughafen Berlin/Brandenburg nach Palma de Mallorca am 10.05.2022. Dabei unterstellen wir, dass der Gesamtpreis für das Flugticket eines Passagiers 40€ betrug (so angeboten über Google Flights am 17.03.2022).

easyJet Flugbuchung Steuern und Gebühren

Variante 1: Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach Buchung online bei easyJet

Sie haben sich schon innerhalb der ersten 24 Stunden nach Buchung des Fluges für eine Stornierung entschieden und nehmen diese eigenständig über das Onlineportal der Airline vor. Dann erhalten Sie:

40€ Flugpreis – 59€ Stornierungsgebühr = 0€ Rückerstattung des Ticketpreises

Eine frühzeitige Stornierung bringt im Beispielfall wegen der hohen Bearbeitungsgebühren also keinen Vorteil. Sie lohnt sich nur bei sehr teuren Tickets, deren Preis die Stornierungsgebühr bei Weitem übersteigt.

Variante 2: Stornierung bis kurz vor Flugantritt online bei easyJet

Im zweiten Fall nehmen wir an, dass die Buchung bereits 24 Stunden zurückliegt und Sie erst dann stornieren. Unabhängig vom Ticketpreis erstattet easyJet nun auf Antrag per E-Mail mit einer Zeitverzögerung von mehreren Tagen bis Wochen lediglich 12,77€ Luftverkehrssteuer, die bei einem Start von einem deutschen Flughafen anfallen. Den Rest des Ticketpreises behält easyJet ein.

Variante 3: Durchsetzung der Forderung über ein Fluggastportal (hier: Ersatz-Pilot)

Nehmen wir nun an, dass Sie nach einer Stornierung wie in Fall 2 eine Erstattung von Steuern und Gebühren bei einem Fluggastportal beantragen. Das Beispiel legt den Provisionssatz von Ersatz-Pilot zugrunde. Die Berechnung der Auszahlung erfolgt dann nach folgendem Rechenschema. Zunächst werden alle erstattungsfähigen Steuern und Gebühren für diesen Flug zusammengerechnet:

12,77€ Luftverkehrssteuer (Deutschland)

7,13€ Flughafengebühr (Flughafen BER)

9,86€ Sicherheitsgebühr (Flughafen BER)

0,49€ PRM Abgabe (Flughafen BER)

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Dies ergibt einen erstattungsfähigen Betrag von 30,25€. Davon zieht das Fluggastportal Ersatz-Pilot inklusive Mehrwertsteuer 20% Provision ab. Dies entspricht 5,60€. Damit bekommt ein betroffener Reisender unterm Strich:

= 24,20€ Erstattung sofort und ohne Risiko

Alternativ kann ein easyJet-Kunde auch die vollen erstattungsfähigen 30,25€ zurückerlangen, wenn er die Forderung selbst durchsetzt. Regelmäßig erfordert dies aber eine Klage gegen easyJet. Ob der damit verbundene Mehraufwand und das Prozessrisiko einem die zusätzlichen 5,60€ gegenüber einer Direkterstattung von Ersatz-Pilot wert sind, muss jeder Betroffene für sich selbst entscheiden.

Coronabedingte Sonderkonditionen easyJets

easyJet gewährt infolge der Corona-Pandemie Sonderkonditionen, die Fluggästen eine Umbuchung oder Stornierung erleichtern sollen, wenn Sie durch COVID-19 an der Reiseteilnahme gehindert werden. Diese Spezialregelungen greifen allerdings nur in wenigen eng eingegrenzten Fällen. Wir besprechen daher nacheinander:

1. unter welchen Voraussetzungen easyJets Corona-Sonderkonditionen Anwendung finden und

2. welche Vergünstigungen bei Stornierungen und Umbuchungen die Sonderkonditionen vorsehen.

1. Voraussetzungen

Aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens kommt es gelegentlich vor, dass das Zielland einer Reise entweder a) ein Einreiseverbot verhängt oder b) eine obligatorische Hotelquarantäne für ankommende Flugreisende vorschreibt. Nur in solchen Konstellationen gelten easyJets Sonderkonditionen.

Die Airline macht auf ihrer Webseite deutlich, dass die beiden Fälle eng zu verstehen sind:

a. Ein Einreiseverbot hält easyJet ausdrücklich nur dann für gegeben, wenn es einem Reisenden gesetzlich überhaupt nicht gestattet ist, ins Zielland zu gelangen. Bloße behördliche oder ärztliche Reisewarnungen genügen ebenso wenig wie zusätzliche Einreisebestimmungen. Solange der Reisende es in der Hand hat, diese zu erfüllen, liegt kein Einreiseverbot vor und es gelten keine Erleichterungen für die Umbuchung oder Stornierung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Einreise nur noch unter der Bedingung gestattet ist, dass Passagiere Gesundheitszertifikate, Selbstauskünfte, Reisedokumente oder negative COVID-19-Tests vorlegen. Bleibt dem easyJet-Kunden nur deswegen die Einreise versagt, weil er diese Vorgaben nicht erfüllt, handelt es sich nicht um ein Einreiseverbot.

b. Die Anordnung einer Hotelquarantäne löst nur dann die Spezialregelungen easyJets aus, wenn ein Reisender sich ihnen unter gar keinen Umständen entziehen kann. Wer sich nur in Hotelquarantäne begeben muss, weil er keinen negativen Test vorzeigen kann oder ungeimpft einreist, profitiert dagegen nicht von den erleichterten Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten.

Das Gleiche gilt, wenn lediglich eine Selbstisolation vorgeschrieben ist, die aber nicht zwingend in einem Quarantänehotel stattfinden muss, sondern beispielsweise in einer privaten Wohnung erfolgen dürfte. Konsequent durchgedacht ist es insofern auch ohne Belang, ob der Reisende selbst als Urlauber bei Teilnahme am Flug seine Quarantäne in einem Hotel verbringen würde. Die Sonderregelung findet bereits dann keine Anwendung, wenn er bloß berechtigt wäre, andernorts die Quarantänezeit zu verbringen – zum Beispiel in einer Airbnb-Wohnung.

Mit Blick auf aktuell noch geltende coronabezogene Einreisebeschränkungen fällt auf, dass diese an den meisten Orten nicht (mehr) streng genug sind, damit easyJets Sonderkonditionen Anwendung finden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich zwar gewiss, beim Kundendienst von easyJet nachzufragen, ob man in den Genuss der Erleichterungen kommt. Allerdings wird man nicht damit rechnen können, einen Flug schon deswegen kostenfrei umbuchen oder gegen volle Rückerstattung des Buchungspreises stornieren zu dürfen, weil man selbst an COVID-19 erkrankt und aus diesem Grund nicht mitfliegt.

Unbenommen bleibt Flugreisenden natürlich auch in solchen Fällen der reguläre vertragliche und gesetzliche Erstattungsanspruch, den wir oben in Abschnitt 2 dargestellt haben.

2. Vergünstigungen

Findet der Flug planmäßig statt, aber darf ein Passagier aus den gerade genannten zwei Gründen nicht mitfliegen, bietet easyJet betroffenen Kunden im Rahmen der Corona-Sonderkonditionen drei Optionen an:
1. Kostenlose Umbuchung. Die erste Möglichkeit besteht im kostenlosen Wechsel zu einem anderen easyJet-Flug zu einem anderen Datum und nach Wunsch ferner mit einem anderen Abflugs- und Zielflughafen. Diese Flughäfen müssen sich aber jeweils in dem Land des ursprünglich gebuchten Fluges befinden.
2. Gutschein. Alternativ erklärt sich die Airline bereit, dem Buchenden ein Guthaben in Höhe des Buchungspreises für den ausgefallenen Flug auszustellen. Dieses kann nach Belieben bei Gelegenheit für eine neue Buchung verwendet und auf deren Preis angerechnet werden. Aber Achtung: Der Gutschein verfällt nach zwölf Monaten. Bis dahin muss er also bei einer Buchung genutzt worden sein. Der fristgerecht gebuchte Flug selbst kann dagegen später stattfinden, ohne dass dies die Anrechenbarkeit des Guthabens sperrt.
3. Rückerstattung des vollen Buchungspreises. Ansonsten kann auch eine Rückerstattung in Geld beantragt werden. Dabei zieht easyJet nicht einmal die reguläre Stornierungsgebühr ab.

Jene drei Varianten gelten übrigens auch, wenn ein Flug durch easyJet storniert wurde. Selbst bei coronabedingten Flugausfällen ist easyJet somit nicht bereit, Flugreisenden den vollen Flugpreis ohne Weiteres abzugsfrei zurückzuerstatten. Der Anspruch hierauf bildet gleichwohl nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung ein Fluggastrecht, das Reisenden in jedem Fall bei Annullierungen zusteht.

Um die dargestellten Rechte in Anspruch zu nehmen, wendet man sich am besten an den Kundendienst – zum Beispiel per Chat, Hotline oder E-Mail.

Antworten auf häufige Fragen zum Stornieren von easyJet-Flügen

Für alle Buchungsänderungen empfiehlt easyJet, sich online im Benutzerkonto einzuloggen, das zur Buchung des Tickets angelegt wurde. Unter dem Menüpunkt „Buchungen verwalten“ können Sie unter anderem Ihren Flug umbuchen. Alternativ wenden Sie sich an die Servicehotline unter folgender Nummer: 030 217 821 71. Achtung: Hier entstehen höhere Kosten, die wir im Artikel näher erläutern.

Auf der easyJet-Webseite können Sie mit ihrer Buchungsreferenznummer unter dem Menüpunkt „Buchungen verwalten“ ihre Flugdaten aufrufen und ändern, unter anderem das Flugdatum, Uhrzeit und Strecke. Bitte beachten Sie aber, dass für Umbuchungen außer im Flexi-Tarif Gebühren von 28-51€ pro Person und Flugstrecke anfallen. Häufig ist es günstiger, zu stornieren, sich einen Teil des Flugpreises erstatten zu lassen und neu zu buchen. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Gesamtüberblick zu Stornierungen und Umbuchungen bei easyJet.

Fällt ein Flug im Zusammenhang mit einer Reisewarnung aus, ist grundsätzlich keine kostenlose Umbuchung oder Stornierung möglich. Ein easyJet-Kunde darf seinen easyJet Flug erst kostenfrei umbuchen oder den vollen Flugpreis zurückverlangen, wenn ein Einreiseverbot im Zielland gilt. Er hat aber stets das Recht, zu stornieren und den Ticketpreis in Höhe der Steuern und Gebühren zurückzufordern. Nähere Ausführungen zur Möglichkeit einer Barerstattung des Ticketpreises finden sich in unserem Artikel.

Herrscht aufgrund von Corona ein Einreiseverbot in bestimmte Länder oder annulliert die Airline den Flug, bietet easyJet drei Möglichkeiten: Erstens kann ein Reisender kostenlos umbuchen. Zweitens kann man einen Gutschein über den vollen Ticketpreis erhalten, und zwar mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Drittens kann der Fluggast die anteilige Erstattung des Buchungspreises beantragen. In anderen Fällen steht Kunden zumindest ein Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren im Flugpreis zu. Nähere Informationen, auch zur Option einer Gelderstattung, enthält der Artikel.

easyJet empfiehlt auf der Homepage, eine Reiserücktrittsversicherung für gebuchte Reisen abzuschließen, um sich auf diese Weise vor Kostenausfällen zu schützen. Die Airline selbst arbeitet mit Versicherern zusammen und es ist möglich, die passende Reiseversicherung in einem Vorgang mit der Flugbuchung abzuschließen. Hier stehen verschiedene Tarife zur Auswahl, je nachdem, wie umfangreich sich der Reisende absichern möchte.

easyJet empfiehlt, möglichst zu allen Angelegenheiten, die Ihre Buchung betreffen, die Kontaktmöglichkeiten online zu nutzen (z.B. per Chat). Möchten Sie dennoch den Kundenservice telefonisch erreichen, steht Ihnen die deutsche Hotline unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49(0) 30 726 297 510. Außerdem können Sie für weniger eilige Anliegen das Kontaktformular auf der Website nutzen. Weitere Infos finden Sie dazu im Artikel.

Stornieren Sie Ihren easyJet-Flug innerhalb der ersten 24 Stunden nach Buchung, beträgt die Stornierungsgebühr 59-66€ pro Passagier und Flugstrecke. Nach Ablauf dieser Frist können Sie ihren Flug zwar ohne Stornogebühr stornieren, erhalten aber nach easyJets AGB nur die Luftverkehrssteuern zurück, nicht jedoch mehr vom Flugpreis. Es gibt aber Alternativen. Über weitere Erstattungsmöglichkeiten finden Sie Infos im Artikel.

Autoreninformation

Verfasst hat diesen zuletzt am 14.01.2024 aktualisierten Beitrag zu Stornierungen und Umbuchungen bei easyJet unsere Mitarbeiterin Laura Held am 24.05.2023. Sie arbeitet seit März 2021 für Ersatz-Pilot. Sie studierte BWL in Hamburg und erwarb 2020 einen M.A. Bei Ersatz-Pilot unterstützt sie neben ihrer regulären Tätigkeit im Personalwesen gelegentlich durch Artikel die Online-Redaktion unseres Fluggastportals.