Diese Seite bündelt alle wesentlichen Informationen zur Flugstornierung und Ticketerstattung bei der Lufthansa. Anhand der aktuellen Konditionen von Lufthansa und der Gesetzeslage beantworten wir umfassend folgende Fragen:

Daneben erklärt der Beitrag die Sonderkonditionen, die Lufthansa zeitweise aufgrund der Corona-Pandemie für bis zum 01.06.2022 gebuchte Flüge gewährte (Stand: 12.01.2023). Ob diese Sonderregelungen für die jeweils eigene Verbindung greifen, sollte man insbesondere prüfen, wenn man davor einen Flug gebucht hat.

Außerdem stellen wir eine Checkliste bereit. Sie leitet Kunden der Lufthansa schrittweise durch den Prozess zur Stornierung und Ticketerstattung. Häufige Unklarheiten rund um die Stornierung, Erstattung und den Kontakt zur Airline behandelt ein Frage-und-Antwort-Abschnitt am Ende des Artikels.

Stornierung eines Lufthansa-Fluges im Überblick

Wie sich aus der nachstehenden Checkliste ergibt, führt ein dreischrittiger Prozess von der Flugstornierung bis hin zur anteiligen Buchungspreiserstattung.

Infografik mit Überblick zur Stornierung eines Lufthansa-Fluges

Achtung: Wegen des Corona-Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Einschränkungen im Reiseverkehr hat die Lufthansa ihre Konditionen für Umbuchungen und Erstattungen angepasst. Die speziellen Vorgaben gelten für bis zum 01.06.2022 gebuchte Flüge. Bei späteren Buchungen finden wieder ausschließlich die normalen Bestimmungen Anwendung. Reisende sollten deshalb zuerst prüfen, in welchen Zeitraum ihre Flugbuchung fällt. Den Inhalt der einzelnen coronabedingten Sonder-Arrangements erläutert der Artikel im verlinkten Abschnitt.

Gelten für einen Flug keine coronabedingten Sonderkonditionen mehr, empfehlen wir die folgenden Schritte, wenn Sie Ihre Reise mit der Lufthansa nicht antreten können:

1. Stornierung der Verbindung

Eine rechtzeitige Mitteilung der Stornierung an Lufthansa ist immer dann erforderlich, wenn für Ihr konkretes Ticket nach den AGB der Airline eine Erstattung möglich ist. Dann müssen Sie die Absage nämlich kommunizieren, damit Ihr vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung des Buchungspreises nicht verfällt. Was im Einzelnen gilt, orientiert sich am jeweils gebuchten Tarif:

  • Tickets der Kategorien Economy Light, Economy Classic und Business Saver sehen grundsätzlich keine Erstattung vor; daher ist auch keine ausdrückliche Mitteilung der Stornierung vor Abflug erforderlich.
  • Der Economy Flex Tarif erlaubt bei Meldung der Stornierung bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug die Rückzahlung des Reisepreises abzüglich einer Gebühr.
  • Nur das teurere Buchungspaket Business Flex berechtigt bei Stornierung zur vollen Erstattung des Reisepreises. Dafür muss der Lufthansa-Kunden seinen Flug aber bis 24 Stunden vor Reisebeginn absagen.

Möglich ist die Mitteilung der Stornierung über

Alternativ zur Stornierung besteht in einigen Buchungsklassen die Möglichkeit zur kostenlosen oder kostengünstigen Umbuchung. Außerhalb des Anwendungsbereichs der Corona-Sonderkonditionen gilt hierzu Folgendes:

  • Die günstigeren Tarife Economy Light und Business Saver erlauben keine Umbuchung. Kunden mit entsprechenden Tickets, die auf einer anderen Flugverbindung von Lufthansa reisen wollen, müssen diese komplett neu buchen.
  • Der Economy Classic Tarif ermöglicht eine Umbuchung auf eine andere Flugverbindung bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug des ursprünglich gebuchten Fluges. Berechnet wird hierfür aber eine Umbuchungsgebühr sowie der Betrag, um den der Preis des neuen Fluges den des alten übersteigt.
  • Nur die teureren Buchungspakete Economy Flex und Business Flex gestatten bis einen Tag vor planmäßiger Abflugzeit eine kostenfreie Umbuchung.

2. Ermittlung des erstattungsfähigen Anteils des Buchungspreises

Eine vollständige Erstattung des Buchungspreises erhalten bei Lufthansa nur Kunden, die einen Business Flex Tarif gebucht haben. Der Economy Flex Tarif verspricht zwar auch eine Erstattung bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Abflug, allerdings nur bei Anforderung binnen sechs Monaten nach dem Reisedatum und nur gegen eine auf der Lufthansa Homepage nicht genau bezifferte Gebühr. Es ist zwar fraglich, ob diese Einschränkungen in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa einer AGB-Kontrolle standhalten und die Klausel wirksam ist. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Lufthansa eine Erstattung für Tickets im Economy Flex Tarif freiwillig jedenfalls nur unter den genannten Bedingungen leistet.

Auch Kunden ohne flexiblen Tarif verbleiben bei Stornierungen jedoch zumindest Ansprüche auf eine teilweise Rückerstattung, selbst wenn die Lufthansa nicht ausdrücklich darauf hinweist. Nehmen Passagiere ihren Flug nicht wahr, besteht nämlich ein gesetzliches Recht auf anteilige Erstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Sie summieren sich allein für eine Einzelstrecke von einem deutschen Flughafen aus regelmäßig auf über 30 € pro Person. Bei Flügen zu Langstreckenzielen sind es häufig sogar über 100 € pro Passagier und Strecke. Jene Flugnebenkosten fallen pro Fluggast bereits bei Zahlung des Buchungspreises an. Die Airline muss sie aber nur dann an die Steuerkasse und die Flughafenbetreiber abführen, wenn der Kunde tatsächlich fliegt. Bei einer Stornierung spart die Lufthansa diesen Betrag also. Sie muss ihn deswegen an den Passagier zurückzahlen, um keinen ungerechtfertigten Vorteil einzubehalten.

Bei Lufthansa-Flügen enthält typischerweise die Buchungsbestätigung oder die Ticketrechnung Informationen zur Höhe der im Flugpreis inkludierten Steuern und Gebühren. Fehlen Angaben oder lässt sich die Höhe des Anspruchs nicht zweifelsfrei bestimmen, kann man sie ermitteln, indem man kostenlos und unverbindlich den Online-Rechner von Ersatz-Pilot nutzt:

 

3. Anspruchsdurchsetzung zur Rückerstattung

Lufthansa bekennt sich in den Geschäftsbedingungen (AGB Lufthansa 10.3.1) ausdrücklich lediglich zu den Erstattungspflichten, die an bestimmte Tarife gekoppelt sind (Economy Flex und Business Flex). Hier genügt ein Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins, um den jeweiligen Betrag von der Airline zurückzubekommen. Auf ihrer Homepage schreibt Lufthansa sogar, dass die reine Stornierung in diesem Fall genüge und die Erstattung automatisch überwiesen werde.

Sagt der Fluggast selbst seine Reise ab, beantragt er die Erstattung am besten auf der Lufthansa-Webseite über sein Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Buchungen“. Auf die Anträge reagiert die Fluggesellschaft teilweise erst verspätet oder auf Nachfrage. Zeitnahe Rückzahlungen bleiben häufig aus – insbesondere bei Buchungen über ein Vermittlungsportal. Denn hier überweist die Lufthansa den zurückzuerstattenden Betrag an das Buchungsportal und nicht direkt an die Fluggäste. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass Reisende auf ihre Rückerstattung selbst dann noch lange warten müssen, wenn die Lufthansa den Betrag schon ausgekehrt hat.

Denn viele Flugvermittlungsportale wie opodo oder booking.com verfügen scheinbar nicht über Mechanismen, die in Stornierungsfällen nach Geldeingang von der Airline den erstatteten Teil des Flugpreises automatisch in wenigen Tagen weiterleiten. Im Gegenteil sind uns zahlreiche Fälle bekannt, in denen selbst wiederholte Zahlungserinnerungen nicht dazu führten, dass das Geld letztlich beim stornierenden Ticketbesteller landet. Stattdessen kann es sogar erforderlich werden, dass ein Gerichtsverfahren nötig wird, bis die Erstattung letztlich ausgezahlt wird. Für den Fluggast bedeutet dies vielfach ein Kostenrisiko, Zeitverzögerung sowie Arbeitsaufwand.

Eine komfortable Alternative zur eigenständigen Anspruchsdurchsetzung bieten wir mit unserem Fluggastportal Ersatz-Pilot, indem wir bei Stornierungen gegen eine Provision von 17-20% Erstattungsbeträge direkt auszahlen. Bei Stornierung der Hin- und Rückflüge zwischen Hamburg und Frankfurt für zwei Personen sind dies zum Beispiel 164,93-171,12€ der Flugnebenkosten von 206,16€ im Ticketpreis. Nach positiver Prüfung überweisen wir innerhalb von 1-3 Tagen bereits die Barerstattung an Nutzer unseres Dienstes und übernehmen die Durchsetzung der Forderung gegen die Airline. Der Passagier muss dazu lediglich unser Antragsformular ausfüllen. Versteckte Kostenrisiken oder Gebühren ergeben sich nicht.

Mit den einzelnen Schritten zur Stornierung eines Fluges und dem Weg zur Rückzahlung der erstattungsfähigen Anteile beschäftigen sich die folgenden Abschnitte des Artikels. Überdies erklärt eine gesonderte Rubrik die aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend geltenden angepassten Umbuchungs- und Erstattungsbedingungen. Welcher Betrag im Fall der Stornierung einer konkreten Flugverbindung erstattbar ist, lässt sich kostenlos über Eingaben im Entschädigungsrechner unten ermitteln.

Auf welchem Weg storniert man einen Lufthansa-Flug?

Lufthansa Flugstornierung Infografik Kontaktwege

Eine ausdrückliche Stornierung müssen Sie immer dann vornehmen, wenn Sie gegenüber Lufthansa nicht bloß den gesetzlichen Erstattungsanspruch geltend machen wollen, sondern einen darüber hinausgehenden vertraglichen. Diesen räumt nämlich erst die Lufthansa von sich aus ihren Kunden ein, sodass sich hier auch nach den von ihr bestimmten Regeln richtet, wann eine Erstattung zu gewähren ist. Relevant wird dies namentlich in den Flex-Tarifen. Die Lufthansa leistet nämlich lediglich bei diesen höherpreisigen Buchungsklassen eine volle Erstattung des Buchungspreises, wenn der Fluggast sein Ticket selbst storniert.

Hat der Passagier also im Economy Flex oder Business Flex Tarif gebucht und tritt die Reise nicht an, sollte er auf jeden Fall bis 24 Stunden vor Abflug online unter „Meine Buchungen“ die Stornierung vornehmen. Nach dem Login mit Buchungscode oder den persönlichen Zugangsdaten kann der Flug schnell und einfach geändert oder gecancelt werden. Der Antrag für die Erstattung des Ticketpreises ist hier ebenfalls gleich zu stellen. Auch kostengünstige Umbuchungen sind innerhalb dieser Tarife bis zu dem genannten Zeitpunkt noch möglich.

Die Möglichkeit einer telefonischen Absage eines Fluges über die Service-Hotline besteht ebenfalls. Sie ist rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichbar: +49 69 86 799 799. Denkbar ist alternativ, der Lufthansa die Stornierung per E-Mail an customer.relations@lufthansa.com mitzuteilen. Nicht zugelassen sind hingegen Stornierungen über den Chatbot oder das Kontaktformular. Allerdings hilft der Chatbot auf der Lufthansa-Seite bei Fragen zum den Stornierungs- und Erstattungsvorgang weiter.

Bei Buchung im Tarif “Economy Light” oder “Economy Classic” heißt es dagegen bereits in der Buchungsmaske auf der Webseite der Airline laut unseren Überprüfungen am 12.01.2023 nur “Erstattung nicht möglich“. In solchen günstigeren Buchungsklassen bedarf es zwar nicht zwingend einer ausdrücklichen Stornierung. Denn die Lufthansa verlangt eine solche nur für eine bestimmte vertragliche Rückzahlung.

Um sich seinen gesetzlichen Mindestanspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren im Flugpreis zu bewahren, ist dagegen keine schriftliche Mitteilung der Absage eines Fluges gegenüber der Airline nötig. Hier kann man die Stornierung bereits hinreichend zum Ausdruck bringen, indem man einfach nicht zum Boarding erscheint.

Allerdings kann eine ausdrückliche Stornierung vor Abflug nicht schaden, wenn man versuchen möchte, von der Lufthansa eine freiwillige Teilrückzahlung auf den Buchungspreis zu erhalten. Ersatz-Pilot bietet seinen Dienst zur Direkterstattung des Ticketpreises unterdessen auch für Fälle, in denen ein Reisender seinen Flug einfach nicht wahrgenommen hat, ohne vorher die Airline zu verständigen.

Bitte beachten Sie: Hat ein Passagier sein Ticket über einen Drittanbieter wie Seat24 oder opodo erworben, ist häufig dieser für die Stornierung zuständig und sollte dementsprechend informiert werden. Nur dann kann ein Vermittler oder Reisebüro das Ticket stornieren und sich um eine eventuelle Erstattung kümmern. Bei Buchungsportalen finden sich Informationen zu jeweiligen Stornierungsmöglichkeiten und Bedingungen meist in der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Oft enthält die Bestätigungsmail, die man nach der Buchung erhält, einen entsprechenden Link. In aller Regel ist es aber auch bei Buchungen über Vermittlungsportale möglich, direkt über die Lufthansa-Seite seine Reisedaten zu bearbeiten. Unter dem Menüpunkt “Flug ansehen & bearbeiten” kann man dort fast immer mit dem Buchungscode und dem Nachnamen auf die eigene Buchung zugreifen und den Button zum Stornieren betätigen.

Welche Stornierungskonditionen gelten für einen Lufthansa-Flug?

Außerhalb der Corona-Pandemie richten sich die Stornierungskonditionen für einen Lufthansa Flug nach dem jeweils gebuchten Tarif. Da vorübergehend für gebuchte und bis 01.06.2022 zu buchende Flüge jedoch Sonderkonditionen gelten, benennt Lufthansa die genauen Stornierungsgebühren, die künftig erhoben werden, aktuell noch nicht einzeln auf der Homepage oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 28.04.2022). Weil im Übrigen auszugehen ist, dass nach diesem Zeitraum wieder Gebühren veranschlagt werden, werden wir diese hier nachtragen, sobald nähere Informationen vorliegen.

Allgemein ist zu sagen, dass Lufthansa unter Normalbedingungen nur in Economy Flex und Business Flex Tarifen freiwillig den Buchungspreis erstattet, wenn Reisende ihren Flug nicht antreten. Ein einmal gebuchter Flug der anderen Tarife ist zwar immer online bis 24 Stunden vor Reisebeginn stornierbar. Allerdings wird der Passagier in den meisten Tarifen den Großteil der Ticketkosten verlieren. Ausschließlich auf die Rückerstattung der mit dem Buchungspreis entrichteten Steuern und Gebühren besteht unabhängig von den tariflichen Bestimmungen der Lufthansa bei jedweder stornierten Buchung ein gesetzlicher Anspruch (siehe mehr dazu im Abschnitt zur Erstattungshöhe).

Umbuchung als Stornierungsalternative bei Lufthansa?

Muss ein Passagier seine Reise verschieben und möchte sie in absehbarer Zeit nachholen, ist möglicherweise die Umbuchung eine bessere Lösung als die Stornierung.

Greifen nicht gerade die flexiblen Umbuchungsbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie, richtet sich die Möglichkeit zur Umbuchung nach den Bestimmungen des individuell gebuchten Tarifs.

  • Für Verbindungen mit Economy Light und Business Saver Tarif besteht keine Umbuchungsoption.
  • Der Economy Classic Tarif erlaubt die Umbuchung nur gegen eine Gebühr, die die Lufthansa Homepage leider noch nicht genauer definiert. Möglicherweise orientiert sie sich an der derzeit für den Economy Light Tarif geltenden Gebühr von 70€ pro Umbuchung.
  • Nur Reisende mit einem Economy Flex oder Business Flex Ticket können kostenfrei umbuchen. Lediglich die Differenz zum Flugpreis des neu gebuchten Fluges muss der Passagier selbst tragen.

Für alle Umbuchungen gilt, dass sie bis 24 Stunden vor Abflug vorzunehmen sind, bevorzugt über das Online-Benutzerkonto unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen“. Auch ohne persönlichen Account kann man darauf mit seinem Namen und seinem sechsstelligen Buchungscode zugreifen. Für Passagiere ohne Zugriffsmöglichkeit auf das Benutzerkonto im Internet bietet sich die Alternative, über die Service Hotline unter +49 69 86 799 799 umzubuchen.

Leider macht Lufthansa zurzeit keine generellen Angaben dazu, wie die weiteren Konditionen einer Umbuchung außerhalb der Corona-Bedingungen gestaltet sind (Stand: 28.04.2022). Unklar bleibt deshalb, inwiefern die Flugstrecke geändert werden darf. Auch ist nicht geklärt, ob man das Ticket auf eine andere Person umzuschreiben kann und welche Gebühren und Servicezuschläge im Einzelnen anfallen – vor allem im Economy Classic Tarif. Sobald Antworten auf diese Fragen vorliegen, ergänzen wir den Artikel. So lange gelten für die meisten Flüge die Sonderregelungen, die Lufthansa aufgestellt hat, um ihren Kunden temporär mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Umfang der Ticketpreiserstattung bei Lufthansa

Infografik zu den erstattungsfähigen Teilen des Preises eines stornierten Lufthansa-Fluges

Ist es nicht die Lufthansa selbst, die einen Flug ausfallen lässt, sondern storniert der Fluggast aus eigenen Gründen, erstattet das Flugunternehmen nur bei wenigen Tarifen den Ticketpreis komplett oder teilweise. Ausschließlich der Business Flex Tarif ermöglicht eine Erstattung ohne Abzug. Immerhin gestattet der Economy Flex Tarif weiterhin eine Rückzahlung gegen Gebühr, deren Höhe leider auf der Homepage nicht explizit genannt wird. Alle weiteren Buchungsklassen der Lufthansa sehen regulär nicht vor, den Buchungspreis zurückzuerhalten.

Erstattung der im Flugpreis enthaltenen Flugnebenkosten

Davon unberührt bleibt der gesetzlich verankerte und vor Gericht durchsetzbare Anspruch auf die Rückzahlung von Steuern und Gebühren, die im Ticketpreis eingerechnet sind (§§ 812,648 BGB). Jene muss die Airline nämlich nur für Fluggäste abführen, die ihre Reise tatsächlich wahrnehmen. Umgekehrt besteht die Verpflichtung, die ersparten Kosten wieder an den Passagier zurückzuführen. Erstattungsfähig sind neben der staatlichen Luftverkehrssteuer auch Luftsicherheitsgebühren, Flughafengebühren sowie die Abfertigungsgebühr am Startflughafen. Insgesamt addieren sich diese Positionen allein für eine Flugstrecke aus Deutschland zu einem Reiseziel in Europa sehr häufig auf mehr als 30 € pro Person. Auf Interkontinentalflügen kommen oft sogar über 100 € pro Passagier zusammen.

Die genaue Höhe des Erstattungsanspruchs eines Reisenden gegen die Lufthansa bei Stornierung ist anhand der Buchungsbestätigung ist schnell zu ermitteln. Neben oder vor dem Gesamtpreis des Fluges ist darin zumeist aufgeführt, welcher Teil davon auf Steuern und Gebühren entfällt. Die besagte Aufstellung sieht ungefähr folgendermaßen aus und findet sich typischerweise auf Seite 2 einer Buchungsbestätigung von Lufthansa:

21-04-24 Beispiel Buchungsbestätigung Lufthansa Steuern

Im abgebildeten Beispielfall bestünde nach Stornierung unabhängig von der Buchungsklasse ein gesetzlicher Anspruch auf Rückgewähr von 206,16€.

Fehlen solche Angaben ausnahmsweise oder führt die Buchungsbestätigung sie nur unvollständig auf, hilft der kostenlose Online-Rechner von Ersatz-Pilot. Aus den angegebenen Daten der stornierten Flugstrecke können Sie automatisch die anteilige Erstattungssumme ermitteln lassen, die Ihnen als Lufthansa-Kunde zusteht. Die Nutzung des Online-Rechners ist kostenfrei und verpflichtet nicht zu einer späteren Beauftragung unseres Fluggastportals.

Stornierung bei Krankheit oder Todesfall

Im Krankheits- oder gar Todesfall, der den Reisenden selbst oder sein nahes familiäres Umfeld betrifft, gelten bei Lufthansa-Flügen selten Privilegien für Anpassungen der Buchung.

Die tarifabhängigen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen sowie deren Gebühren gelten in solchen Konstellationen zwar weiterhin. So bleibt zahlreichen Reisenden meist nur der Antrag auf anteilige Erstattung der Steuern und Gebühren, auf die bei Nichtantritt der Reise ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Ausnahmen von diesen Regelungen gestattet Lufthansa bloß im Krankheits- oder Todesfall nach Reiseantritt (AGB Lufthansa 3.2.3 und 3.2.4). Erkrankt ein Passagier am Aufenthaltsort so schwer, dass er und seine engen Mitreisenden den Rückflug nicht wie geplant antreten können, verlängert die Lufthansa nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Gültigkeit der Flugscheine. Diese sind für einen anderen Rückflug so lange einsetzbar, bis die Reisefähigkeit des Fluggasts attestiert wieder besteht oder bis die Airline anschließend einen Rückflug zur Verfügung stellen kann. Enthält der noch nicht ausgeflogene Teil des Flugscheins des Betroffenen eine Zwischenlandung, kann dieser sowie die Flugscheine der Mitreisenden sogar um bis zu drei Monate verlängert werden, damit der Passagier in der Lage ist, seinen Heimflug anzutreten.

Verstirbt ein Fluggast am Aufenthaltsort, kann die Airline den mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen bei Bedarf einen früheren Rückflug ermöglichen oder die Gültigkeit ihrer Flugscheine um maximal 45 Tage nach dem Todesdatum verlängern. Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde.

Erstattung bei Stornierung – wie setzt man den Anspruch durch?

Infografik zu den Varianten einer Ticketerstattung bei Lufthansa

An die Ermittlung des erstattungsfähigen Anteils des Ticketpreises schließt die Frage an, wie man jene Summe nun schnell, risikoarm und mit überschaubarem Aufwand von der Airline zurückerhält. Üblich sind folgende drei Herangehensweisen:

1. Selbständige Durchsetzung gegenüber Lufthansa

Ein Fluggast kann sich zunächst direkt an die Airline wenden, um seine Ticketerstattung einzufordern. Der leichteste Weg hierzu führt über die Webseite der Lufthansa. Passagiere finden dort sogar eine Vorlage für den Antrag auf Erstattung. Sie betrifft aber nur den Fall, dass die Lufthansa selbst den Flug ersatzlos gestrichen hat. Dies kam bislang fast ausschließlich während der Corona-Pandemie vor, als Reisebeschränkungen den Flugverkehr insgesamt zum Erliegen brachten. Hinsichtlich der Fluggastrechte in solchen Fällen verweisen wir auf den entsprechenden Abschnitt zu den Sonderkonditionen bei Buchungen zu Corona-Zeiten bis einschließlich 2022 weiter unten.

Wer seinen Flug selbst storniert und hiernach eine Erstattung anfordern will, ruft zunächst den Login-Bereich zur Verwaltung des eigenen Fluges auf. Die Einwahl funktioniert mit den sechsstelligen Buchungscode oder mit Benutzername und Passwort. Eine Erstattung kann hier zusammen mit der Mitteilung der Stornierung angefragt werden, wenn man in einem der Flex-Tarife gebucht hat. Lufthansa verspricht auf der Homepage, nach einer Stornierung seitens des Fluggastes ihm selbständig umgehend die erstattungsfähige Summe zu überweisen. Es ist allerdings unklar, inwiefern dies tatsächlich erfolgt.

Zumindest für die Rückforderung von Steuern und Gebühren empfiehlt es sich nach unserer Einschätzung in jedem Fall, ein zusätzliches Aufforderungsschreiben an die Airline zu senden – zum Beispiel per E-Mail an customer.relations@lufthansa.com. Dies erscheint insbesondere ratsam, weil Lufthansa für die günstigeren Buchungstarife keine ausdrückliche Stornierung erbittet und hierfür nach unserer Prüfung auch keine speziellen Kommunikationskanäle vorhält, über die sich die Steuern und Gebühren “auf Knopfdruck” anfordern lassen. Diesen Eindruck erweckt auch § 10.3 LH-ABB, der nur von Erstattungen spricht, die bereits nach den Buchungstarifen vorgesehen sind, nicht aber von gesetzlichen.

Spätestens wenn der Passagier innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten einen Antrag auf Erstattung stellt, erfolgt laut Angaben der Airline nach Prüfung umgehend eine Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der Realität bedeutet dies dennoch oft genug eine wochenlange Wartezeit und Korrespondenz mit der Airline. Es kommt nach unserer Erfahrung auch vor, dass die Lufthansa über Wochen und Monate gar nicht reagiert. Hier bleibt zur Durchsetzung nur ein Gerichtsverfahren, sollte es das Luftfahrtunternehmen darauf ankommen lassen.

Jedem Reisenden bleibt es gleichwohl unbenommen, selbständig mit der Lufthansa in Kontakt zu treten und seinen Anspruch geltend zu machen, wenn nötig in einem Gerichtsverfahren vor dem jeweils zuständigen Amtsgericht. Betroffene können dort selbst ohne anwaltliche Vertretung Klage erheben, da der Buchungspreis und somit der Streitwert fast immer unter dem Grenzwert von 5.000€ liegt (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz; §§ 78 Absatz 1, 79 Absatz 1 Zivilprozessordnung). Allerdings ergibt sich für Passagiere hierbei auch ohne anwaltlichen Beistand ein Kostenrisiko von mehreren hundert Euro, Denn den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von mindestens 114€ muss der Kläger erst einmal selbst zahlen (§ 12 Absatz 1 Gerichtskostengesetz). Lediglich wenn er den Rechtsstreit gewinnt, erhält er den Betrag vollständig zurück. Unterliegt er jedoch gegen die Airline, belasten ihn neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite in voller Höhe.

Dementsprechend trägt der Fluggast ab jenem Moment ein gewisses finanzielles Risiko, ab dem die Lufthansa eine Zahlung verweigert und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bleibt der Antrag auf Erstattung bei der Airline erfolglos, sollte sich ein Betroffener daher eine andere Option der Rechtsverfolgung suchen, statt auf eigene Faust zu klagen. Etwas anderes mag freilich bei juristischer Vorbildung des Lufthansa-Kunden gelten.

2. Durchsetzung gegenüber Lufthansa mit anwaltlicher Unterstützung

Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, bedeutet für den Fluggast im ersten Moment eine Erleichterung, weil er mit seiner Forderung der Airline und ihren Anwälten nicht mehr allein gegenübertreten muss. Das finanzielle Risiko, das er dabei eingeht, erhöht sich jedoch durch Einschaltung einer Kanzlei weiter. Nun addieren sich die Kosten für den eigenen Anwalt hinzu, die von der Gegenseite ebenfalls nur dann übernommen werden, wenn der Passagier gegen die Lufthansa gewinnt (§ 91 Absatz 2 ZPO).

Eine Rechtsschutzversicherung trägt zwar die Verfahrenskosten, je nach Versicherungspolice hat der Versicherungsnehmer aber eine Selbstbeteiligung zu leisten. Rechtsschutzversicherungen erstatten Prozesskosten überdies nur auf eine vorherige Deckungszusage hin. Letztere muss zunächst vorliegen, bevor der eigene Anwalt tätig werden kann. Dieser Zwischenschritt sorgt für eine zusätzliche Verzögerung.

3. Durchsetzung mit Hilfe von Ersatz-Pilot

Die bislang beschriebenen zwei Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung belasten den Lufthansa-Kunden sowohl mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko als auch mit Arbeits- und Zeitaufwand. Dabei bleibt bis zuletzt unklar, ob er die ihm zustehende Erstattung vollumfänglich erhält.

Ersatz-Pilot beseitigt diese Problematik. Wir ebnen mit unserem Ticketerstattungsdiensteinem stornierenden Reisenden einen komfortablen und direkten Weg zur Rückzahlung des Buchungspreises, wenn sie sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen möchten.

Dazu muss ein Lufthansa-Kunde lediglich unser Online-Formular ausfüllen, das alle relevanten Daten zu Ihrem Fall abfragt und Ihren Anspruch automatisch prüft. Dies dauert nur wenige Minuten. Nach der Bestätigung des Antrags durch uns leisten wir bereits innerhalb von ein paar Tagen eine Direktzahlung der anteiligen Erstattungssumme abzüglich einer überschaubaren Provision von 17-20% der Erstattungssumme. Daraufhin sind wir für die Durchsetzung des Anspruchs gegen die Lufthansa verantwortlich, während der Passagier 80-83% der ihm zustehenden Rückerstattung sofort erhält, kein Risiko mehr tragen muss und von jeglichem weiteren Aufwand befreit ist.

Sonderkonditionen zu Stornierung, Umbuchung und Erstattung aufgrund der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie veranlasst seit 2020 immer neue Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen. Diese betrafen und betreffen natürlich auch Lufthansa-Kunden.

Die Airline bemühte sich daraufhin in den letzten Jahren, Reisenden möglichst viel Flexibilität bieten. Dazu führte die Lufthansa für alle Tarife, Tickets und Streckenlängen Sonderkonditionen ein, vor allem zur günstigen Umbuchung von Flügen. Für neue Buchungen gelten diese jedoch nicht mehr.

Die Lufthansa beschränkte den Geltungsbereich der Sonderkonditionen nämlich auf Flüge, die bis zum 01.06.2022 gebucht wurden. Für Buchungsänderungen musste der Fluggast allerdings auch hierbei das Service-Center der Lufthansa jedoch bis zum 31.08.2022 kontaktieren. Somit sind die coronabedingten Sonderkonditionen bei der Lufthansa inzwischen ausgelaufen (Stand: 12.01.2023).

Eine Ausnahme besteht auf Grundlage der fortgeltenden europäischen Fluggastrechte-Verordnung freilich noch dort, wo die Lufthansa selbst einen Flug annulliert (dazu 1.).

1. Annullierung eines Fluges durch Lufthansa

Streicht die Lufthansa aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens oder aus sonstigem Grund einen Flug, stehen dem betroffenen Fluggast zwei Möglichkeiten offen:

1. Umbuchung: Kommt für sie ein alternativer Flug in Betracht, versucht die Lufthansa, die betroffenen Passagiere auf diesen umzubuchen, um die Beförderung schnellstmöglich nachzuholen. Sie sind aber nicht verpflichtet, den nächsten verfügbaren Flug auf Ihrer Route zu wählen. Stattdessen können Sie sich auch für eine spätere Verbindung entscheiden, solange diese noch während der Ticketgültigkeit stattfindet. Letztere beträgt typischerweise ein Jahr ab dem geplanten Flugdatum. Bei alledem fallen keine Umbuchungsgebühren an. Eine Änderung des Reiseziels oder der Buchungsklasse ist bei dieser Variante allerdings nicht möglich. Umbuchungen nach Flugausfällen lassen sich auf gegenwärtigem Stand nur über das Lufthansa Service Center veranlassen – also entweder über die Hotline +49 69 86 799 799 oder über den Chatbot.

2. Rückerstattung des Flugpreises: Als Passagier eines annullierten Fluges besteht ansonsten Anspruch auf eine Barerstattung des Reisepreises. Wenn das Ticket noch ungenutzt ist, also noch keine der Flugstrecken ausgeflogen ist, erstattet Lufthansa den Ticketpreis vollständig inklusive aller Steuern und Gebühren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Fand einer der gebuchten Flüge statt, erfolgt die Erstattung anteilig. Fluggäste beantragen eine Erstattung entweder online oder telefonisch. Lufthansa empfiehlt, nur einmalig anzufragen, da es ansonsten zu Verzögerungen kommen kann.

Erfahrungsgemäß stellt die Lufthansa diese Angebote freiwillig zur Verfügung – und zwar unabhängig von der Ursache des Flugausfalls. Schließlich ist sie hierzu gesetzlich nach Artikel 8 Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet.

Zusätzlich kommt in solchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung in Betracht. Hier hingegen zeigt sich die Lufthansa erfahrungsgemäß oftmals weniger kooperativ. Grund dafür ist, dass eine Entschädigungsforderung nur begründet ist, wenn die Ursache der Flugstreichung im Einflussbereich der Airline liegt. Wann das der Fall ist, haben wir in einer Übersicht zu Ausschlussgründen des Entschädigungsanspruchs zusammengetragen. Häufig kommt es aber auch vor, dass sich die Lufthansa zu Unrecht darauf beruft, dass einer der Ausschlussgründe vorliegt. Gerade für solche Fälle bietet Ersatz-Pilot Betroffenen eine Sofortentschädigung. Stellen lässt sich ein Antrag hierauf bei Fällen von Flugannullierung über unseren Entschädigungsrechner.

2. Eigene Umbuchung oder Stornierung eines Lufthansa-Fluges

Für Umbuchungen eines planmäßig stattfindenden Fluges hat Lufthansa ebenfalls coronabedingte Sonderregelungen eingeführt. Ursprünglich variierten diese für Flüge, die bis zum oder nach dem 31. August 2020 gebucht wurden. Im Mai 2021 hat die Lufthansa jedoch ihre Vorgaben vereinheitlicht.

Wer bis zum 01.06.2022 einen Flug bucht, erhält im Economy Classic Tarif das Recht zur kostenlosen Buchungsänderung. Die Buchungsänderung muss hierfür vor dem geplanten Reisedatum abgeschlossen werden. Möglich ist dies über den Bereich auf der Lufthansa Webseite zur Verwaltung der eigenen Buchung. Haben Sie den Flug über ein Reisebüro gebucht, empfiehlt Lufthansa, stattdessen dieses zu kontaktieren. Bei der Umbuchung müssen Sie sich nicht für den nächsten Flug auf der ursprünglich gewählten Route entscheiden. Sie können auch eine ganz andere Flugverbindung zu einem späteren Termin auswählen. Eventuelle Mehrkosten gegenüber Ihrer ursprünglichen Buchung müssen Sie allerdings nachzahlen. Das Gleiche gilt für den Wechsel in eine teurere Buchungsklasse.

Bei Buchungen im Economy Light Tarif kostet eine Umbuchung dagegen 70€.

Findet ein Flug planmäßig statt, möchte der Fluggast ihn jedoch unter den Umständen der Corona-Pandemie ersatzlos absagen, statt umzubuchen, gewährt Lufthansa außer keine zusätzlichen Möglichkeiten, den Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Ob ein Fluggast in diesem Fall eine Erstattung seines Ticketpreises erhält, richtet sich wie bereits vor Corona nach dem gebuchten Tarif. Jedoch sehen nur die Lufthansa-Tarife Economy Flex und Business Flex Erstattungen ohne erhebliche Abschläge vor. Bei allen anderen Buchungsklassen bleibt lediglich die Möglichkeit, die für den Flug anfallenden Steuern und Gebühren anteilig zurückzufordern.

Auch während der Corona-Pandemie können Passagiere ihren Flug auf der Lufthansa Webseite unter „Meine Buchungen“ stornieren. Sieht Ihr Tarif eine Erstattung vor, können Sie diese direkt im Anschluss online bei der Airline anfragen. Andernfalls empfiehlt sich wie im Abschnitt zur Durchsetzung beschrieben ein Aufforderungsschreiben an die Airline per E-Mail.

Weitere Sonderkonditionen bezüglich der Ticketstornierung unter Corona-Bedingungen sieht die Lufthansa nicht vor.

FAQ zur Stornierung von Lufthansa-Flügen

Lufthansa empfiehlt, Buchungsänderungen online vorzunehmen, entweder über den persönlichen Login in das Benutzerkonto oder mit Hilfe der Einwahl über den Buchungscode. Allerdings können bestimmte Umbuchungswünsche auch telefonisch angefragt werden. Für Fragen und Auskünfte steht ebenfalls die Service Hotline zur Verfügung. Jene erreichen sie rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche unter der Rufnummer: +49 69 86 799 799.

Umbuchungen sind bei Lufthansa bis spätestens 24 Stunden vor Abflug vorzunehmen. Die Airline empfiehlt, Buchungsänderungen online vorzunehmen. Dazu meldet sich der Passagier entweder mit seinen persönlichen Zugangsdaten im Benutzerkonto an oder loggt sich mit seiner Buchungsnummer ein. Anschließend kann unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen“ umgebucht werden. Eine weitere Option ist eine Umbuchung über die Service Hotline der Lufthansa unter der Rufnummer +49 69 86 799 799. Weiterführende Informationen zu den Umbuchungsmodalitäten finden Sie im ersten Abschnitt unseres Beitrags.

Annulliert Lufthansa einen Flug aufgrund einer Reisewarnung nicht von sich aus, ist eine gebührenfreie Stornierung des Flugtickets bei der Airline im Normalfall nicht möglich. Ausnahmen gelten bei Buchung im Business Flex und Economy Flex Tarif, die Möglichkeiten zur kostenfreien Stornierung vorsehen. Ansonsten kann der Passagier die Barerstattung des vollständigen Ticketpreises nur beantragen, wenn Lufthansa den Flug ausfallen lässt. Welche Konditionen für Stornierungen und Erstattungen in allen übrigen Fällen je nach Buchungsklasse bei Lufthansa gelten, fasst der Artikel in den Abschnitten 1 und 2 für Sie zusammen.

Gebührenfreie Stornierungen bietet Lufthansa weiterhin lediglich für Kunden an, die ein Ticket im Business Flex Tarif gebucht haben. Allerdings greifen nach wie vor die Corona-Sonderkonditionen der Lufthansa für Umbuchungen. Reisende, die bis zum 01.06.2022 ein Ticket im Economy Classic Tarif gebucht haben, dürfen ihren Flug einmalig gebührenfrei umbuchen. Auch die Auswahl einer anderen Flugstrecke ist dabei möglich. Für Kunden im Economy Light Tarif kostet eine Umbuchung dagegen 70€. Nähere Informationen zu den Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen bei Lufthansa finden Sie im Artikel.

Lufthansa empfiehlt bei Buchung den Abschluss einer Reiseversicherung, um das Kostenrisiko im Krankheits- oder Verhinderungsfall abzuwenden. Zur Verfügung steht dazu für Lufthansa Flüge das Angebot „AIG Travel Care“ und zwar in den Ausführungen Travel Care und Travel Care Plus. Die Versicherung kann bequem bei Ticketbuchung über die Lufthansa Webseite oder nachträglich online unter „Meine Buchungen“ hinzugefügt werden. Travel Care versichert gegen Reiserücktritt, Reiseabbruch und schließt auch eine Quarantäne-Vergütung ein. Travel Care Plus übernimmt für den Passagier zusätzlich medizinische Kosten im Ausland einschließlich derjenigen eines Krankenrücktransportes.

Passagiere können nahezu alle Vorgänge, die ihre Buchung oder Buchungsänderungen betreffen, schnell und bequem im Online-Benutzerkonto vornehmen. Die Einwahl ist mit den persönlichen Login-Daten oder mit dem sechsstelligen Buchungscode auf der Lufthansa Webseite möglich. Darüber hinaus steht die Lufthansa Service Hotline rund um die Uhr unter folgender Rufnummer für Fragen und Anliegen aller Art bereit: +49 69 86 799 799. Bei Anliegen mit Bezug zu den Online-Services hilft außerdem ein Chatbot.

Außer unter den höherpreisigen Tarifen Business Flex und Economy Flex bietet Lufthansa keine Stornierungsmöglichkeit für einmal gebuchte Tickets ohne erhebliche Mehrkosten. Bis auf die Steuern und Gebühren erstattet Lufthansa bei Buchungen mit anderen Tarifen den Flugpreis nicht. Auch für Umbuchungen fallen in den meisten Fällen beträchtliche Gebühren an. Über weitere Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten informiert unser Beitrag im zweiten und dritten Abschnitt.

Über die Autorin

Die obige Übersicht zu Flugstornierungen bei Lufthansa wurde am 10.04.2021 von Laura Held angefertigt. Überarbeitet wurde sie zuletzt am 12.01.2023. Laura Held studierte in Hamburg BWL, erlangte 2020 ihren Master-Abschluss und verstärkt seit März 2021 das Team von Ersatz-Pilot. Die Web-Redaktion unseres Fluggastportals unterstützt sie gelegentlich, indem sie reisebezogene Themen wie zum Beispiel das der Stornierungskonditionen verschiedener Airlines aufbereitet.