Vergangene Woche konnten wir wie gewohnt einige Direktentschädigungen für Flugunregelmäßigkeiten auf Kurzstreckenflügen auszahlen. Das betraf auch die Verzögerung auf X3 2715 am 22.9.2017. Der Flug kam erst mit einer Verspätung von fast neun Stunden am Reiseziel an. Derartige Umstände berechtigen betroffene Reisende nach unserer Einschätzung zu einer Ersatz-Zahlung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Grund hierfür ist, dass die Verzögerung auf einen technischen Defekt zurückgeht. Außer bei unbeherrschbaren Umständen hat eine Airline nämlich dafür einzustehen, dass sie einen Flug im Rahmen des Zumutbaren reibungslos durchführt.

Zwar behauptet gerade die ausführende Fluggesellschaft TUIfly in außergerichtlichen Verfahren häufig, technische Probleme seien bei ordnungsgemäßer Wartung wegen ihrer Außergewöhnlichkeit ein Entschuldigungsgrund. Die ständige Rechtsprechung stellt jedoch klar, dass in derartigen Konstellationen trotz regelmäßiger Kontrollen eine Entschädigungsberechtigung besteht. Vor diesem Hintergrund hat Ersatz-Pilot in der letzten Woche erste Direktzahlungen an Passagiere überwiesen, die mit Flug X3 2715 am 22.9.2017 von Palma de Mallorca nach Stuttgart gereist sind.

Wer auf derselben Verbindung gleichermaßen mit deutlicher Verspätung in Belgien landete, sei ermuntert, seine Daten in unserem Entschädigungsrechner anzugeben und für sich ebenfalls eine Sofortentschädigung zu beantragen. Hierfür reicht es aus, die Fragen in unserem Online-Formular zu beantworten und ein Ticket oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis hochzuladen. Dies sollte lediglich 5 bis 10 Minuten dauern. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. Selbstverständlich ist die Beantragung einer Entschädigung kostenfrei. Wir hoffen, Fluggästen dadurch zur raschen Entschädigung der Unannehmlichkeiten zu verhelfen, die sie verspätungsbedingt auf X3 2715 am 22.9.2017 erlitten haben.