Laut den uns vorliegenden Flugdaten erfasste Flug W6 2312 am 16.4.2018 eine nicht unbeachtliche Verspätung. Der Flug sollte Passagiere vom Flughafen Frankfurt zum Flughafen Budapest befördern. Aber obwohl die Fluggesellschaft Wizz Air als Organisatorin des Fluges eine reibungslose Durchführung gewährleisten sollte, verfehlte der Flug eine pünktliche Landung.

Angesichts der Verspätung der Verbindung W6 2312 am 16.4.2018 ergibt sich insofern für alle Mitreisenden möglicherweise ein Recht auf Ausgleichszahlung gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gestattet nämlich die FluggastrechteVO, wenn ein Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verzögert. Beim besagten Wizz-Flug lag die Verspätung immerhin eine Minute über der “magischen Grenze” von 3 Stunden. Der Anspruch auf Entschädigung scheidet allenfalls aus, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, sichtet der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisch anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Gebuchten Passagieren des Fluges W6 2312 am 16.4.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine Direktzahlung von 166 €.

Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

Nähere Erläuterungen zum Angebot von Ersatz-Pilot erhalten Sie hier.