Laut den uns vorliegenden Informationen ereignete sich auf Flug SK7019 am 23.9.2018 eine nicht unbeachtliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Reisende vom Flughafen Hamburg zum Flughafen Las Palmas bringen. Aber obwohl die Airline SAS Scandinavian als zuständiges Unternehmen die Verbindung planmäßig durchführen sollte, scheiterte eine pünktliche Ankunft am Ziel.

Wegen der Verspätung des Fluges SK7019 am 23.9.2018 besteht daher für Fluggäste möglicherweise ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Airline. Eine solche Kompensation gestattet die FluggastrechteVO nämlich, sobald ein Flug annulliert wird, sich über 3h verzögert bzw. ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit verpasst wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet nur ausnahmsweise aus, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Im Übrigen erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen ein Anspruch zusteht, erkennt unser Entschädigungsrechner automatisch in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Gebuchten Passagieren von SK7019 am 23.9.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine sofortige Kompensation in Höhe von 274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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