Eine Direkterstattung können wir immer nur an denjenigen auszahlen, der bei Stornierung eines Fluges den jeweiligen Erstattungsanspruch erlangt. Das ist immer derjenige, der bestellt. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie nachweisen, dass Sie derjenige sind (dazu 2.). Zunächst aber möchten wir Ihnen kurz erläutern, warum wir danach fragen (dazu 1.).

1. Warum wir einen Beleg Ihrer Eigenschaft als Ticketbesteller benötigen

Dass wir einen Nachweis über die Person des Buchenden führen müssen, hat folgenden Grund: In der Auseinandersetzung mit der Airline müssen wir zeigen, dass wir mit genau dieser Person einen Vertrag geschlossen haben und mit keiner anderen. Andernfalls muss und wird eine Fluggesellschaft keine Erstattung leisten. Denn ohne Nachweis weiß die Airline nicht, ob uns wirklich der Besteller der Tickets beauftragt hat oder eine andere Person, sodass sie womöglich erneut vom tatsächlich Berechtigten gesondert in Anspruch genommen wird.

Dabei hilft uns auch nicht, dass die Airline eigentlich wissen müsste, wer bei ihr die jeweiligen Flüge storniert hat. Denn regelmäßig haben die Sachbearbeiter, die Erstattungsanfragen bearbeiten, keinen vollständigen Zugang zu den Datenbanken der Buchungen. Erst recht gilt das für die Anwälte der Airlines, wenn Forderungen gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Beweisen also nicht wir selbst, dass ein Nutzer von Ersatz-Pilot jeweils der Ticketbesteller war, können wir einen Erstattungsanspruch nicht gegenüber der Airline geltend machen. Deshalb fragen wir des Öfteren nach einem Nachweis.

2. Wie man nachweist, wer Flugtickets gebucht hat

Wie aber belegt man, dass eine bestimmte Person einen Flug gebucht hat?

Häufig reicht schon die Buchungsbestätigung, nämlich immer dann, wenn der Buchende auch Passagier ist und als erster Fluggast genannt wird. Ist das nicht der Fall, stellen sich Airlines leider auf den Standpunkt, der im Buchungsdokument erstgenannte Fluggast sei Buchender und nur derjenige könne einen Antrag bei uns stellen. Dann wird ein zusätzlicher Nachweis erforderlich.

Als Beleg kommt dann zunächst eine Rechnung zur Flugbuchung in Frage, die die bestellende Person zweifelsfrei ausweist. Eine solche erhalten Sie namentlich, wenn Sie Ihre Tickets über ein Buchungsportal bestellt haben (z.B. Opodo, Booking.com, Flugladen.de oder Seat24 u.v.m.). Hier können Sie eine Ticketrechnung anfordern und herunterladen, wenn Sie Ihre Buchung aufrufen. Das geht meistens bereits über einen Link, den Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten haben.

Wenn Sie stattdessen direkt bei einer Airline wie Ryanair direkt gebucht haben, erhalten Sie leider keine Ticketrechnung. Es reicht dann auch keine Kreditkarten- oder PayPal-Abrechnung. Denn der Inhaber des Zahlungsmittels muss nicht unbedingt der Besteller sein. Das Mittel der Wahl zum Nachweis ist dann stattdessen ein Screenshot oder ein Foto aus dem Nutzerbereich des Accounts, mit dem bestellt wurde. Viele Fluggesellschaften wie Ryanair legen nämlich bei der ersten Buchung automatisch ein Kundenkonto an. Dort sind auch die persönlichen Daten des Accountinhabers hinterlegt. Da der Accountinhaber nach deutschem Recht bei Buchungen über das Kundenkonto stets als Besteller gilt, lässt sich der Nachweis über die Eigenschaft als solcher mit einem Screenshot führen, der zeigt, dass der Account auf den Namen der jeweiligen Person läuft.

Wie man sich ins Nutzerkonto einwählt, auf diese Informationen zugreift und den Nachweis der buchenden Person schnell, einfach und vollständig erbringt, erklären wir Ihnen im folgenden Leitfaden. Dieser veranschaulicht die Vorgehensweise am Beispiel des Ryanair-Nutzerkontos – und zwar als erstes für den Aufruf über die App und als zweites für den Aufruf über die Webseite.


a. Nachweis über die MyRyanair-App:

Nutzen Sie für die Buchung und Verwaltung Ihrer Flüge die MyRyanair-App, nehmen Sie folgende Schritte vor.

Schritt 1: Öffnen Sie die Ryanair App auf Ihrem Smartphone und wählen Sie den Reiter „Mehr“ unten rechts an.

MyRyanair-App Hauptseite

Schritt 2: Tippen Sie nun oben links auf den „MyRyanair“-Schriftzug.

MyRyanair-App Unterseite 1

Schritt 3: Wählen Sie nun die Rubrik „Persönliche Informationen“ an.

MyRyanair-App Persönliche Informationen

Schritt 4: Fertigen Sie einen Screenshot.

Sie sehen nun Ihre persönlichen Daten, die in Ihrem Benutzerkonto gespeichert sind. Diese können Sie bei Bedarf auch anpassen. Fertigen Sie von dieser Seite einen Screenshot oder ein Foto an, auf dem alle Daten leserlich erkennbar sind. Wenn Sie noch keinen Namen hinterlegt haben und nur Ihre Mailadresse dort steht, fügen Sie bitte unbedingt Ihren Namen noch hinzu, da Ihre Eigenschaft als Ticketbesteller sich nur anhand Ihres Namens im Benutzerkonto nachweisen lässt. Die Hinterlegung einer bloßen E-Mail-Adresse reicht nicht aus.

MyRyanair-App Name Accountinhaber

Schritt 5: Übermitteln Sie diesen Screenshot an Ersatz-Pilot. Sobald wir diesen erhalten, bearbeiten wir Ihren Antrag umgehend weiter.

b. Nachweis über die Ryanair-Webseite:

Haben Sie Ihr Ticket über die Internetseite von Ryanair gebucht, führen Sie bitte folgende Schritte aus:

Schritt 1: Loggen Sie sich in Ihr Benutzerkonto ein.

Ryanair-Webseite Hauptseite

Öffnen Sie die Internetseite der Airline „ryanair.com“ und wählen Sie oben rechts den Reiter „Einloggen“ aus oder besuchen Sie folgende Unterseite. Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Nutzerdaten (Mailadresse und Passwort) an, die Sie auch bei der Buchung der Flüge verwendet haben. Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, können Sie es über die Funktion „Passwort vergessen“ zurücksetzen.

Schritt 2: Klicken Sie als nächstens oben rechts auf den Reiter, in dem Ihr Name steht.

Falls Sie im Account noch keinen Namen hinterlegt haben, steht dort Ihre E-Mail-Adresse.

Ryanair-Webseite Persönliche Infos

Schritt 3: Klicken Sie nun auf die Rubrik „myRyanair“.

Ryanair-Webseite MyRyanair

Schritt 4: Erstellen Sie einen Screenshot.

Sie sehen nun Ihre persönlichen Daten, die in Ihrem Benutzerkonto gespeichert sind. Diese können Sie bei Bedarf auch anpassen. Fertigen Sie von dieser Seite einen Screenshot oder ein Foto an, auf dem alle Daten leserlich erkennbar sind. Möglich ist auch, per Rechtsklick im Browser die Funktion „Seite drucken“ auszuwählen und die Ansicht als PDF zu drucken.

Wenn Sie noch keinen Namen hinterlegt haben und nur Ihre Mailadresse dort steht, fügen Sie bitte unbedingt Ihren Namen noch hinzu, da Ihre Eigenschaft als Ticketbesteller sich nur anhand Ihres Namens im Benutzerkonto nachweisen lässt. Die Hinterlegung einer bloßen Emailadresse reicht nicht aus.

Ryanair-Webseite Name Accountinhaber

Schritt 5: Übermitteln Sie diesen Screenshot an Ersatz-Pilot. Sobald wir diesen erhalten, bearbeiten wir Ihren Antrag umgehend weiter.