Laut unseren Flugdatenbanken ergab sich auf Flug LX8099 am 30.3.2018 eine kurzfristige Annullierung. Der Flug sollte Reisende vom Flughafen Rio de Janeiro zum Flughafen Zürich transportieren. Aber obwohl die Fluggesellschaft Edelweiss Air als Organisatorin des Fluges Reisende reibungslos befördern sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich. Stattdessen fiel er aus.

Aufgrund der Annullierung des Fluges LX8099 am 30.3.2018 ergibt sich insofern für alle Fluggäste womöglich ein Anspruch auf Entschädigung gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug annulliert wird, sich über drei Stunden verspätet bzw. ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt lediglich, wo sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Im Übrigen erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, erkennt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Flugreisenden von LX8099 am 30.3.2018 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine sofortige Kompensation von 450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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