Hamburg, 08.05.2020.

Infolge der Corona-Pandemie ist der Flugverkehr in Europa zeitweise zum Erliegen gekommen. Das Fluggastaufkommen unterschreitet in einigen Wochen das Vorjahresniveau um 99%. Und solange kaum geflogen wird, kommt es natürlich auch seltener zu Flugverspätungen, für die Entschädigungen zu leisten sind.

Nach zweieinhalb belebten Jahren seit Live-Schaltung unseres Portals Ersatz-Pilot gibt uns diese außergewöhnliche Situation Gelegenheit, einen kurzen Zwischenbericht zur Entwicklung unseres Unternehmen zu veröffentlichen. Beschränken wollen wir uns dabei auf drei Gedanken: einen zu unserer bisherigen Verortung am Markt mit einigen Fundstücken aus dem Netz hierzu, einen zur aktuellen Lage und einen zu geplanten Optimierungen unseres Dienstes, die ihre Schatten vorauswerfen.

I. Bewertungen von Ersatz-Pilot in Testberichten

Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass unser Entschädigungsservice auch 2020 in mehreren Tests im Vergleich mit anderen Anbietern vordere Plätze belegen konnte: Der Versicherungsprofi-Beitrag “Die fairsten Geld-zurück-Holer” in der Focus-Money Ausgabe 09/2020 bewertet Ersatz-Pilot unter den Entschädigungsportalen mit der Bestnote “Sehr Gut”. Von der Legal Tech Vergleichsseite Qamqam erhielten wir im Testbericht zu Ersatz-Pilot ebenfalls eine Gesamtbewertung von 4,8 / 5 Punkten. Weiterhin listen uns beispielsweise auch die Übersichtsartikel zu Fluggastportalen auf test.de und stern.de. Dort werden hauptsächlich die Konditionen der verschiedenen Fluggasthelfer neutral gegenübergestellt; auf eine eindeutige Empfehlung zugunsten eines bestimmten Unternehmens wird bewusst verzichtet.

Dass wir hier einmal auf diese Testberichte hinweisen möchten, soll nicht als Prahlerei verstanden werden. Auch wir können uns noch weiterentwickeln und arbeiten gerade in der jetzigen Zeit intensiv daran (dazu gleich mehr). Ebenso halten wir wenig von der Werbung mit Testsiegeln und Testimonials. Gerade deswegen machen wir aber auf die obigen Anbietervergleiche aufmerksam. Unsere Daseinsberechtigung am Markt der Fluggastportale besteht nach unserem Verständnis darin, dass wir zu vergleichsweise niedrigen Provisionen Direktauszahlungen ohne Wartezeit anbieten. Deshalb ermuntern wir Nutzer, unseren Dienst dem von Mitbewerbern wie Flightright oder Fairplane unvoreingenommen gegenüber zu stellen.

Die Vergleichsartikel auf den oben genannten Seiten sind dabei gewiss nicht die einzigen Ressourcen, um sich einen Überblick über das vielfältige Angebot am Markt für Flugentschädigung zu verschaffen. Eine Orientierung zu den Konditionen der unterschiedlichen Anbieter vermitteln sie aber allemal.

II. Unser Unternehmen während der Corona-Pandemie

Anders als manche Mitbewerber haben wir den Stillstand des Flugverkehrs nicht zum Anlass genommen, reflexartig auf neue Geschäftsfelder umzuschwenken. Konkret heißt das: Wir leisten weiter wie gewohnt Direktzahlungen für Flugunregelmäßigkeiten (sofern Entschädigungsansprüche nicht ausnahmsweise ausgeschlossen sind, weil große Verspätungen oder Ausfälle auf Formen höherer Gewalt wie die Corona-Pandemie zurückgehen).

Aber wir verzichten zum Beispiel darauf, Fluggästen gegen eine Erfolgsprovision bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises nach coronabedingten Annullierungen zu “helfen”. Grund hierfür ist, dass wir davon ausgehen, dass die meisten sich die Provision ehrlicherweise sparen können. Wer ohnehin gedenkt, in nicht allzu ferner Zukunft wieder einmal zu fliegen, ist mit einem abschlagsfreien Gutschein besser bedient als mit einer Bargeldzahlung nach Abzug der Provision und monatelanger Wartezeit während der gerichtlichen Durchsetzung. Und auch wer partout auf eine Gelderstattung besteht, erhält diese vermutlich alsbald ebenso gut ohne Abzug einer Servicegebühr, wenn eine groß angelegte Lösung zur Ticketerstattung mit staatlicher Unterstützung zustande kommt.

Als der vorliegende Beitrag verfasst wurde, bahnte sich bereits ein Ansatz an, wonach der Staat Erstattungsforderungen anstelle der Fluggesellschaften begleicht und einen hierfür eingerichteten Fonds nachträglich wieder von diesen auffüllen lässt. Sofern diese Überlegung bei Zeiten umgesetzt wird, besteht ein direkterer provisionsfreier Weg zur Rückerstattung des Ticketpreises in Bar, als wenn ein Betroffener zum Beispiel Flightright beauftragt und eine Zahlung erst nach erfolgreicher gerichtlicher Durchsetzung realisiert wird. Selbst wenn jedwede staatliche Hilfe bei den Ticketrückerstattungen ausbleibt, wirkt sie aktuell doch so real, dass den meisten Fluggästen zu empfehlen ist, erst einmal abzuwarten. Denn vielleicht erlangt man aus den skizzierten Gründen demnächst ganz ohne Provisionszahlung an ein Fluggastportal ohne größeren Aufwand eine abzugsfreie Rückzahlung.

Vor diesem Hintergrund hatten wir keine nennenswerten Ambitionen, uns blindlings in unausgegorene Geschäftsmodelle zu stürzen und sie einseitig zu bewerben, obwohl zur Wahrheit auch die oben geschilderten Erwägungen gehören.

Wir ziehen es stattdessen vor, die aktuelle Zeit dafür zu nutzen, in unserem Kerngeschäft noch besser zu werden. Unverändert leisten wir natürlich unsere Direktzahlungen auf Anträge zu Flügen ohne Ausschluss des Entschädigungsanspruchs wegen der Corona-Pandemie. An unseren bisherigen, seit Gründung 2017 geltenden Konditionen halten wir dabei fest.

Gleichzeitig erreichen uns aktuell natürlich wegen der Pausierung des Flugverkehrs deutlich weniger Anfragen als sonst. Die freien Kapazitäten sind allerdings zugleich ein sehr dankbarer Umstand, um längst geplante Vorhaben zur Verbesserung unseres Portals voranzutreiben. Seit März arbeiten wir an einer umfangreichen Erneuerung der IT-Infrastruktur unserer Plattform:

III. Ersatz-Pilot 2.0

Hinter den Kulissen entwickeln wir eine von Grund auf neu gestaltete Variante des Entschädigungsrechners. Unser Online-Formular soll künftig noch deutlich komfortabler und leichtgängiger für Nutzer werden. Ziel ist es, selbst für komplizierte Flugverbindungen und schwierige Sonderfälle kostenlos nach nur wenigen Eingaben automatisch verlässliche Einschätzungen dazu zu liefern, ob wir eine Direktzahlung anbieten können. Zurzeit befindet sich das in Design und Algorithmus weitreichend optimierte System zur Prüfung von Flugunregelmäßigkeiten in der Beta-Phase. Pünktlich zum Neustart des Flugbetriebs steht dann alsbald ebenso unser neuer Entschädigungsrechner zur freien Verfügung.

Zugleich arbeiten wir an der längst überfälligen Übersetzung unserer Webseite auf Englisch, sodass auch nicht deutschsprachige Reisende unseren Entschädigungsservice im Falle einer Flugverspätung nutzen können. Perspektivisch ist ferner die Ausweitung unseres Bearbeitungsgebietes vorgesehen, damit wir nicht nur Direktzahlungen bei Verspätungen und Ausfällen von Flügen leisten können, die in Deutschland starten oder landen.

Obwohl sich also durch die Corona-Pandemie Etliches im Umbruch befindet und insbesondere die Reisebranche betroffen ist, tun wir alles dafür, diesen Wandel für uns und unsere Kunden zum Guten zu gestalten. Und ganz egal, wie lange die meisten Flugzeuge am Boden bleiben mögen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir auch in Zukunft wie gehabt bei Flugverspätungen oder -ausfällen unsere Direktzahlungen bereitstellen.

Verfasser: Dr. Christopher Wekel