Laut den uns vorliegenden Informationen ergab sich auf dem Flug FR1188 am 14.1.2019 eine folgenreiche Verspätung. Der Flug sollte Passagiere vom Flughafen Sevilla zum Flughafen Memmingen verbringen. Aber obwohl die Fluggesellschaft Ryanair als zuständiges Unternehmen die Beförderung planmäßig vollführen sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Aus Verspätung der Verbindung FR1188 am 14.1.2019 resultiert für die gebuchten Passagiere möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gestattet die FluggastrechteVO der EU nämlich, sobald ein Flug annulliert wird, sich über 3h verzögert oder ein Folgeflug aufgrund der Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet lediglich aus, wo die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Darüber hinaus verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, prüft unser Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Betroffenen Flugreisenden des Fluges FR1188 am 14.1.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine sofortige Kompensation von 274 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

Zusätzliche Informationen zu unserem Service finden Sie hier.