Laut den uns vorliegenden Informationen ereignete sich auf Flug EW9443 am 3.8.2018 eine nicht unbeachtliche Verspätung. Die Maschine sollte Reisende vom Flughafen Barcelona zum Flughafen Düsseldorf verbringen. Doch obwohl die Airline Eurowings als zuständiges Unternehmen eine planmäßige Durchführung sicherstellen muss, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich. Aufgrund der Verspätung der Verbindung EW9443 am 3.8.2018 ergibt sich deshalb für die gebuchten Passagiere möglicherweise ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Airline.

Eine entsprechende Forderung räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug annulliert wird, sich mehr als 3 Stunden verspätet oder ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit verpasst wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entfällt lediglich, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Solche lassen sich vorliegend jedoch nicht erkennen. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung zusteht, erkennt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Gebuchten Passagieren des Fluges EW9443 am 3.8.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine Sofortzahlung in Höhe von 166 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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