Laut den uns vorliegenden Flugdaten annulierte Eurowings den Flug EW6808 am 14.2.2019. Die Maschine sollte Flugreisende vom Flughafen Düsseldorf zum Flughafen Bangkok verbringen. Doch obwohl die Airline Eurowings als zuständiges Unternehmen für eine planmäßige Durchführung einstehen sollte, traf der Flug nicht am Ziel ein.

Wegen des Ausfalls des Fluges EW6808 am 14.2.2019 ergibt sich deshalb für alle Mitreisenden möglicherweise ein Recht auf Entschädigung gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine entsprechende Forderung ordnet nämlich die FluggastrechteVO an, sobald ein Flug ausfällt, sich über drei Stunden verspätet oder ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit verpasst wird. Das Recht auf Entschädigung scheidet höchstens aus, sofern die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Welchen Betroffenen eine Forderung entstanden ist, sichtet unser Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Passagieren des Fluges EW6808 am 14.2.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine sofortige Ersatzzahlung von 426-450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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