Ausweislich der vermeldeten Flugdaten ereignete sich auf dem Flug EW235 am 21.12.2018 eine nicht unwesentliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Flugreisende vom Flughafen Montego Bay zum Flughafen München verbringen. Doch obwohl die Fluggesellschaft Eurowings als zuständige Organisation Reisende rechtzeitig befördern sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Aufgrund der Verspätung der Verbindung EW235 am 21.12.2018 ergibt sich deshalb für die betroffenen Passagiere eventuell ein Recht auf Entschädigung gegen die verantwortliche Airline. Eine solche Kompensation gestattet die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug ausfällt, sich mehr als 3h verspätet bzw. ein Folgeflug aufgrund der Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung fehlt nur ausnahmsweise, sofern sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, ermittelt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisch in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Den Fluggästen von EW235 am 21.12.2018 bieten wir für ihre Fluggastrechte bei positiver Prüfung eine sofortige Ersatzzahlung von 450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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