Laut den uns vorliegenden Informationen erlitt der Flug EW201 am 3.5.2018 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Las Vegas zum Flughafen München bringen. Aber obwohl die Airline Eurowings als zuständiges Unternehmen Reisende reibungslos befördern sollte, scheiterte eine pünktliche Ankunft am Ziel.

Aufgrund der Verspätung der Verbindung EW201 am 3.5.2018 ergibt sich deshalb für alle Fluggäste womöglich ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung gewährt die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug ausfällt, sich mehr als drei Stunden verspätet bzw. einen Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit verpasst. Das Recht auf Entschädigung entfällt allenfalls, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Im Übrigen erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, erkennt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Fluggästen von EW201 am 3.5.2018 leisten wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung von 426-450 €.

Hier kostenfrei Flug prüfen im Entschädigungsrechner.

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