Nach unseren Informationen ergab sich für Flug AF99 am 20.3.2018 eine nicht unbeachtliche Verspätung von über einer Stunde. Der Flug sollte Reisende vom Flughafen Miami zum Flughafen Paris bringen. Doch obwohl die Airline Air France als Organisatorin des Fluges für eine planmäßige Durchführung sorgen muss, misslang der Airline eine pünktliche Landung. Dadurch verpassten etliche Fluggäste in Paris ihre Anschlussflüge.

Angesichts der Verspätung von AF99 am 20.3.2018 besteht daher für Mitreisende mit verfehltem Anschlussflug womöglich ein Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gewährt nämlich die FluggastrechteVO der EU, sobald ein Flug gecancelt wird, sich über 3h verzögert oder ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet nur ausnahmsweise aus, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Vorliegend waren aber offenbar Probleme in der Betriebsorganisation ursächlich für die Verzögerung. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Welchen Betroffenen eine Forderung entstanden ist, sichtet Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Betroffenen Flugreisenden von AF99 am 20.3.2018 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 450 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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