Letzte Woche konnten wir wie bisher mehrere Direktzahlungen für Ausfälle auf Kurzstreckenflügen anweisen – zum Beispiel für die Annullierung von 4U8047 am 16.10.2017. Die Streichung dieses Fluges qualifiziert betroffene Fluggäste nach Beurteilung von Ersatz-Pilot für eine Entschädigung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Dies begründet sich damit, dass die Flugunregelmäßigkeit auf gewöhnliche Abläufe zurückzuführen war und zumutbar vermieden werden konnte. Anders als etwa für sicherheitsgefährdende Wetterbedingungen hat eine Fluggesellschaft nämlich dafür einzustehen, dass ein technisch einwandfreies Flugzeug bereitsteht. Vorliegend war genau das jedoch nicht der Fall. Ersatz-Pilot zahlte deshalb vergangene Woche erste Direktentschädigungen an Flugreisende, die 4U8047 am 16.10.2017 von Köln nach Berlin befördern sollte.
Wer auf derselben Verbindung gleichermaßen von dem Ausfall betroffen war, sei ermuntert, unseren Entschädigungsrechner zu nutzen und auch für sich einen Antrag auf Direktzahlung zu stellen. Dafür genügt es, die erfragten Angaben in unserem Online-Formular zu machen und eine Buchungsbestätigung sowie die Annullierungsmitteilung als Nachweis hochzuladen. Benötigt werden hierfür lediglich 5-10 Minuten. Zusätzlicher Aufwand oder Kosten entstehen einem Fluggast bei der Beantragung von Entschädigung nicht. Wir hoffen, Flugreisenden mit unserem Service zur raschen Kompensation der Umstände zu verhelfen, die ihnen wegen des Ausfalls von 4U8047 am 16.10.2017 widerfahren sind.