Die VIP-Mitgliedschaft bei JustFab kündigen Sie am schnellsten, indem Sie eine E-Mail an support@justfab.de senden oder die Kündigungsfunktion unter „Mein VIP-Konto verwalten“ nutzen. Für eine Kündigung per E-Mail stellt Ihnen Ersatz-Pilot einen kostenlosen Formulierungsvorschlag zur Verfügung.
Bei der Kündigung Ihrer JustFab VIP-Mitgliedschaft haben Sie zudem häufig Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden verbraucherfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 (X ZR 81/23) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29.5.2020 (3 U 3878/19).
Wie Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft sofort kündigen und die Erstattung bereits abgebuchter VIP-Gebühren erfolgreich durchsetzen, erklären wir Ihnen auf dieser Seite in drei einfachen Schritten:
Für die schnelle Umsetzung finden Sie hier unsere übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung. Sie zeigt Ihnen den einfachsten Weg zur Kündigung Ihrer JustFab VIP-Mitgliedschaft. Der gesamte Vorgang erfordert nur wenige Minuten.
Mit unserem kostenlosen Erstattungsrechner können Sie zudem in kürzester Zeit prüfen, welche Rückzahlung in Ihrem individuellen Fall möglich ist. Optional haben Sie dort die Möglichkeit, unseren Kündigungsservice zu beauftragen und eine sofortige Auszahlung Ihrer JustFab-Gebühren zu beantragen:
Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie die Kündigung und Rückforderung bei JustFab eigenständig durchsetzen können. Weitere Fragen zur Beendigung Ihrer VIP-Mitgliedschaft beantworten wir in unserem FAQ-Bereich.
Wenn Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft beenden und gleichzeitig bereits gezahlte Gebühren zurückfordern möchten, empfehlen wir diese drei Schritte:
Laut JustFab-AGB können Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Dank aktueller Rechtsprechung haben Sie in vielen Fällen zusätzlich Anspruch auf rückwirkende Erstattung der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Um Ihren Vertrag zu beenden und sich eine mögliche Erstattung zu sichern, können Sie dabei folgendermaßen vorgehen:
(1) Nutzen Sie die Online-Kündigung im JustFab-Kundenkonto: Loggen Sie sich unter https://www.justfab.de/account ein und navigieren Sie zu „Mein VIP-Konto verwalten“. Dort finden Sie die Option zur Kündigung Ihrer Mitgliedschaft.
(2) Geben Sie Ihre Daten ein und bestätigen Sie die Kündigung. Benötigt werden in der Regel Ihre bei JustFab registrierte E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten zur Identifikation.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an support@justfab.de mit folgendem Text senden:
„Ich kündige hiermit vorsorglich meine VIP-Mitgliedschaft bei JustFab mit sofortiger Wirkung, ohne anzuerkennen, dass jemals ein wirksamer Mitgliedsvertrag bestand. Eine schriftliche Bestätigung erbitte ich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]“
Zusätzlicher Tipp: Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für eine etwas ausführlichere E-Mail, mit der Sie gleichzeitig unrechtmäßig abgebuchte VIP-Beiträge zurückfordern. Das geht so:
(3) Fordern Sie die Erstattung zu Unrecht abgebuchter JustFab-Gebühren. Bei intransparenter Darstellung der Mitgliedschaft im Bestellprozess haben Sie oft Anspruch auf Rückzahlung. Verwenden Sie dafür entweder unser kostenloses Musterschreiben oder, falls JustFab ablehnend reagiert oder Sie sich den Aufwand sparen möchten, Ersatz-Pilots Direktservice.
Die wegweisenden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2024 und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29. Mai 2020 stärken die Rechte von Verbrauchern bei intransparenten Online-Bestellvorgängen erheblich.
Im Kern besagen diese Entscheidungen: Wenn bei einem Produktkauf die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Mitgliedschaft nicht eindeutig erkennbar war, kommt kein wirksamer Abonnementvertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Die dadurch abgebuchten Beiträge wurden ohne Rechtsgrund gezahlt und können zurückgefordert werden (§ 812 Absatz 1 Satz 1 BGB). Diese Rechtsprechung ist auch für Fabletics– und JustFab-Kunden relevant, die unbeabsichtigt in die VIP-Falle geraten sind.
Prüfen Sie ausgehend davon mit unserem Online-Formular kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Erstattung haben:
Das BGH-Urteil richtet sich explizit gegen Verkaufspraktiken, bei denen Abonnements während eines normalen Produktkaufs quasi nebenbei abgeschlossen werden. Bei JustFab gibt es ähnliche Muster: Die VIP-Option wird während des Bestellvorgangs für Schuhe oder Accessoires angeboten, wobei die wichtigen Details zum monatlichen Beitrag von 49,95 € und dem erforderlichen Pausieren zwischen dem 1. und 5. jeden Monats oft nicht ausreichend hervorgehoben sind. Anhand des Datums Ihrer Bestellung können wir rekonstruieren, wie der JustFab-Checkout zu diesem Zeitpunkt gestaltet war, und einschätzen, ob die Darstellung mit der vom BGH als rechtswidrig eingestuften Variante vergleichbar ist.
Selbst bei langjähriger Mitgliedschaft mit regelmäßigen Abbuchungen von 49,95 € haben Sie das Recht auf jederzeitige Kündigung gemäß der JustFab-AGB (Ziffer 5.5).
Je nach Ihrem individuellen Nutzungsverhalten können Sie zusätzlich die vollständige Rückzahlung der VIP-Gebühren verlangen.
Entscheidend für einen erfolgreichen Rückforderungsanspruch ist, dass Sie nach der ersten Bestellung keine weiteren VIP-Rabatte oder -Credits genutzt haben und dass JustFab Sie beim ursprünglichen Bestellvorgang nicht ausreichend über die monatliche Zahlungspflicht informiert hat. Dies ist häufig der Fall, wenn die monatlichen Kosten und das Pausierungssystem nicht deutlich genug dargestellt wurden.
Alle Details zu den rechtlichen Voraussetzungen für Kündigung und Rückerstattung finden Sie hier:
Die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung richtet sich nach der Dauer Ihrer Mitgliedschaft und der Anzahl der monatlichen Abbuchungen von 49,95 € durch JustFab. Für jeden Monat, in dem Sie die Abbuchung nicht durch rechtzeitiges Pausieren zwischen dem 1. und 5. verhindert haben, können Sie Anspruch auf Rückerstattung des vollen Betrags haben – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach unseren Erfahrungen zeigt sich JustFab bei Erstattungsforderungen selten kulant. Das Unternehmen verweist typischerweise auf die akzeptierten Geschäftsbedingungen und betont die Möglichkeit, das Abonnement monatlich zu pausieren. Auch wird häufig argumentiert, dass die abgebuchten Beträge als VIP-Credits dem Kundenkonto gutgeschrieben wurden. Freiwillige Barauszahlungen sind die Ausnahme.
Dennoch haben Sie mehrere effektive Möglichkeiten, Erstattungsansprüche gegen JustFab durchzusetzen:
Option 1: Eigenständige Durchsetzung mit Musterschreiben
Mit unserem professionellen Musterschreiben können Sie JustFab direkt kontaktieren und zusammen mit der Kündigung eine Erstattung einfordern. Auch wenn die Erfolgsaussichten bei freiwilligen Zahlungen begrenzt sind, ist der Aufwand gering und einen Versuch wert.
Option 2: Direkterstattung durch Ersatz-Pilot
Unser Direkterstattungsservice übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung und zahlt Ihnen innerhalb weniger Tage 80% Ihres Anspruchs aus – ohne Risiko und ohne Wartezeit. Die verbleibenden 20% decken unsere Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.
Weitere Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen JustFab erläutern wir ausführlich hier:
Die nachfolgenden Abschnitte erklären Ihnen alle Details zu:
I. den rechtlichen Voraussetzungen für Kündigung und Erstattung,
II. der Berechnung Ihrer Erstattungsbeträge und
III. den verschiedenen Wegen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In diesem Teil erfahren Sie genau, wie Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft beenden und bereits gezahlte Beiträge zurückholen können. Zunächst präsentieren wir dabei
1. eine einfache Kurzanleitung, mit der Sie Ihr JustFab-Abo in nur wenigen Minuten kündigen können.
Wenn Sie auch Ihre monatlichen Mitgliedsbeiträge zurückfordern möchten, helfen Ihnen die folgenden Abschnitte weiter. Sie beschreiben übersichtlich:
2. grundlegende Empfehlungen für Kündigung und Rückerstattung bei JustFab;
3. alle rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Kündigung;
4. die Bedingungen für eine erfolgreiche Rückforderung Ihrer VIP-Gebühren;
5. den frühzeitigen Ausweg aus einer ungewollten Mitgliedschaft durch rechtzeitigen Widerruf.
Um Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft zu beenden, stehen Ihnen vier Wege offen:
a. im Kundenkonto unter „Mein VIP-Konto verwalten“ die Kündigungsfunktion nutzen,
b. eine E-Mail an support@justfab.de senden,
c. den Live-Chat auf der JustFab-Website verwenden oder
d. den Kundendienst anrufen unter 030 568380 13 (werktags 10-18 Uhr).
Die Online-Kündigung im Kundenkonto oder per E-Mail bietet die größte Sicherheit, da Sie automatisch einen Nachweis erhalten. Hier finden Sie alle Details zu den einzelnen Kündigungswegen:
Die Kündigung direkt im Kundenkonto ist besonders unkompliziert. Loggen Sie sich auf https://www.justfab.de/account ein und navigieren Sie zum Bereich „Mein VIP-Konto verwalten“. Hier finden Sie die Option zum Kündigen. Diese Methode erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Online-Kündigungen gemäß § 312k BGB.
Sie benötigen für die Online-Kündigung lediglich zur Einwahl in Ihren Account:
Nach erfolgreicher Kündigung erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail. Speichern Sie diese unbedingt als Beweismittel.
Eine E-Mail an support@justfab.de ist ebenfalls ein sicherer Weg zur Kündigung. Verwenden Sie hierfür am besten die E-Mail-Adresse, mit der Sie bei JustFab registriert sind.
Achten Sie bei der Formulierung darauf, dass Sie nicht unbeabsichtigt die Wirksamkeit des VIP-Abonnements anerkennen – besonders wichtig, wenn Sie später Erstattungen fordern möchten. Geeignet ist zum Beispiel folgende Formulierung:
Praxistipp: Wenn Sie gleichzeitig die monatlichen 49,95 € VIP-Gebühren zurückverlangen möchten, nutzen Sie am besten gleich ein umfassendes Musterschreiben, das die Gesetzeslage bezüglich der Erstattung dargelegt. Einen kostenlosen Formulierungsvorschlag finden Sie hier:
JustFab bietet täglich von 10 bis 18 Uhr einen deutschsprachigen Live-Chat an. Diese Option kann hilfreich sein, wenn Sie direkte Rückfragen stellen möchten.
Der Nachteil: Die Beweissicherung gestaltet sich schwieriger als bei schriftlichen Kündigungswegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie:
Ein Chat bietet gegenüber der Online-Kündigung oder E-Mail keinen zeitlichen Vorteil und erfordert ebenfalls die Angabe Ihrer Kontodaten.
Die Kundendienst-Hotline 030 568380 13 ist werktags zwischen 10 und 18 Uhr besetzt. Für eine erfolgreiche telefonische Kündigung sollten Sie vorbereitet sein:
Beachten Sie dabei: Kundenbetreuer versuchen laut Erfahrungsberichten von Nutzern häufig, Sie vom Verbleib zu überzeugen oder schlagen vor, die Mitgliedschaft monatlich zwischen dem 1. und 5. zu pausieren statt zu kündigen. Bleiben Sie standhaft und bestehen Sie auf der sofortigen Kündigung.
Damit Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft erfolgreich kündigen und bereits abgebuchte Beiträge zurückerhalten können, berücksichtigen Sie am besten folgende Hinweise zu den rechtlichen Eckpunkten:
Bezüglich der Kündigung sollten Sie vor allem Folgendes beachten:
Für eine erfolgreiche Rückforderung der monatlichen 49,95 € müssen zusätzlich diese Bedingungen erfüllt sein:
Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch am besten einmal kostenlos in unserem Online-Formular. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten und erfordert keine Registrierung:
Selbst wenn Sie Anspruch auf Rückzahlung Ihrer VIP-Gebühren haben, zeigt sich die TechStyle GmbH (JustFab) erfahrungsgemäß wenig kulant. Das Unternehmen verweist häufig darauf, dass Sie Credits erhalten haben und diese noch nutzen können. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellen wir später im Detail vor.
Und noch ein Tipp: Wenn Sie erst seit Kurzem VIP-Mitglied sind und noch keine 49,95 € abgebucht wurden, nutzen Sie das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage. Dies ist oft der unkomplizierteste Weg aus der Mitgliedschaft.
Die Kündigung einer JustFab VIP-Mitgliedschaft wird durch die AGB des Anbieters geregelt, genauer durch Ziffer 5.5. Rechtlich bedeutsam ist außerdem das BGH-Urteil vom 4.6.2024 (Az. X ZR 81/23), das die Anforderungen an Vertragsabschlüsse bei Online-Abonnements verschärft hat. Wir betrachten ausgehend von diesen Rechtsgrundlagen folgende Rahmenbedingungen für die Kündigung genauer:
a. welche Kündigungsfristen gelten und
b. welche Formvorgaben Sie bei der Kündigung beachten sollten.
In den ersten 14 Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft besteht zunächst noch das gesetzliche Widerrufsrecht, mit dem man seinen Vertrag sofort beenden kann (dazu mehr unter Punkt 5). Auch danach kann laut Ziffer 5.5 der JustFab-AGB die VIP-Mitgliedschaft zwar jederzeit gekündigt werden. Allerdings wird die Kündigung erst mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende wirksam. Das heißt, es droht bei einer Kündigung während des laufenden Monats, zum Beispiel am 15., noch die Abbuchung einer weiteren VIP-Mitgliedsgebühr am 6. des nächsten Monats.
Man kann sich davor aber schützen, indem man zusätzlich zur Kündigung noch bis zum 5. des nächsten (und letzten) Monats der Abo-Laufzeit die JustFab-Mitgliedschaft pausiert. Sie müssen jeden Monat zwischen dem 1. und 5. aktiv werden und entweder einen Artikel kaufen oder die Mitgliedschaft für diesen Monat „überspringen“ (pausieren). Vergessen Sie dies, bucht JustFab Ihnen selbst bei vorheriger Kündigung am 6. des Monats noch einmal automatisch 49,95 € ab und schreibt Ihnen einen entsprechenden Credit gut. So weit zumindest die vertragliche Regelung von JustFab.
Das wegweisende BGH-Urteil vom 4. Juni 2024 hat jedoch die Rechtslage für viele Online-Abonnements grundlegend verändert (Aktenzeichen X ZR 81/23):
Wenn Sie die JustFab VIP-Mitgliedschaft unbewusst während eines normalen Schuhkaufs abgeschlossen haben und die Abo-Verpflichtung nicht ausreichend deutlich erkennbar war, ist der VIP-Vertrag nach aktueller Rechtsprechung möglicherweise von Anfang an unwirksam. Die genauen Checkout-Situationen, die hiervon betroffen sind, erläutern wir im folgenden Abschnitt.
Bei einem unwirksamen VIP-Vertrag ergeben sich sodann folgende rechtlichen Konsequenzen:
Erfahrungsgemäß erkennt JustFab diese Rechtslage oft nicht an und verweist stattdessen auf die eigenen AGB. In solchen Fällen kann der Erstattungsservice von Ersatz-Pilot eine praktische Lösung bieten, um sowohl die Kündigung durchzusetzen als auch bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Die JustFab-AGB schreiben keine spezifische Form für die Kündigung vor. Grundsätzlich genügt also auch eine mündliche Mitteilung über die Telefon-Hotline.
In der Praxis sind die Online-Kündigung im Kundenkonto oder eine E-Mail an support@justfab.de jedoch die besseren Optionen (Details siehe oben). Diese Wege bieten sofortige Übermittlung und vor allem einen Nachweis Ihrer Kündigungserklärung. Bei Briefversand an die Berliner Adresse der hinter JustFab stehenden TechStyle GmbH riskieren Sie Verzögerungen.
Bedenken Sie dabei: Die Formulierung Ihrer Kündigung kann entscheidend für spätere Erstattungsansprüche sein.
Wenn Sie per E-Mail oder Online-Formular kündigen, sollten Sie unbedingt klarstellen, dass Sie nicht die Wirksamkeit des JustFab VIP-Abonnements anerkennen. Eine Kündigung ohne diesen Zusatz könnte als stillschweigende Bestätigung eines gültigen Vertrags ausgelegt werden. Denn streng genommen geht derjenige, der kündigt, im Regelfall davon aus, dass es überhaupt einen kündbaren Vertrag gibt. Auf klarstellende Zusätze zu verzichten, könnte deswegen Ihren Anspruch auf Rückerstattung der 49,95 €-Abbuchungen gefährden, da dieser nur besteht, wenn der VIP-Vertrag von Anfang an unwirksam war.
Um Ihre rechtliche Position zu wahren, empfehlen wir dringend, bei der Kündigung ausdrücklich zu betonen, dass Sie nicht eingestehen, jemals einen wirksamen VIP-Vertrag gehabt zu haben. Bei telefonischen Kündigungen oder der einfachen Nutzung des Online-Kündigungsbuttons lässt sich dieser wichtige Vorbehalt kaum anbringen, geschweige denn nachweisen. Deshalb raten wir zu schriftlichen Kündigungen mit entsprechender Formulierung.
Verwenden Sie für eine rechtssichere Kündigung am besten unser Musterschreiben:
Mit diesem Schreiben machen Sie gleichzeitig Ihren Erstattungsanspruch geltend. Beachten Sie jedoch: JustFab bestätigt in der Regel zwar die Kündigung, lehnt aber eine freiwillige Rückzahlung der VIP-Gebühren meist ab – selbst bei rechtlich fundierter Anforderung.
Eine stressfreie Alternative bietet der Kündigungsservice von Ersatz-Pilot. Dieser übernimmt nicht nur die komplette Abwicklung der Kündigung, sondern zahlt Ihnen auch 80% der bereits abgebuchten VIP-Gebühren direkt aus – meist innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.
Wenn Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft kündigen, lohnt sich die Prüfung, ob Sie bereits gezahlte VIP-Gebühren zurückfordern können.
Der rechtliche Anspruch auf Erstattung basiert auf dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024, gestützt auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB (Aktenzeichen X ZR 81/23). Diese Entscheidung zu Opodo Prime lässt sich auf vergleichbare Abonnement-Systeme wie JustFab übertragen. Für einen Erstattungsanspruch müssen drei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
Für die Erstattung von JustFab VIP-Gebühren bedeutet dies konkret:
a. Tatsächliche Abbuchung von VIP-Gebühren: JustFab hat mindestens einmal die monatliche VIP-Gebühr von Ihrem Konto abgebucht (aktuell 49,95 €). Details dazu unter a.
b. Intransparenter Bestellprozess: Sie haben die VIP-Mitgliedschaft nicht aktiv und bewusst abgeschlossen, sondern wurden während eines normalen Produktkaufs angemeldet, wobei die monatliche Zahlungspflicht ohne weitere Zwischenschritte nicht klar erkennbar war. Details dazu unter b.
c. Keine nachträgliche Nutzung der VIP-Vorteile: Nach der ersten Bestellung haben Sie keine weiteren VIP-Rabatte genutzt oder sonstige Mitgliedschaftsvorteile bewusst in Anspruch genommen. Details dazu unter c.
Im Folgenden erläutern wir diese drei Voraussetzungen ausführlich und zeigen, wie Sie prüfen können, ob in Ihrem Fall ein Erstattungsanspruch besteht.
Eine Grundvoraussetzung für Ihren Rückerstattungsanspruch ist, dass tatsächlich VIP-Gebühren von Ihrem Konto abgebucht wurden. Nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB kann logischerweise nur das zurückgefordert werden, was Sie auch tatsächlich geleistet haben.
Zur besseren Orientierung erklären wir ergänzend noch:
JustFab arbeitet nach einem monatlichen Opt-out-System: Jeden Monat zwischen dem 1. und 5. müssen Sie entweder einen Artikel kaufen oder aktiv den Monat „pausieren“ (skippen). Für diesen Vorgang müssen Sie in Ihrem JustFab-Konto den entsprechenden Button zum Pausieren anklicken. Diese Pausierung gilt jedoch immer nur für den aktuellen Monat – im nächsten Monat beginnt der Zyklus von Neuem.
Wichtig: Die Schaltfläche zum Pausieren ist ausschließlich zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monats verfügbar. Sie können nicht schon im Vorfeld die Pausierung anwählen. Vergessen Sie diesen Schritt und tätigen auch keinen Kauf, bucht JustFab am 6. des Monats automatisch 49,95 € von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel ab.
Diese Abbuchung wird nicht als reiner Verlust verbucht, sondern als VIP-Credit Ihrem Konto gutgeschrieben. Dieses Guthaben können Sie für Einkäufe bei JustFab verwenden. Laut Ziffer 6 der JustFab-AGB hat ein Credit jedoch „keinen Barwert“. Er dient ausschließlich als Zahlungsmittel im JustFab-Shop.
In der Praxis läuft es so ab: Nach Ihrer Anmeldung erfolgt die erste mögliche Abbuchung am 6. des folgenden Monats. Wenn Sie beispielsweise am 15. August eine VIP-Mitgliedschaft begründet haben, bucht JustFab erstmalig am 6. September die Monatsgebühr ab, sofern Sie bis zum 5. September weder eingekauft noch pausiert haben. Dieser Ablauf wiederholt sich monatlich, solange die Mitgliedschaft besteht.
Der einfachste Weg, abgebuchte VIP-Gebühren nachzuweisen, ist die Überprüfung Ihrer Kontoauszüge, PayPal- oder Kreditkartenabrechnungen. Suchen Sie nach Abbuchungen der „TechStyle GmbH“ (dem Betreiber von JustFab) in Höhe von 49,95 € oder vergleichbaren Beträgen, die jeweils um den 6. eines Monats verbucht wurden.
Die monatliche VIP-Gebühr bei JustFab beträgt (Stand: 04.09.2025):
Nur Beträge, die tatsächlich von Ihrem Konto abgebucht wurden, können zurückgefordert werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine systematische Prüfung Ihrer Kontoauszüge der letzten Jahre, besonders der Abbuchungen jeweils am 6. des Monats.
Ein Erstattungsanspruch nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die zurückgeforderte Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte. Dies bedeutet: Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft darf nicht wirksam zustande gekommen sein, sodass keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen 49,95 € bestand.
Damit Sie Ihre gezahlten VIP-Gebühren zurückfordern können, muss der VIP-Abonnementvertrag mit JustFab unwirksam sein. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können Sie kostenlos mit unserem Entschädigungsrechner prüfen lassen oder anhand der vom BGH entwickelten Kriterien selbst einschätzen:
Alternativ können Sie Ihre Chancen auf Rückerstattung auch selbst einschätzen, indem Sie prüfen, ob Ihre persönliche Bestellsituation jene Kriterien erfüllt, nach denen der BGH in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) den wirksamen Abschluss vergleichbarer Abonnements verneint hat. Wir betrachten zunächst, welche Anforderungen das oberste deutsche Zivilgericht an die Bestellsituation stellt (1), und erläutern anschließend, wie Sie prüfen können, ob Ihre eigene Bestellsituation diesen Kriterien entspricht (2).
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) klare Vorgaben für die Wirksamkeit von Online-Abonnements formuliert. Die rechtliche Grundlage bildet § 312j Absatz 3 und 4 BGB. Diese Vorschriften verlangen, dass bei Online-Bestellungen mit Zahlungspflicht die Bestellsituation so gestaltet sein muss, dass dem Verbraucher unmissverständlich klar wird, zu welchen Zahlungen er sich verpflichtet, wenn er den Bestell-Button anklickt. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kommt ein wirksamer Vertragsschluss zustande.
Der BGH verneint einen wirksamen Vertragsschluss, wenn die Bestellsituation durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
Eine tiefere Betrachtung der Entscheidungsgründe des BGH verdeutlicht die konkreten Anforderungen an eine wirksame Bestellsituation:
In den Entscheidungsgründen führte der BGH aus:
„Aus der Bestellmaske geht zwar hervor, dass mit dem Abschluss des Vertrages über die Produktbestellung ein Probe-Abonnement verbunden ist. Die in diesem Zusammenhang verwendete Formulierung lässt aber nicht hinreichend erkennen, dass es sich auch insoweit um eine kostenpflichtige Leistung handelt.“
Dabei betont das Gericht, dass eine transparente Darstellung der Zahlungspflicht im finalen Schritt des Bestellvorgangs erfolgen muss. Es reicht nicht aus, wenn in früheren Schritten des Kaufprozesses auf die Kosten der Mitgliedschaft hingewiesen wurde:
„Der in einer zuvor angezeigten Bildschirmmaske enthaltene Hinweis, dass für die Zeit nach Ablauf des Probemonats eine Abonnement-Gebühr anfällt, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, und der in der Bestellmaske enthaltene Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus, um die Bedeutung der Bestell-Schaltfläche hinreichend zu verdeutlichen.“
Entscheidend ist demnach die Gestaltung der Bestellmaske unmittelbar vor dem finalen Klick auf den Bestell-Button. Ein Bestellformular erfüllt die Anforderungen des § 312j Absatz 3 und 4 BGB nur dann, wenn in dieser finalen Ansicht die vollständige Tragweite des Klicks transparent dargestellt wird. Der BGH stellte fest, dass im entschiedenen Fall die finale Bestellmaske „keinen Hinweis auf eine Zahlungspflicht für das Abonnement“ enthielt. Zudem kritisierte das Gericht, dass Formulierungen wie „kostenlos“ den Eindruck erwecken könnten, für ein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement sei eine separate Erklärung erforderlich.
Die strengen Anforderungen an die Transparenz der Bestellsituation wurden zusätzlich konkretisiert durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29.05.2020 (Az. 3 U 3878/19). Das Gericht beurteilte eine Bestellsituation, die der bei JustFab und Fabletics ähnlich war. Obwohl der Bestell-Button selbst nicht deutlich machte, dass er gleichzeitig zum Abschluss eines Abonnements führte, war ein entsprechender Hinweis in einem begleitenden Text vorhanden.
Das OLG Nürnberg entschied, dass dies nicht ausreicht, um einen wirksamen Vertragsschluss zu begründen. Das Gericht arbeitete präzise heraus, dass gemäß § 312j Absatz 3 Satz 2 BGB eine unzureichende Beschriftung des Bestell-Buttons nicht geheilt werden kann, indem in einem begleitenden Text oder „Kleingedruckten“ erklärt wird, welche zusätzlichen Verpflichtungen der Klick auf den Button auslöst.
In der Bestellmaske von JustFab lassen sich nach unserer Einschätzung ähnliche Muster erkennen wie in dem vom BGH entschiedenen Fall:
VIP-Option während des Schuhkaufs: Typischerweise wird die VIP-Mitgliedschaft während eines normalen Schuhkaufs beschrieben, wobei der Fokus auf dem Rabatt für den aktuellen Einkauf liegt, nicht auf den künftigen monatlichen Zahlungsverpflichtungen.
Wenig prominente Darstellung der monatlichen Gebühren: Das Abonnement wird nicht als Teil der Bestellung im Check-out Bereich des Bestellformulars aufgeführt. In der Bestellübersicht zeigt die Seite nur die ausgewählten Artikel. Gleichzeitig bezieht sich der Bestell-Button „Kostenpflichtig bestellen“ sprachlich nur auf den Inhalt dieses Warenkorbs.
Fokus auf Rabatte statt auf Kosten: In der Bestellsituation werden häufig die Vorteile und Rabatte betont (z.B. „Alle Schuhe für 10 €“), während die monatlichen Zahlungspflichten weniger auffällig dargestellt werden.
Falls Sie sich nicht mehr genau an die Details Ihres Bestellvorgangs erinnern können, empfehlen wir die Nutzung unseres Erstattungsrechners. Anhand Ihres Bestelldatums können wir rekonstruieren, wie die JustFab-Bestellmaske zu diesem Zeitpunkt gestaltet war, und einschätzen, ob sie den vom BGH als rechtswidrig eingestuften Bestellsituationen entspricht.
Die dritte zentrale Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass nachträglich kein rechtlicher Grund für die Zahlungen entstanden sein darf. Denn selbst wenn der JustFab VIP-Vertrag ursprünglich unwirksam war, kann diese Unwirksamkeit unter bestimmten Umständen nachträglich „geheilt“ werden.
Wie ist das zu verstehen? Das zugrundeliegende europäische Verbraucherrecht (Artikel 8 Absatz 2 der Verbraucherrechte-Richtlinie, umgesetzt in § 312j Absatz 3 und 4 BGB) bestimmt, dass der Verbraucher bei einer intransparenten Bestellsituation im Internet an den Vertrag „nicht gebunden“ ist. Dennoch kann der Verbraucher durch sein nachträgliches Verhalten zu erkennen geben, dass er den Vertragsschluss akzeptiert und etwa an der JustFab VIP-Mitgliedschaft festhalten möchte.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Sie einen ursprünglich unwirksamen Online-Vertrag durch Ihr Verhalten nachträglich akzeptieren, können Sie an ihn gebunden sein. Eine solche nachträgliche Billigung erfordert jedoch mehr als die bloße Duldung der monatlichen VIP-Abbuchungen. Notwendig ist ein aktives Verhalten, das Ihr Einverständnis mit dem Abonnement zum Ausdruck bringt.
Bei JustFab sind vor allem drei Szenarien relevant, die wir nachfolgend genauer erörtern:
Betrachten wir diese drei Fallkonstellationen im Detail:
Ein entscheidender Aspekt bei der Beurteilung Ihres Erstattungsanspruchs ist die Frage, ob Sie durch Ihr Verhalten nach Abschluss der JustFab VIP-Mitgliedschaft zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie am Vertrag festhalten möchten. Nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen kann ein zunächst unwirksamer Vertrag durch schlüssiges Handeln nachträglich genehmigt werden.
Wann liegt eine stillschweigende Akzeptanz vor?
Eine stillschweigende Genehmigung kann angenommen werden, wenn Sie aktiv und bewusst Vorteile aus der JustFab VIP-Mitgliedschaft gezogen haben, insbesondere durch:
Wer wiederholt die Vorteile eines Vertrags in Anspruch nimmt, signalisiert damit sein Interesse, diesen Vertrag aufrechtzuerhalten. JustFab könnte dies als nachträgliche Billigung des ursprünglich unwirksamen Abonnementvertrags werten.
Wichtige Ausnahme: Der Rabatt bei der ersten Bestellung zählt nicht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) ausdrücklich klargestellt, dass die erstmalige Nutzung von Rabatten bei der ursprünglichen Bestellung nicht als Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden kann. Diese Rabattnutzung findet vor dem eigentlichen Beginn des kostenpflichtigen Abonnements statt und kann daher nicht als nachträgliches Festhalten am Vertrag interpretiert werden.
Für diesen ersten Preisvorteil darf JustFab auch keinen Wertersatz verlangen, der Ihren Rückerstattungsanspruch mindern würde. Der BGH stellte hierzu klar:
„Der Schutzzweck würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass eine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, nachdem er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese nicht herausgeben kann.“
Das Gericht macht damit deutlich, dass der Preisvorteil bei der ersten Bestellung nicht angerechnet werden darf.
Praxisbeispiel: Wenn Sie am 10. Februar Schuhe bei JustFab bestellt und dabei unbeabsichtigt die VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, zählt der dabei erhaltene Rabatt nicht als Billigung des Abonnements. Haben Sie jedoch später, etwa am 20. Mai, erneut bei JustFab eingekauft und dabei bewusst Ihren VIP-Status bzw. Credits genutzt, um einen Rabatt zu erhalten, könnte dies als stillschweigende Akzeptanz des Abonnements gewertet werden. Dies könnte zur nachträglichen „Heilung“ der anfänglichen Unwirksamkeit führen und Ihre Erstattungsansprüche gefährden.
Entscheidend ist also, ob Sie nach der ersten Bestellung bewusst weitere VIP-Vorteile in Anspruch genommen haben.
Ein besonders kritischer Aspekt bei JustFab ist die wiederholte bewusste Nutzung des monatlichen Pausierungssystems. Wenn Sie regelmäßig zwischen dem 1. und 5. eines Monats den „Überspringen“-Button in Ihrem Konto anklicken, zeigen Sie damit, dass Sie das VIP-System verstanden haben und aktiv daran teilnehmen.
Warum ist das problematisch für Ihre Erstattungsansprüche?
Die regelmäßige Nutzung des Pausierungssystems kann ebenfalls als stillschweigende Genehmigung des ursprünglich unwirksamen VIP-Vertrags interpretiert werden. Wer über mehrere Monate hinweg bewusst pausiert, um die 49,95 €-Abbuchung zu vermeiden, demonstriert dadurch:
Dies könnte juristisch als nachträgliche Billigung des ursprünglich mangelhaften Vertragsschlusses bewertet werden.
Ausnahme: Vereinzelte Pausierungen kurz nach Entdeckung der Mitgliedschaft
Haben Sie nur wenige Male pausiert, nachdem Sie von der ungewollten VIP-Mitgliedschaft erfahren haben, ist dies weniger problematisch. Hier könnte argumentiert werden, dass Sie noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben, sondern lediglich Zeit gewinnen wollten, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen.
Eine weitere Form der nachträglichen Billigung kann sich aus einer ungeschickt formulierten Kündigung ergeben. Wenn Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft ohne weitere Zusätze „kündigen“, obwohl wegen der intransparenten Bestellsituation streng genommen kein wirksamer Vertrag zustande kam, könnte JustFab argumentieren, dass Sie durch die Kündigung implizit die Existenz eines wirksamen Abonnementvertrags anerkannt haben.
i. Das grundsätzliche Problem
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags abzielt. Wer kündigt, setzt logischerweise die Existenz eines kündbaren Rechtsverhältnisses voraus. Daraus könnte abgeleitet werden, dass Sie mit der Kündigung indirekt die Wirksamkeit der JustFab VIP-Mitgliedschaft bestätigen.
ii. Die rechtliche Einordnung
Diese Argumentation greift jedoch aus mehreren Gründen zu kurz, zumindest wenn Sie Ihre Kündigung sprachlich präzise formulieren:
1. Vorsorgliche Kündigung: Eine Kündigung kann auch vorsorglich erklärt werden – für den Fall, dass ein Vertrag bestehen sollte, ohne einzuräumen, dass dieser Fall tatsächlich vorliegt. Dies ist eine rechtlich anerkannte Konstruktion, die nicht zur Anerkennung des Vertrags führt.
2. Offene rechtliche Bewertung: Eine Kündigung führt nicht automatisch zur Anerkennung der Wirksamkeit des gekündigten Vertrags. Sie kann auch als pragmatischer Schritt verstanden werden, um rechtliche Unklarheiten zu beseitigen, ohne eine bestimmte Rechtsauffassung zu äußern. Man spricht hier von einer „deklaratorischen“ Kündigung mit rein klarstellender Funktion.
3. Kein Wahlrecht: Das deutsche Recht kennt kein „Wahlrecht“, bei dem der Verbraucher entscheiden könnte, einen unwirksamen Vertrag entweder zu bestätigen oder abzulehnen. Ein nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksamer Vertrag bleibt grundsätzlich unwirksam – sofern keine echte Genehmigung durch bewusste Nutzung vorliegt.
iii. Praktische Empfehlung
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung ausdrücklich klarstellen, dass Sie den VIP-Vertrag für unwirksam halten und die Kündigung nur vorsorglich erklären. Eine geeignete Formulierung könnte lauten:
„Ich vertrete die Auffassung, dass meine unter der E-Mail-Adresse … begründete JustFab VIP-Mitgliedschaft gemäß § 312j Abs. 3, 4 BGB unwirksam ist. Vorsorglich und ohne Anerkennung eines jemals wirksam zustande gekommenen Abonnementvertrags zwischen JustFab und mir kündige ich die VIP-Mitgliedschaft hiermit fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Mit dieser präzisen Formulierung verhindern Sie, dass Ihre Kündigung als Anerkenntnis des Vertrags missverstanden wird. Unser Musterschreiben enthält bereits eine solche rechtssichere Formulierung und beugt damit möglichen Einwänden von JustFab vor.
Neben der Kündigung und der nachträglichen Rückforderung bereits gezahlter Gebühren existiert für Verbraucher in den ersten 14 Tagen einer JustFab VIP-Mitgliedschaft eine oft einfachere Option: der gesetzliche Widerruf. Er beendet rückwirkend den Vertragsschluss und beseitigt die Pflicht zur Zahlung der monatlichen VIP-Gebühren.
Der Widerruf eignet sich besonders, wenn Sie die JustFab-Mitgliedschaft erst vor Kurzem abgeschlossen haben.
Im Folgenden erläutern wir:
Bei Online-Abonnements wie der JustFab VIP-Mitgliedschaft haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Dieses Recht ist ein wichtiger Verbraucherschutz im Fernabsatz. Anders als bei einigen anderen Dienstleistungen gibt es bei Abonnements keine Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Bei JustFab beginnt diese Frist mit dem Tag, an dem Sie die VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben – typischerweise zeitgleich mit Ihrer ersten Schuhbestellung. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie immer noch kündigen und Rückerstattung verlangen (wie weiter oben beschrieben). Der Widerruf bietet jedoch in der Anfangsphase den einfachsten Ausweg, da er von vornherein verhindert, dass Mitgliedsbeiträge abgebucht werden.
Falls innerhalb der laufenden Widerrufsfrist bereits eine Abbuchung des VIP-Beitrags erfolgt ist, können Sie diesen Betrag nach § 355 Absatz 3 BGB zurückfordern. Unser Musterschreiben unterstützt Sie auch bei dieser Variante.
Wenn Ihr JustFab VIP-Mitgliedschaftsabschluss weniger als zwei Wochen zurückliegt, empfehlen wir dringend die Nutzung des Widerrufsrechts. Die Vorteile liegen auf der Hand:
So gehen Sie praktisch vor:
Muster-Widerrufserklärung für JustFab:
„Hiermit widerrufe ich den von mir am [Datum der Bestellung] abgeschlossenen Vertrag über die JustFab VIP-Mitgliedschaft. Meine bei JustFab registrierte E-Mail-Adresse lautet: [Ihre E-Mail]. Meine Kundennummer lautet: [Ihre Kundennummer]. Ich widerrufe gleichzeitig die erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung künftiger JustFab VIP-Mitgliedsbeiträge. Falls bereits VIP-Gebühren von 49,95 € abgebucht wurden, fordere ich deren sofortige Rückerstattung auf mein Konto. [Ihr Name und Ihre Anschrift]“
Bei JustFab ist der Zeitpunkt des Widerrufs entscheidend, da die erste 49,95 €-Abbuchung am 6. des Monats nach Ihrer ersten Bestellung erfolgt, falls Sie nicht pausieren. Wenn Sie beispielsweise am 15. März bestellt haben, wird die erste Abbuchung am 6. April fällig – was möglicherweise bereits nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist liegt.
Optimaler Zeitpunkt für den Widerruf: unmittelbar nach Erhalt Ihrer ersten Bestellung, spätestens jedoch 13 Tage nach dem Bestelldatum, um sicher innerhalb der gesetzlichen Frist zu bleiben.
Ein wichtiger Unterschied: Der Widerruf der VIP-Mitgliedschaft ist rechtlich getrennt vom eventuellen Widerruf Ihrer Produktbestellung zu betrachten. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Die meisten Kunden entscheiden sich dafür, nur die VIP-Mitgliedschaft zu widerrufen und die vergünstigt erworbenen Produkte zu behalten.
JustFab ist gesetzlich verpflichtet, fristgerechte Widerrufe zu akzeptieren und etwaige Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Erfahrungsberichte zeigen, dass das Unternehmen bei Widerrufen innerhalb der 14-Tage-Frist kooperativer reagiert als bei späteren Kündigungsversuchen, da die Rechtslage hier eindeutig ist.
Der Widerruf bietet einen besonders effektiven Ausweg für alle, die den unbeabsichtigten Abschluss der JustFab VIP-Mitgliedschaft frühzeitig bemerken. Er sollte immer Ihre erste Wahl sein, solange die 14-tägige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Haben Sie überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung und Rückforderung bei JustFab in Ihrem Fall erfüllt sind? Dann stellt sich als nächstes die zentrale Frage: Mit welcher Rückzahlungssumme können Sie rechnen?
Dieser Abschnitt erklärt alle wichtigen Aspekte zur Berechnung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber JustFab:
1. Das Wesentliche auf einen Blick – die wichtigsten Fakten zur VIP-Erstattung kurz zusammengefasst.
2. Berechnungsmethode für Ihren Anspruch – so ermitteln Sie den rückforderbaren Gesamtbetrag.
3. Ausnahmefälle und Einschränkungen – welche Faktoren Ihren Anspruch verringern können.
Das wegweisende BGH-Urteil vom Juni 2024 eröffnet Ihnen die Möglichkeit zur vollständigen Rückforderung aller an JustFab gezahlten VIP-Gebühren, wenn Ihr Abonnement aufgrund der Unübersichtlichkeit des Bestellprozesses als unwirksam zu bewerten ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).
Die Höhe Ihres Erstattungsanspruchs ergibt sich aus der Summe aller monatlichen 49,95 €-Abbuchungen, die JustFab von Ihrem Konto eingezogen hat, weil Sie vergessen hatten, zwischen dem 1. und 5. des jeweiligen Monats zu „skippen“ (pausieren). Bei länger bestehenden VIP-Mitgliedschaften mit mehreren verpassten Pausierungen kann sich ein beträchtlicher Gesamtbetrag ergeben.
Beachten Sie jedoch zwei wichtige Einschränkungen Ihres Rückforderungsrechts:
Am einfachsten ermitteln Sie Ihren individuellen Erstattungsanspruch durch die systematische Prüfung Ihrer Kontoauszüge nach 49,95 €-Belastungen durch die TechStyle GmbH oder durch die Nutzung des Ersatz-Pilot Entschädigungsrechners.
Um die Höhe Ihrer Rückforderung von JustFab VIP-Gebühren zu bestimmen, müssen Sie zunächst das spezielle Abrechnungsmodell verstehen. JustFab funktioniert nicht wie ein herkömmliches Jahresabo, sondern nach einem monatlichen Skip-oder-Zahl-Prinzip: Wenn Sie zwischen dem 1. und 5. eines Monats nicht aktiv „skippen“ (pausieren), bucht JustFab automatisch am 6. des Monats 49,95 € von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel ab.
Die juristische Grundlage für Rückforderungen ist § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Vorschrift regelt einen Anspruch auf Erstattung ungerechtfertigter Bereicherungen. Wenn Ihr VIP-Vertrag gemäß des BGH-Urteils als unwirksam einzustufen ist, fehlt der TechStyle GmbH die rechtliche Basis, die monatlich gezahlten Beträge einzubehalten. Die detaillierten Voraussetzungen hiervon haben wir weiter oben erläutert.
Steht fest, dass Ihnen dem Grunde nach eine Erstattung zusteht, ist die Berechnung der Höhe unkompliziert: Sie haben Anspruch auf die vollständige Rückerstattung jedes zu Unrecht abgebuchten 49,95 €-Betrags. Eine Reduzierung des Anspruchs ist nicht vorgesehen, selbst wenn Ihnen theoretisch VIP-Credits in entsprechender Höhe gutgeschrieben wurden.
Wichtiger Hinweis: Die abgebuchten 49,95 € werden nicht direkt „verbraucht“, sondern in VIP-Credits umgewandelt, mit denen Sie Schuhe und Accessoires im entsprechenden Wert bestellen können. Diese Credits haben laut Ziffer 6 der JustFab-AGB keinen Barwert. Dennoch haben Sie bei unwirksamen Verträgen Anspruch auf Bargelderstattung der ursprünglich abgebuchten Beträge. Im Gegenzug kann JustFab verbleibende VIP-Credits für ungültig erklären.
Die Höhe Ihrer Gesamterstattung wird daher von diesen Faktoren bestimmt:
Die einfachste Methode zur Berechnung Ihres Gesamtanspruchs ist deshalb folgende: Durchsuchen Sie Ihr Online-Banking oder PayPal nach Transaktionen mit dem Zahlungsempfänger „TechStyle GmbH“ oder „JustFab“. So erhalten Sie eine vollständige Übersicht aller Abbuchungen auf einen Blick.
Alternativ können Sie Ihre Kontoauszüge gezielt nach Belastungen um den 6. eines jeden Monats in Höhe von 49,95 € durchsehen.
Der aktuelle VIP-Tarif bei JustFab beträgt 49,95 € pro nicht-pausiertem Monat (Stand: 04.09.2025).
Im Gegensatz zu anderen Anbietern hat JustFab den Preis in den letzten Jahren stabil gehalten. Die JustFab-AGB erwähnen keine bestimmte Verfallsfrist für Credits, sondern verweisen auf die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Um Ihren Erstattungsanspruch zu ermitteln, addieren Sie am besten alle JustFab-Abbuchungen ab 2022 aus Ihren Kontoauszügen. Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen, kann unser Entschädigungsrechner eine Schätzung basierend auf Ihrem VIP-Beitrittsdatum vornehmen.
Zur Orientierung finden Sie hier noch einige
Beispiel 1: Julia wurde im März 2025 VIP-Mitglied bei JustFab und vergaß in den ersten Monaten wiederholt das Skippen. Sie kündigte im Juli 2025. Bis dahin waren folgende Gebühren angefallen:
Julia kann diese Beträge auch nach ihrer Kündigung vollständig zurückfordern, obwohl ihr die entsprechenden VIP-Credits gutgeschrieben wurden.
Beispiel 2: Michael wurde im Februar 2024 VIP-Mitglied und kündigte erst im Dezember 2024. Er vergaß insgesamt achtmal das Pausieren der monatlichen Gebühr:
Obwohl grundsätzlich ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung der VIP-Gebühren besteht, gibt es zwei zentrale Faktoren, die Ihre Erfolgsaussichten erheblich schmälern oder vollständig aufheben können:
Ein zentrales Hindernis entsteht, wenn Sie einerseits VIP-Gebühren zurückfordern möchten, andererseits aber regelmäßig von den Mitgliedschaftsvorteilen profitiert haben. Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Zeitpunkt und Umfang der Nutzung ab. Wir unterscheiden drei wesentliche Szenarien:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.06.2024 (Az. X ZR 81/23) eindeutig festgestellt: Rabatte und Vorteile bei Ihrer ersten JustFab-Bestellung müssen nicht von Ihrem Erstattungsanspruch abgezogen werden. Dies gilt auch für besonders attraktive Einführungsangebote wie „Alle Schuhe für 10 €“ oder ähnliche Vergünstigungen.
Die Begründung des Gerichts ist überzeugend: Der Verbraucherschutz würde unterlaufen, wenn Unternehmen durch nachträgliche Verrechnung von Rabatten doch noch Zahlungsansprüche für unwirksame Abonnements durchsetzen könnten. Zudem fällt die vergünstigte Erstbestellung noch in die Phase vor der eigentlichen kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft.
Fazit: Den Preisvorteil Ihrer ersten vergünstigten JustFab-Bestellung müssen Sie sich nicht anrechnen lassen und können dennoch die vollständigen VIP-Gebühren zurückfordern.
Komplexer wird die rechtliche Situation bei zusätzlichen Einkäufen mit VIP-Rabatten innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Obwohl dies noch nicht zwingend als endgültige Bestätigung des Vertrags gilt – die Widerrufsfrist dient schließlich gerade dem Testen von Angeboten – können hier rechtliche Grauzonen entstehen.
Wenn Sie innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist weitere Schuhe oder Accessoires mit VIP-Rabatten bestellen oder bereits gutgeschriebene VIP-Credits einlösen, könnte JustFab nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz für diese zusätzlichen Vorteile beanspruchen. Da zu diesem speziellen Szenario noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, ist eine Anrechnung dieser zusätzlichen Rabatte rechtlich nicht ausgeschlossen.
Gravierende Probleme entstehen, wenn Sie nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin bewusst VIP-Vorteile in Anspruch nehmen. Jeder weitere Einkauf mit VIP-Rabatten oder jede Einlösung von VIP-Credits kann als stillschweigende Zustimmung zum Abonnementvertrag gewertet werden.
Besonders kritisch: Die wiederholte Verwendung angesammelter VIP-Credits für Schuhkäufe deutet auf eine aktive Teilnahme am VIP-System hin. In solchen Fällen kann sich die TechStyle GmbH darauf berufen, dass Sie durch Ihr tatsächliches Verhalten zu erkennen gegeben haben, am Vertrag festhalten zu wollen – und damit dessen anfängliche Unwirksamkeit nachträglich heilen.
Wer nach der Widerrufsfrist erneut JustFab VIP-Vorteile nutzt oder Credits einlöst, riskiert den vollständigen Verlust aller Erstattungsansprüche für VIP-Gebühren.
Detaillierte Erläuterungen zur rechtlichen Bewertung der VIP-Nutzung finden Sie im Abschnitt Anforderungen für die Rückerstattung.
Die Verjährung stellt eine weitere entscheidende Hürde für Ihre Rückforderungsansprüche dar. Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen verlieren Sie die Möglichkeit zur rechtlichen Durchsetzung, selbst wenn Ihre Ansprüche inhaltlich vollkommen berechtigt sind.
Rückerstattungsansprüche unterliegen in Deutschland der regulären dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Der Beginn der Frist richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB: Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben.
Das hat folgende konkrete Auswirkungen für JustFab VIP-Gebühren: Ansprüche auf Erstattung von VIP-Gebühren aus 2022 verjähren zum 31.12.2025. Rückforderungen für 2023 gezahlte Beträge verjähren zum 31.12.2026, und Ansprüche für 2024 verjähren zum 31.12.2027.
Warten Sie deshalb nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Nach Eintritt der Verjährung kann die TechStyle GmbH jede Erstattung unter Verweis auf die abgelaufenen Fristen rechtmäßig ablehnen.
Den besten Schutz vor Verjährung bietet die frühzeitige und gleichzeitige Geltendmachung von Kündigung und Erstattungsanspruch. Unser Musterschreiben berücksichtigt beide Aspekte rechtskonform. Alternativ bietet Ersatz-Pilot eine Direktauszahlung von 80% der unrechtmäßig erhobenen VIP-Gebühren, wobei die Auszahlung bereits wenige Tage nach Online-Antragstellung erfolgt.
Haben Sie bemerkt, dass JustFab ohne Ihre bewusste Zustimmung jeden Monat 49,95 € von Ihrem Konto abbucht? In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche konkreten Lösungsansätze Ihnen offenstehen, um Ihr VIP-Abonnement zu beenden und bereits gezahlte Beträge zurückzuholen. Dabei klären wir zunächst:
Anschließend erläutern wir im Detail:
Die beste Methode, um JustFab zu kündigen und Ihr Geld zurückzubekommen, hängt davon ab, wie viel Eigenaufwand Sie investieren möchten. Folgender Entscheidungsbaum stellt die verschiedenen Lösungsansätze gegenüber, um eine Rückerstattung zu erhalten:
Laut Kundenerfahrungen und Bewertungen zahlt JustFab Mitgliedsbeiträge nur selten freiwillig zurück – selbst wenn Verbraucher nachweisen können, dass sie das VIP-Modell mit monatlicher Skip-oder-Zahl-Regelung nie bewusst aktiviert haben.
Falls Sie dennoch bereit sind, Zeit zu investieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, können Sie zunächst versuchen, Ihre Ansprüche eigenständig durchzusetzen. Alternativ können Sie die Direkterstattung von Ersatz-Pilot nutzen, bei der Sie gegen eine Provision von 20% direkt eine Auszahlung erhalten und sich die Auseinandersetzung mit JustFab sparen.
Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie aber so oder so prüfen, ob in Ihrem Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht. Entscheidend ist, ob der Online-Bestellprozess bei JustFab gegen § 312j BGB verstieß, indem beispielsweise die Schaltfläche zum Kauf nicht klar auf die gleichzeitige Begründung einer kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft hingewiesen hat (BGH-Urteil vom 04.06.2024, Az. X ZR 81/23). Ob dies bei Ihrer ersten Bestellung der Fall war, verrät Ihnen unser Erstattungsrechner:
Für die eigentliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen hauptsächlich zwei praktikable Wege offen, die sich stichwortartig folgendermaßen zusammenfassen lassen.
Unterstützung durch Ersatz-Pilot (ausführliche Informationen):
Eigene rechtliche Schritte (detaillierte Erläuterung):
Von einer Schlichtung raten wir ab, da JustFab laut AGB nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teilnimmt. Die Ergebnisse solcher Verfahren wären zudem nicht rechtsverbindlich.
Falls Sie sich noch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist befinden, nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit. Bei älteren Abonnements müssen Sie auf die oben genannten Optionen zurückgreifen.
Möchten Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft selbstständig beenden und bereits abgebuchte Beiträge zurückfordern, sollten Sie sich gut vorbereiten. Im Folgenden stellen wir die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten vor und erläutern, mit welchen Reaktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie die monatlichen 49,95 €-Abbuchungen beanstanden.
b. Reaktionen von JustFab auf Erstattungsforderungen
Überlegen Sie zunächst, ob Sie lediglich das laufende Abonnement beenden oder auch die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erreichen möchten. Diese grundlegende Entscheidung beeinflusst Ihr weiteres Vorgehen und die nötigen rechtlichen Argumente.
Um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen, empfehlen wir als erstes eine unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche:
Steht hiernach fest, dass Ihnen wahrscheinlich eine Erstattung zusteht, stellt sich die Frage, wie Sie diese selbstständig am effizientesten einfordern.
Für eine Kombination aus Kündigung und Rückforderung empfehlen wir dabei diese Schritte:
Neben diesem empfohlenen Weg gibt es alternative Kündigungsmethoden, die jedoch für eine gleichzeitige Rückforderung weniger geeignet sind:
Die Bewertungen auf Verbraucherportalen wie Trustpilot zeichnen ein klares Bild: JustFab zeigt sich bei Rückzahlungsforderungen meist abweisend. Die hinter dem Shop stehende TechStyle GmbH bestätigt in der Regel lediglich die Kündigung, verweigert aber die Rückerstattung bereits abgebuchter Beträge.
Besonders aufschlussreich ist eine Trustpilot-Bewertung vom Mai 2025, in der ein Kunde berichtet: „Ich bin vor einigen Jahren bereits in das Abo gerutscht. Leider habe ich das pausieren das eine oder andere Mal vergessen und nun muss ich die Credits abbauen bevor ich da raus komme.“ Der Betroffene warnt eindringlich: „Ich kann es absolut nicht empfehlen und muss mit Nachdruck davor warnen! Einerseits ist es eine Abofalle aus der ihr nur schwer wieder raus kommt.“
Eine andere Kundin berichtet im November 2024: „Ich finde dieses Unternehmen unseriös und würde dort nix kaufen und zwar aus einem ganz einfachen Grund garantiert schließe ich nirgendwo ein Abo ab damit Schuhe bestellen darf. Leute lasst euch nicht für blöd verkaufen, wenn ich Schuhe kaufen will dann mache ich das und das ohne ein Abo.“ Diese Einschätzung teilen zahlreiche weitere Kunden.
Besonders frustrierend ist die Situation, wenn bereits angesammelte Credits nicht eingelöst werden können. Eine JustFab-Kundin schreibt im November 2024: „Ich möchte dringend vor JustFab warnen. Auch ich habe damals ungewollt ein Abonnement abgeschlossen und Credits im Wert von €390 angesammelt, doch ohne jegliche Ankündigung wurden die angebotenen Produkte, also Kleidung komplett aus dem Sortiment entfernt. Meine wiederholten Versuche, JustFab per E-Mail zu kontaktieren (Erstattung und sofortige Kündigung), blieben völlig unbeantwortet — nicht einmal eine Empfangsbestätigung!“
Problematisch sind auch die Erfahrungen mit der Rückerstattung von Zahlungen. Ein Kunde berichtet im Juli 2025: „Ich würde minus Sterne vergeben wenn möglich. 1. VORSICHT Abofalle! 2. Dann wird behauptet um diese uminöse Mitgliedsgebühr von 50€ zurück bekommen zu können, müsste man den PayPal Fall schließen […] Pustekuchen, nach einer Woche immer noch keine Erstattung! 3. SCHLECHTESTER KUNDENSERVICE EVER“
Diese Erfahrungsberichte bestätigen unsere Einschätzung: JustFab verhält sich bei Rückerstattungsforderungen meist ablehnend und nutzt verschiedene Taktiken, um Kündigungen zu erschweren. Die häufige Bezeichnung als „Abofalle“ in Kundenbewertungen unterstreicht die problematischen Aspekte des Geschäftsmodells.
Wenn JustFab überhaupt auf Rückerstattungsforderungen reagiert, erfolgt dies meist mit folgenden Standardargumenten:
Üblich sind auch Antworten von JustFab, die darauf verweisen, dass bereits gezahlte Beiträge als VIP-Credits weiter nutzbar seien – eine Bargeld-Rückerstattung werde in der Regel verweigert.
Diese Argumente stehen nach unserer Einschätzung jedoch auf schwachem rechtlichen Fundament. Der Bundesgerichtshof hat am 04.06.2024 (Az. X ZR 81/23) in vergleichbaren Fällen klar zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch das Oberlandesgericht Nürnberg stellte mit Urteil vom 29.05.2020 (Az. 3 U 3878/19) fest, dass unklare Button-Beschriftungen den Vertragsschluss nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksam machen. Beide Gerichte bestätigten zudem, dass für gewährte Einführungsrabatte kein Wertersatz angerechnet werden darf.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen eindeutig: JustFab leistet praktisch nie freiwillige Rückzahlungen – selbst in klaren Fällen rechtswidriger Abbuchungen. Das Unternehmen erklärt in seinen AGB zudem ausdrücklich, nicht an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, was außergerichtliche Lösungen zusätzlich erschwert.
Nur zwei Wege führen erfahrungsgemäß zum Erfolg: Entweder Sie nehmen den aufwändigen Rechtsweg in Kauf oder Sie beauftragen einen spezialisierten Dienstleister wie Ersatz-Pilot. Die zweite Option spart erheblich Zeit und Mühe gegen eine maßvolle Provision von 20% inklusive Mehrwertsteuer.
Wenn Sie trotz der herausfordernden Ausgangslage Ihre Ansprüche eigenständig gegen die TechStyle GmbH (JustFab) durchsetzen möchten, finden Sie hier praktische Ratschläge. Im Folgenden erfahren Sie:
Aufgrund der erfahrungsgemäß geringen Kooperationsbereitschaft von JustFab bei Erstattungsforderungen sollten Sie zunächst zwei grundlegende Fragen beantworten:
Die erste Frage können Sie einfach mit unserem kostenlosen Online-Tool klären:
Die grundlegenden Bedingungen für einen Erstattungsanspruch haben wir außerdem weiter oben eingehender beschrieben.
Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zu JustFabs Reaktionen dargestellt, zeigt sich das Unternehmen bei Rückforderungen meist ablehnend. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
Ein eigenständiges Vorgehen ist nur sinnvoll, wenn Sie:
Mit einer rein außergerichtlichen Lösung sollten Sie nicht rechnen. Selbst bei eindeutigen Rechtsverstößen wie
bestätigt JustFab typischerweise lediglich die Kündigung, verweigert jedoch die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
Wenn Ihnen der Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung deshalb zu groß erscheint, sollten Sie direkt die Unterstützung durch spezialisierte Dienste wie Ersatz-Pilot in Betracht ziehen. Dies empfiehlt sich besonders in folgenden Situationen:
Wenn Sie es doch selbst versuchen wollen, möchten wir hier einige Ratschläge für die Anspruchsverfolgung gegen JustFab teilen.
Achten Sie bei der Formulierung Ihrer Kündigung darauf, nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden die Existenz eines gültigen VIP-Vertrags bestätigen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.06.2024 (Az. X ZR 81/23) klargestellt, dass viele Online-Abonnements aufgrund mangelhafter Bestellmasken von Anfang an unwirksam waren.
Eine geeignete Formulierung könnte lauten: „Vorsorglich und ohne Anerkennung, dass jemals ein wirksamer VIP-Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist, kündige ich die unter der Bezeichnung ‚JustFab VIP‘ geführte Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.“
Nicht alle verfügbaren Kündigungswege eignen sich gleichermaßen. Von folgenden Methoden raten wir ab:
Die postalische Kündigung ist umständlich und ohne Einschreiben mit Rückschein kaum nachweisbar. Es bleibt unklar, ob Ihr Brief die TechStyle GmbH in der Schlesischen Straße 38, 10997 Berlin tatsächlich erreicht hat. Zudem verlängert der Postweg das Verfahren unnötig.
Der Live-Chat von JustFab (verfügbar Mo-So 10:00-18:00 Uhr) bietet zwar schnelle Kommunikation, aber keine zuverlässige Dokumentation des Gesprächsverlaufs. Chat-Mitarbeiter haben zudem oft keine Befugnis, komplexe Anliegen wie Rückerstattungsforderungen zu bearbeiten.
Bei der telefonischen Kündigung unter der JustFab-Hotline 030 568380 13 fehlt jeglicher schriftlicher Nachweis. Ohne aufwendiges Gesprächsprotokoll oder Anwesenheit eines Zeugen beim Telefonat haben Sie keine Beweismittel für den Inhalt des Gesprächs. Zudem versuchen Servicemitarbeiter am Telefon häufig, Sie mit Hinweisen auf die monatliche Pausierungsmöglichkeit zum Verbleib zu bewegen.
Für die Kündigung Ihrer JustFab VIP-Mitgliedschaft und die gleichzeitige Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen empfehlen wir stattdessen diese beiden Methoden:
Eine E-Mail an support@justfab.de zur Kündigung und Einforderung der Erstattung bietet den Vorteil einer lückenlosen Dokumentation. Sie können jederzeit nachweisen, wann Sie Ihre Kündigung versendet haben. Eine E-Mail ermöglicht zudem ausführliche Begründungen und das Anhängen relevanter Dokumente wie Kontoauszüge. Fordern Sie eine Empfangs- oder Lesebestätigung an und speichern Sie sowohl Ihre Nachricht als auch die Antworten von JustFab.
Die Online-Kündigung im Kundenkonto unter „Mein VIP-Konto verwalten“ lässt sich ebenfalls gut nachweisen. Meist erhalten Sie eine Bestätigungse-mail nach Betätigung der Schaltfläche. Erstellen Sie vor dem Absenden vorsorglich am besten trotzdem einen Screenshot der Kündigungsseite, da Sie später möglicherweise keinen Zugriff mehr auf den genauen Inhalt Ihrer Mitteilung haben.
Bei beiden Methoden sollten Sie stets alle relevanten Informationen angeben, um zweifelsfrei einen Bezug zu der Mitgliedschaft herzustellen, die Sie kündigen möchten: Benennen Sie dazu Ihre E-Mail-Adresse des JustFab-Kontos, Ihren vollständigen Namen und Ihre Kundennummer. Eine präzise Betreffzeile wie „Kündigung JustFab VIP und Rückforderung unrechtmäßiger Abogebühren“ begünstigt ebenfalls die korrekte Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ein speziell für JustFab angepasstes Musterschreiben kann Ihre Erfolgsaussichten erheblich verbessern. Es enthält alle rechtlich relevanten Argumente, basierend auf der aktuellen BGH-Rechtsprechung.
Ein solches Schreiben sollte zunächst die Kündigung ohne Anerkennung eines wirksamen Vertrags formulieren. Es bezieht sich dann auf das BGH-Urteil vom 04.06.2024 (Az. X ZR 81/23) und § 312j Abs. 3 und 4 BGB, wonach bei unklarer Button-Beschriftung kein wirksamer Vertragsschluss erfolgt.
Weiterhin sollte das Schreiben Ihre Rückerstattungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) begründen und typische Gegenargumente von JustFab vorsorglich entkräften – etwa bezüglich eines angeblichen Wertvorteils durch den anfänglichen Rabatt.
Setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist von 14 Tagen und kündigen Sie für den Fall der Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte an. Mit einem solchen professionellen Schreiben stärken Sie Ihre Position von Anfang an und vergessen keine wichtigen Aspekte.
Die Erfahrung zeigt, dass JustFab auf erste Kontaktversuche oft gar nicht oder nur mit Standardfloskeln reagiert. Um sich wiederholte Nachfragen zu ersparen, sollten Sie strategisch vorgehen.
Setzen Sie in Ihrem ersten Schreiben bereits eine eindeutige Frist von 14 Tagen für die Rückzahlung Ihrer 49,95 €-Mitgliedsbeiträge. Diese Zeitspanne ist rechtlich angemessen und signalisiert zugleich Entschlossenheit. Formulieren Sie klar, dass Sie nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten werden. Dieser Hinweis erhöht den Druck auf JustFab, Ihr Anliegen ernsthaft zu prüfen.
Dokumentieren Sie Ihre Korrespondenz lückenlos mit Datum und Uhrzeit. Bei E-Mails kann eine Zustellbestätigung den Eingang auf dem Server von JustFab belegen. Lesebestätigungen wären noch aussagekräftiger, werden vom Unternehmen aber erfahrungsgemäß selten bestätigt.
Nach Ablauf der Frist ohne zufriedenstellende Reaktion sollten Sie ohne Verzögerung weitere Maßnahmen ergreifen. Langwierige Korrespondenzen mit JustFab führen selten zum Erfolg. Erwägen Sie stattdessen eine Klage oder die Inanspruchnahme des Direkterstattungsservice von Ersatz-Pilot.
Für die eigenständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen JustFab stehen Ihnen verschiedene kostenlose Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Auch wenn die Erfolgsaussichten ohne rechtlichen Druck begrenzt sind, können diese Tools Ihnen erheblichen Aufwand ersparen.
Folgende kostenlose Hilfen können Sie nutzen:
Mit unserem spezialisierten Erstattungsrechner können Sie kostenfrei und unverbindlich prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rückerstattung von JustFab VIP-Mitgliedsbeiträgen zusteht:
Diese Prüfung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie zunächst selbst eine Rückerstattung bei JustFab beantragen möchten. Unser Rechner bietet diese Vorteile:
Das Tool analysiert alle wichtigen Faktoren wie den Zeitpunkt Ihres VIP-Beitritts, die Höhe und Anzahl der geleisteten 49,95 €-Zahlungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine fundierte Einschätzung als Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.
Im Vergleich zu ähnlichen Angeboten anderer Portale bietet unser Rechner eine besonders detaillierte Bewertung durch die Abfrage aller relevanten Faktoren.
Für eine juristisch fundierte Kündigung und Erstattungsforderung gegenüber JustFab empfiehlt sich die Verwendung einer professionellen Vorlage:
Eine speziell für JustFab VIP entwickelte Vorlage bietet folgende Vorteile:
Die Vorlage konzentriert sich auf die rechtlich entscheidenden Punkte und enthält alle Informationen, die für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich sind. Sie berücksichtigt insbesondere das wegweisende BGH-Urteil (Az. X ZR 81/23), wonach bei unklarer Button-Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande kommt und JustFab keine Verrechnung für gewährte Einführungsrabatte vornehmen darf.
Die rechtliche Argumentation ist so aufgebaut, dass sie für JustFab nachvollziehbar bleibt und dennoch Ihre Position unmissverständlich vertritt. Der Hinweis auf Ihre Bereitschaft zu rechtlichen Schritten erhöht den Druck auf das Unternehmen, Ihre berechtigten Forderungen zu erfüllen.
Mit einem professionellen Musterschreiben sparen Sie nicht nur Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Kommunikation mit JustFab von Beginn an auf solidem rechtlichen Fundament steht – eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Falls Sie keine Lust auf einen langwierigen Konflikt mit der TechStyle GmbH haben, können Sie den Weg über Ersatz-Pilot wählen. Dieses Verbraucherschutzportal übernimmt für Sie den kompletten Prozess – angefangen bei der Kündigung Ihrer JustFab-Mitgliedschaft bis hin zur Durchsetzung der Rückzahlung der 49,95 €-Monatsgebühren. Unser Angebot: Ersatz-Pilot behält 20% Ihrer berechtigten Forderung als Provision ein und überweist Ihnen die restlichen 80% direkt.
Die Nutzung von Ersatz-Pilot verläuft dabei wie folgt:
Ersatz-Pilot agiert als spezialisierter Legal-Tech-Dienstleister, der sich auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten konzentriert. Neben dem klassischen Bereich der Fluggastentschädigungen werden auch Rückerstattungen bei Abo-Modellen wie dem JustFab VIP-Programm abgewickelt.
Im Gegensatz zu traditionellen Rechtsanwälten bietet Ersatz-Pilot ein anderes Konzept: Statt lange auf das Ende eines Rechtsstreits zu warten, erhalten Sie Ihr Geld vorab – unabhängig vom letztendlichen Ausgang des Verfahrens gegen JustFab.
Was Ersatz-Pilot von anderen Rechtsdienstleistern unterscheidet, lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen:
Zum Vergleich: Der Weg über klassische Rechtsdienstleister sieht deutlich anders aus:
Da JustFab nach bisherigen Erfahrungen meist erst unter erheblichem rechtlichen Druck einlenkt, bietet das Direktauszahlungsmodell von Ersatz-Pilot klare Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld sofort und müssen nicht den Ausgang langwieriger Rechtsstreitigkeiten abwarten. Im Gegenzug erhebt Ersatz-Pilot lediglich eine Servicegebühr von 20% inkl. MwSt., die bereits in der 80%-Auszahlungsquote verrechnet ist.
Die Nutzung des Ersatz-Pilot Services bietet Ihnen diese wesentlichen Vorteile:
Wenn dieser Lösungsansatz für Sie interessant klingt, können Sie hier Ihren individuellen Fall prüfen lassen:
Neben der eigenständigen Anspruchsverfolgung und der Nutzung des Ersatz-Pilot Services gibt es zwei weitere Wege, um Ihre Forderungen gegenüber der TechStyle GmbH (JustFab) durchzusetzen:
Eine Schlichtung scheidet als Option aus, da JustFab in seinen AGB ausdrücklich erklärt, nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Ob sich eine selbst initiierte Klage gegen die TechStyle GmbH für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, ob der potenzielle Vorteil einer 100%-Erstattung den deutlich höheren Aufwand rechtfertigt, verglichen mit Ersatz-Pilots 20%-Provision. Bedenken Sie: Selbst mit anwaltlicher Vertretung verlangt ein Gerichtsverfahren wesentlich mehr Zeit und Engagement als ein kurzes Online-Formular bei Ersatz-Pilot.
Eine eigenständige rechtliche Auseinandersetzung mit JustFab umfasst üblicherweise:
Grundsätzlich besteht bei Streitwerten unter 5.000 € die Möglichkeit, ohne anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht aufzutreten. Dies spart zwar Anwaltskosten, verlangt jedoch erhebliches Engagement und zumindest grundlegende Kenntnisse des Prozessrechts.
Die finanziellen Risiken variieren dabei je nach Ihrer Versicherungssituation.
Mit Rechtsschutzversicherung kann sich eine eigenständige Klage durchaus lohnen:
Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Prozesskostenrisiko hingegen erheblich:
Unabhängig von Ihrer letztendlichen Entscheidung zur Vorgehensweise regen wir an, sorgfältig abzuwägen, ob der zeitliche und finanzielle Aufwand einer eigenen Klage für Sie persönlich gerechtfertigt ist oder ob Ihnen die Vorteile einer schnelleren 80%-Auszahlung durch Ersatz-Pilot vorzugswürdiger erscheinen.
Als ergänzende Maßnahme können Sie über offizielle Beschwerdewege und öffentliche Plattformen zusätzlichen Druck aufbauen. Dies ersetzt zwar nicht die rechtliche Durchsetzung Ihrer individuellen Ansprüche, kann aber besonders für diejenigen sinnvoll sein, die weder selbst klagen noch Ersatz-Pilot einschalten möchten.
Da die TechStyle GmbH ihren Firmensitz in Berlin hat, sind deutsche Behörden zuständig – was die Beschwerdewege im Vergleich zu ausländischen Unternehmen vereinfacht. Folgende Anlaufstellen kommen in Betracht:
Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit führt die Gewerbeaufsicht in Berlin. Hier können Sie Beschwerden wegen irreführender Geschäftspraktiken einreichen, wobei die Bearbeitungszeit erheblich sein kann und Einzelfallösungen nicht garantiert sind.
Weitere relevante Institutionen, bei denen sich Beschwerden anbringen lassen, sind folgende:
Beachten Sie aber: Diese Einrichtungen fungieren hauptsächlich als Sammelstellen für Verbraucherbeschwerden und können in Ihrem konkreten Fall nicht direkt eingreifen. Ihre Wirkung entfaltet sich eher durch die Häufung ähnlicher Beschwerden und längerfristige Einflussnahme auf die Unternehmenspraktiken.
Sie können Ihre Erfahrungen mit dem JustFab VIP-Modell und etwaigen Schwierigkeiten bei Kündigung und Rückerstattung auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot oder in sozialen Medien teilen.
Die Reaktionsbereitschaft von JustFab auf öffentliche Kritik ist allerdings erfahrungsgemäß eingeschränkt:
Sollten Sie den Weg über öffentliche Bewertungen wählen, beachten Sie bitte diese Grundsätze:
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze riskieren Sie nicht nur die Löschung Ihrer Beiträge, sondern potenziell auch rechtliche Konsequenzen seitens JustFab.
Mit unserem kostenlosen Musterschreiben können Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft wirksam beenden und gleichzeitig die Rückerstattung bereits gezahlter 49,95 €-Monatsgebühren einfordern. Die Vorlage basiert auf der wegweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 2024, Az. X ZR 81/23) und enthält alle wichtigen juristischen Argumente für Ihren Fall.
Bevor Sie das Musterschreiben verwenden, empfehlen wir eine Prüfung durch unseren Entschädigungsrechner. So erfahren Sie, ob in Ihrem individuellen Fall ein Anspruch auf Rückerstattung besteht und wie hoch dieser ausfällt. Diese Vorabbewertung hilft Ihnen, eine mögliche ablehnende Reaktion von JustFab richtig einzuordnen.
Mit dem untenstehenden Formular erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich ein maßgeschneidertes Kündigungs- und Erstattungsschreiben. Falls das Formular nicht sofort angezeigt wird, warten Sie am besten einige Sekunden, bis es fertig geladen ist. Nach dem Absenden erhalten Sie das fertige Dokument per E-Mail zusammen mit allen relevanten Kontaktdaten der TechStyle GmbH (JustFab) sowie praktischen Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:
Kündigen Sie Ihre JustFab VIP-Mitgliedschaft online in Ihrem Kundenkonto unter „Mein VIP-Konto verwalten“ oder telefonisch unter 030/56838013. Die Mitgliedschaft endet sofort ohne Kündigungsfrist. Für Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht oder fordern bei unklarer Button-Gestaltung eine Erstattung nach BGH-Rechtsprechung. Erfolgsaussichten steigen mit rechtlicher Unterstützung. Mehr zur Kündigung und Rückerstattung
Sie können JustFab monatlich zwischen dem 1. und 5. eines Monats pausieren („skippen“), um die Abbuchung der 49,95€-VIP-Gebühr zu vermeiden. Loggen Sie sich dazu in Ihr Konto ein und klicken Sie auf den „Skippen“-Button. Diese Pausierung gilt nur für den aktuellen Monat und muss jeden Monat neu erfolgen. Zusätzlich kann der Kundenservice Ihre Mitgliedschaft bis zu 3 Monate ruhen lassen. Mehr zum Pausieren
Den Pausieren-Button („Skippen“) finden Sie nach dem Login in Ihrem JustFab-Konto auf der Startseite oder unter „Mein VIP-Konto verwalten“. Er ist nur zwischen dem 1. und 5. eines Monats aktiv. Vergessen Sie das Pausieren, wird am 6. automatisch die VIP-Gebühr von 49,95€ abgebucht und als Credit gutgeschrieben. Mehr zu Pausierungs-Optionen
Den JustFab Kundenservice erreichen Sie per E-Mail an support@justfab.de, telefonisch unter 030/56838013 (Mo-Fr 10:00-18:00 Uhr) oder über den Live-Chat auf der Webseite (Mo-So 10:00-18:00 Uhr). Bei Kündigungen nutzen Sie vorzugsweise das Online-Formular in Ihrem Konto oder den telefonischen Kontakt. Postalisch: TechStyle GmbH, Schlesische Straße 38, 10997 Berlin. Mehr zu Kontaktmöglichkeiten
Die JustFab VIP-Mitgliedschaft kostet 49,95€ monatlich, die am 6. jedes Monats abgebucht werden, wenn Sie nicht zwischen dem 1. und 5. des Monats pausieren oder einkaufen. Der Betrag wird als VIP-Credit gutgeschrieben, mit dem Sie Waren ab 49,95€ erwerben können. Diese Credits verfallen nicht sofort, sondern unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Mehr zu VIP-Kosten #anspruchermitteln
Den JustFab-Login erreichen Sie direkt unter https://www.justfab.de/account. Melden Sie sich mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Im eingeloggten Zustand können Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft verwalten, bis zum 5. des Monats kostenlos pausieren, vorhandene Credits einsehen und unter „Mein VIP-Konto verwalten“ die Mitgliedschaft kündigen. Mehr zur Kontoverwaltung
Kündigen Sie Ihr JustFab-Abonnement am einfachsten online: Loggen Sie sich unter https://www.justfab.de/account ein, gehen Sie zu „Mein VIP-Konto verwalten“ und wählen Sie die Kündigungsoption. Alternativ können Sie telefonisch unter 030/56838013 (Mo-Fr 10:00-18:00 Uhr) kündigen. Die Mitgliedschaft endet laut AGB sofort ohne Kündigungsfrist. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Mehr zur Kündigung
Um aus der JustFab-Abofalle zu entkommen, kündigen Sie sofort im Kundenkonto unter „Mein VIP-Konto verwalten“ oder telefonisch unter 030/56838013. Bei ungewolltem Vertragsabschluss nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht oder fordern bereits abgebuchte Gebühren zurück. Nach BGH-Rechtsprechung (X ZR 81/23) haben Sie bei irreführender Gestaltung des Bestellformulars gute Chancen auf vollständige Rückerstattung. Mehr zur Befreiung aus der Abofalle
„VIP Geld zurück“ bezeichnet Ihren Anspruch auf Rückerstattung der monatlichen 49,95€-Gebühren, die JustFab bei vergessener Pausierung abgebucht hat. Nach BGH-Rechtsprechung (X ZR 81/23) können Sie diese Zahlungen zurückfordern, wenn die Mitgliedschaft während eines normalen Produktkaufs nicht ausreichend transparent abgeschlossen wurde. Die Rückforderung ist dann nach § 812 BGB möglich. Mehr zu Erstattungsansprüchen
Erfahrungsberichte zeigen gemischte Resultate: Viele kündigen problemlos online über das Kundenkonto, andere berichten von Überzeugungsversuchen am Telefon. Häufige Probleme sind weitere Abbuchungen trotz Kündigung und Schwierigkeiten bei der Rückerstattung von Gebühren. JustFab verweist meist auf Credits statt Geldrückzahlung. Bei klarer Kündigungsabsicht ist die Kündigung jedoch letztlich erfolgreich. Mehr zu Kundenerfahrungen
Laura Held erstellte diesen Artikel am 04.09.2025. Nach ihrem BWL-Mastersudium, das sie 2020 erfolgreich beendete, trat sie im März 2021 dem Team von Ersatz-Pilot bei. Seitdem bereichert sie die Redaktion unseres Verbraucherportals mit fundierten Beiträgen zum Thema Kündigung unerwünschter Verträge und zur Rückforderung zu Unrecht gezahlter Gebühren.
Dr. Christopher Wekel hat die rechtlichen Aussagen dieses Artikels auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft und validiert. In seiner Funktion als Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte berät er Ersatz-Pilot in juristischen Fragen. Er liefert dabei regelmäßig fundierte rechtliche Einschätzungen im Bereich Verbraucherrecht und analysiert relevante Gerichtsentscheidungen für unsere Leser.