Am schnellsten lässt sich eine Mitgliedschaft bei Fabletics kündigen, indem Sie das Kündigungsformular verwenden oder eine E-Mail an support@fabletics.de schicken. Ersatz-Pilot bietet hierfür einen kostenlosen Formulierungsvorschlag.
Außerdem haben Sie bei Kündigung Ihrer Fabletics VIP Mitgliedschaft häufig ein Recht auf Rückerstattung schon gezahlter Abogebühren. Grundlage hierfür sind verbraucherfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 (X ZR 81/23) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9.5.2020 (3 U 3878/19).
Wie genau Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft bei Fabletics sofort kündigen und eine Rückerstattung bereits gezahlter VIP-Gebühren einfordern, erklären wir Ihnen auf dieser Seite Schritt für Schritt:
Außerdem haben wir eine kurze Anleitung zusammengestellt, die den einfachsten Weg zeigt, wie Sie Ihre Fabletics VIP-Mitgliedschaft kündigen können. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Unser kostenloser Erstattungsrechner prüft darüber hinaus in wenigen Minuten, welche Rückzahlung in Ihrem Fall möglich ist. Optional können Sie dort auch direkt unseren Kündigungsservice beauftragen und eine sofortige Auszahlung Ihrer Fabletics-Gebühren beantragen:
Zusätzlich bieten wir Ihnen ein Musterschreiben, mit dem Sie die Kündigung und Rückforderung bei Fabletics durchsetzen können. Weitere Fragen zu Ihren Rechten bei der Beendigung der VIP-Mitgliedschaft beantworten wir in unserem FAQ-Bereich.
Wenn Sie Ihre Fabletics VIP-Mitgliedschaft kündigen und dabei zudem gezahlte Gebühren zurückfordern möchten, führt Sie unsere Anleitung sicher zum Ziel. Wir empfehlen folgende drei Schritte:
Fabletics erlaubt in seinen AGB ausdrücklich die sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist. Dank aktueller Rechtsprechung ist zugleich oft auch eine rückwirkende Erstattung der VIP-Mitgliedsbeiträge möglich. So gehen Sie vor:
(1) Verwenden Sie das Kündigungsformular auf der Fabletics-Website: Nutzen Sie den direkten Link zum Formular. Ansonsten finden Sie das Formular, um Fabletics zu kündigen, auch, wenn Sie auf fabletics.de bis ans Ende der Seite scrollen und unter dem Oberpunkt „Kundenservice“ auf „Verträge kündigen“ klicken.
(2) Tragen Sie Ihre Daten ein und versenden Sie das Formular. Benötigt werden vor allem Ihre E-Mail-Adresse (zur Anmeldung im Nutzerkonto), Ihre Mitgliedsnummer (im Benutzerkonto einsehbar) und Ihre Personenangaben.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an support@fabletics.de mit folgendem Text schicken:
„Ich kündige hiermit vorsorglich meine VIP-Mitgliedschaft bei Fabletics mit der Mitglieder ID: [neunstellige Mitgliedsnummer] mit sofortiger Wirkung, ohne anzuerkennen, dass jemals ein wirksamer Mitgliedsvertrag bestand. Eine schriftliche Bestätigung erbitte ich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]„
Zusätzlicher Tipp: Investieren Sie weitere 5 Minuten, um eine etwas ausführlichere E-Mail zu verfassen, mit der Sie auch unrechtmäßig eingezogene VIP-Beiträge zurückfordern:
(3) Verlangen Sie zeitgleich die Erstattung zu Unrecht abgebuchter Fabletics-Gebühren. Bei unklarer Einwilligung in die Mitgliedschaft besteht oft ein Rückforderungsanspruch. Nutzen Sie dafür entweder unser kostenloses Musterschreiben oder, falls Fabletics ablehnt oder Sie sich die Auseinandersetzung sparen möchten, alternativ Ersatz-Pilots Direktservice.
Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2024 und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29. Mai 2020 stärken Verbraucherrechte bei unklaren Bestellsituationen im Internet erheblich. Zusammengefasst besagt das Urteil: Wenn die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Mitgliedschaft beim Bestellvorgang für ein anderes Produkt nicht eindeutig erkennbar war, kommt der Abonnementvertrag nicht wirksam zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Die Abogebühren werden dann ohne Rechtsgrund entrichtet und können zurückgefordert werden (§ 812 Absatz 1 Satz 1 BGB). Diese Rechtsprechung betrifft auch Fabletics-Kunden, die unbemerkt in die VIP-Falle getappt sind.
Über folgendes Online-Formular können Sie kostenlos überprüfen, ob Sie Anspruch auf Erstattung haben:
Das BGH-Urteil erklärt Verkaufspraktiken für unzulässig, bei denen Abos während des normalen Einkaufsvorgangs automatisch mitverkauft werden. Ähnlich verhält es sich bei Fabletics. Hier wird die VIP-Mitgliedschaft standardmäßig zum Warenkorb hinzugefügt, Wichtige Details wie die monatlichen 59,99 € oder das System zur monatlichen Pausierung der Abbuchungen sind dabei nur flüchtig dargestellt. Solche Praktiken stellen die Wirksamkeit des Mitgliedschaftsvertrags in Frage – mit der Folge, dass bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.
Selbst bei längerer Mitgliedschaftsdauer mit jahrelangen Abbuchungen von 59,99 € monatlich haben Sie das Recht auf sofortige Kündigung. Dies ergibt sich aus den Ziffern 4.4 und 5.5 der Fabletics-AGB.
Je nach Ihrem Bestellverhalten können Sie zusätzlich die Rückzahlung sämtlicher VIP-Gebühren verlangen.
Entscheidend für eine Rückforderung ist, dass Sie nach der Testphase keine weiteren Bestellungen getätigt haben und Fabletics Sie beim ersten Bestellvorgang nicht ausreichend über die Abo-Verpflichtung informiert hat. Dies ist häufig der Fall, wenn die monatlichen Kosten und das System der Pausierungen nicht prominent genug dargestellt wurden.
Alle Einzelheiten zu den rechtlichen Voraussetzungen der Kündigung und Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen finden Sie hier:
Die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung hängt davon ab, wie lange Sie Mitglied waren und wie oft Fabletics Ihnen den Monatsbeitrag 59,99 € abgebucht hat. Pro Monat, in dem Sie die Abbuchungen nicht pausiert haben, besteht Anspruch auf Rückforderung der vollen Gebühr – solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fabletics erfüllt Erstattungsforderungen erfahrungsgemäß nur selten freiwillig. Das Unternehmen verweist meist auf die akzeptierten Geschäftsbedingungen und die theoretische Möglichkeit, die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge monatlich zu pausieren. Rückzahlungen ohne rechtliche Schritte kommen kaum vor.
Trotzdem stehen Ihnen effektive Lösungen zur Verfügung:
Variante 1: Eigenständige Durchsetzung mit Musterschreiben
Mit unserem rechtlich fundierten Musterschreiben können Sie Fabletics direkt kontaktieren und zeitgleich mit der Kündigung versuchen, eine Erstattung zu erhalten. Obwohl die Erfolgsquote bei freiwilliger Zahlung gering ist, kostet es kaum Aufwand, es einmal zu probieren.
Variante 2: Sofortauszahlung durch Ersatz-Pilot
Unser Direkterstattungsservice übernimmt die komplette Abwicklung und zahlt Ihnen binnen weniger Tage 80% Ihres Anspruchs aus – ohne Risiko und ohne Wartezeit. Die verbleibenden 20% decken unsere Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.
Weitere Optionen zur Rechtsdurchsetzung gegen Fabletics erläutern wir ausführlich hier:
Die nachfolgenden Abschnitte liefern Ihnen alle Details zu
I. rechtlichen Voraussetzungen,
II. Erstattungsbeträgen und
III. den verschiedenen Wegen der Anspruchsdurchsetzung.
Dieser Abschnitt liefert Ihnen alle notwendigen Informationen zur Kündigung Ihrer Fabletics VIP-Mitgliedschaft. Für den schnellen Einstieg bieten wir zunächst:
1. eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft in wenigen Minuten beenden.
Falls Sie zusätzlich bereits abgebuchte VIP-Gebühren zurückfordern möchten, empfehlen wir die Lektüre der nachfolgenden Abschnitte. Diese erläutern systematisch:
2. Ratschläge zur Kündigung und Erstattung bei Fabletics VIP im Überblick;
3. welche Regelungen für Form und Frist der Kündigung beachtet werden müssen.
4. welche Voraussetzungen für die Rückerstattung der VIP-Gebühren erfüllt sein müssen.
5. welche alternative Option Sie durch frühzeitigen Widerruf der ungewollten VIP-Mitgliedschaft haben.
Ihre Fabletics VIP-Mitgliedschaft können Sie über 4 verschiedene Kanäle beenden:
a. über das Online-Kündigungsformular,
b. per E-Mail an support@fabletics.de,
c. per Live-Chat (englisch) oder
d. telefonisch unter 030 568390101 (Stand: 27.07.2025).
Wir empfehlen eine der ersten beiden Varianten, weil sie am schnellsten und leichtesten funktionieren und die Kündigung von Fabletics am besten dokumentieren. Für jeden Weg besprechen wir nachfolgend detailliert die Vorgehensweise:
Der komfortabelste Weg führt über das offizielle Kündigungsformular auf der Fabletics-Website. Suchen Sie nach dem Link „Verträge Kündigen„ (in der Fußzeile der Seite unter „Kundenservice“). Dieses Online-Tool entspricht den seit Juli 2022 geltenden gesetzlichen Vorgaben für digitale Kündigungen (§ 312k BGB).
Um das Formular auszufüllen, benötigen Sie hauptsächlich folgende Angaben:
Nach dem Absenden erhalten Sie normalerweise eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Die finale Kündigungsbestätigung folgt meist innerhalb weniger Werktage.
Alternativ können Sie Ihre Kündigung direkt an die Fabletics-Kundenbetreuung senden: support@fabletics.de. Verwenden Sie dabei am besten die E-Mail-Adresse, die auch in Ihrem VIP-Konto registriert ist, um Verwechslungen oder Rückfragen zu Ihrer Berechtigung zu vermeiden.
Für eine rechtssichere E-Mail-Kündigung genügt bereits eine einfache Formulierung. Wichtig ist die eindeutige Kündigungserklärung und die korrekte Identifikation Ihrer Mitgliedschaft. Wenn Sie außerdem eine Erstattung der Mitgliedsbeiträge wegen der Unwirksamkeit des anfänglichen Vertragsschlusses aufgrund der intransparenten Bestellsituation verlangen möchten, achten Sie darauf, dass Sie mit der Kündigung nicht implizit eingestehen, dass diese einen wirksamen Vertrag beendet. Denkbar ist zum Beispiel folgende Formulierung:
Zusatztipp: Falls Sie gleichzeitig bereits gezahlte VIP-Gebühren zurückfordern möchten, verwenden Sie unser speziell entwickeltes Musterschreiben, das Kündigung und Erstattungsforderung rechtssicher kombiniert.
Theoretisch kann man auch über den verlinkten Live-Chat von Fabletics kündigen.
Problematisch ist jedoch, dass dieser nur in englischer Sprache bereitgestellt wird. Gleichzeitig ist die Dokumentation der Kündigungserklärung im Chat schwieriger als bei Versand einer E-Mail. Nötig wäre zumindest, Screenshots von der Konversation anzufertigen.
Außerdem ist der Weg über den Chat mit Fabletics nicht komfortabler als die Variante über das Kontaktformular oder per E-Mail. Denn auch im Chat müssen die gleichen Angaben zu Mitgliedsnummer und Personendaten gemacht werden, um das zu kündigende Abonnement ausreichend zu bezeichnen.
Die telefonische Kündigung ist über die deutsche Hotline 030 568390101 möglich. Die Kundenbetreuung ist montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Wählen Sie diesen Weg zur Kündigung von Fabletics, halten Sie Ihre VIP-Mitgliedsnummer und persönlichen Daten zur Identifikation bereit.
Wenn Sie unbedingt telefonisch kündigen möchten und nicht online oder per E-Mail, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise für das Kündigungsgespräch:
Hinweis: Erfahrungsgemäß versuchen Kundendienst-Mitarbeiter oft, Sie zum Verbleib zu überreden („Sie können ja einfach jeden Monat die Mitgliedsbeiträge pausieren„). Bestehen Sie in diesem Fall höflich, aber bestimmt auf der sofortigen Kündigung und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung zusenden.
Für eine erfolgreiche Kündigung Ihrer Fabletics VIP-Mitgliedschaft und die Rückforderung bereits abgebuchter Gebühren sollten Sie Folgendes beachten.
Hinsichtlich der Kündigung gelten diese Regelungen:
Für eine vollständige Rückerstattung der 59,99€-Abbuchungen müssen darüber hinaus einige Bedingungen erfüllt sein:
Ob Ihr spezifischer Fall die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt, können Sie kostenlos mit unserem Entschädigungsrechner prüfen lassen:
Sollte sich ergeben, dass Sie berechtigt sind, Ihre VIP-Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und bereits gezahlte 59,99€-Beträge zurückzufordern, beachten Sie jedoch: Die Fabletics GmbH zeigt sich trotz klarer Rechtslage nur eingeschränkt bereit zu freiwilligen Erstattungen. Aus diesem Grund erläutern wir in einem separaten Abschnitt die verschiedenen Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen das Unternehmen.
Übrigens: Sofern Sie erst kürzlich VIP-Mitglied geworden sind und noch keine 59,99€-Abbuchung erfolgte, steht Ihnen alternativ zur Kündigung das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage zu. Dieser Weg verhindert von vornherein die Belastung Ihres Kontos für VIP-Gebühren und ist oft einfacher durchsetzbar.
Die Kündigung einer Fabletics VIP-Mitgliedschaft ist dank der Ziffern 4.4 und 5.5 der Fabletics-AGB unkompliziert. Flankiert werden die dortigen Regelungen noch durch das BGH-Urteil vom 4.6.2024, X ZR 81/13. Im Ergebnis gilt somit Folgendes: Während normalerweise strikte Formalien und Fristen gelten könnten, erlauben die AGB von Fabletics sowie die gerichtlich festgestellte Unwirksamkeit vieler VIP-Verträge eine jederzeitige formlose Kündigung.
Da der Teufel aber dennoch oft im Detail steckt, behandeln wir nachstehend noch etwas genauer:
a. welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und
b. welche Formvorschriften bei der Kündigung beachtet werden müssen.
Falls Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft bewusst und in einem klaren Bestellvorgang abgeschlossen haben sollten, greifen zunächst die Regelungen der Fabletics AGB:
Nach den Ziffern 4.4 und 5.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fabletics können Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Das Unternehmen wirbt ausdrücklich damit, dass eine Kündigung „jederzeit ohne Einhaltung einer Frist“ möglich ist.
Wichtig: Diese AGB-Regelungen gelten unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Mehr zum Widerrufsrecht finden Sie unter Punkt 4.
Die vertraglich zugesicherte Flexibilität bei der Kündigung erklärt sich aus dem besonderen VIP-System von Fabletics: Da Sie monatlich zwischen „Pausieren“ und „Zahlen“ wählen können und keine feste Vertragslaufzeit besteht, gibt es auch keine traditionellen Kündigungsfristen. Sie zahlen nur dann 59,99€, wenn Sie vergessen haben, bis zum 5. des Monats zu pausieren. Gleichzeitig sieht Fabletics aber freiwillig auch keine Rückerstattung bisher gezahlter VIP-Mitgliedsbeiträge vor, wenn Sie nach Abbuchung des Betrages am 6. eines Monats kündigen.
Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) schafft für die meisten Fabletics VIP-Mitgliedschaften sogar noch eine verbesserte Rechtslage:
Wenn Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft unbeabsichtigt während eines Kleidungskaufs abgeschlossen haben und dabei die Abo-Verpflichtung nicht ausreichend deutlich erkennbar war, ist der VIP-Vertrag nach unserer Einschätzung wegen der BGH-Rechtsprechung von vornherein unwirksam. Welche konkreten Checkout-Situationen dies betrifft, erläutern wir im eigenen Abschnitt detailliert.
Die rechtlichen Konsequenzen der unklaren Checkout-Situation bei gleichzeitigem Kauf von Sportbekleidung und VIP-Abschluss sind eindeutig:
Die Fabletics GmbH vertritt gegenüber vielen Kunden jedoch den Standpunkt, die angesprochene Rechtsprechung betreffe sie nicht, und versucht weiterhin, auf AGB-Regelungen zu verweisen. In solchen Situationen bietet der Kündigungsservice von Ersatz-Pilot eine praktische Lösung, um nicht nur die Abbuchung weiterer VIP-Gebühren zu stoppen, sondern auch bereits gezahlte Beträge zu erstatten.
Die AGB von Fabletics schreiben keine bestimmte Form für die Kündigung vor. Dementsprechend genügt bereits die Mitteilung über die Hotline.
Am praktischsten sind allerdings eine Kündigung von Fabletics per E-Mail oder über das Online-Formular (siehe Näheres hierzu oben). Diese Wege bieten sofortige Übermittlung und automatische Dokumentation. Bei Briefversand an die Berliner Geschäftsadresse von Fabletics hingegen riskieren Sie Verzögerungen durch die Post.
Im Übrigen kommt es für die Wirksamkeit der Kündigung an sich nicht auf eine bestimmte Formulierung an.
Aber Achtung: Unvorsichtige Formulierungen können Ihre Erstattungsansprüche gefährden.
Bei E-Mail oder Formular-Kündigung sollten Sie unbedingt deutlich machen, dass Sie mit der Kündigung nicht die Gültigkeit der bisherigen VIP-Mitgliedschaft anerkennen. Eine Kündigung ohne entsprechende Klarstellung könnte als stillschweigende Anerkennung eines wirksamen Vertrags interpretiert werden. Dies würde Ihr Recht auf Rückerstattung der 59,99€-Abbuchungen gefährden, da sich dieses gerade daraus ergibt, dass die VIP-Mitgliedschaft von Anfang an unwirksam war und nicht nachträglich gebilligt wurde.
Zur Wahrung all Ihrer Rechte ist es daher entscheidend, bei der Kündigung klarzustellen, dass Sie nicht eingestehen, vor der Kündigung einen wirksamen VIP-Vertrag gehabt zu haben. Bei telefonischen Kündigungen oder dem simplen Online-Button lässt sich diese wichtige Klarstellung schwer anbringen. Daher empfehlen wir die schriftliche Kommunikation per E-Mail oder Kontaktformular.
Für eine rechtssichere Formulierung verwenden Sie am besten unser Musterschreiben:
Mit diesem können Sie zugleich Ihren Erstattungsanspruch geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass Fabletics in der Regel zwar die Kündigung akzeptiert, eine freiwillige Erstattung auch auf das förmlich aufgesetzte Schreiben hin aber verweigert.
Eine bequeme Alternative bietet der Kündigungsservice von Ersatz-Pilot. Unser Verbraucherschutzportal übernimmt nicht nur die komplette Kündigungsabwicklung, sondern zahlt Ihnen auch eine Direkterstattung von 80% der bereits abgebuchten VIP-Gebühren aus – innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.
Wenn Sie Fabletics kündigen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Rückerstattung bereits gezahlter VIP-Gebühren berechtigt sind.
Der Anspruch hierauf stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB (Aktenzeichen X ZR 81/23). Diese Entscheidung zu Opodo Prime lässt sich auf ähnliche Abonnement-Fallen übertragen. Der Anspruch hat drei wesentliche Voraussetzungen:
Für die Erstattung der Fabletics VIP-Gebühren übersetzen sich diese allgemeinen Vorgaben in folgende drei konkrete Anforderungen:
a. Abbuchung von VIP-Gebühren: Fabletics hat bereits mindestens einmal die monatlichen VIP-Gebühren von Ihrem Konto abgebucht (aktuell 59,99 €). Mehr dazu unter a.
b. Unklare Bestellsituation: Sie haben die VIP-Mitgliedschaft nicht bewusst abgeschlossen, sondern wurden zeitgleich mit dem Kauf von regulären Sportartikeln von Fabletics angemeldet, wobei die Zahlungspflicht nicht eindeutig erkennbar war. Mehr dazu unter b.
c. Keine wiederholte Nutzung der VIP-Vorteile: Sie haben nach der ersten Bestellung keine weiteren VIP-Rabatte in Anspruch genommen oder andere Vorteile bewusst genutzt. Mehr dazu unter c.
Im Folgenden erläutern wir diese drei Voraussetzungen im Detail und zeigen auf, wie Sie prüfen können, ob in Ihrem Fall ein Erstattungsanspruch besteht.
Eine grundlegende Voraussetzung für Ihren Rückerstattungsanspruch ist, dass bereits VIP-Gebühren von Ihrem Konto abgebucht wurden. Nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB kann nämlich nur das zurückgefordert werden, was tatsächlich geleistet worden ist.
In diesem Abschnitt erläutern wir diesbezüglich zur Orientierung,
Gemäß dem Fabletics VIP-System werden monatliche Gebühren nur dann erhoben, wenn Sie bis zum 5. des Monats weder einen Kauf tätigen noch den Monat pausieren. Um letzteres zu tun, müssen Sie jedes Mal am Monatsanfang aktiv werden und einen Button auf der Fabletics Seite in Ihrem Nutzerkonto zum Pausieren auswählen. Die Pausierung gilt jeweils nur für einen Monat. Außerdem ist die dafür vorgesehene Schaltfläche immer nur vom 1. bis zum 5. eines jeden Monats klickbar. Wenn Sie diese Frist versäumen und währenddessen nicht klicken, bucht Fabletics am 6. des Monats automatisch 59,99 € von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel ab.
Diese Abbuchung wird jedoch nicht als Verlust behandelt, sondern als VIP-Credit Ihrem Konto gutgeschrieben. Dieser Credit kann für Einkäufe im Wert von bis zu 80 € verwendet werden. Das System funktioniert also als Vorauszahlung für künftige Käufe.
In der Praxis bedeutet dies: Die erste Abbuchung erfolgt nach der Anmeldung am nächsten 6. eines Monats. Haben Sie zum Beispiel am 20. Mai etwas bestellt und damit Ihre VIP-Mitgliedschaft begründet, bucht Fabletics erstmalig am 6. Juni die Monatsgebühr ab, falls Sie vergessen haben zu pausieren. Danach wiederholt sich der Vorgang jeden Monat, es sei denn, Sie pausieren rechtzeitig.
Die einfachste Methode zur Überprüfung ist ein Blick auf Ihre Kontoauszüge oder PayPal- oder Kreditkartenabrechnungen. Schauen Sie nach Abbuchungen der „Fabletics GmbH“ oder ähnlichen Bezeichnungen auf dem Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ersten Bestellung angegeben haben.
Die aktuellen monatlichen VIP-Gebühren betragen (Stand: 27.07.2025):
Bis April 2022 lag die monatliche Gebühr noch bei 49,95 €. Danach lag er bis Anfang 2025 bei 54,95€. Falls Sie bereits länger Mitglied sind, können in Ihren älteren Kontoauszügen auch diese niedrigeren Beträge auftauchen.
Nur wenn tatsächlich solche Beträge von Ihrem Konto abgebucht wurden, können Sie diese zurückfordern. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten Jahre systematisch.
Ein Erstattungsanspruch nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die zurückverlangte Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte. Dies bedeutet, dass Ihre VIP-Mitgliedschaft bei Fabletics nicht wirksam begründet worden sein darf, sodass keine vertragliche Pflicht zu den monatlichen 59,99€-Zahlungen entstanden ist.
Im Fall von Fabletics darf also kein gültiger VIP-Abonnement-Vertrag zustande gekommen sein, damit Sie Ihre gezahlten Gebühren zurückfordern können. Dies können Sie entweder kostenfrei in unserem Entschädigungsrechner prüfen oder anhand der vom BGH für ähnliche Fälle entwickelten Kriterien selbst einschätzen.
Alternativ können Sie sich Ihre Chancen auf eine Rückerstattung aber auch danach herleiten, ob Ihre eigene Bestellsituation sich durch die Kriterien auszeichnete, aufgrund derer der BGH nach seinem Urteil vom 6. Juni 2024 einen wirksamen Abschluss ähnlicher Abonnements verneint (Aktenzeichen X ZR 81/23). Wir schauen uns an, welche Umstände das oberste deutsche Zivilgericht für relevant hält (dazu (1)). Anschließend klären wir, wie Sie herausfinden, ob Ihre Bestellsituation ähnlich ausfiel (dazu (2)).
Der Bundesgerichtshof macht in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) deutliche Vorgaben, wann Online-Abonnements als unwirksam anzusehen sind. Rechtsgrundlage ist dabei § 312j Absatz 3, 4 BGB. Diese Vorschriften verlangen, dass bei Online-Bestellungen mit Zahlungspflicht die Bestellsituation so gestaltet sein muss, dass die Bestellmaske dem Verbraucher klar vor Augen führt, zu welchen Zahlungen er sich verpflichtet, wenn er auf den Button klickt, um verbindlich zu bestellen. Nur wenn das gegeben ist, kommt ein Vertragsschluss im Internet wirksam zustande.
Der BGH verneint dies im Falle ähnlicher Abonnements, wenn sich die Bestellsituation durch folgende drei Aspekte kennzeichnet:
Eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Entscheidungsgründen des BGH veranschaulicht noch weiter, wie sich die Bestellsituation gestalten muss, damit kein wirksamer Vertrag zustande kam:
Der BGH führte in den Entscheidungsgründen aus:
„Aus der Bestellmaske geht zwar hervor, dass mit dem Abschluss des Vertrages über die Produktbestellung ein Probe-Abonnement verbunden ist. Die in diesem Zusammenhang verwendete Formulierung lässt aber nicht hinreichend erkennen, dass es sich auch insoweit um eine kostenpflichtige Leistung handelt.“
Interessant ist darüber hinaus, dass der BGH eine Bestellmaske nur dann für hinreichend transparent bezüglich der Zahlungspflichten hält, wenn sie das Bestellformular im finalen Schritt vor dem Check-out noch einmal deutlich macht. Es genügt dem Gericht ausdrücklich nicht, dass Fabletics weiter oben darauf hingewiesen hat, dass man für die VIP-Mitgliedschaft nach dem Probezeitraum Geld bezahlen muss.
„Der in einer zuvor angezeigten Bildschirmmaske enthaltene Hinweis, dass für die Zeit nach Ablauf des Probemonats eine Abonnement-Gebühr anfällt, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, und der in der Bestellmaske enthaltene Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus, um die Bedeutung der Bestell-Schaltfläche hinreichend zu verdeutlichen.“
Entscheidend ist stattdessen, wie die Bestellmaske unmittelbar vor dem Button zur zahlungspflichtigen Bestellung ausgestaltet wurde. Ein Bestellformular genügt nur dann den Anforderungen des § 312j Absatz 3, 4 BGB, wenn dort die Tragweite des Klicks auf die Schaltfläche klargestellt wird. Der Bundesgerichtshof stellte insofern fest, dass im entschiedenen Fall diese finale Ansicht der Bestellmaske „keinen Hinweis auf eine Zahlungspflicht für das Abonnement“ enthielt. Zugleich hob der Bundesgerichtshof hervor, dass die Darstellung des Abos unter Verwendung von Begriffen wie „kostenlos“ den Eindruck erwecken konnte, dass für ein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement eine separate Erklärung nötig sei.
Noch weiter konkretisierte das Oberlandesgericht Nürnberg diese Anforderung mit Urteil vom 29.05.2020, 3 U 3878/19. Das Gericht hatte über eine Bestellmaske zu entscheiden, die der von Fabletics ähnelte. Der Bestell-Button machte zwar nicht deutlich, dass er sich auf eine Doppelbestellung eines Kaufartikels und eines Abonnements bezog, aber dafür war letzteres zumindest in einem kleinen Begleittext erwähnt.
Dies reichte dem Oberlandesgericht Nürnberg nicht, um von einem wirksamen Vertragsschluss auszugehen. Stattdessen arbeitete das Gericht anhand des Wortlautes des § 312j Absatz 3 Satz 2 BGB präzise heraus, dass eine unzureichende Beschriftung des Bestell-Buttons nicht dadurch geheilt werden könne, dass im Kleingedruckten dargestellt ist, was die Schaltfläche außer dem reinen Produktkauf noch auslösen soll.
Bei Fabletics zeigen sich ähnliche problematische Muster wie in dem vom BGH entschiedenen Fall:
Automatische Ergänzung des VIP-Abos: Die VIP-Mitgliedschaft wird standardmäßig zum Warenkorb hinzugefügt, ohne dass Kunden aktiv zustimmen müssen. Viele Nutzer übersehen diese automatische Auswahl.
Versteckte Aboinformationen: Die wichtigen Details zu den monatlichen 59,99€-Abbuchungen am 6. jeden Monats und dem Skip-System finden sich oft nur im Kleingedruckten oder in separaten FAQ-Bereichen, nicht aber prominent in der Bestellmaske.
Unklare Button-Beschriftung: Wenn der finale Bestell-Button nicht deutlich macht, dass Sie sich gleichzeitig für ein monatliches Abonnement anmelden, entspricht dies dem vom BGH kritisierten Muster.
Wenn Sie sich nicht mehr genau an die Details Ihrer Bestellsituation erinnern können, empfehlen wir die Nutzung unseres Entschädigungsrechners. Anhand des Datums Ihrer Bestellung können wir rekonstruieren, wie die Bestellmaske von Fabletics zu diesem Zeitpunkt aussah. Auf dieser Basis liefern wir eine Einschätzung, ob diese mit der vom BGH als rechtswidrig eingestuften Variante vergleichbar ist.
Die dritte zentrale Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB liegt darin, dass nachträglich kein rechtlicher Grund für die Zahlung entstanden sein darf. Denn selbst wenn der Fabletics VIP-Abonnementvertrag ursprünglich nicht wirksam zustande gekommen ist, kann diese Unwirksamkeit unter bestimmten Umständen nachträglich geheilt werden.
Wie muss man sich das vorstellen? Das zugrunde liegende Europarecht bestimmt, dass bei einer intransparenten Bestellsituation im Internet der Verbraucher an den Vertrag „nicht gebunden“ ist. Geregelt ist dies in Artikel 8 Absatz 2 der von § 312j Absatz 3, 4 BGB umgesetzten Verbraucherrechte-Richtlinie. Das bedeutet, dass der Verbraucher durch sein nachträgliches Verhalten den Vertragsschluss gleichwohl billigen und damit beispielsweise an der Fabletics VIP-Mitgliedschaft festhalten kann.
Ohne in die Details zu gehen, lässt sich im Ergebnis sagen: Wenn der Verbraucher einen unwirksam online geschlossenen Vertrag trotzdem akzeptiert, bleibt er an ihn gebunden. Eine solche nachträgliche Billigung erfordert gleichwohl mehr als bloß die Duldung der Abbuchung der VIP-Gebühren. Notwendig ist stattdessen ein aktives Verhalten, mit dem der Abonnent zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Abonnement einverstanden ist.
Für ein solches Verhalten sind verschiedene Varianten denkbar. Bei Fabletics VIP sind besonders drei Szenarien relevant, die wir im Folgenden näher betrachten werden:
Sehen wir uns alle drei Fälle genauer an:
Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung Ihres Erstattungsanspruchs ist die Frage, wann Sie durch Ihr Verhalten nach Abschluss der Fabletics VIP-Mitgliedschaft nachträglich zum Ausdruck bringen, dass Sie am Vertrag festhalten möchten. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen kann man einen zunächst unwirksamen Vertrag durch konkludentes Handeln genehmigen bzw. sich nachträglich einigen.
Wann liegt eine stillschweigende Genehmigung vor?
Eine stillschweigende Genehmigung kann vorliegen, wenn Sie aktiv und bewusst Vorteile aus der Fabletics VIP-Mitgliedschaft gezogen haben, insbesondere durch:
Wer wiederholt die Früchte aus einem Vertrag zieht, bringt damit nämlich in der Regel sein Interesse zum Ausdruck, diesen Vertrag auch durchführen zu wollen. Dies könnte von Fabletics als nachträgliche Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden.
Wichtige Einschränkung: Erstmalige Rabattnutzung zählt nicht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) ausdrücklich klargestellt, dass die erstmalige Nutzung von Rabatten bei der ursprünglichen Bestellung nicht als Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden kann. Diese Rabattnutzung findet nämlich bereits vor dem eigentlichen Beginn des kostenpflichtigen Abonnements statt. Als nachträgliches Festhalten an diesem und Heilung seiner Unwirksamkeit lässt sie sich daher nicht werten.
Für den insoweit genutzten VIP-Vorteil darf Fabletics auch keinen Wertersatz verlangen, der den Rückerstattungsanspruch reduzieren würde. Der BGH führte dazu aus:
„Der Schutzzweck würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass eine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, nachdem er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese nicht herausgeben kann.„
Das Gericht stellte damit klar, dass der Preisvorteil bei der Bestellung, bei der das Abonnement abgeschlossen wurde, nicht angerechnet werden darf.
Praxisbeispiel: Wenn Sie am 1. März Sportbekleidung über Fabletics bestellt und dabei ungewollt die VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, dann zählt der dabei erhaltene Rabatt (z.B. „2 Leggings für €24“) nicht als Billigung des Abonnements. Haben Sie jedoch später, etwa am 15. Juli, erneut über Fabletics bestellt und dabei bewusst Ihren VIP-Status genutzt, um einen Rabatt zu erhalten, könnte dies als stillschweigendes Festhalten am Abonnement gewertet werden. Damit droht eine nachträgliche Heilung der anfänglichen Ungültigkeit, die die anfangs unzulässige Abbuchung der VIP-Gebühren im Nachhinein legalisiert.
Es kommt also entscheidend darauf an, ob Sie nach der ersten Bestellung noch weitere Male die Vorteile des Abonnements in Anspruch genommen haben.
Ein besonders kritischer Aspekt bei Fabletics ist die wiederholte bewusste Nutzung des Systems zur monatlichen Pausierung der Mitgliedschaft. Wer regelmäßig zwischen dem 1. und 5. des Monats den „Pausieren“-Button klickt, zeigt damit deutlich, dass er das VIP-System verstanden hat und aktiv daran teilnimmt.
Warum ist das problematisch für Ihre Erstattungsansprüche?
Die regelmäßige Nutzung des Skip-Systems kann ebenfalls als konkludente Genehmigung des ursprünglich unwirksamen VIP-Vertrags gewertet werden. Wer über Monate hinweg bewusst pausiert, um die 59,99€-Abbuchung zu vermeiden, demonstriert damit:
Dies könnte von Gerichten als nachträgliche Billigung des ursprünglich mangelhaften Vertragsschlusses interpretiert werden.
Ausnahme: Wenige Pausierungsvorgänge unmittelbar nach Vertragsschluss
Haben Sie nur einige Male geskippt bzw. pausiert, unmittelbar nachdem Sie von der VIP-Mitgliedschaft erfahren haben, erscheint dies weniger problematisch. Hier könnte argumentiert werden, dass Sie noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern lediglich Zeit gewonnen haben, um Ihre Optionen zu prüfen.
Eine weitere Form der nachträglichen Billigung des Vertrages mit Fabletics kann darin bestehen, dass Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft ungeschickt „kündigen„. Mit ungeschickt meinen wir, dass Sie ohne Einschränkungen von einer „Kündigung“ sprechen, obwohl wegen der intransparenten Bestellsituation streng genommen ja nie ein wirksamer Vertrag zustande kam, der sich kündigen lässt. Fabletics könnte dann argumentieren, dass Sie durch die Kündigung das Bestehen eines Abonnementvertrags anerkannt und dessen Wirksamkeit damit stillschweigend anerkannt haben.
i. Grundsätzliche Problematik
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags abzielt. Wer kündigt, setzt logisch betrachtet die Existenz eines kündbaren Rechtsverhältnisses voraus. Daraus könnte abgeleitet werden, dass man mit der Kündigung zugleich das Bestehen einer gültigen VIP-Mitgliedschaft einräumt.
ii. Die rechtliche Bewertung
Diese Argumentation greift jedoch unseres Erachtens aus mehreren Gründen zu kurz, jedenfalls wenn Sie Ihre Kündigung ausreichend sprachlich präzisieren:
1. Vorsorgliche Kündigung: Eine Kündigung kann auch vorsorglich erklärt werden für den Fall, dass ein Vertrag bestehen sollte, jedoch ohne einzugestehen, dass dieser Fall vorliegt. Dies ist eine in der Rechtsanwendung anerkannte Konstruktion, die gerade nicht zur Anerkennung des Vertrags führt.
2. Rechtliche Beurteilung bleibt offen: Durch eine Kündigung wird nicht automatisch die rechtliche Wirksamkeit des gekündigten Vertrags bestätigt. Die Kündigung kann vielmehr als ein Akt verstanden werden, der alle rechtlichen Unsicherheiten beseitigen soll, ohne eine bestimmte Rechtsansicht zu bekunden. Man spricht insofern von einer bloß „deklaratorischen“ Kündigung, die also bloß klarstellende Wirkung hat, ohne selbst eine Rechtsfolge zu setzen.
3. Keine Wahlmöglichkeit: Das deutsche Recht kennt kein „Wahlrecht“ des Verbrauchers, einen unwirksamen Vertrag entweder zu bestätigen oder für unwirksam zu erklären. Ein nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksamer Vertrag bleibt unwirksam, unabhängig vom Verhalten des Verbrauchers – sofern keine echte Genehmigung durch bewusste Nutzung vorliegt.
iii. Praktische Handlungsempfehlung
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung ausdrücklich klarstellen, dass Sie den Vertrag für unwirksam halten und die Kündigung nur vorsorglich erklären. Eine Formulierung könnte lauten:
„Ich bin der Auffassung, dass meine unter der E-Mail-Adresse … begründete Fabletics VIP-Mitgliedschaft gemäß § 312j Abs. 3, 4 BGB unwirksam ist. Vorsorglich und ohne Anerkennung, dass je ein wirksamer Abonnementvertrag zwischen Ihnen und mir bestand, kündige ich die VIP-Mitgliedschaft hiermit fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“
Mit dieser Klarstellung verhindern Sie, dass Ihre Kündigung als Anerkenntnis des Vertrags missverstanden wird. Unser Musterschreiben enthält bereits eine solche Formulierung und beugt damit möglichen Einwänden von Fabletics vor.
Neben der Kündigung und der nachträglichen Rückforderung bereits gezahlter Gebühren gibt es für Verbraucher in den ersten Wochen einer Fabletics VIP-Mitgliedschaft eine weitere, oftmals einfachere Möglichkeit: den gesetzlichen Widerruf. Er beendet rückwirkend ebenfalls den Vertragsschluss und die Pflicht zur Entrichtung der VIP-Gebühren.
Der Widerruf ist dabei besonders dann interessant, wenn Sie die Mitgliedschaft erst kürzlich abgeschlossen haben.
Im Folgenden besprechen wir dazu
Bei Online-Abonnementverträgen wie der Fabletics VIP-Mitgliedschaft besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Dies ist ein wichtiger Verbraucherschutz bei Fernabsatzgeschäften. Anders als bei manchen anderen Dienstleistungen gibt es bei Abonnements keine Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Bei Fabletics beginnt diese Frist mit dem Tag, an dem Sie die VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben – also in der Regel zeitgleich mit Ihrer ersten Bestellung. Versäumen Sie die Widerrufsfrist, können Sie immer noch kündigen und die Rückerstattung verlangen (dazu mehr weiter oben). Aber der Widerruf ist in der Anfangsphase der einfachere Weg, weil er von vornherein die Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen unterbindet.
Kam es schon während der noch laufenden Widerrufsfrist zu einer Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, können diese nach § 355 Absatz 3 BGB zurückgefordert werden. Möglich ist dies ebenfalls mit unserem Musterschreiben.
Wenn der Abschluss Ihrer Fabletics VIP-Mitgliedschaft weniger als zwei Wochen zurückliegt, sollten Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies bietet mehrere Vorteile:
So gehen Sie vor:
Muster-Widerrufserklärung für Fabletics:
„Hiermit widerrufe ich den von mir am [Datum] abgeschlossenen Vertrag über die Fabletics VIP-Mitgliedschaft. Meine Mitgliedsnummer lautet: [Nummer]. Ich widerrufe zugleich die erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung künftiger Fabletics VIP-Mitgliedsbeiträge. Falls bereits VIP-Gebühren abgebucht wurden, bitte ich um sofortige Rückerstattung auf mein Konto. [Ihr Name und Ihre Anschrift]“
Wann sollte ich meinen Widerruf erklären?
Bei Fabletics ist das Timing des Widerrufs besonders wichtig, da die erste 59,99€-Abbuchung typischerweise am 6. des Monats nach der ersten Bestellung erfolgt. Wenn Sie beispielsweise am 20. Januar bestellt haben, erfolgt die erste Abbuchung am 6. Februar – also bereits direkt nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Idealer Zeitpunkt für den Widerruf: sofort nach Erhalt der ersten Bestellung, spätestens aber 13 Tage nach dem Bestelldatum, um sicher innerhalb der Frist zu bleiben.
Was passiert mit beim Widerruf mit der ersten Bestellung?
Wichtig zu verstehen: Der Widerruf der VIP-Mitgliedschaft ist unabhängig vom eventuellen Widerruf Ihrer Produktbestellung zu betrachten. Sie können also:
Viele Kunden widerrufen nur die VIP-Mitgliedschaft und behalten die vergünstigt erworbenen Artikel.
Wie ist Fabletics‘ Reaktion auf Widerrufe?
Fabletics ist gesetzlich verpflichtet, Widerrufe zu akzeptieren und eventuelle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. In der Praxis zeigt sich das Unternehmen bei Widerrufen deutlich kooperativer als bei späteren Kündigungsversuchen, da die Rechtslage eindeutig ist.
Der Widerruf ist eine besonders effektive Lösung für alle, die den ungewollten Abschluss der Fabletics VIP-Mitgliedschaft noch vor der ersten Abbuchung der monatlichen Gebühren frühzeitig bemerken. Er sollte immer Ihre erste Wahl sein, wenn die vierzehntägige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Nachdem Sie geprüft haben, ob in Ihrem Fall die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung und Rückforderung bei Fabletics erfüllt sind, ist die nächste Frage entscheidend: Wie viel Geld können Sie tatsächlich zurückbekommen? In diesem Abschnitt erläutern wir systematisch alle Aspekte zur Berechnung Ihrer Rückforderungsansprüche gegen die Fabletics GmbH:
Das BGH-Urteil vom Juni 2024 ermöglicht Ihnen grundsätzlich die vollständige Rückforderung aller an Fabletics gezahlten VIP-Gebühren, sofern Ihr Abonnement aufgrund unklarer Checkout-Prozesse als unwirksam einzustufen ist. Die rechtliche Basis bildet § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Die Höhe Ihrer Rückforderung entspricht der Summe aller monatlichen 59,99€-Abbuchungen, die Fabletics von Ihrem Konto eingezogen hat, weil Sie vergessen hatten, bis zum 5. des jeweiligen Monats zu „pausieren“. Bei langjähriger VIP-Mitgliedschaft mit häufigen vergessenen Pausierungen können sich erhebliche Beträge ansammeln.
Beachten Sie jedoch zwei wesentliche Einschränkungen Ihres Erstattungsrechts:
Ihren individuellen Erstattungsanspruch ermitteln Sie am zuverlässigsten durch Durchsicht Ihrer Kontoauszüge nach 59,99€-Belastungen der Fabletics GmbH oder über den Ersatz-Pilot Entschädigungsrechner.
Darüber hinaus könnten Sie weitere Entschädigungsansprüche haben, die über die reine VIP-Gebührenerstattung hinausgehen:
Bei der Frage nach der Höhe Ihrer Rückforderung von Fabletics VIP-Gebühren ist zunächst das besondere Abrechnungssystem zu verstehen. Anders als klassische Jahresabonnements funktioniert Fabletics nach einem monatlichen Skip-oder-Zahl-System: Vergessen Sie zwischen dem 1. und 5. eines Monats das „Pausieren“, bucht Fabletics am 6. des Monats automatisch 59,99€ von Ihrem Konto ab.
Die rechtliche Grundlage für Rückforderungen bildet § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Wenn Ihr VIP-Vertrag aufgrund des BGH-Urteils als unwirksam gilt, fehlt Fabletics die Rechtsgrundlage für das Einbehalten dieser Beträge. Die detaillierten Voraussetzungen haben wir weiter oben erklärt.
Die Berechnungsregel ist dabei eindeutig: Sie erhalten jeden unrechtmäßig abgebuchten 59,99€-Betrag vollständig zurück. Eine Kürzung ist nicht vorgesehen, auch wenn Sie theoretisch VIP-Credits im entsprechenden Wert erhalten haben.
Wichtig zu wissen: Die 59,99€ werden nicht „verbraucht“, sondern in VIP-Credits umgewandelt, mit denen Sie Sportbekleidung im Wert von bis zu €80 kaufen können. Diese Credits verfallen erst nach 36 Monaten. Trotzdem haben Sie bei unwirksamen Verträgen Anspruch auf Barrückerstattung der ursprünglich abgebuchten Beträge. Im Gegenzug darf Fabletics verbleibende VIP-Credits entwerten.
Ihre Gesamterstattung hängt von folgenden Faktoren ab:
Am einfachsten errechnen Sie den abgebuchten Gesamtbetrag, wenn Sie in Ihrem Online-Banking oder bei PayPal in der Transaktionshistorie nach „Fabletics“ suchen. So werden Ihnen alle abgebuchten Beträge auf einmal angezeigt.
Alternativ können Sie Ihre Kontoauszüge auch nach Abbuchungen um den 6. eines jeden Monats in der Höhe der jeweiligen Beitragssätze der Fabletics-VIP-Mitgliedschaft durchsuchen.
Der aktuelle Tarif für Fabletics VIP beträgt 59,99€ pro vergessener Pausierung (Stand 27.07.2025).
Die Preiserhöhung auf 59,99€ erfolgte schrittweise ab 2022. In der Zeit zwischen Mai 2022 und 2025 kostete die Fabletics VIP Mitgliedschaft monatlich 54,95€.
Davor galt bis April 2022 der niedrigere Tarif von 49,95€ pro vergessener Pausierung.
Gleichzeitig erhöhte Fabletics den Warenwert der VIP-Credits von etwa 70 auf bis zu 80€.
Zur Ermittlung Ihres Erstattungsanspruchs addieren Sie am besten alle Fabletics-Abbuchungen ab 2022 aus Ihren Kontoauszügen. Bei fehlenden Unterlagen können Sie über unseren Entschädigungsrechner eine Schätzung basierend auf Ihrem VIP-Beitrittsdatum erhalten.
Wichtig: Auch bei bereits gekündigter VIP-Mitgliedschaft können Sie rückwirkend Erstattungen geltend machen. Ihre Kontoauszüge dokumentieren alle relevanten Abbuchungen der Fabletics GmbH.
Beispiel 1: Sandra wurde im April 2025 VIP-Mitglied bei Fabletics und vergaß in den ersten Monaten regelmäßig das Pausieren der Mitgliedsbeiträge. Sie kündigte im August 2025. Bis dahin waren folgende Gebühren angefallen.
Sandra kann diese Beträge auch nach Kündigung vollständig zurückfordern, obwohl sie die entsprechenden VIP-Credits erhalten hatte.
Beispiel 2: Thomas wurde im Januar 2022 VIP-Mitglied (noch zum alten Tarif) und kündigte erst im Mai 2024. Er vergaß insgesamt zehnmal das Pausieren und es fielen folgende Mitgliedsbeiträge an:
Trotz grundsätzlich bestehender Ansprüche auf komplette Rückerstattung der VIP-Gebühren gibt es zwei entscheidende Faktoren, die Ihre Erfolgsaussichten erheblich beeinträchtigen oder völlig zunichtemachen können:
Ein zentrales Problem entsteht, wenn Sie zwar die VIP-Gebühren zurückfordern möchten, aber gleichzeitig umfassend von den Mitgliedschaftsvorteilen profitiert haben. Je nach Zeitpunkt und Umfang der Nutzung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Bewertungen, die wir in drei Kategorien unterteilen:
Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Rabatte und Vergünstigungen bei Ihrer allerersten Fabletics-Bestellung müssen nicht von Ihrem Erstattungsanspruch abgezogen werden (Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23). Dies gilt auch für besonders attraktive Einführungsangebote wie „2 Leggings für €24“ oder „75% Rabatt auf die erste Bestellung“.
Die überzeugende Begründung des Gerichts: Es würde den Verbraucherschutz untergraben, wenn Unternehmen durch nachträgliche Verrechnung von Rabatten doch noch Zahlungsansprüche für unwirksame Abonnements durchsetzen könnten. Zudem erfolgt die vergünstigte Erstbestellung noch vor Beginn der kostenpflichtigen VIP-Phase.
Fazit: Den Wert Ihrer ersten vergünstigten Fabletics-Bestellung müssen Sie sich nicht anrechnen lassen und können die vollständigen VIP-Gebühren zurückfordern.
Komplizierter wird die Rechtslage bei zusätzlichen VIP-Käufen innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Obwohl dies noch nicht als endgültige Vertragsbestätigung gilt – schließlich dient die Widerrufsfrist gerade dem Testen von Angeboten – können rechtliche Risiken entstehen.
Wenn Sie innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist weitere Sportbekleidung mit VIP-Rabatten kaufen oder bereits erhaltene VIP-Credits einlösen, könnte Fabletics nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz für diese zusätzlichen Vorteile verlangen. Da höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem speziellen Szenario fehlt, ist eine Anrechnung zusätzlicher Rabatte rechtlich denkbar.
Erhebliche Probleme entstehen, wenn Sie nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin aktiv VIP-Vorteile nutzen. Jeder weitere Kauf mit VIP-Rabatten oder jede Einlösung von VIP-Credits kann als bewusste Zustimmung zum Abonnementvertrag interpretiert werden.
Besonders riskant: Die wiederholte Verwendung angesammelter VIP-Credits für Sportbekleidung signalisiert eine bewusste Teilnahme am VIP-System. In solchen Fällen kann sich Fabletics womöglich darauf berufen, dass Sie zum Ausdruck gebracht haben, am Vertrag durch konkludentes Verhalten festzuhalten und die Unwirksamkeit zu heilen.
Wer nach der Widerrufsfrist systematisch Fabletics VIP-Rabatte nutzt oder Credits einlöst, riskiert den kompletten Verlust aller Rückerstattungsansprüche für VIP-Gebühren.
Ausführliche Informationen zur rechtlichen Einordnung von VIP-Nutzung finden Sie im Abschnitt Anforderungen für die Rückerstattung.
Die Verjährung stellt eine weitere bedeutende Hürde für Ihre Rückforderungsansprüche dar. Nach Ablauf der Verjährungsfristen verlieren Sie die Möglichkeit zur rechtlichen Durchsetzung, selbst wenn Ihre Ansprüche materiell berechtigt sind.
Deutsche Erstattungsansprüche unterliegen der regulären dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB: Die Verjährung startet mit Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben.
Praktische Auswirkungen für Fabletics VIP-Gebühren: Ansprüche auf Erstattung von VIP-Gebühren aus 2022 verjähren zum 31.12.2025. Rückforderungen für 2023 gezahlte Beträge verjähren zum 31.12.2026, und Ansprüche für 2024 verjähren zum 31.12.2027.
Das bedeutet: Zögern Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Nach Verjährungseintritt kann Fabletics jede Erstattung unter Verweis auf die abgelaufenen Fristen rechtmäßig verweigern.
Den optimalen Schutz vor Verjährung erreichen Sie durch gleichzeitige Geltendmachung von Kündigung und Erstattungsanspruch. Unser Musterschreiben kombiniert beide Aspekte rechtssicher. Alternativ bietet Ersatz-Pilot eine Direkterstattung von 80% der unrechtmäßig erhobenen VIP-Gebühren, mit Auszahlung bereits wenige Tage nach Online-Antragstellung.
Wenn Sie feststellen, dass Sie ungewollt eine VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben und Fabletics monatlich von Ihrem Konto 59,99€ abbucht, stellt sich die Frage nach dem besten Vorgehen. Dieser Abschnitt zeigt Ihnen, wie Sie die Kündigung durchsetzen und bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge von Fabletics zurückfordern können.
Die Erfahrung zeigt, dass die Fabletics GmbH Erstattungsansprüche selten freiwillig anerkennt. Kundendienstmitarbeiter versuchen oft, Kunden durch Überredungsversuche am Telefon zum Verbleib zu bewegen, anstatt Kündigungen direkt zu bearbeiten. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Durchsetzungswege zu kennen. Zunächst besprechen wir
Anschließend behandeln wir ausführlich folgende Themenbereiche:
Unser Ziel ist es, Sie optimal zu informieren – egal ob Sie das Online-Formular „Verträge Kündigen“ nutzen, per E-Mail an support@fabletics.de schreiben oder rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. So können Sie sich erfolgreich aus der Fabletics-Abofalle befreien.
Welcher Weg für Sie der beste ist, um Fabletics zu kündigen und Ihre monatlichen 59,99€-Abbuchungen zurückzufordern, hängt davon ab, wie viel Aufwand Sie investieren möchten. Eine Hilfe bei der Auswahl der richtigen Vorgehensweise bietet folgender Entscheidungsbaum:
Die Fabletics GmbH erstattet nach unseren Erkenntnissen die Mitgliedsbeiträge meist nicht freiwillig – selbst wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie das Abo nie abschließen wollten und durch die automatische Hinzufügung der Mitgliedschaft bei der Online-Bestellung von Sportartikeln getäuscht wurden.
Das Berliner Unternehmen reagiert auf Rückerstattungsforderungen meist gar nicht oder weist sie ab. Rufen Sie die Hotline 030 568390101 an, versuchen Mitarbeiter häufig, Sie durch Vorschläge wie „einfach jeden Monat pausieren“ vom Kündigungswunsch abzubringen. Diese Ausgangslage führt zu folgenden Handlungsempfehlungen:
Sind Sie bereit, trotz Fabletics‘ Widerstand Zeit zu investieren und notfalls selbst zu klagen, versuchen Sie zunächst eine eigenständige Durchsetzung. Rechnen Sie aber damit, dass Sie ohne rechtlichen Druck kaum Erfolg haben werden – ähnlich wie bei anderen Abofallen-Fällen, etwa bei Opodo Prime.
Die effizienteste Lösung für die meisten Betroffenen ist die Nutzung von Ersatz-Pilots Direkterstattung oder die Beauftragung eines Anwalts.
Bevor Sie aktiv werden, empfehlen wir Ihnen so oder so, zunächst Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen – zum Beispiel mit unserem kostenlosen Erstattungsrechner: Entscheidend ist, ob Sie unwissentlich in die VIP-Mitgliedschaft gerutscht sind und ob die Button-Lösung nach §312j BGB verletzt wurde – ähnlich wie im wegweisenden Opodo-Urteil des BGH.
Für den Fall einer eigenständigen Durchsetzung haben wir praktische Tipps zusammengestellt. Diese helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.
Gerade wenn Fabletics bestreitet, dass die VIP-Mitgliedschaft automatisch im Warenkorb hinzugefügt wurde oder behauptet, der Countdown-Timer sei kein irreführendes Druckmittel gewesen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Fabletics argumentiert häufig mit angeblich wirksamen Vertragsabschlüssen. Typische Einwände betreffen:
In solchen Situationen stehen Ihnen zwei realistische Optionen zur Verfügung:
Beauftragung von Ersatz-Pilot (Details hier):
Eigenständige Klage – allein oder mit Anwalt (Details hier):
Von der Anrufung einer Schlichtungsstelle raten wir im Falle von Fabletics ab. Das Unternehmen gibt in seinem Impressum ausdrücklich an, dass es nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilnimmt und ignoriert erfahrungsgemäß deren Empfehlungen. Diese sind anders als Urteile auch nicht rechtlich bindend.
Gerade wenn Sie auf eigene Faust vorgehen möchten, empfiehlt sich zunächst die Nutzung des 14-tägigen Widerrufsrechts, falls Sie sich noch in dieser Frist befinden. Andernfalls sollten Sie die rechtlichen Grundlagen für eine Anfechtung prüfen.
Falls Sie Ihre Fabletics VIP-Mitgliedschaft eigenständig beenden und bereits abgebuchte Beträge zurückfordern möchten, ist eine durchdachte Herangehensweise entscheidend. Hier zeigen wir Ihnen die verfügbaren Kündigungswege und erläutern, mit welchen Reaktionen der Fabletics GmbH Sie rechnen müssen, wenn Sie monatliche 59,99€-Abbuchungen beanstanden.
b. Wie Fabletics auf Erstattungsansprüche reagiert
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie nur die laufende VIP-Mitgliedschaft stoppen oder auch bereits gezahlte Gebühren zurückfordern möchten. Diese Entscheidung bestimmt Ihre Strategie und die rechtlichen Argumente, die Sie vorbringen sollten.
Für eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation empfehlen wir daher zunächst eine kostenlose Prüfung, ob Sie bisher gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückverlangen können:
Für eine Kündigung mit gleichzeitiger Erstattungsanfrage raten wir zu folgender Reihenfolge:
Die alternativen Kündigungswege sind zwar möglich, aber weniger empfehlenswert, falls Sie zusätzlich eine Rückerstattung anstreben:
Kundenerfahrungen auf Bewertungsplattformen zeichnen ein eindeutiges Bild: Fabletics weigert sich systematisch, VIP-Gebühren in bar zurückzuzahlen. Das Berliner Unternehmen beschränkt sich meist darauf, die Kündigung zu bestätigen, während Erstattungsansprüche konsequent ignoriert oder abgelehnt werden.
Ein besonders aufschlussreicher Trustpilot-Bericht von Juni 2025 schildert die Schwierigkeiten bei der Kündigung: „Durch die jederzeit kündbare VIP-Mitgliedschaft, habe ich das ganze einfach ausprobiert, mit dem Hintergedanken, dass ich nichts wirklich zu verlieren habe.“ Doch die Realität sah anders aus. Der Kunde berichtet, dass ihm bei einem ersten Kündigungsversuch mitgeteilt wurde, „wenn ich jetzt kündige, werde auch meine Bestellung storniert“ – eine klassische Verwirrungstaktik. Trotz Nutzung des Online-Formulars erfolgte keine Bestätigung der Kündigung. Erst nach mehrfacher Nachfrage im Chat und „nach 25min Wartezeit und der 3. Erklärung, dass ich kündigen möchte“, stellte sich heraus: „Die Mitgliedschaft war noch aktiv!“ Der Kunde warnt ausdrücklich: „Also unbedingt darauf achten, dass man eine Bestätigung der Kündigung erhält!!“ (Quelle: Trustpilot)
Besonders alarmierend sind die vielen Berichte über unbeabsichtigte Abonnements. Eine Kundin bezeichnet Fabletics im Mai 2025 unmissverständlich als „Absolute Abofalle!!!“ und bekräftigt: „Nie wieder werde ich meine Klamotten hier bestellen!“ (Quelle: Trustpilot) Diese Einschätzung wird von zahlreichen anderen Bewertungen geteilt, wie etwa der Erfahrung eines Kunden vom April 2025: „Bei der Bestellung unbewusst eine VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen für >50 Euro pro Monat.“
Besonders problematisch wird es, wenn trotz Kündigung weiter abgebucht wird. Eine Kundin berichtet im April 2025: „Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt und im Folgemonat wurde mir der Monatsbetrag von meinem Konto abgebucht.“ Ihre Erfahrung mit dem Kundendienst ist bezeichnend: „Der Kontakt per Mail ist mehr als schlecht. Es wird nicht auf Fragen eingegangen oder verwirrt geantwortet.“ Als sie im Chat eine Rückerstattung forderte, wurde sie im Kreis verwiesen und letztlich abgewimmelt: „Nachdem ich geschrieben habe, dass ich den Sachverhalt bei Paypal nicht schließe und eine Rückerstattung fordere, schließt die Mitarbeiterin den Chat und ich kann nur noch mit einem Roboter chatten. Kundenservice gleich null!“ (Quelle: Trustpilot)
Diese Erfahrungsberichte bestätigen unsere Einschätzung: Fabletics setzt auf eine ablehnende Haltung bezüglich Rückerstattungen und Hinhaltetaktiken, um Kündigungen zu erschweren. Die wiederkehrende Bezeichnung als „Abofalle“ (Bewertung auf Trustpilot) und Forderungen nach Einschaltung des „Verbraucherschutzes“ (Bewertung auf Trustpilot) deuten auf die systematischen Probleme im Geschäftsmodell.
Charakteristisch sind Standardantworten, die darauf hinweisen, dass Sie Ihre angesammelten VIP-Credits auch nach der Kündigung nutzen können – eine Rückzahlung wird kategorisch verweigert:
Falls Fabletics überhaupt auf Rückzahlungsforderungen reagiert, erfolgt dies meist mit diesen Standardargumenten:
Diese Argumentationslinie steht jedoch auf schwachen Füßen, da der Bundesgerichtshof am 04.06.2024 (X ZR 81/23) in vergleichbaren Abofallen-Fällen eindeutig zugunsten der Verbraucher entschieden hat. Ebenso wie bereits mit Urteil vom 29.05.2020 das Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen 3 U 3878/19. Beide Gerichte stellten klar, dass unklare Button-Beschriftungen den Vertragsschluss nach §312j Abs. 4 BGB unwirksam machen und dass auch kein Wertersatz für erhaltene Rabatte angerechnet werden kann.
Bisherige Erfahrungen zeigen: Fabletics zahlt praktisch nie freiwillig zurück – selbst in eindeutigen Fällen unrechtmäßiger Abbuchungen. Das Berliner Unternehmen gibt in seinem Impressum sogar explizit an, nicht an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, was außergerichtliche Lösungen zusätzlich erschwert.
Erfolg haben meist nur zwei Ansätze: Entweder Sie führen selbst einen zeitaufwändigen Rechtsstreit oder Sie beauftragen einen Dienstleister wie Ersatz-Pilot, um Ihre Erstattung zu erhalten. Letztere Option spart Zeit und Nerven, kostet aber eine Erfolgsprovision.
Falls Sie trotz der schwierigen Ausgangslage versuchen möchten, Ihre Ansprüche selbst gegen die Fabletics GmbH durchzusetzen, geben wir Ihnen praxisnahe Empfehlungen mit auf den Weg. Sie erfahren:
Wichtiger Hinweis: Eine eigenständige Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche wird bei Fabletics meist nur mit rechtlicher Unterstützung zum Erfolg führen.
Angesichts der mangelnden Kooperationsbereitschaft von Fabletics bei außergerichtlichen Erstattungsansprüchen sollten Sie zwei zentrale Fragen für sich klären:
Die erste Frage können Sie schnell und unverbindlich mit verfügbaren Rechtsberatungstools klären:
Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch finden Sie auch in unserem detaillierten Überblick.
Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zur Erstattungsbereitschaft dargelegt, zeigt sich Fabletics grundsätzlich zahlungsunwillig. Das hat folgende Konsequenzen für Ihre Strategie:
Eine eigenständige Durchsetzung macht nur Sinn, wenn Sie:
Wenig Kooperationsbereitschaft können Sie erwarten, wenn Sie sich auf außergerichtliche Mahnungen beschränken. Selbst bei klaren Ansprüchen, beispielsweise nach:
wird Fabletics typischerweise nur die Kündigung bestätigen, aber keine Gelderstattung anbieten.
Wem das nicht genügt und wer sich dennoch den Aufwand einer eigenständigen Klage ersparen möchte, sollte erwägen, direkt die Unterstützung spezialisierter Rechtsdienste wie dem von Ersatz-Pilot in Anspruch zu nehmen. Dies empfiehlt sich besonders bei:
Bei der Formulierung Ihrer Kündigung ist es entscheidend, nicht den Anschein zu erwecken, Sie würden die Existenz eines gültigen Vertrags akzeptieren. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23) deutlich gemacht, dass ähnliche Abonnementverträge in vielen Fällen von Anfang an unwirksam waren.
Formulieren Sie daher Ihre Kündigung etwa so: „Rein vorsorglich und ohne anzuerkennen, dass ein wirksamer VIP-Mitgliedschaftsvertrag bestand, kündige ich die mir unter der Bezeichnung ‚Fabletics VIP‘ angebotene Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.“
Obwohl verschiedene Kommunikationswege für eine Kündigung grundsätzlich möglich sind, haben manche erhebliche Schwächen. Von folgenden Wegen raten wir ab:
Die Kündigung per Brief ist aufwändig und bietet ohne Einschreiben mit Rückschein keinen sicheren Nachweis des Zugangs. Es bleibt ungewiss, ob und wann Ihr Schreiben bei der Fabletics GmbH in der Bergmannstraße 102/103, 10961 Berlin angekommen ist. Außerdem verzögert der Postweg das ganze Verfahren unnötig.
Der Live Chat-Support von Fabletics ermöglicht zwar schnelle Kommunikation, aber häufig gibt es keine Möglichkeit, eine vollständige Kopie des Gesprächs zu speichern oder zu exportieren. Die Beweissicherung wird dadurch erschwert. Zudem sind die Chat-Mitarbeiter oft nicht berechtigt, komplexere Anliegen wie Rückerstattungsforderungen zu bearbeiten.
Die telefonische Kündigung über die Fabletics-Hotline 030 568390101 bietet keine schriftliche Dokumentation. Ohne Gesprächsaufzeichnung (die rechtlich problematisch sein kann) haben Sie keine Nachweismöglichkeit darüber, was besprochen wurde. Außerdem reagieren Hotline-Mitarbeiter auf Rückerstattungsforderungen häufig ausweichend und versuchen Sie mit Aussagen wie „Sie können doch einfach jeden Monat pausieren“ zum Verbleib zu überreden.
Für die Kündigung von Fabletics VIP und die gleichzeitige Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen empfehlen wir zwei Wege, die nachweisbar und wirksam sind:
Die Kommunikation per E-Mail an support@fabletics.de ist besonders vorteilhaft, da sie einen eindeutigen Nachweis Ihrer Kontaktaufnahme liefert. Sie können jederzeit nachvollziehen, wann genau Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben. Zudem ermöglicht die E-Mail, Ihre Rückerstattungsansprüche ausführlich zu begründen und relevante Dokumente wie Kontoauszüge als Anhang beizufügen. Fordern Sie unbedingt eine Lesebestätigung an und speichern Sie sowohl Ihre E-Mail als auch eventuelle Antworten.
Alternativ bietet das Online-Formular „Verträge Kündigen“ auf der Fabletics-Website ähnliche Vorteile. Es leitet Ihre Anfrage direkt an die zuständige Abteilung weiter und entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach §312k BGB. Machen Sie vor dem Absenden am besten einen Screenshot Ihrer Eingabe, da Sie nach dem Versand meist nur eine Bestätigung erhalten, aber keinen Zugriff mehr auf den Inhalt Ihrer eigenen Nachricht haben.
Bei beiden Kommunikationswegen sollten Sie alle relevanten Informationen angeben: Ihre Mitgliedsnummer, den Namen, unter dem das Abonnement läuft, sowie Ihre Kontaktdaten. Eine präzise Betreffzeile wie „Kündigung Fabletics VIP und Rückforderung unrechtmäßiger Abogebühren“ sorgt dafür, dass Ihr Anliegen korrekt eingeordnet wird.
Unser speziell entwickeltes Musterschreiben zur Kündigung von Fabletics VIP und Rückforderung gezahlter Mitgliedsbeiträge stellt sicher, dass Ihre Kommunikation rechtlich fundiert und zielführend ist. Es wurde auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstellt und enthält alle notwendigen rechtlichen Argumente.
Das Schreiben formuliert zunächst die Kündigung ohne Anerkenntnis eines wirksamen Vertrags und macht deutlich, dass nach dem BGH-Urteil (X ZR 81/23) der Abonnementvertrag in der Regel als unwirksam anzusehen ist. Es bezieht sich konkret auf § 312j Abs. 3 und 4 BGB, wonach bei unzureichender Button-Beschriftung beim Online-Vertragsschluss kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Weiterhin enthält unser Musterschreiben eine rechtlich präzise Begründung der Rückerstattungsansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und widerlegt vorsorglich typische Gegenargumente von Fabletics, etwa zur Anrechnung eines vermeintlichen Wertvorteils durch erhaltene Rabatte.
Das Dokument setzt zudem eine angemessene Zahlungsfrist von 14 Tagen und kündigt für den Fall der Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte an. Durch die Verwendung unseres Schreibens stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an eine starke rechtliche Position einnehmen und keine wichtigen Aspekte vergessen.
Die Erfahrung mit Fabletics zeigt, dass das Unternehmen auf erste Kontaktversuche häufig nicht oder nur mit Standardantworten reagiert. Um sich den erheblichen Aufwand wiederholter Kontaktversuche zu ersparen, empfehlen wir eine strategische Herangehensweise.
Setzen Sie in Ihrem ersten Schreiben bereits eine klare und angemessene Frist von 14 Tagen für die Rückerstattung Ihrer 59,99€-Abogebühren. Diese Frist ist rechtlich ausreichend und signalisiert gleichzeitig Ihre Entschlossenheit. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten werden. Dies erhöht den Druck auf Fabletics, Ihr Anliegen ernsthaft zu prüfen.
Dokumentieren Sie den Versand Ihres Schreibens sorgfältig, einschließlich Datum und Uhrzeit, indem Sie Ihre Nachrichten abspeichern. Bei E-Mails kann eine Zustellbestätigung hilfreich sein, die den Eingang der Nachricht auf dem Server von Opodo automatisch erfasst. Noch aussagekräftiger ist es zwar, eine Lesebestätigung abzufordern. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Fabletics diese möglicherweise nicht bestätigt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne zufriedenstellende Reaktion seitens Fabletics können Sie so ohne weiteren Zeitverlust weitere Maßnahmen ergreifen. Statt sich auf einen langwierigen Schriftwechsel mit Fabletics einzulassen, der erfahrungsgemäß selten zum Erfolg führt, sollten Sie eine Klage oder die Alternative einer Direkterstattung von Ersatz-Pilot in Betracht ziehen.
Wenn Sie sich für eine eigenständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Fabletics entscheiden, können verschiedene kostenlose Hilfsmittel Sie unterstützen. Auch wenn die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs ohne Gerichtsprozess gegen Fabletics gering sind, ersparen sie Ihnen zumindest erheblichen Arbeitsaufwand.
Folgende kostenlosen Hilfsmittel stehen Ihnen zur freien Verfügung:
Mit spezialisierten Online-Tools wie unserem Erstattungsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rückerstattung von Fabletics VIP-Mitgliedsbeiträgen zusteht:
Die Nutzung der Prüfmaske ist auch dann hilfreich, wenn keine Direkterstattung von uns anfordern und stattdessen lieber erst versuchen möchten, die Erstattung selbst von Fabletics einzufordern. Unser Erstattungsrechner zeichnet sich durch folgende Vorzüge aus:
Die Tools berücksichtigen alle relevanten Faktoren wie den Zeitpunkt des Abschlusses der Fabletics VIP-Mitgliedschaft, die Höhe und Anzahl der bereits geleisteten 59,99€-Zahlungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung, die Ihnen als Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen dient.
Zwar bieten auch andere Portale ähnliche Rechner an, deren Ergebnisse sind jedoch oft weniger aussagekräftig, da sie häufig weniger Datenpunkte abfragen und deswegen keine so umfassende Bewertung liefern.
Um Ihre Kündigung und Rückerstattungsforderung gegenüber Fabletics rechtssicher zu formulieren, empfiehlt sich die Nutzung eines umfassenden Musterschreibens:
Unser speziell für Fabletics VIP entwickeltes Musterschreiben bietet folgende Vorteile:
Das Schreiben konzentriert sich auf die wesentlichen rechtlichen Aspekte und enthält genau die Informationen, die für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Es berücksichtigt insbesondere das wegweisende BGH-Urteil (X ZR 81/23), wonach bei unzureichender Button-Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande kommt und Fabletics keine Anrechnung für eventuell gewährte Einführungsrabatte verlangen kann.
Die rechtliche Argumentation im Musterschreiben ist so gestaltet, dass sie für Fabletics nachvollziehbar ist und gleichzeitig Ihre Position konsequent vertritt. Der deutliche Hinweis auf Ihre Bereitschaft zur gerichtlichen Durchsetzung erhöht den Druck auf das Berliner Unternehmen, Ihre berechtigten Ansprüche zu erfüllen.
Durch die Nutzung eines professionellen Musterschreibens sparen Sie nicht nur Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Kommunikation mit Fabletics von Anfang an auf einem soliden rechtlichen Fundament steht – eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Möchten Sie sich nicht selbst mit der Berliner Fabletics GmbH auseinandersetzen, bietet Ersatz-Pilot eine professionelle Alternative. Unser Verbraucherschutzportal wickelt den gesamten Prozess für Sie ab – von der Beendigung Ihrer VIP-Mitgliedschaft bis zur Rückforderung der Abbuchung der 59,99€-Mitgliedsbeiträge. Dabei behalten wir eine Provision von 20% ein und zahlen Ihnen den Rest direkt aus.
Der Prozess bei Ersatz-Pilot gliedert sich in folgende Schritte:
Ersatz-Pilot hat sich als Legal-Tech-Unternehmen auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert, wobei neben Fluggastentschädigungen auch Abofallen-Rückerstattungen wie bei Fabletics VIP zum Leistungsspektrum gehören.
Während auch Rechtsanwaltskanzleien solche Mandate übernehmen, folgen diese dem herkömmlichen Vergütungsmodell: Geld gibt es erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens, eine Vorauszahlung erfolgt nicht.
Als Sofortauszahler zeichnet sich Ersatz-Pilot durch diese Charakteristika aus:
Herkömmliche Inkasso-Unternehmen oder Anwaltsbüros handhaben dies anders:
Da die Fabletics GmbH erfahrungsgemäß erst bei juristischem Druck nachgibt, bietet Ersatz-Pilots Sofortauszahlungsmodell deutliche Vorteile: Sie bekommen Ihr Geld umgehend und müssen nicht monatelange Gerichtsverfahren abwarten. Die 20%-Provision inklusive Mehrwertsteuer (bereits von der 80%-Auszahlung abgezogen) steht in einem fairen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen.
Eine Zusammenarbeit mit Ersatz-Pilot bringt Ihnen diese konkreten Pluspunkte:
Interessiert Sie dieser Lösungsweg, können Sie hier Ihren Fall bewerten lassen:
Abseits der selbstständigen Rechtsverfolgung und der Beauftragung von Ersatz-Pilot existieren zwei weitere Optionen, um Ihre Forderungen gegen die Fabletics GmbH durchzusetzen:
Eine Mediation scheidet bei der Berliner Fabletics GmbH aus, da das Unternehmen in seinem Impressum explizit erklärt, sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren zu beteiligen.
Die Entscheidung für eine eigenständige Klage gegen die Fabletics GmbH sollten Sie hauptsächlich davon abhängig machen, ob Ihnen die Aussicht auf eine vollständige Rückerstattung den Mehraufwand gegenüber Ersatz-Pilots 20%-Provision wert ist. Selbst mit anwaltlicher Unterstützung bedeutet eine Klage deutlich mehr persönlichen Einsatz als die wenigen Minuten für eine Online-Antragstellung bei Ersatz-Pilot.
Eine eigene Klage gegen Fabletics erfordert typischerweise folgende Schritte:
Theoretisch können Sie bei Streitwerten unter 5.000€ ohne Anwaltszwang selbst vor dem Amtsgericht auftreten. Das erspart Ihnen die Anwaltsgebühren, erhöht aber Ihren Arbeitsaufwand erheblich und erfordert Kenntnisse der Verfahrensregeln.
Das finanzielle Risiko Ihrer Klage hängt entscheidend von Ihrem Versicherungsschutz ab. Hier die Kostenstrukturen im Überblick:
Mit bestehender Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Wägen Sie am besten sorgfältig ab, ob sich Aufwand und Risiko einer eigenen Klage lohnen, oder ob Ersatz-Pilots sofortige 80%-Auszahlung die praktischere Alternative darstellt.
Als zusätzliche Maßnahme können Sie zusätzlichen Druck über behördliche Kanäle und öffentliche Plattformen aufbauen. Dies ersetzt zwar nicht die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche, kann aber für diejenigen interessant sein, die weder selbst klagen noch Ersatz-Pilot beauftragen möchten.
Da die Fabletics GmbH ihren Sitz in Berlin hat, sind deutsche Behörden zuständig. Dies vereinfacht die Beschwerdeabwicklung erheblich gegenüber ausländischen Unternehmen. Folgende Stellen kommen in Betracht:
Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit überwacht Gewerbebetriebe in Berlin. Eine Beschwerde wegen irreführender Geschäftspraktiken kann dort eingereicht werden, wobei die Bearbeitung allerdings Zeit benötigt und keine Garantie für Einzelfalllösungen bietet.
Zusätzlich können Sie sich an folgende Institutionen wenden:
Beachten Sie jedoch: Diese Stellen fungieren primär als Sammelstelle für Verbraucherbeschwerden und haben keine direkte Eingriffsmacht in Ihren individuellen Fall. Ihre Wirkung entfalten sie hauptsächlich durch Bündelung ähnlicher Beschwerden und langfristige Einflussnahme auf Unternehmensverhalten.
Sie können Ihre Erfahrungen mit der Fabletics VIP-Abofalle und den Problemen bei Kündigung sowie Rückerstattung auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Die Reaktionsbereitschaft von Fabletics auf öffentliche Kritik ist allerdings begrenzt:
Falls Sie sich für öffentliche Meinungsäußerung entscheiden, beachten Sie diese Grundregeln:
Andernfalls riskieren Sie die Entfernung Ihrer Beiträge oder sogar rechtliche Schritte durch Fabletics.
Unser kostenloses Musterschreiben ermöglicht es Ihnen, Ihre Fabletics VIP-Mitgliedschaft zu beenden und zugleich die Erstattung bereits abgebuchter 59,99€-Gebühren zu verlangen. Die Vorlage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (X ZR 81/23) vom 4. Juni 2024 und beinhaltet alle wesentlichen rechtlichen Argumentationslinien.
Vor der Nutzung des Musterschreibens sollten Sie über unseren Entschädigungsrechner prüfen lassen, ob in Ihrem speziellen Fall tatsächlich ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt. Diese Vorab-Einschätzung hilft Ihnen auch dabei, eine eventuelle Ablehnung durch Fabletics richtig zu bewerten.
Das nachfolgende Formular erstellt Ihnen kostenfrei und ohne Verpflichtungen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Kündigungs- und Erstattungsschreiben. Nach dem Absenden erhalten Sie per E-Mail das fertige Musterschreiben zusammen mit den relevanten Kontaktdaten der Fabletics GmbH und praktischen Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Kündigen Sie über das Online-Formular „Verträge Kündigen“ auf der Fabletics-Website, per E-Mail an support@fabletics.de oder telefonisch unter 030 568390101. Die VIP-Mitgliedschaft endet sofort ohne Kündigungsfrist. Für Rückerstattungen bereits gezahlter Gebühren nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht oder fordern bei unklarer Button-Gestaltung eine Erstattung nach aktueller BGH-Rechtsprechung. Viele Kunden erhalten ihr Geld zurück, wenn sie rechtlich vorgehen. Mehr zur Kündigung und Rückerstattung
Die offizielle E-Mail-Adresse für Kündigungen lautet support@fabletics.de. Geben Sie in der E-Mail Ihre Mitgliedsnummer, den vollständigen Namen und eine eindeutige Kündigungserklärung an. Wichtig: Fordern Sie unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an und bewahren Sie diese auf. Das Online-Kündigungsformular unter „Verträge Kündigen“ ist oft schneller und bietet automatische Bestätigung. Mehr zu allen Kündigungswegen
Die VIP-Mitgliedschaft kostet 59,99 € am 6. jedes Monats, aber nur wenn Sie vergessen zu pausieren oder kein Produkt kaufen. Pausieren Sie bis zum 5. des Monats kostenfrei unter „Den Monat pausieren“ in Ihrem Konto. Bei Nichtpausierung wird das Geld als Shopping-Guthaben gutgeschrieben, das Sie für Einkäufe bis 80 € nutzen können. Früher kostete die Mitgliedschaft 49,95 €, wurde aber 2022 erhöht. Mehr zur Höhe der Mitgliedsbeiträge
Loggen Sie sich mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in Ihr Fabletics-Konto ein. Dort verwalten Sie Ihre VIP-Mitgliedschaft, können bis zum 5. des Monats kostenlos pausieren, vorhandene Guthaben einsehen und unter „Verträge Kündigen“ die Mitgliedschaft sofort beenden. Bei Login-Problemen oder vergessenen Passwörtern hilft der deutsche Kundenservice unter 030 568390101 oder per E-Mail. Mehr zur Kontoverwaltung
Sie können sofort nach der ersten Bestellung ohne jede Mindestlaufzeit kündigen – das ist Ihr Recht. Nutzen Sie innerhalb von 14 Tagen das gesetzliche Widerrufsrecht für eine vollständige Rückabwicklung inklusive Rückerstattung aller Gebühren. Alternativ kündigen Sie vor dem 5. des Folgemonats, um die erste monatliche Gebühr von 59,99 € zu vermeiden. Viele Kunden nutzen gezielt die günstigen Erstangebote und kündigen dann sofort. Mehr zur sofortigen Kündigung
Kündigen Sie sofort über das Online-Formular „Verträge Kündigen“ oder per E-Mail an support@fabletics.de mit klarer Kündigungserklärung. Bei ungewolltem Vertragsabschluss durch unklare Button-Gestaltung nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht oder fordern bereits abgebuchte Gebühren zurück. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung haben Sie bei irreführender Vertragsgestaltung sehr gute Erfolgsaussichten auf vollständige Rückerstattung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Mehr zur Befreiung aus der Abofalle
Erfahrungen variieren stark je nach gewähltem Kündigungsweg. Viele kündigen seit 2022 problemlos über das Online-Formular „Verträge Kündigen“. Telefonische Kündigungen führen oft zu Rückbehaltungsversuchen mit Angeboten wie Rabatten, kostenlosen Credits oder Pausierungsvorschlägen. Einige Kunden berichten von mehrfachen Überzeugungsversuchen. Bei klarer und bestimmter Kündigungsabsicht ist die Kündigung jedoch immer erfolgreich – bestehen Sie auf sofortige Bearbeitung. Mehr zu allen Kundenerfahrungen
Laura Held verfasste diesen Ratgeber am 27.07.2025. Sie absolvierte ein BWL-Studium, das sie 2020 mit dem Master abschloss, und arbeitet seit März 2021 für Ersatz-Pilot. Hier unterstützt sie die Redaktion unseres Verbraucherportals regelmäßig mit Beiträgen rund um die Beendigung ungewollter Verträge und Möglichkeiten zur Rückerstattung.
Dr. Christopher Wekel überprüfte die rechtlichen Inhalte dieses Artikels auf ihre fachliche Korrektheit und bestätigte deren Richtigkeit. Als Rechtsanwalt der Hamburger Anwaltskanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte steht er Ersatz-Pilot als juristischer Berater zur Seite. Im Zuge dessen liefert er regelmäßig rechtliche Einschätzungen zu Fragen des Verbraucherrechts und bewertet aktuelle Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.