EUclaim 2025: Kosten, Erfahrungen, Alternativen
Profilbild Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel
Laura Held
Spezialistin für Verbraucherschutz

EUclaim erkämpft bei Flugproblemen bis zu 600€ Entschädigung, kassiert davon aber 31% Provision plus 33€ Verwaltungsgebühr pro Person. Das macht EUclaim teurer als viele Konkurrenten. Anbieter wie Ersatz-Pilot verlangen weniger und zahlen schneller aus, während EUclaim-Kunden oft monatelang auf ihr Geld warten müssen.

EUclaim lässt sich vergleichen mit einem externen Navi-Gerät fürs Auto in Zeiten von Google Maps und Carplay: Zwar führt das Navi meist auch ans Ziel. Aber es gibt längst modernere Alternativen, die das Gleiche schneller und günstiger leisten.

Zeit für einen genauen Blick auf EUclaims Gebührenstruktur und einen Vergleich mit moderneren Alternativen wie Ersatz-Pilots Sofortentschädigung. Die wichtigsten Fakten vorab:

Kriterium EUclaim Ersatz-Pilot
Provision
(inkl. MwSt.)
31% + 33€
= 36-44% effektiv
25-29%
keine Zusatzgebühren
Auszahlung
Kurzstrecke (250€)
139,50€ 177,50-187,50€
Auszahlung
Mittelstrecke (400€)
243,00€ 284-300€
Auszahlung
Langstrecke (600€)
381,00€ 426-450€
Wartezeit Wochen bis Monate 1-3 Tage
Kundenbewertungen 4,4/5
Trustpilot
4,9/5
Trustpilot
➔ Anspruch prüfen

Dieser Artikel stellt EUclaims Angebot für Flugentschädigung vor und vergleicht es mit günstigeren Alternativen. Dabei behandeln wir folgende Aspekte:

Doch zuvor möchten wir die wichtigsten Fragen zu EUclaims Service beantworten:

FAQ – Häufige Fragen zu EUclaim

Wie viel Provision verlangt EUclaim?
EUclaim berechnet 31% plus 33€ Verwaltungsgebühr pro Person. Effektiv liegt die Provision damit bei 36,5-44,2% je nach Flugstrecke. Besonders bei Kurzstrecken schmälert die Pauschale die Auszahlung erheblich. Mehr zu den Kosten

Wie lange dauert die Auszahlung bei EUclaim?
Als Inkasso-Dienst zahlt EUclaim erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen die Airline aus. Das dauert oft mehrere Wochen bis Monate. Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot zahlen dagegen binnen 1-3 Tagen. Mehr zur Auszahlungsdauer

Lohnt sich EUclaim trotz hoher Gebühren?
Nur bei Langstreckenflügen kann EUclaim konkurrenzfähig sein. Bei Kurz- und Mittelstrecken fahren Kunden mit Alternativen wie Ersatz-Pilot deutlich besser – sowohl finanziell als auch zeitlich. Zum Kostenvergleich

Weitere häufige Fragen zu EUclaim beantworten wir hier:

I. Was ist und wie funktioniert EUclaim?

EUclaim ist ein niederländisches Fluggastportal und setzt seit 2007 für Reisende ihre Entschädigung von bis zu 600€ bei Flugproblemen durch. Der Anbieter übernimmt die juristische Auseinandersetzung mit Airlines – vom ersten Anschreiben bis zum Gerichtsverfahren. Kunden bezahlen gemäß EUclaims AGB (Ziffer 6.1) nur im Erfolgsfall eine Provision von 31% plus 33€ Verwaltungsgebühr pro Person. Diese Kosten zieht EUclaim von der erstrittenen Entschädigung ab und überweist den verbleibenden Betrag an den Kunden.

EUclaims Kundenbewertungen erreichen durchschnittlich 4,4 von 5 Sternen auf Trustpilot. Die positiven Bewertungen erklären sich vorrangig durch die Dankbarkeit der Kunden, überhaupt eine Entschädigung erhalten zu haben. Kritische Stimmen monieren hingegen hauptsächlich die hohen Gebühren und lange Bearbeitungszeiten.

Als Inkasso-Dienstleister kann EUclaim die Entschädigung erst nach erfolgreicher Beitreibung von der Fluggesellschaft auszahlen. Dieser Prozess erstreckt sich häufig über mehrere Monate und ergibt sich aus EUclaims Geschäftsmodell:

So funktioniert das Geschäftsmodell von EUclaim

EUclaim operiert als klassischer Inkasso-Service. Das heißt: Die Auszahlung an Kunden erfolgt erst, nachdem die Airline die Forderung beglichen hat. Der Prozess lässt sich in vier Schritte unterteilen:

Infografik zum Inkasso-Modell von EUclaim: Ablaufdiagramm zeigt 4 Schritte - 1) Kunde beauftragt EUclaim nach positiver Vorprüfung, 2) EUclaim fordert Entschädigung von Airline ein (erst außergerichtlich, dann per Klage), 3) Airline zahlt nach erfolgreicher Durchsetzung an EUclaim, 4) EUclaim behält Provision (31% + 33€) und überweist Rest an Kunden. Prozessdauer: Wochen bis Monate

Nach positiver Erstprüfung auf EUclaims Website beauftragt der Kunde in Schritt 1 das Unternehmen mit der Rechtsdurchsetzung. In Schritt 2 fordert EUclaim die Entschädigung von der Airline ein. Zunächst außergerichtlich durch Mahnungen, anschließend gerichtlich per Klage. Bei hartnäckigen Airlines wie Ryanair oder Pegasus Airlines dauert das Verfahren oft monatelang. Nach erfolgreichem Verfahrensabschluss überweist die Airline in Schritt 3 die Entschädigung an EUclaim. EUclaim zieht seine Gebühren ab und leitet in Schritt 4 den Restbetrag an den Kunden weiter.

Der Unterschied zu Sofortentschädigern

Einige andere Fluggastportale wie Ersatz-Pilot arbeiten als so genannte Sofort- oder Direktentschädiger. Hier ändert sich die Ablauffolge, weil die Auszahlung direkt auf die Annahme eines Antrags folgt:

Infografik zum Sofortentschädigungsmodell: Ablaufdiagramm zeigt 4 Schritte - 1) Kunde beauftragt Ersatz-Pilot nach positiver Vorprüfung, 2) Ersatz-Pilot leistet Direktentschädigung (Forderungsnennwert minus 25-29% Provision). 3) Ersatz-Pilot fordert Entschädigung von Airline ein (erst außergerichtlich, dann per Klage), 4) Airline zahlt nach erfolgreicher Durchsetzung an Ersatz-Pilot

Im Gegensatz zu solchen Sofortentschädigern erwirbt EUclaim die Forderung nicht gegen eine Direktzahlung vom Kunden. Passagiere müssen stattdessen auf die Zahlung der Airline warten.

Im Gegenzug bearbeitet EUclaim manchmal eher Fälle mit geringen Erfolgsaussichten. Allerdings kann das Unternehmen deshalb auch jederzeit die Rechtsverfolgung abbrechen und einen Vorschlag schließen. Laut Ziffer 3.4 der AGB behält sich EUclaim vor, Fälle nachträglich abzulehnen oder die Bearbeitung einzustellen.

Es gibt im Falle von EUclaim allerdings zumindest einen kleinen Trost für die Wartezeit: EUclaim zahlt erstrittene Verzugszinsen vollständig an Kunden aus (Ziffer 3.4 und 5.2 der AGB). Bei einem Jahr Verzögerung erhält ein Kunde bei Mittelstreckenflügen etwa 12€ zusätzlich zur Entschädigung.

Anbieter Geschäftsmodell Auszahlungsdauer
Ersatz-Pilot Sofortentschädiger 1-3 Tage
Compensation2Go Sofortentschädiger 1-3 Tage
Wir kaufen deinen Flug Sofortentschädiger 1-3 Tage
EUclaim Inkasso Wochen bis Monate
Flightright Inkasso Wochen bis Monate
FairPlane Inkasso Wochen bis Monate
Airhelp Inkasso Wochen bis Monate
Flug-verspaetet.de Inkasso Wochen bis Monate

Die Tabelle verdeutlicht: Nur Sofortentschädiger garantieren schnelle Auszahlungen. Bei Inkasso-Diensten wie EUclaim hängt die Auszahlungsdauer dagegen von der Zahlungsbereitschaft der Airline ab.

II. Kosten von EUclaim

Im Folgenden betrachten wir den Preis von EUclaims Dienstleistung:

  • Übersicht zu den Kosten (siehe 1.).
  • Provision und Gebühren von EUclaim im Detail (siehe 2.).
  • Vergleich der Kosten von EUclaim, Ersatz-Pilot und anderen Alternativen (siehe 3.).
  • Beispielrechnung (siehe 4.).

1. Übersicht zu den Kosten von EUclaim

EUclaims Gebührenmodell besteht aus zwei Komponenten, die zusammen eine erhebliche Belastung darstellen. Laut Ziffer 6.1 der AGB von EUclaim berechnet das Unternehmen eine Erfolgsprovision von 31% plus eine Verwaltungsgebühr von 33€ pro Person (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Diese Doppelbelastung macht EUclaim zu einem der teuersten Anbieter am Markt.

Die effektive Provision liegt dadurch zwischen 36% bei Langstreckenflügen und 44% bei Kurzstreckenflügen. Gerade bei kleineren Entschädigungssummen frisst die Pauschale einen überproportional hohen Anteil auf.

Flugstrecke Entschädigung Abzüge EUclaim Auszahlung
Kurzstrecke
< 1.500 km
250€ 110,50€
(44%)
139,50€
Mittelstrecke
1.500-3.500 km
400€ 157€
(39%)
243€
Langstrecke
> 3.500 km
600€ 219€
(36,5%)
381€

Während Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot mit 25 bis 29 Prozent Provision arbeiten und das Geld binnen Tagen auszahlen, kassiert EUclaim deutlich mehr – und Kunden müssen trotzdem monatelang warten.

Die Differenz ist beträchtlich: Bei einem Langstreckenflug mit 600 Euro Entschädigung bleiben bei EUclaim nur 381 Euro; bei Ersatz-Pilot sind es mindestens 426 Euro. Das sind 45 bis 69 Euro Unterschied pro Person – bei einer vierköpfigen Familie summiert sich das auf bis zu 276 Euro.

2. Provision und Gebühren von EUclaim im Detail

EUclaim berechnet gemäß Ziffer 6.1 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision von 31% der Entschädigungssumme (inklusive Mehrwertsteuer). Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 33€ pro Person an – unabhängig von der Höhe der Entschädigung.

Diese Gebührenstruktur ist im Marktvergleich ungewöhnlich und nachteilig für Kunden:

„Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber EUclaim zu einer Provision von 31% inkl. MwSt. vom durchgesetzten Betrag sowie zu einer Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 33,00 inkl. MwSt. pro Passagier.“ (Ziffer 6.1 AGB EUclaim)

Die Verwaltungspauschale trifft besonders Kurzstreckenpassagiere hart. Bei einer Entschädigung von 250 Euro entspricht die 33-Euro-Gebühr allein schon über 13% des Anspruchs. Zusammen mit der prozentualen Provision verbleiben nur noch 139,50 Euro – weniger als 56% der ursprünglichen Forderung.

Keine zusätzlichen Anwaltskosten – aber auch kein Vorteil

Anders als Flightright erhebt EUclaim keinen separaten Anwaltszuschlag bei gerichtlichen Verfahren. Die Gebühren bleiben gleich, egal ob außergerichtliche Einigung oder Klage. Das klingt zunächst vorteilhaft, relativiert sich aber schnell: Die Grundgebühren sind nämlich bereits so hoch, dass sie oft die Maximalkosten anderer Anbieter übersteigen.

Bei einer Mittelstrecken-Entschädigung von 400 Euro behält EUclaim 157 Euro ein. Selbst Flightright mit seinem berüchtigten Anwaltszuschlag würde im schlimmsten Fall nur etwa 200 Euro abziehen – und das nur bei einer Klage.

Der versteckte Vorteil: Verzugszinsen

Ein positiver Aspekt findet sich in den Ziffern 3.4 und 5.4 der AGBEUclaim zahlt erstrittene Verzugszinsen an die Kunden aus, wenn diese bei mindestens 15 Euro liegen. Bei einer einjährigen Verzögerung der Airline bedeutet das etwa 6% zusätzlich zur Grundentschädigung – bei 400 Euro also etwa 20 Euro extra.

Allerdings relativiert sich auch dieser Vorteil: Die meisten Kunden wollen nicht ein Jahr oder länger auf ihr Geld warten. Sofortentschädiger zahlen zwar keine Verzugszinsen aus, dafür aber die Entschädigung selbst binnen weniger Tage.

Kritik an der Gebührenstruktur

Die Kombination aus prozentualer Provision und fixer Verwaltungsgebühr steht in der Kritik. Verbraucherschützer bemängeln, dass die Pauschale kleine Ansprüche unverhältnismäßig belastet. Das Testportal Qamqam vergab nur 3 von 5 Sternen für die Entschädigungshöhe.

Besonders problematisch: Die Verwaltungsgebühr fällt pro Person an. Eine vierköpfige Familie zahlt also 132 Euro allein an Verwaltungsgebühren – zusätzlich zur prozentualen Provision. Bei Kurzstreckenflügen kann das bedeuten, dass die Familie insgesamt mehr an EUclaim zahlt als sie ausgezahlt bekommt.

Zusätzliche Kostenfaktoren

Neben den Hauptgebühren sollten Kunden weitere Aspekte beachten:

  • Keine Erstattung bei Ablehnung: Lehnt EUclaim einen Fall nach anfänglicher Annahme ab, entstehen dem Kunden zwar keine Kosten, aber er verliert wertvolle Zeit.
  • Vergleiche und Teilzahlungen: Akzeptiert EUclaim einen Vergleich mit der Airline, reduziert sich die Basis für die Provisionsberechnung entsprechend. Die Verwaltungsgebühr bleibt aber in voller Höhe bestehen.
  • Währungsrisiko: Bei Flügen außerhalb der Eurozone können Währungsschwankungen die Auszahlung zusätzlich beeinflussen.

Die tatsächlichen Kosten bei EUclaim sind damit für Kunden klar kalkulierbar – aber eben auch durchweg hoch.

3. Vergleich der Kosten bei EUclaim, Ersatz-Pilot & Alternativen

EUclaim positioniert sich preislich im oberen Segment der Fluggastportale. Die folgende Übersicht zeigt, wie viel von einer 600-Euro-Entschädigung bei verschiedenen Anbietern tatsächlich beim Kunden ankommt:

Anbieter Provision Auszahlung (600€)
Ersatz-Pilot
Sofortentschädiger
25-29% 426-450€
FairPlane
Inkasso-Dienst
29,5% 423€
Compensation2Go
Sofortentschädiger
34,5% 393€
Airhelp
Inkasso-Dienst
35-50% 300-390€
EUclaim
Inkasso-Dienst
31% + 33€* 381€
Flightright
Inkasso-Dienst
33,32-49,98% 300-400€

*EUclaim erhebt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 33€ pro Person

EUclaim im direkten Vergleich

Im Vergleich zu anderen Anbietern schneidet EUclaim erheblich schlechter ab. Selbst bei Langstreckenflügen, wo die Verwaltungsgebühr prozentual weniger ins Gewicht fällt, liegt EUclaim im unteren Mittelfeld. Bei Kurz- und Mittelstrecken gehört der Anbieter zu den teuersten am Markt.

Besonders auffällig: Sofortentschädiger sind nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger. Sie tragen das volle Risiko der Durchsetzung und zahlen trotzdem mehr aus als EUclaim.

Geschäftsmodelle im Vergleich

Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot kaufen die Forderung ab und zahlen binnen 1-3 Tagen aus. Sie tragen das volle Risiko, falls die Airline nicht zahlt oder insolvent wird. Trotz dieses Risikos verlangen sie meist geringere Provisionen als Inkasso-Dienste.

Inkasso-Dienste wie EUclaim zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung aus, was Wochen bis Monate dauern kann. Sie tragen nur das Kostenrisiko des Verfahrens, nicht aber das Ausfallrisiko der Forderung.

Dennoch berechnet EUclaim höhere Gebühren als die meisten Sofortentschädiger. Die hohe Gebührenstruktur lässt sich teilweise mit höheren Verwaltungskosten erklären: EUclaim muss Kunden während des gesamten Verfahrens betreuen und informieren. Zudem müssen teure Marketingkampagnen die unattraktiven Konditionen kompensieren.

Preis-Leistungs-Verhältnis

Bei der Bewertung der Kosten sollten Verbraucher neben der reinen Provisionshöhe auch weitere Faktoren berücksichtigen:

  • Auszahlungsgeschwindigkeit: Sofortentschädiger zahlen in Tagen statt Monaten (mehr dazu hier).
  • Transparenz: Einige Fluggastportale nennen ihre exakten Gebühren vorab (bei Ersatz-Pilot zum Beispiel hier), EUclaim kommuniziert seine Gebühren ebenfalls klar in den AGB.
  • Erfolgsquote: Die Annahmequote und Durchsetzungsstärke variiert zwischen den Portalen.
  • Kundenservice: Erreichbarkeit und Kommunikation während des Verfahrens – hier schneidet EUclaim mit 4,4 Sternen auf Trustpilot solide ab.

EUclaim schneidet bei der Gesamtbewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses unterdurchschnittlich ab. Die hohen Gebühren stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur gebotenen Leistung, besonders im Vergleich zu günstigeren und schnelleren Alternativen.

4. Beispielrechnung: Kosten bei EUclaim & Alternativen

Familie Schmidt aus München fliegt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern nach Teneriffa. Der Rückflug mit Eurowings wird kurzfristig gestrichen. Die Familie hat Anspruch auf jeweils 400 Euro Entschädigung pro Person – insgesamt 1.600 Euro.

Szenario 1: Beauftragung von EUclaim

  • Entschädigungsanspruch: 4 × 400€ = 1.600€
  • Provision (31%): 496€
  • Verwaltungsgebühr: 4 × 33€ = 132€
  • Gesamtabzüge: 628€
  • Basis-Auszahlung: 972€
  • Verzugszinsen (6% p.a. für 6 Monate): +0€ (da keine 15€ pro Forderung, sondern nur 12€)
  • Gesamt-Auszahlung: 972€
  • Wartezeit: 6 Monate

Szenario 2: Beauftragung von Ersatz-Pilot

  • Entschädigungsanspruch: 4 × 400€ = 1.600€
  • Provision (25-29%): 400-464€
  • Verwaltungsgebühr: keine
  • Gesamtabzüge: 400-464€
  • Auszahlung an Familie: 1.136-1.200€
  • Wartezeit: 1-3 Tage

Ergebnis: Familie Schmidt erhält bei Ersatz-Pilot 164 bis 228 Euro mehr als bei EUclaim und bekommt ihr Geld zudem 6 Monate früher. Selbst bei längeren Wartezeiten mit den dann mitausgezahlten Verzugszinsen, bleibt EUclaims Angebot deutlich unattraktiver. Der Zeitwert des Geldes (frühere Verfügbarkeit bei Ersatz-Pilot) ist dabei noch gar nicht eingerechnet.

Vergleichskriterium EUclaim Ersatz-Pilot
Basis-Auszahlung 972€ 1.136-1.200€
Verzugszinsen + 0€
(ca. 6% für 6 Monate, erst ab 15€)
Gesamt-Auszahlung 972€ 1.136-1.200€
Differenz zu EUclaim + 140-204€
Auszahlungsdauer 6 Monate 1-3 Tage
Zeitwert-Vorteil Geld 6 Monate
früher verfügbar

Die Beispielrechnung zeigt deutlich: EUclaim ist für Familien besonders unattraktiv. Die Verwaltungsgebühr pro Person summiert sich schnell zu einem erheblichen Betrag. Selbst bei Langstreckenflügen, wo EUclaim noch am ehesten konkurrenzfähig ist, fahren Kunden mit Alternativen deutlich besser.

III. Auszahlungsdauer bei EUclaim

Als Inkasso-Dienstleister überweist EUclaim die Entschädigung erst, nachdem die Airline tatsächlich gezahlt hat. Doch wie lange dauert das konkret?

Diese Frage klären wir in diesem Abschnitt und betrachten dabei:

1. die üblichen Wartezeiten im Überblick.

2. den genauen Ablauf und EUclaims Verfahrensdauer im Detail.

3. EUclaims Auszahlungszeiten im Vergleich zu Ersatz-Pilot und anderen Alternativen.

1. Übersicht zur Auszahlungsdauer

Bei EUclaim entstehen anders als bei Sofortentschädigern wie Ersatz-Pilot abhängig vom Verhalten der Airline erhebliche Wartezeiten bis zur Entschädigung. Der Grund liegt im Geschäftsmodell von EUclaim: Als Inkasso-Service überweist das Unternehmen erst, wenn die Airline tatsächlich an EUclaim gezahlt hat. Zwischen Beauftragung und Auszahlung vergehen daher:

  • Bestfall: 3-6 Wochen bei freiwilliger Zahlung der Airline ohne Klage
  • Regelfall: 3-12 Monate bei gerichtlicher Durchsetzung
  • Extremfall: Über 12 Monate bei hartnäckigen Airlines

Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei Sofortentschädigern wie Ersatz-Pilot Ihr Geld binnen 1-3 Tagen – unabhängig davon, ob und wann die Airline zahlt.

Szenario EUclaim Ersatz-Pilot
Freiwillige Zahlung 3-6 Wochen 1-3 Tage
Gerichtsverfahren nötig 3-12 Monate 1-3 Tage
Hartnäckige Airlines > 12 Monate 1-3 Tage

Welche Folgen hat die längere Auszahlungsdauer?

Die lange Wartezeit bei EUclaim hat konkret drei Nachteile:

Erstens können Sie das Geld nicht sofort nutzen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist eine schnelle Verfügbarkeit wichtig.

Zweitens besteht bei EUclaim im Gegensatz zur Sofortentschädigung das Risiko, leer auszugehen. Etwa wenn die Airline Insolvenz anmeldet oder sich erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände beruft.

Drittens entgehen Ihnen oft Zinserträge. Bei einer Wartezeit von 6 Monaten und einem Zinssatz von ca. 5-6% p.a. verzichten Sie bei einer 400€-Entschädigung auf etwa 12€ Zinsen – zusätzlich zu den hohen Gebühren. Denn laut Ziffer 5.4 der AGB von EUclaim gewährt EUclaim einem Passagier erst eine Erstattung von Verzugszinsen, wenn diese 15€ übersteigen.

Verzugszinsen als schwacher Trost

Immerhin: EUclaim zahlt manchmal erstrittene Verzugszinsen aus (Ziffer 3.4 und 5.4 der AGB). Bei 6 Monaten Verzögerung sind das effektiv etwa 3% zusätzlich (also für eine 600€ Forderung 18€). Doch selbst dieser Vorteil relativiert sich schnell:

  • EUclaim bei 600€ nach 6 Monaten: 381€ + 18€ Verzugszinsen = 399€
  • Ersatz-Pilot sofort: 426-450€ nach 1-3 Tagen

Selbst mit Verzugszinsen erhalten EUclaim-Kunden also 27-51€ weniger und müssen monatelang warten.

2. Ablauf & Verfahrensdauer bei EUclaim im Detail

Wer EUclaim beauftragt, sollte wissen: Die Wartezeit hängt maßgeblich davon ab, ob die Airline freiwillig zahlt oder geklagt werden muss. Nach aktuellen Erfahrungswerten von Ersatz-Pilot war in den letzten 12 Monaten in über 80% der betreuten Fälle ein Gerichtsverfahren erforderlich (Stand: 10.09.2025). Der Ablauf gliedert sich daher in zwei grundlegend verschiedene Szenarien:

1. Verfahrenslänge ohne Klage (siehe a.),

2. Verfahrensdauer bei einem Gerichtsverfahren (siehe b.).

Darauf aufbauend liefern wir eine Zusammenfassung der realistischen Wartezeiten (siehe c.).

a. Der schnelle Weg: Außergerichtliche Einigung

Im günstigsten Fall läuft das Verfahren bei EUclaim wie folgt ab:

Nach positiver Vorprüfung auf der Website erteilt der Kunde online den Auftrag. EUclaim führt anschließend eine detaillierte Nachprüfung durch. Dabei prüft das niederländische Unternehmen die eingereichten Reiseunterlagen (Bordkarten, Buchungsbestätigungen) und gleicht die Angaben mit Flugdatenbanken ab. Diese Prüfung dauert typischerweise 3-5 Tage.

Nimmt EUclaim den Auftrag an, verschickt das Unternehmen ein Aufforderungsschreiben an die Airline. Die Fluggesellschaft erhält üblicherweise eine Frist von 2-4 Wochen zur Stellungnahme und freiwilligen Zahlung. Zahlt die Airline tatsächlich innerhalb dieser Frist, dauert es ein bis zwei Woche, bis die Zahlung bei EUclaim eingeht.

Von dort bis zur Gutschrift beim Kunden vergehen dementsprechend 3-7 Tage. Der Gesamtprozess nimmt bei freiwilliger Zahlung der Airline also üblicherweise 3-5 Wochen in Anspruch.

Dieser schnelle Ablauf bildet jedoch eher die Ausnahme. Die meisten Airlines wehren sich systematisch gegen Entschädigungsforderungen. Allein 2024 mussten wieder über 130.000 Fluggast-Klagen eingereicht werden. Besonders zahlungsunwillig zeigen sich Low-Cost-Carrier wie Ryanair oder Wizz Air.

b. Der Regelfall: Gerichtliche Durchsetzung

In der Mehrzahl der Fälle verweigert die Airline die freiwillige Zahlung. Dann beginnt ein langwieriger Prozess:

Klageeinreichung (Monat 1-2)
Nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung bereitet EUclaim die Klage vor. Die Klageeinreichung erfolgt meist 4-8 Wochen nach der ersten Ablehnung der Airline. Das zuständige Gericht hängt vom Abflug- oder Ankunftsort ab.

Gerichtliche Zustellung (Monat 2-3)
Das Gericht stellt die Klage der Airline zu. Bei ausländischen Airlines ohne deutschen Zustellungsbevollmächtigten kann allein dieser Schritt 4-6 Wochen dauern. Die Airline erhält dann eine Frist zur Klageerwiderung.

Schriftlicher Austausch (Monat 3-5)
Airlines nutzen alle prozessualen Möglichkeiten zur Verzögerung. Sie beantragen Fristverlängerungen und berufen sich auf außergewöhnliche Umstände. Der Schriftwechsel zieht sich über 2-3 Monate hin.

Verhandlung oder Urteil (Monat 5-8)
Viele Airlines erklären erst kurz vor dem Gerichtstermin ihr Anerkenntnis – eine reine Verzögerungstaktik. Kommt es zur Verhandlung, benötigt das Gericht weitere 2-4 Wochen für die Urteilsverkündung.

Zahlung (Monat 8-12)
Selbst nach rechtskräftigem Urteil lassen sich Airlines Zeit. Die tatsächliche Zahlung erfolgt oft erst 4-8 Wochen nach Urteilsverkündung. Bei Nicht-EU-Airlines kann sich dieser Zeitraum verdoppeln.

Besonderheiten bei manchen ausländischen Airlines: Bei Airlines mit Sitz außerhalb der EU ohne Prozessbevollmächtigten in Deutschland müssen sämtliche Schriftsätze übersetzt werden. Dies verlängert jeden Prozessschritt um weitere Wochen. Verfahren gegen bestimmte türkische, norwegische, amerikanische und asiatische Airlines dauern deswegen nicht selten über 12 Monate.

c. Realistische Wartezeiten im Überblick

Die tatsächliche Verfahrensdauer bei EUclaim gestaltet sich wie folgt:

Außergerichtliche Einigung (seltener):

  • Minimaldauer: 3-6 Wochen
  • Provision: 31% + 33€ pro Person
  • Wahrscheinlichkeit: ca. 20%

Gerichtliche Durchsetzung (Regelfall):

  • Standardverfahren: 3-8 Monate ab Beauftragung
  • Komplexe Verfahren: 8-12 Monate ab Beauftragung
  • Provision: 31% + 33€ pro Person (kein Aufschlag)
  • Wahrscheinlichkeit: ca. 80%

Diese Wartezeiten ergeben sich aus der Natur des Inkasso-Modells. EUclaim zahlt erst aus, wenn die Airline tatsächlich geleistet hat. Das Unternehmen trägt zwar das Kostenrisiko, nicht aber das Ausfallrisiko. Geht eine Airline während des Verfahrens in Insolvenz, erhält der Kunde keine Entschädigung.

Im Gegensatz dazu zahlen Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot bereits 1-3 Tage nach Antragsannahme aus – unabhängig davon, ob und wann die Airline zahlt. Dafür übernehmen diese Anbieter auch das Insolvenzrisiko.

3. Vergleich der Auszahlungsdauer bei EUclaim, Ersatz-Pilot & Alternativen

Die Auszahlungsdauer ist neben den Kosten der wichtigste Unterschied zwischen den Geschäftsmodellen der Fluggastportale:

Kriterium EUclaim
Ersatz-Pilot
Flightright
Airhelp
Auszahlung ohne Klage 3-6 Wochen
(selten)
1-3 Tage
(immer)
2-4 Wochen
(selten)
4-8 Wochen
(selten)
Auszahlung mit Klage 3-12+ Monate 1-3 Tage
(Portal trägt Risiko)
4-12+ Monate 4-12+ Monate
Folge bei Scheitern
der Durchsetzung
Keine Auszahlung
(keine Kosten)
Kunde behält Geld
(Portal trägt Verlust)
Keine Auszahlung
(keine Kosten)
Keine Auszahlung
(keine Kosten)

Das Inkasso-Modell von EUclaim funktioniert nach dem Prinzip „erst Durchsetzung, dann Auszahlung“. Sie beauftragen EUclaim mit der Verfolgung Ihres Anspruchs. Das Unternehmen fordert die Airline zur Zahlung auf. Verweigert diese – was nach Ersatz-Pilots Prozesserfahrung in vier von fünf Fällen passiert – folgt ein Gerichtsverfahren. Erst wenn die Airline danach tatsächlich zahlt, leitet EUclaim das Geld abzüglich der hohen Gebühren weiter.

Das Sofortentschädiger-Modell kehrt diese Reihenfolge um. Fluggasthelfer wie Ersatz-Pilot prüfen Ihren Fall und kaufen bei positiver Bewertung die Forderung ab. Die Auszahlung erfolgt sofort – die Durchsetzung gegen die Airline ist dann Sache des Portals. Das Risiko trägt der Anbieter, nicht Sie.

Praktisches Beispiel: Familie wartet auf Entschädigung

Familie Weber aus Hamburg erlebt eine Flugannullierung mit Lufthansa. Anspruch: 4 × 400€ = 1.600€.

Bei EUclaim:

  • Beauftragung: Januar 2025
  • Klageeinreichung: März 2025
  • Gerichtsverhandlung: Juli 2025
  • Zahlung der Airline: September 2025
  • Auszahlung: 972€ + 24€ Verzugszinsen = 996€ nach 8 Monaten

Bei Ersatz-Pilot:

  • Beauftragung: Januar 2025
  • Auszahlung: 1.136-1.200€ nach 2 Tagen
  • Familie Weber kann das Geld sofort nutzen.

Der Unterschied ist deutlich: Familie Weber erhält bei Ersatz-Pilot nicht nur 140-204€ mehr, sondern hat das Geld auch 8 Monate früher zur Verfügung.

IV. Erfahrungen & Kundenbewertungen bei EUclaim

In diesem Abschnitt analysieren wir die Kundenerfahrungen mit EUclaim. Nachstehend finden Sie der Reihe nach:

1. Übersicht zu den Kundenbewertungen (siehe unter 1.);

2. Detaillierte Auswertung der EUclaim-Bewertungen (mehr unter 2.);

3. Vergleich der Kundenzufriedenheit zwischen EUclaim, Ersatz-Pilot und Alternativen (Details unter 3.).

1. Kundenerfahrungen im Überblick

EUclaim erhält ordentliche Bewertungen – liegt aber unter Fluggasthelfern bei der Kundenzufriedenheit nur im unteren Mittelfeld (Stand: Januar 2025). Mit 4,4 von 5 Sternen auf Trustpilot und über 7.200 Bewertungen gehört das Unternehmen zu den etablierten Anbietern, schneidet aber merklich schlechter ab als moderne Alternativen:

  • Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot (4,9) und EUflight (4,8) erzielen deutlich bessere Bewertungen.
  • Etwa 10% sehr negative Bewertungen bei EUclaim in den letzten 12 Mmonaten vs. unter 1% bei Ersatz-Pilot.
  • Hauptkritikpunkte: Hohe Gebührenlange Wartezeiten und schlechte Erreichbarkeit.

Der scheinbare Widerspruch zwischen objektiven Nachteilen und dennoch überwiegend positiven Bewertungen erklärt sich durch den Bewertungs-Bias bei Fluggastportalen: Kunden sind oft schon dankbar, überhaupt Geld zu erhalten. Bei einem regulären Online-Shop mit teureren Preisen und längeren Lieferzeiten als die Konkurrenz würden solche Konditionen zu vernichtenden Bewertungen führen.

Diese Verzerrung betrifft alle Fluggastportale. Aussagekräftiger als absolute Bewertungen ist daher der relative Vergleich zwischen den Anbietern. Hier zeigt sich: EUclaim liegt mit 4,4 Sternen deutlich hinter Spitzenreitern wie Ersatz-Pilot (4,9) oder EUflight (4,8).

2. Erfahrungen mit EUclaim im Detail

Mit über 7.200 Bewertungen auf Trustpilot verfügt EUclaim über eine solide Bewertungsbasis. Die durchschnittliche Bewertung von 4,4 von 5 Sternen klingt zunächst akzeptabel – doch der detaillierte Blick offenbart Schwächen.

Wir betrachten zunächst das Lob (siehe a.), dann die Kritik (siehe b.) und ordnen die Bewertungen ein (siehe c.).

a. Was Kunden positiv bewerten

Laut den ausgewerteten Kundenbewertungen loben EUclaim-Nutzer vor allem folgende Aspekte:

Erfolgreiche Durchsetzung: Viele Kunden sind dankbar, überhaupt eine Entschädigung erhalten zu haben. Besonders bei schwierigen Airlines wie Ryanair oder Wizz Air wird EUclaims Hartnäckigkeit geschätzt.

Keine Vorabkosten: Das Erfolgshonorar-Prinzip wird positiv hervorgehoben. Kunden tragen kein Kostenrisiko, falls die Durchsetzung scheitert.

Automatisiertes Verfahren: Das Online-Formular funktioniert technisch einwandfrei. Die Flugdaten werden meist automatisch erkannt, der Aufwand beschränkt sich auf 5-10 Minuten.

b. Wiederkehrende Kritikpunkte

Kundenbewertungen auf Google Reviews und Trustpilot sowie Testberichte von Qamqam identifizieren folgende Hauptkritikpunkte:

Extrem lange Wartezeiten: Der häufigste Kritikpunkt betrifft die Verfahrensdauer. Berichte von 8-15 Monaten bis zur Auszahlung sind keine Seltenheit. Viele Kunden beklagen, dass EUclaim sie über Monate nicht über den Stand informiert.

Hohe Gebühren: Die Kombination aus 31% Provision plus 33€ Verwaltungsgebühr wird als überzogen empfunden. Besonders bei Kurzstreckenflügen fühlen sich Kunden abgezockt, wenn von 250€ nur 139,50€ ankommen.

Verbesserungsfähige Kommunikation: Viele Kunden berichten von unbeantworteten E-Mails und nicht erreichbaren Hotlines. Status-Updates erfolgen selten, Kunden fühlen sich im Unklaren gelassen.

Intransparente Ablehnung: Einige Kunden berichten, dass EUclaim Fälle nach Monaten ohne nachvollziehbare Begründung ablehnt. Die späte Ablehnung verhindert, dass Kunden rechtzeitig andere Anbieter beauftragen können.

c. Einordnung der Bewertungen

Die Bewertungsverteilung bei EUclaim zeigt ein polarisiertes Bild (Stand: 10.09.2025):

  • seit Gründung 98% positive Bewertungen (4-5 Sterne), aber in den letzten 12 Monaten nur noch 81%: oft von Kunden, die nach langer Wartezeit tatsächlich Geld erhalten haben
  • seit Gründung 1% sehr negative Bewertungen (1 Stern), aber in den letzten 12 Monaten ca. 10%: häufig wegen extremer Wartezeiten oder gefühlter Abzocke
  • seit Gründung 1% mittlere Bewertungen (2-3 Sterne), aber in den letzten 12 Monaten über 7%: oft von Kunden, die zwar Geld erhielten, aber unzufrieden mit Gebühren oder Service waren.

Es fällt auf: Die negativen Bewertungen häufen sich in den letzten 12 Monaten. Dies könnte auf verschlechterten Service oder gestiegene Kundenerwartungen hindeuten. Zum Vergleich: Bei Ersatz-Pilot liegt der Anteil sehr negativer Bewertungen bei unter 1%.

3. Vergleich der Kundenzufriedenheit von EUclaim, Ersatz-Pilot & Alternativen

Die Kundenbewertungen der Fluggastportale zeigen ein klares Muster: Sofortentschädiger schneiden durchweg besser ab als Inkasso-Dienste. EUclaim liegt dabei trotz seiner langen Marktpräsenz seit 2007 deutlich hinter modernen Alternativen (Stand: 10.09.2025).

a. Trustpilot-Bewertungen im direkten Vergleich

Anbieter Bewertung Anzahl Bewertungen
Ersatz-Pilot 4,9/5 Ca. 2.700
EUflight 4,8/5 Ca. 340
Flightright 4,8/5 Ca. 27.500
EUclaim 4,4/5 Ca. 7.200
Airhelp 4,5/5 Ca. 222.000
FairPlane 4,7/5 Ca. 3.800

b. Detaillierter Bewertungsvergleich

Kriterium EUclaim Ersatz-Pilot Flightright Airhelp
Trustpilot ⭐ 4,4/5 ⭐ 4,9/5 ⭐ 4,8/5 ⭐ 4,5/5
Google Reviews ⭐ 4,5/5 ⭐ 5,0/5 ⭐ 4,3/5 ⭐ 4,6/5
# Bewertungen
(Trustpilot)
ca. 7.200
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ca. 2.700
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ca. 27.500
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ca. 222.000
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Erfahrungsspanne
(Jahre am Markt)
Seit 2007
(18 Jahre)
Seit 2017
(8 Jahre)
Seit 2010
(15 Jahre)
Seit 2013
(12 Jahre)

Während EUclaim-Kunden monatelang warten und hohe Gebühren zahlen, erhalten Kunden von Ersatz-Pilot ihr Geld binnen 3 Tagen – bei maximal 29% Provision ohne versteckte Zusatzgebühren. Diese objektiv besseren Konditionen spiegeln sich in den Bewertungen wider: 97% der Ersatz-Pilot-Kunden vergeben 5 Sterne, bei EUclaim waren es auf Trustpilot in den letzten 12 Monaten nur noch etwa 81% (Stand: 10.09.2025).

c. Typische Bewertungsmuster nach Anbietertyp

Sofortentschädiger (Ersatz-Pilot, EUflight):

  • Hauptlob: Schnelle Auszahlung, transparente Gebühren
  • Seltene Kritik: Ablehnung bei komplexen Fällen mit ungewisser Erfolgsaussicht
  • Durchschnittliche Bewertung: 4,9 Sterne

Premium-Inkasso-Portale (FairPlane, Flightright):

  • Hauptlob: Professionelle Durchsetzung
  • Häufige Kritik: Lange Wartezeiten, hohe Gebühren bei Klage
  • Durchschnittliche Bewertung: 4,7-4,8 Sterne

Zweite Reihe von Inkasso-Portalen (EUclaim, Airhelp):

  • Hauptlob: einfache Online-Formulare; überhaupt Geld erhalten
  • Massive Kritik: Extreme Wartezeiten, schlechter Service, hohe Gebühren
  • Durchschnittliche Bewertung: 4,4-4,6 Sterne

Fazit der Kundenbewertungen

EUclaim schneidet in den Kundenbewertungen unterdurchschnittlich ab. Mit 4,4 Sternen liegt der Anbieter deutlich hinter den meisten Wettbewerbern. Die Kombination aus hohen Gebühren, langen Wartezeiten und unterdurchschnittlichem Service führt zu einer messbar höheren Kundenunzufriedenheit als bei Alternativen.

Besonders auffällig: Trotz 18 Jahren Markterfahrung gelingt es EUclaim nicht, mit jüngeren Anbietern wie Ersatz-Pilot mitzuhalten. Die schlechteren Bewertungen sind kein Zufall, sondern spiegeln die objektiven Nachteile des Geschäftsmodells wider.

V. Weitere Fragen & Antworten zu EUclaim

Hier finden Sie ausführliche Antworten auf häufige Fragen zu den Konditionen und der Arbeitsweise von EUclaim:

1. Wie viel Provision verlangt EUclaim?

EUclaim berechnet laut Ziffer 6.1 seiner AGB eine Provision von 31 Prozent plus eine Verwaltungsgebühr von 33 Euro pro Person (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Die effektive Gesamtbelastung liegt damit zwischen 36 und 44 Prozent der Entschädigung. Mehr Details zu den Kosten

2. Welche versteckten Kosten gibt es bei EUclaim?

Bei EUclaim gibt es keine klassischen versteckten Kosten – die Gebührenstruktur ist in den AGB klar geregelt. Allerdings wird die volle Tragweite der Verwaltungsgebühr oft erst bei der Abrechnung deutlich. Bei Familien summiert sich die 33-Euro-Pauschale pro Person schnell. Positiv: Verzugszinsen werden vollständig ausgezahlt.

3. Wie lauten die Kontakt-Daten von EUclaim?

EUclaim Deutschland GmbH, Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg. Telefon: +49 228 99 410-40. E-Mail: info@euclaim.de. Live-Chat: Icon unten rechts auf https://www.euclaim.de/. Hotline und Live-Chat sind werktags von 9-16 Uhr erreichbar.

4. Welche Alternative zu EUclaim gibt es?

Die beste Alternative zu EUclaim sind Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot, die nur 25-29% Provision verlangen und binnen 1-3 Tagen auszahlen. Auch FairPlane (29,5% Provision) oder Compensation2Go bieten bessere Konditionen. Selbst andere Inkasso-Dienste wie Flightright sind trotz höherer Maximalgebühren oft günstiger als EUclaim. Zum ausführlichen Vergleich

5. Welche Erfahrungen machen Kunden mit EUclaim?

EUclaim erhält auf Trustpilot 4,4 von 5 Sternen bei über 7.200 Bewertungen. Hauptkritikpunkte sind extreme Wartezeiten (oft 6-10 Monate), hohe Gebühren und schlechte Kommunikation. Etwa 10% der Kunden vergaben 2025 nur 1 Stern. Zum Vergleich: Bei Ersatz-Pilot liegt dieser Anteil unter 1%. Mehr zu Kundenerfahrungen

6. Wie hoch ist die Erfolgsquote von EUclaim?

EUclaim macht keine konkreten Angaben zur Erfolgsquote. Das Unternehmen gibt an, seit 2007 über 500.000 Fluggästen geholfen zu haben. Da nur im Erfolgsfall Gebühren anfallen, hat EUclaim ein eigenes Interesse an hohen Erfolgsquoten. Die lange Verfahrensdauer deutet aber darauf hin, dass oft geklagt werden muss.

7. Kann man von EUclaim zurücktreten?

Innerhalb von 14 Tagen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist laut AGB von EUclaim eine Kündigung weiterhin möglich. Stornogebühren fallen nicht an, da EUclaim nur im Erfolgsfall Gebühren berechnet. Bei Rücktritt sollten Sie aber bedenken, dass wertvolle Zeit für die Beauftragung eines anderen Anbieters verloren geht.

8. Wer ist besser als EUclaim?

Bei den Kosten schneiden Ersatz-Pilot (25-29% ohne Zusatzgebühren) und FairPlane (29,5%) deutlich besser ab. Bei der Auszahlungsgeschwindigkeit sind alle Sofortentschädiger überlegen, da sie binnen 1-3 Tagen statt nach Monaten zahlen. Bei den Kundenbewertungen liegt EUclaim mit 4,4 Sternen hinter fast allen Konkurrenten. Zum detaillierten Vergleich

9. Wie funktioniert EUclaim?

Nach Eingabe der Flugdaten prüft EUclaim den Anspruch kostenlos. Bei positiver Prüfung beauftragt der Kunde das niederländische Unternehmen. EUclaim fordert die Airline zur Zahlung auf und klagt bei Bedarf. Die Auszahlung erfolgt erst nach erfolgreicher Durchsetzung – oft erst nach 3-10 Monaten. Anders als Sofortentschädiger trägt der Kunde das Insolvenzrisiko der Airline. Mehr zur Funktionsweise

Informationen zur Autorin

Dieser Beitrag wurde verfasst von Laura Held am 10.09.2025. Laura Held absolvierte bis 2020 ihr BWL-Masterstudium und ist seit März 2021 Teil des Ersatz-Pilot Teams (weitere Details zu ihrem Werdegang finden Sie in ihrem Xing-Profil). Sie unterstützt regelmäßig die Online-Redaktion unseres Fluggastportals mit der Erstellung von Fachbeiträgen zu reiserechtlichen Fragen und Verbraucherschutzthemen.