Damit Sie zügig Ihre Mitgliedschaft bei eDreams Prime kündigen, nutzen Sie das Kontaktformular auf edreams.com oder schreiben Sie per E-Mail an customerservice-de@contact.edreams.com. Ersatz-Pilot stellt Ihnen hierfür eine kostenfreie Textvorlage zur Verfügung. Unsere kompakte Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt, wie Sie das Kündigungsformular von eDreams korrekt verwenden.
Beachten Sie dabei: Bei der Kündigung von eDreams Prime besteht häufig ein Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge. Dies bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2024 zum gleichartigen Prime Abonnement der Schwesterseite von eDreams: Opodo.
Wie Sie schnell Ihre eDreams Prime Mitgliedschaft beenden und bereits entrichtete Jahresbeiträge zwischen 74,99€ und 119,99€ zurück erhalten, beschreiben wir in diesem Artikel und erklären dabei:
Außerdem zeigen wir in unserer kompakten Übersicht kurz und bündig die Schrittfolge, mit der Sie in wenigen Minuten eDreams Prime kündigen.
Ob Sie darüber hinaus eDreams Prime Gebühren in Ihrem Fall zurückverlangen können, können Sie in unserem kostenlosen Erstattungsrechner prüfen.
Gleichzeitig ermöglicht das Formular im zweiten Schritt optional die Beantragung einer Direkterstattung von Ersatz-Pilot (80% Auszahlung in 1-3 Tagen) und sowie die Nutzung unseres gebührenfreien Kündigungsdienstes.
Ergänzend bieten wir ein Muster für Ihr Kündigungsschreiben, welches Sie zur Vertragsbeendigung und Geldrückforderung an eDreams senden können. Antworten auf wiederkehrende Fragestellungen bezüglich der Vertragsauflösung bei eDreams Prime haben wir zudem im Hilfebereich zusammengestellt.
Für die erfolgreiche Vertragsauflösung bei eDreams Prime und die Wiedererlangung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge haben wir einen strukturierten Ablauf entwickelt. Diese drei Maßnahmen führen Sie zum Ziel:
Aufgrund eines wegweisenden BGH-Entscheids besteht die Möglichkeit zur sofortigen Vertragsbeendigung. Der schnellste Weg führt über folgende Schritte:
(1) Nutzen Sie die Online-Kommunikation mit eDreams: Verwenden Sie entweder das Kündigungsformular auf der Webseite oder senden Sie eine E-Mail an customerservice-de@contact.edreams.com.
(2) Übermitteln Sie Ihre Kündigungserklärung. Geben Sie dabei Ihre bei eDreams hinterlegte E-Mail-Adresse sowie die Buchungsreferenz an, unter welcher Sie das Prime-Abo abgeschlossen haben.
Als Nachrichtentext genügt beispielsweise: „Ich erkläre hiermit die Kündigung meiner eDreams Prime Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Mein Nutzerkonto lief auf die E-Mail-Adresse, von der ich diese Nachricht sende. In dieser Kündigung liegt kein Anerkenntnis, dass jemals ein wirksamer Abovertrag bestand. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]„
Bei Nutzung des Kündigungsformulars müssen Sie zusätzlich noch Ihre Personendaten in den einzelnen Formularfeldern eingeben.
Damit ist die Vertragsbeendigung eingeleitet.
Aber noch ein Tipp: Investieren Sie einige weitere Minuten, um zusätzlich die Rückzahlung der Prime-Beiträge zu erwirken:
(3) Verlangen Sie außerdem die Rückzahlung aller Prime-Jahresbeiträge. Hierzu besteht ein rechtlicher Anspruch. Die Umsetzung gelingt entweder durch unser kostenloses Formulierungsbeispiel oder mittels Ersatz-Pilots Direkterstattung.
Das höchste deutsche Zivilgericht stellte fest, dass die vergleichbare Opodo Prime-Mitgliedschaft gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht unwirksam begründet wird, wenn beim Vertragsabschluss die Kostenpflicht nicht transparent dargestellt wurde (BGH, Az. X ZR 81/23). Dies bedeutet nicht nur das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Fortsetzung des Abos. Stattdessen entfällt auch die Berechtigung zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen rückwirkend. Zur Überprüfung Ihrer individuellen Situation nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Erstattungsrechner:
Als rechtswidrig bewertete das Gericht die intransparente Bestellmaske, bei der Opodo Prime-Mitgliedschaften gemeinsam mit Reisebuchungen ohne eindeutige Kennzeichnung angeboten werden. Eine vergleichbare Bestellsituation kann Nutzern auch bei eDreams Prime begegnen, da die Webseite fast identisch wie die von Opodo aufgebaut ist:
Auch eDreams bewirbt nämlich die Prime Mitgliedschaft mit einer kostenlosen Testphase, kommuniziert dabei aber nur eingeschränkt, dass diese sich nach Ablauf von 15 Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabo umwandelt. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass der Bestell-Button am Ende des Formulars nur auf die Reiseleistung abhebt, nicht auf das eDreams Prime Abo. Diese Geschäftspraktik genügt nicht den gesetzlichen Transparenzvorgaben des § 312j Absatz 3 Satz 2 BGB für wirksame Online-Verträge. Betroffene Nutzer können daher sämtliche entrichteten Jahresbeiträge zurückverlangen.
Unabhängig von der bisherigen Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft besteht in dem betroffenen Fällen das Recht zur jederzeitigen Vertragsauflösung. Schließlich ist in der beschriebenen Bestellsituation von vornherein kein wirksamer Vertrag begründet worden. Der Rückforderungsanspruch umfasst derweil alle seit Vertragsbeginn geleisteten Zahlungen.
Entscheidend für diese Rechtslage ist die kombinierte Buchung von Reiseleistung und Prime-Abo in einem Vorgang. Die Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass eDreams beim Bestellprozess keine ausreichend deutlichen Hinweise auf den kostenpflichtigen Charakter der Prime-Mitgliedschaft gegeben hat.
Weiterführende Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Kündigung und Erstattung bei eDreams Prime finden Sie hier:
Bei rechtlich unwirksamen eDreams Prime Mitgliedschaften gilt folgender Grundsatz: Ihnen steht die vollständige Rückzahlung sämtlicher entrichteter Jahresbeiträge zu – 74,99 € bis 119,99 € für eDreams Prime beziehungsweise 119,99 € für eDreams Prime Plus jährlich.
Mangels wirksamen Vertragsschlusses nach BGH-Rechtsprechung wurden diese Zahlungen ohne Rechtsgrundlage vereinnahmt und sind gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB zu erstatten. Zur Ermittlung Ihrer individuellen Rückforderungssumme steht Ihnen unser kostenloses Berechnungsformular zur Verfügung:
Unterschiedliche Umstände können sich auf die konkrete Erstattungssumme auswirken:
Nachfolgend zwei relevante Einschränkungen bei der Ermittlung Ihrer Rückzahlungshöhe:
1. Zeitliche Begrenzung durch Verjährung: Bei mehrjährigen Mitgliedschaften unterliegen zurückliegende Zahlungen der dreijährigen Regelverjährung. Diese Frist startet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Zahlung erfolgte.
2. Mehrfache Inanspruchnahme von Prime-Vorteilen: Die wiederholte Nutzung von Mitgliedsrabatten (etwa bei weiteren Reisebuchungen) kann eine Erstattung ausschließen oder lässt sich zumindest als aufrechenbare Gegenleistung werden. Allerdings entschied der BGH eindeutig, dass der erstmalige Buchungsrabatt beim Abschluss keine Anrechnung auf die Erstattung rechtfertigt.
Ausführliche Erläuterungen zur Erstattungsberechnung erhalten Sie hier:
Zur exakten Bestimmung Ihres persönlichen Rückzahlungsbetrags empfehlen wir unseren gebührenfreien Online-Rechner:
Die Berechnung erfolgt unverbindlich ohne Angabe sensibler Informationen. Eine Beauftragung von Ersatz-Pilot ist hierfür nicht erforderlich.
Aus Kundenerfahrungen wissen wir, dass eDreams trotz klarer BGH-Rechtsprechung weiterhin gerade bei neueren Buchungen eine ablehnende Haltung einnimmt. Vertragsauflösungen akzeptiert das Unternehmen meist nur zum regulären Laufzeitende. Wo eDreams meint, die Bestellsituation entspreche nicht exakt derjenigen des BGH-Urteils vom 4. Juni 2024, lehnt das Unternehmen Rückzahlungsforderungen regelmäßig ab – oft bis zur gerichtlichen Klärung.
Trotzdem stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Rechtsdurchsetzung offen:
Variante 1: Eigeninitiative mit vorformuliertem Schreiben
Eine direkte Kontaktaufnahme mit eDreams zur Vertragsbeendigung und Geldrückforderung bleibt Ihnen unbenommen – nutzen Sie hierfür gerne unsere Textvorlage. Realistisch betrachtet führt dieser Weg ohne juristische Unterstützung selten zum Erfolg. Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen bleiben bei eDreams erfahrungsgemäß unbeantwortet oder werden pauschal zurückgewiesen.
Variante 2: Sofortauszahlung durch Ersatz-Pilot
Unser Direktauszahlungsmodell bietet eine komfortable Lösung. Ersatz-Pilot wickelt die Vertragsbeendigung ab und überweist Ihnen 80% der Erstattungssumme innerhalb weniger Werktage – ganz ohne eigenen Kontakt zu eDreams. Die verbleibenden 20% decken unsere Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer ab.
Weitere Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen eDreams stehen ebenfalls zur Verfügung. Umfassende Details zu sämtlichen Durchsetzungswegen finden Sie hier:
Zur optimalen Entscheidungsfindung präsentieren wir Ihnen in den nachfolgenden Kapiteln detaillierte Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, Erstattungshöhen und praktische Durchsetzungsstrategien.
Dieser Abschnitt bietet Ihnen umfassende Informationen zur Beendigung von eDreams Prime. Zur schnellen Orientierung finden Sie
1. eine Schnell-Anleitung für die Kündigung binnen weniger Minuten.
Falls Sie auch bereits entrichtete Prime-Gebühren zurückfordern möchten, lohnt sich die weitere Lektüre. Im Anschluss an die Kurzanleitung erläutern wir:
2. Eckpunkte zur Kündigung und Erstattung bei eDreams Prime;
3. geltende Bestimmungen zu Form und Fristen der Kündigung.
4. erforderliche Bedingungen für die Rückerstattung der eDreams Prime Beiträge.
5. die Widerrufsoption als frühzeitige Alternative zur regulären Kündigung.
Die Kündigung Ihres eDreams Prime Abonnements erfolgt am besten per E-Mail, über das Online-Kontaktformular oder telefonisch über die Hotline (+49 30 91589167) (Stand: 11.08.2025). E-Mail und Kündigungsformular bieten die unkomplizierteste Abwicklung. Beide Varianten im Detail:
Senden Sie Ihre Kündigung an die deutsche Kundenservice-Adresse: customerservice-de@contact.edreams.com. Nutzen Sie dabei die in Ihrem eDreams-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse zur eindeutigen Identifikation.
Bei der Formulierung bestehen keine starren Vorgaben. Entscheidend ist die klare Kennzeichnung Ihres eDreams Prime Abos und der unmissverständliche Kündigungswunsch. Beispielhafte Formulierung:
Empfehlung: Für die gleichzeitige Rückforderung bereits gezahlter eDreams Prime Beiträge verwenden Sie unser Musterschreiben. So erledigen Sie Kündigung und Erstattungsantrag in einem Schritt.
Alternativ nutzen Sie das eDreams-Kontaktformular. Dieses ist leider etwas versteckt und lässt sich nicht direkt aus der Menüführung auf edreams.com öffnen. Nutzen Sie deshalb am besten folgenden Direktlink zum Kontaktformular.
Füllen Sie auf der Unterseite sodann die erforderlichen Eingabefelder mit folgenden Einträgen aus:
Nach Klick auf „Senden“ ist die Kündigung abgeschickt. eDreams sendet Ihnen normalerweise binnen weniger Tage eine Bestätigung der Vertragsbeendigung. Auch ohne eine solche ist die Kündigung übrigens wirksam.
Für eine erfolgreiche Kündigung von eDreams Prime und die Rückforderung gezahlter Beiträge beachten Sie folgende Kernpunkte:
Bezüglich der Kündigung beachten Sie:
Ihr Recht auf vollständige Gebührenerstattung (derzeit 74,99€ bzw. 119,99€ jährlich) besteht, sofern Sie
Prüfen Sie die Transparenz der eDreams-Bestellmaske zu Ihrem Buchungszeitpunkt kostenfrei mit unserem Entschädigungsrechner.
Wichtiger Hinweis: eDreams hält die BGH-Rechtsprechung häufig bei Buchungen nach 2023 nicht mehr für anwendbar, weil die Buchungsmaske nicht mehr exakt so aussieht wie in dem Fall, über den das Gericht entschied. Ersatz-Pilot schätzt dies anders ein und hält die eher kosmetischen Änderungen am Bestellformular für unzureichend, um den Erstattungsanspruch entfallen zu lassen. Daher zeigen wir Ihnen verschiedene Durchsetzungswege für Ihre Ansprüche in der eDreams Prime Abofalle.
Und noch eine Empfehlung: Wurden noch keine Gebühren abgebucht, nutzen Sie binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Dies verhindert jegliche Zahlungspflicht.
Die schnelle Kündigung eines eDreams Prime Abonnements ist dank des BGH-Urteils deutlich einfacher geworden. Während andernfalls strenge Formalitäten und Fristen herrschen würden, gelten für eDreams Prime und Prime Plus aufgrund der gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit des Vertragsschlusses vereinfachte Bedingungen.
Im Folgenden erfahren Sie,
Bei der Kündigung von eDreams Prime müssen wir zwischen zwei grundlegend verschiedenen Situationen unterscheiden: Einerseits der regulären Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Abonnements und andererseits der Beendigung eines Abonnements, das laut BGH-Urteil gar nicht wirksam zustande gekommen ist.
Wenn Sie ein eDreams Prime Abonnement direkt und separat (also nicht während einer Flugbuchung) abgeschlossen haben, gelten zunächst die in den AGB festgelegten Kündigungsfristen:
Laut den eDreams Prime AGB stehen Ihnen folgende Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Wenn Ihre Prime-Laufzeit bereits begonnen hat, können Sie das Abonnement nach dem ersten Jahr „ordentlich“ mit einer Frist von einem Monat kündigen. Nach den AGB müssen Sie also kündigen, bevor der zwölfte Monat eines Abonnementjahres anbricht. Haben Sie die eDreams Prime Mitgliedschaft zum Beispiel zum 1.6.2024 abgeschlossen, erlauben die vertraglichen Regelungen von eDreams eine Kündigung zum 31.05.2025. Um die Frist zu wahren, muss die Kündigung eDreams spätestens am 30.04.2025 zugehen.
Wichtig: Diese Regelungen sind unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht, das in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss gilt. eDreams beschreibt diese Phase deswegen auch als kostenlosen Probezeitraum. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unter Punkt 5.
Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) hat jedoch für die mit den eDreams Prime Abonnements vergleichbaren Opodo Prime-Mitgliedschaften eine völlig andere Rechtslage festgestellt. Auf eDreams Prime übertragen bedeutet dies:
Wenn Sie eDreams Prime zusammen mit der Buchung eines Fluges oder einer sonstigen Reiseleistung abgeschlossen haben und dabei die Zahlungspflicht auch für die Mitgliedschaft nicht ausreichend deutlich erkennbar war, ist der Abonnementvertrag nach den Wertungen des Urteils des Bundesgerichtshofs nicht wirksam zustande gekommen. In welchen konkreten Bestellsituationen das der Fall ist, erläutern wir in einem eigenen Abschnitt noch genauer.
Wichtig für die Kündigungsfristen ist zunächst, welche Folgen die unklare Bestellsituation mit einer Doppelbuchung von Reiseleistung und Prime auslöst. In einem solchen Fall nämlich
eDreams hält diese Rechtslage trotz des eindeutigen BGH-Urteils in der Praxis häufig nicht für anwendbar und besteht weiterhin auf die Einhaltung der in den AGB genannten Kündigungsfristen. In solchen Fällen bildet jedoch der Kündigungsservice von Ersatz-Pilot eine praktische Alternative, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abogebühren anfallen und bereits gezahlte Beträge erstattet werden.
Auch bei der Kündigungsform ist es wichtig, zwischen regulären und unwirksamen Abonnements zu unterscheiden. Die formalen Anforderungen variieren je nachdem nämlich erheblich.
In den AGB von eDreams Prime werden zwei Wege zur Kündigung genannt:
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass darin keine Beschränkung auf diese beiden Varianten als die einzig zulässigen zu sehen ist. In der Praxis akzeptiert eDreams ebenso Kündigungen auf anderem Wege – zum Beispiel per E-Mail. Etwas anderes wäre rechtlich auch nicht haltbar. Denn nach § 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB darf in AGB höchstens die Textform für Kündigungen vorgeschrieben werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Kommunikationskanäle wie Telefon oder Kundenportal ist unzulässig.
Dies bedeutet für Sie, dass folgende Kündigungswege ebenfalls formgerecht sind:
Zu empfehlen sind hiervon am ehesten die Kündigung per E-Mail oder mithilfe des Kontaktformulars. Hier sparen Sie sich das Porto und Ihre Nachricht geht eDreams am schnellsten elektronisch zu. Kündigen Sie dagegen per Post, riskieren Sie, eine Kündigungsfrist zu verpassen. Denn wegen einer längeren Postlaufzeit ist es möglich, dass der Brief verlorengeht oder erst verzögert am Sitz von eDreams in Madrid eintrifft.
Hinweis: Eine ungeschickt formulierte Kündigung kann Sie die Rückerstattung kosten.
Wenn Sie per E-Mail oder Kontaktformular kündigen, sollten Sie unbedingt klarstellen, dass Sie mit der Kündigung die Wirksamkeit des bisherigen Abonnements nicht anerkennen. Denn in einer Kündigung ohne irgendeine nähere Konkretisierung liegt je nach rechtlicher Sichtweise das stillschweigende Eingeständnis, dass zuvor überhaupt ein wirksamer Vertrag lief, der gekündigt werden kann. Hiermit gefährdet man dementsprechend sein Recht auf Rückerstattung der Abogebühren. Denn selbst wenn man das Bestehen des Vertrages nachträglich anerkennt, entfällt gegebenenfalls der Anspruch auf eine Rückzahlung. Dieser ergibt sich nämlich daraus, dass das Abonnement von vornherein nie wirksam abgeschlossen und auch nicht nachträglich nach § 177 BGB genehmigt wurde.
Darum ist es zur Sicherung all Ihrer Rechte entscheidend, dass Sie bei Ihrer Kündigung deutlich machen, dass mit dieser nicht das Eingeständnis einhergeht, es habe vor Ihrer Kündigung ein wirksames Abonnementverhältnis gegeben. Bei einer Kündigung per Hotline oder Kundenportal-Button lässt sich diese wichtige Klarstellung jedoch kaum anbringen. Auch deswegen empfehlen wir eher die Kommunikation des Kündigungswunsches per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Für eine rechtssichere Formulierung empfehlen wir die Verwendung unseres Musterschreibens:
Wenn Sie Ihr eDreams Prime Abonnement im Rahmen der Buchung eines Fluges oder einer anderen Reiseleistung abgeschlossen haben, gilt es nach dem Urteil des BGH vom 4.6.2024 (Az. X ZR 81/23) wahrscheinlich aber ohnehin als unwirksam. Wann Ihre konkrete Bestellsituation so behandelt wird, erläutern wir hier. In diesen Fällen behandeln deutsche Gerichte Ihre Prime Mitgliedschaft so, als sei diese gar nicht zustande gekommen.
Da in diesem Fall juristisch betrachtet nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, unterliegt die „Kündigung“ streng genommen keinen Formvorschriften. Denn genau genommen bräuchte es gar keiner Kündigung, um Rechtspflichten zum Erlöschen zu bringen, weil diese einen wirksamen Vertrag voraussetzen und ohne einen solchen gar nicht bestehen. Eine „Kündigung“ ist in solchen Fällen dementsprechend nur klarstellender Natur. Sie dient allein dazu festzustellen, dass kein eDreams Prime Abonnement (mehr) besteht und keine Abogebühren eingezogen werden dürfen.
Dennoch empfehlen wir aus Beweisgründen auch hier die Textform, also
Diese Kommunikationswege bieten Ihnen zusätzlich den Vorteil, dass Sie gleichzeitig die Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren verlangen können.
Eine praktische Alternative ist der kostenlose Kündigungsservice von Ersatz-Pilot. Unser Verbraucherportal bietet dabei nicht nur die Abwicklung der Kündigung an, sondern auch eine Direkterstattung von 80% der bereits gezahlten Abogebühren – und das innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.
Wenn Sie eDreams Prime kündigen möchten, lohnt es sich zu klären, ob Sie zugleich zur Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren berechtigt sind.
Der Anspruch hierauf stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB (Az. X ZR 81/23). Er hat drei wesentliche Voraussetzungen:
Für die Erstattung der eDreams Prime Gebühren übersetzen sich diese allgemeinen Vorgaben in folgende drei konkrete Anforderungen:
a. Abbuchung von Abogebühren: eDreams hat bereits mindestens einmal die jährlichen Abogebühren von Ihrem Konto abgebucht (74,99 € für eDreams Prime oder 119,99 € für eDreams Prime Plus). Mehr dazu unter a.
b. Unklare Bestellsituation: Sie haben eDreams Prime nicht direkt und bewusst abgeschlossen, sondern im Rahmen einer Flug- oder Reisebuchung, wobei die Zahlungspflicht für das Abonnement nicht eindeutig erkennbar war. Mehr dazu unter b.
c. Kein freiwilliges Festhalten am Abonnement: Sie haben das Abonnement weder ausdrücklich noch stillschweigend nachträglich gebilligt – z.B. durch wiederholte Nutzung der Prime Rabatte. Mehr dazu unter c.
Im Folgenden erläutern wir diese drei Voraussetzungen im Detail und zeigen auf, wie Sie prüfen können, ob in Ihrem Fall ein Erstattungsanspruch besteht.
Eine grundlegende Voraussetzung für Ihren Rückerstattungsanspruch ist, dass Abogebühren bereits von Ihrem Konto abgebucht wurden. Nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB kann nämlich nur das zurückgefordert werden, was tatsächlich geleistet worden ist.
In diesem Abschnitt erläutern wir diesbezüglich zur Orientierung
Gemäß den eDreams Prime AGB gelten folgende Regeln für die Einziehung der Abogebühren:
„Die Prime-Gebühr ist vor Beginn einer Prime-Laufzeit, bzw. bei unbestimmter Laufzeit jährlich fällig und zahlbar. WENN SIE NICHT VOR ABLAUF DES PROBEZEITRAUMS KÜNDIGEN, BEGINNT AUTOMATISCH DIE PRIME-LAUFZEIT. (…) SIE ERMÄCHTIGEN UNS (OHNE WEITERE BENACHRICHTIGUNG AN SIE, SOFERN DIES NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN IST), DIE PRIME-GEBÜHR UNTER VERWENDUNG DER IN IHREM PRIME-KONTO REGISTRIERTEN ZAHLUNGSDATEN EINZUZIEHEN.“
In der Praxis bedeutet dies, dass eDreams in der Regel erstmals 15 Tage nach der Bestellung einer Reiseleistung und damit verbunden des Prime Abos die jährliche Abogebühr von Ihrem Konto abbucht – also genau nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums. Danach wiederholt sich die Abbuchung jeweils zum Jahrestag Ihres Abonnements.
Die einfachste Methode zur Überprüfung ist ein Blick auf Ihre Kontoauszüge. Schauen Sie nach Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „eDreams Prime“ oder ähnlichen Bezeichnungen. eDreams nutzt dafür automatisch das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Reisebuchung angegeben hatten, in deren Zuge Sie auch das Prime-Abo mitbestellt haben. So hält es auch die eDreams Prime AGB fest:
„Wir werden die von Ihnen in Ihrem Prime-Konto angegebenen Zahlungsdaten verwenden, um die Prime-Gebühr einzuziehen.“
Lässt sich eine Abbuchung von eDreams nicht schon nach dem Verwendungszweck klar dem Prime-Abo zuordnen, verschafft Ihnen auch die Höhe des abgebuchten Betrages Orientierung:
Die jährlichen Abogebühren betragen seit Anfang 2025 (Stand: 11.08.2025):
Bis Anfang 2024 galten dagegen noch die älteren Beitragssätze für die eDreams Prime Mitgliedschaft von 74,99€ für die Basisversion und 84,99€ für die Prime-Plus-Version. In 2024 stiegen sie zunächst auf 89,99€ beziehungsweise 99,99€.
Nur wenn tatsächlich solche Beträge von Ihrem Konto abgebucht wurden, können Sie diese zurückfordern. Falls Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Höhe Gebühren abgebucht wurden, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen der letzten Jahre.
Ein Erstattungsanspruch nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die zurückverlangte Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte. Dies bedeutet, dass kein wirksamer Vertrag bestehen darf, der den Kunden zu seiner Zahlung verpflichtet.
Im Fall von eDreams Prime darf also kein gültiger Abonnement-Vertrag zustande gekommen sein, damit Sie Ihre gezahlten Gebühren zurückfordern können. Ob dies in Ihrem individuellen Fall zutrifft, können Sie entweder kostenfrei in unserem Erstattungsrechner prüfen oder anhand der vom BGH entwickelten Kriterien selbst einschätzen.
Alternativ können Sie sich Ihre Chancen auf eine Rückerstattung aber auch danach herleiten, ob sich Ihre eigene Bestellsituation durch die Kriterien auszeichnete, aufgrund derer der BGH einen wirksamen Abschluss des eDreams Prime Abonnements verneint. Wir schauen uns an, welche Umstände das oberste deutsche Zivilgericht für relevant hält (dazu (1)). Anschließend klären wir, wie Sie herausfinden, ob Ihre Bestellsituation ähnlich ausfiel (dazu (2)).
Der Bundesgerichtshof macht in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) deutliche Vorgaben, wann ein eDreams Prime Abonnement als unwirksam anzusehen ist. Rechtsgrundlage ist dabei § 312j BGB, genauer dessen Absätze 3 und 4. Diese Vorschriften verlangen, dass bei Online-Bestellungen mit Zahlungspflicht die Bestellsituation so gestaltet sein muss, dass die Bestellmaske dem Verbraucher klar vor Augen führen, zu welchen Zahlungen er sich verpflichtet, wenn er auf den Button klickt, um verbindlich zu bestellen. Nur wenn das gegeben ist, kommt ein Vertragsschluss im Internet wirksam zustande.
Der BGH verneint dies im Falle der Bestellung der eDreams Prime Mitgliedschaft, wenn sich die Bestellsituation durch folgende drei Aspekte kennzeichnet:
Der BGH führte in den Entscheidungsgründen aus:
„Aus der Bestellmaske geht zwar hervor, dass mit dem Abschluss des Vertrages über die Flugreise ein Probe-Abonnement verbunden ist. Die in diesem Zusammenhang verwendete Formulierung ‚(…) GRATIS-Probeabo‘ lässt aber nicht hinreichend erkennen, dass es sich auch insoweit um eine kostenpflichtige Leistung handelt.“
Interessant ist darüber hinaus, dass der BGH eine Bestellmaske nur dann für hinreichend transparent bezüglich der Zahlungspflichten hält, wenn das Bestellformular sie im finalen Schritt vor dem Check-out noch einmal deutlich macht. Es genügt dem Gericht ausdrücklich nicht, dass eDreams weiter oben darauf hingewiesen hat, dass man für eDreams Prime nach dem Probezeitraum Geld bezahlen muss.
„Der in einer zuvor angezeigten Bildschirmmaske enthaltene Hinweis, dass für die Zeit nach Ablauf des Probemonats eine Abonnement-Gebühr anfällt, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, und der in der Bestellmaske enthaltene Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus, um die Bedeutung der Bestell-Schaltfläche hinreichend zu verdeutlichen.“
Entscheidend ist stattdessen, wie die Bestellmaske unmittelbar vor dem Button zur zahlungspflichtigen Bestellung ausgestaltet wurde. Ein Bestellformular genügt nur dann den Anforderungen des § 312j Absatz 3, 4 BGB, wenn dort die Tragweite des Klicks auf die Schaltfläche klargestellt wird. Der Bundesgerichtshof stellte insofern fest, dass im entschiedenen Fall diese finale Ansicht der Bestellmaske „keinen Hinweis auf eine Zahlungspflicht für das Abonnement“ enthielt. Zugleich hob das Gericht hervor, dass die Darstellung des Prime Abos unter Verwendung des Begriffs „GRATIS“ den Eindruck erwecken konnte, dass für ein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement eine separate Erklärung nötig sei.
Wenn Sie sich nicht mehr genau an die Details Ihrer Bestellsituation erinnern können, empfehlen wir die Nutzung unseres Entschädigungsrechners. Anhand des Datums Ihrer Buchung können wir rekonstruieren, wie die Bestellmaske von eDreams zu diesem Zeitpunkt aussah. Auf dieser Basis liefern wir eine Einschätzung, ob diese mit der vom BGH als rechtswidrig eingestuften Variante vergleichbar ist.
Die Prüfung dauert nur wenige Minuten und ist kostenfrei. Sie bietet Ihnen Sicherheit bei der Bewertung Ihres Anspruchs und erspart Ihnen aufwändige eigene Recherchen. Um den Check durchzuführen, ist es nicht erforderlich, den Kündigungsservice und die Direkterstattung von Ersatz-Pilot zu beantragen.
Die dritte zentrale Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB liegt darin, dass kein rechtlicher Grund für die Zahlung nachträglich entstanden sein darf. Denn selbst wenn der eDreams Prime Abonnementvertrag ursprünglich nicht wirksam zustande gekommen ist, kann diese Unwirksamkeit unter bestimmten Umständen nachträglich geheilt werden.
Wie muss man sich das vorstellen? Das zugrunde liegende Europarecht bestimmt, dass bei einer intransparenten Bestellsituation im Internet der Verbraucher an den Vertrag „nicht gebunden“ ist. Geregelt ist dies in Artikel 8 Absatz 2 der von § 312j Absatz 3, 4 BGB umgesetzten Verbraucherrechte-Richtlinie. Das bedeutet, dass der Verbraucher durch sein nachträgliches Verhalten den Vertragsschluss gleichwohl billigen und damit beispielsweise am eDreams Prime Abonnement festhalten kann (siehe etwa Busch, im Beck-Online-Grosskommentar, Stand 1.7.2023, § 312j BGB, Randziffern 47ff.).
Ohne in die Details zu gehen, lässt sich im Ergebnis sagen: Wenn der Verbraucher einen unwirksam online geschlossenen Vertrag trotzdem akzeptiert, bleibt er an ihn gebunden. Eine solche nachträgliche Billigung erfordert gleichwohl mehr als nur die Duldung der Abbuchung der Abogebühren. Notwendig ist stattdessen ein aktives Verhalten, mit dem der Abonnent zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Abonnement einverstanden ist.
Für ein solches Verhalten sind verschiedene Varianten denkbar. Bei eDreams Prime sind besonders zwei Szenarien relevant, die wir im Folgenden näher betrachten werden:
Wir wollen beide Fälle besprechen:
Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung Ihres Erstattungsanspruchs ist die Frage, wann Sie durch Ihr Verhalten nach Abschluss des eDreams Prime Abonnements nachträglich zum Ausdruck bringen, dass Sie am Vertrag festhalten möchten. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen kann man einen zunächst unwirksamen Vertrag durch konkludentes Handeln genehmigen bzw. sich nachträglich einigen.
Wann liegt eine stillschweigende Genehmigung vor?
Eine stillschweigende Genehmigung kann vorliegen, wenn Sie aktiv und bewusst Vorteile aus dem eDreams Prime Abonnement gezogen haben, insbesondere durch:
Wer wiederholt die Früchte aus einem Vertrag zieht, bringt damit nämlich in der Regel sein Interesse zum Ausdruck, diesen Vertrag auch durchführen zu wollen. Dies könnte von eDreams als nachträgliche Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden.
Wichtige Einschränkung: Erstmalige Rabattnutzung zählt nicht
Der Bundesgerichtshof bestätigte in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) ausdrücklich, dass die erstmalige Nutzung des Prime-Rabatts bei der ursprünglichen Buchung nicht als Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden kann. Diese Rabattnutzung findet nämlich bereits vor dem eigentlichen Beginn des kostenpflichtigen Abonnements statt. Als nachträgliches Festhalten an diesem und Heilung seiner Unwirksamkeit lässt sie sich daher nicht werten.
Für den insoweit genutzten Prime-Vorteil darf eDreams auch keinen Wertersatz verlangen, der den Rückerstattungsanspruch reduzieren würde. Der BGH führte dazu aus:
„Der Schutzzweck (der Transparenzvorgabe des § 312 Absätze 3, 4 BGB, Anmerkung der Autorin) würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass eine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, nachdem er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese nicht herausgeben kann.„
Das Gericht stellte damit klar, dass der Preisvorteil bei der Buchung, bei der das Abonnement abgeschlossen wurde, nicht angerechnet werden darf.
Praxisbeispiel: Wenn Sie am 1. März einen Flug über eDreams gebucht und dabei ungewollt das Prime-Abonnement abgeschlossen haben, dann zählt der dabei erhaltene Rabatt nicht als Billigung des Abonnements. Haben Sie jedoch später, etwa am 15. Juli, erneut über eDreams gebucht und dabei bewusst Ihren Prime-Status genutzt, um einen Rabatt zu erhalten, könnte dies als stillschweigendes Festhalten am Abonnement gewertet werden. Damit droht eine nachträgliche Heilung der anfänglichen Ungültigkeit, die die anfangs unzulässige Abbuchung der Abogebühren im Nachhinein legalisiert.
Es kommt also entscheidend darauf an, ob Sie nach der ersten Buchung noch weitere Male die Vorteile des Abonnements in Anspruch genommen haben.
Eine weitere Form der nachträglichen Billigung des Vertrages mit eDreams kann darin bestehen, dass Sie Ihr eDreams Prime Abonnement ungeschickt „kündigen„. Mit ungeschickt meinen wir, dass Sie ohne Einschränkungen von einer „Kündigung“ sprechen, obwohl wegen der intransparenten Bestellsituation streng genommen ja nie ein wirksamer Vertrag zustande kam, der sich kündigen lässt. eDreams könnte dann argumentieren, dass Sie durch die Kündigung das Bestehen eines Abonnementvertrags anerkannt und dessen Wirksamkeit damit stillschweigend anerkannt haben.
i. Grundsätzliche Problematik
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags abzielt. Wer kündigt, setzt logisch betrachtet die Existenz eines kündbaren Rechtsverhältnisses voraus. Daraus könnte abgeleitet werden, dass man mit der Kündigung zugleich das Bestehen eines gültigen Abonnements einräumt.
ii. Die rechtliche Bewertung
Diese Argumentation greift jedoch unseres Erachtens aus mehreren Gründen zu kurz, jedenfalls wenn Sie Ihre Kündigung ausreichend sprachlich präzisieren:
1. Vorsorgliche Kündigung: Eine Kündigung kann auch vorsorglich erklärt werden für den Fall, dass ein Vertrag bestehen sollte, jedoch ohne einzugestehen, dass dieser Fall vorliegt. Dies ist eine in der Rechtsanwendung anerkannte Konstruktion, die gerade nicht zur Anerkennung des Vertrags führt.
2. Rechtliche Beurteilung bleibt offen: Durch eine Kündigung wird nicht automatisch die rechtliche Wirksamkeit des gekündigten Vertrags bestätigt. Die Kündigung kann vielmehr als ein Akt verstanden werden, der alle rechtlichen Unsicherheiten beseitigen soll, ohne eine bestimmte Rechtsansicht zu bekunden. Man spricht insofern von einer bloß „deklaratorischen“ Kündigung, die also bloß klarstellende Wirkung hat, ohne selbst eine Rechtsfolge zu setzen.
3. Keine Wahlmöglichkeit: Das deutsche Recht kennt keine „Wahlrecht“ des Verbrauchers, einen unwirksamen Vertrag entweder zu bestätigen oder für unwirksam zu erklären. Ein nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksamer Vertrag bleibt unwirksam, unabhängig vom Verhalten des Verbrauchers – sofern keine echte Genehmigung durch bewusste Nutzung vorliegt.
iii. Praktische Handlungsempfehlung
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung ausdrücklich klarstellen, dass Sie den Vertrag für unwirksam halten und die Kündigung nur vorsorglich erklären. Eine Formulierung könnte lauten:
„Ich bin der Auffassung, dass mein unter der Buchungsnummer … begründetes eDreams Prime Abonnement gemäß § 312j Abs. 3, 4 BGB unwirksam ist. Vorsorglich und ohne Anerkennung, dass je ein wirksamer Abonnementvertrag zwischen Ihnen und mir bestand, kündige ich das Abonnement hiermit fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“
Mit dieser Klarstellung verhindern Sie, dass Ihre Kündigung als Anerkenntnis des Vertrags missverstanden wird. Unser Musterschreiben enthält bereits eine solche Formulierung und beugt damit möglichen Einwänden von eDreams vor.
Neben der Kündigung und der nachträglichen Rückforderung bereits gezahlter Gebühren gibt es für Verbraucher in den ersten zwei Wochen eines eDreams Prime Abonnements eine weitere, oftmals einfachere Möglichkeit: den gesetzlichen Widerruf. Er beendet rückwirkend ebenfalls den Vertragsschluss und die Pflicht zur Entrichtung der Abogebühren. Diese Option ist besonders dann interessant, wenn Sie das Abonnement erst kürzlich abgeschlossen haben. Im Folgenden besprechen wir dazu
Im Gegensatz zu Flug- und anderen Beförderungsleistungen besteht bei Abonnementverträgen wie eDreams Prime ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Dies ist ein wichtiger Unterschied zwischen den gemeinsam bestellten Reiseleistungen und der Prime Mitgliedschaft. Denn während Flugbuchungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), gilt diese Ausnahme nicht für Mitgliedschaften und Abonnements.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Bei eDreams Prime überschneidet sich diese Frist mit dem kostenlosen Probezeitraum, der 15 Tage beträgt. Versäumen Sie die Widerrufsfrist, können Sie immer noch kündigen und die Rückerstattung verlangen (dazu mehr weiter oben). Aber der Widerruf ist in der Anfangsphase der einfachere Weg.
Hat eDreams Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 BGB). Dies kommt in der Praxis häufig vor, besonders wenn der Abonnementvertrag in einer unklaren Bestellsituation abgeschlossen wurde.
Wenn der Abschluss Ihres eDreams Prime Abonnements weniger als zwei Wochen zurückliegt, sollten Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies bietet mehrere Vorteile:
So gehen Sie vor:
Der Widerruf ist eine besonders effektive Lösung für alle, die den ungewollten Abschluss des eDreams Prime Abonnements noch vor der ersten Abbuchung der Gebühren frühzeitig bemerken. Er sollte immer Ihre erste Wahl sein, wenn die vierzehntägige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Nachdem Sie die Voraussetzungen für Kündigung und Erstattung Ihrer eDreams Prime Mitgliedschaft geprüft haben, stellt sich die Frage nach der konkreten Erstattungssumme. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Rückzahlungsansprüche berechnen. Dabei behandeln wir folgende Aspekte:
Basierend auf dem wegweisenden BGH-Urteil vom 4.6.2024 steht Ihnen die komplette Rückzahlung sämtlicher eDreams Prime Gebühren zu, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein wirksamer Vertrag besteht. Die Rechtsgrundlage bildet § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB.
Die Rückzahlungssumme bemisst sich nach Ihren tatsächlichen Zahlungen. Die Jahresgebühren für eDreams Prime betragen derzeit 109,99 € (Basis) bzw. 119,99 € (Prime Plus). In früheren Jahren lagen die Preise bei 74,99 € bzw. 84,99 €.
Beachten Sie jedoch zwei wichtige Beschränkungen für Ihre Erstattung:
Ermitteln Sie Ihre konkrete Erstattungssumme durch Prüfung Ihrer Kontobelege oder verwenden Sie unseren Entschädigungsrechner.
Zusätzlich zur Prime-Erstattung bestehen möglicherweise weitere reiserechtliche Ansprüche, die unabhängig von Ihrer Mitgliedschaft gelten:
Nach der Beendigung von eDreams Prime interessiert Sie sicherlich die konkrete Erstattungssumme. Erfreuliche Nachricht: Das richtungsweisende BGH-Urteil vom 4.6.2024 gewährt Ihnen prinzipiell die komplette Rückzahlung sämtlicher entrichteter Mitgliedsbeiträge (Az. X ZR 81/23).
Rechtlich fußt Ihr Rückzahlungsanspruch auf dem Bereicherungsrecht (§ 812 Absatz 1 Satz 1 BGB). Diese Norm verpflichtet zur Herausgabe unberechtigt erlangter Vermögensvorteile. Weil der BGH bei intransparenten Buchungsvorgängen die Unwirksamkeit des Prime-Vertrags feststellte, entbehrt eDreams der Rechtsgrundlage zum Behalten der Gebühren. Die genauen Kriterien hierfür finden Sie im vorherigen Abschnitt.
Diese Rechtsgrundlage bestimmt auch die Erstattungshöhe: Sie erhalten präzise den Gesamtbetrag zurück, den eDreams für Prime abgebucht hat. Zusatzzahlungen sind nicht vorgesehen – die Rückzahlung beschränkt sich auf Ihre tatsächlichen Ausgaben.
Ausgeschlossen bleiben Zahlungen für gebuchte Reiseleistungen. Flüge und Hotels bleiben von der Prime-Unwirksamkeit unberührt. Bei ungenutzten Flügen können Sie allerdings einen separaten Erstattungsanspruch prüfen.
Ihre konkrete Erstattungssumme bestimmt sich durch:
Laut eDreams Prime Bedingungen erfolgt die Jahresgebühr jeweils vorab zum Mitgliedschaftsbeginn. Bei mehrjähriger Laufzeit summieren sich entsprechend mehrere Jahresbeiträge.
Aktuell (Stand 11.08.2025) gelten folgende Jahresgebühren:
Frühere Preisstufen:
Zwischenzeitliche Erhöhungen:
Die aktuellen Preise gelten seit Anfang 2025. Der individuelle Beitragssatz richtet sich nach Ihrem Beitrittsdatum und eventuellen Sonderaktionen.
Zur exakten Betragsermittlung addieren Sie sämtliche Prime-Abbuchungen von Ihrem Konto. Alternativ berechnet unser Entschädigungsrechner anhand Ihres Beitrittsdatums die Gesamtsumme.
Wichtig: Eine bereits erfolgte Kündigung hindert Sie nicht an der nachträglichen Rückforderung. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf die genauen Abbuchungsbeträge und -daten.
Zur Veranschaulichung einige
Beispiel 1: Anna nutzte eDreams Prime Standard seit März 2022. Nach ihrer Kündigung im April 2025 ergeben sich folgende Zahlungen:
Trotz erfolgter Kündigung kann Anna noch 2025 die vollständige Rückzahlung fordern. Die Vorgehensweise erläutern wir im Durchsetzungsabschnitt.
Beispiel 2: Stefan buchte eDreams Prime Plus im September 2023 und beendet im Mai 2025. Seine Zahlungen:
Obwohl Ihnen grundsätzlich die vollständige Rückerstattung sämtlicher eDreams Prime Gebühren zusteht, existieren zwei wesentliche Einschränkungen, die Ihren Erstattungsanspruch reduzieren oder vollständig ausschließen können:
Verständlicherweise können Sie nicht gleichzeitig sämtliche Mitgliedsbeiträge zurückverlangen und parallel umfangreich von den Prime-Vorteilen profitiert haben. Für die rechtliche Bewertung, ob und inwieweit die Nutzung von Prime-Rabatten Ihre Erstattungsmöglichkeiten beeinflusst, müssen drei unterschiedliche Zeiträume differenziert betrachtet werden.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner wegweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2024 unmissverständlich klargestellt: Der Preisvorteil, den Sie bei Ihrer initialen Buchung durch eDreams Prime erhalten haben, mindert Ihren Erstattungsanspruch in keiner Weise. Das oberste deutsche Zivilgericht führte aus, dass anderenfalls der Verbraucherschutzzweck unterlaufen würde. Unternehmen könnten sonst über den Umweg der Rabattgewährung doch noch Abogebühren rechtfertigen (BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23).
Die rechtliche Begründung ist eindeutig: Wie bereits im Abschnitt zu den Erstattungsvoraussetzungen dargelegt, kann die Nutzung des Prime-Rabatts bei der Erstbuchung keine nachträgliche Legitimation des unwirksamen Vertrags bewirken. Schließlich erfolgt die rabattierte Buchung zeitlich vor dem Beginn der kostenpflichtigen Mitgliedschaft – eine rückwirkende Vertragsbestätigung scheidet damit aus.
Konsequenz für Sie: Der bei Ihrer ersten eDreams-Buchung gewährte Rabatt bleibt vollständig unberücksichtigt – Sie erhalten die kompletten Abogebühren ungekürzt zurück.
Rechtlich komplexer gestaltet sich die Situation bei weiteren Buchungen innerhalb der 15-tägigen Testphase. Einerseits kann die Nutzung während des Probezeitraums noch nicht als endgültige Vertragsbestätigung gewertet werden – der Sinn einer Testphase besteht gerade darin, das Angebot unverbindlich auszuprobieren, ohne sich dauerhaft zu binden.
Andererseits eröffnet die mehrfache Inanspruchnahme von Prime-Vorteilen innerhalb der Testphase eDreams möglicherweise einen Anspruch auf Wertersatz gemäß § 818 Absatz 2 BGB. Wer nach der initialen Buchung, aber noch innerhalb der 15-tägigen Probezeit, weitere Reiseleistungen mit Prime-Rabatt bucht, muss damit rechnen, dass eDreams diese zusätzlichen Vorteile gegenrechnet.
Da der Bundesgerichtshof sich zu dieser speziellen Konstellation noch nicht explizit geäußert hat, bleibt eine gewisse rechtliche Unsicherheit. Die Anrechnung weiterer Testphasen-Rabatte erscheint zumindest argumentativ möglich, wenngleich nicht zwingend.
Rechtlich eindeutig problematisch wird es, wenn Sie nach Ablauf der 15-tägigen kostenlosen Testphase erneut Buchungen mit Prime-Rabatten vornehmen. Ein solches Verhalten kann juristisch als stillschweigende Zustimmung zum Fortbestand des Abonnementvertrags interpretiert werden.
Die wiederholte bewusste Inanspruchnahme von Prime-Vorteilen nach Ende der Testphase birgt das erhebliche Risiko, dass dadurch der ursprünglich unwirksame Vertrag nachträglich geheilt wird. Wer trotz Kenntnis der Kostenpflichtigkeit aktiv Prime-Rabatte nutzt, signalisiert damit sein Einverständnis mit der Mitgliedschaft.
Nach unserer Einschätzung führt dies zum vollständigen Verlust Ihres Erstattungsanspruchs. Die bewusste Vorteilsnutzung legitimiert dabei rückwirkend die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge.
Detaillierte juristische Erläuterungen zur rechtlichen Bewertung mehrfacher Prime-Nutzung haben wir im Abschnitt Anforderungen für die Rückerstattung zusammengestellt.
Die gesetzliche Verjährung stellt eine weitere zentrale Hürde für Ihren Erstattungsanspruch dar. Nach Eintritt der Verjährung können Sie Ihre Forderung gerichtlich nicht mehr durchsetzen – eDreams kann die Einrede der Verjährung erheben und jede Zahlung verweigern.
Erstattungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung unterliegen nach § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB: Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
Für Ihre eDreams Prime Rückforderung bedeutet dies konkret: Mitgliedsbeiträge, die im Jahr 2022 abgebucht wurden, verjähren am 31.12.2025. Die Erstattungsansprüche für 2023 gezahlte Gebühren erlöschen am 31.12.2026, Zahlungen aus 2024 verjähren erst am 31.12.2027.
Praktisches Beispiel zur Verjährungsberechnung:
Nehmen wir an, Sie haben eDreams Prime im Juli 2021 abgeschlossen. Die Gebührenabbuchungen erfolgten jeweils im Juli der Folgejahre. Stand Juni 2025 ergibt sich folgende Situation:
In diesem Fall könnten Sie nur noch die Zahlungen ab 2022 zurückfordern, insgesamt 239,97 €. Die Zahlung aus 2021 ist bereits verjährt.
Wichtiger Hinweis zur Verjährungshemmung:
Die Verjährung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen hemmen oder neu beginnen lassen. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung allein genügt hierfür jedoch nicht. Wirksam sind beispielsweise:
Um keine Ansprüche durch Zeitablauf zu verlieren, empfiehlt sich daher ein zügiges Handeln. Optimal kombinieren Sie die Kündigung direkt mit der Erstattungsforderung – nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben.
Bei drohender Verjährung oder wenn eDreams auf Ihre Forderung nicht reagiert, bietet Ersatz-Pilot eine praktische Alternative: Wir zahlen Ihnen 80% der erstattungsfähigen eDreams Prime Beiträge direkt aus – meist innerhalb weniger Tage nach Antragstellung über unser Online-Portal. So umgehen Sie langwierige Auseinandersetzungen und sichern sich Ihre Erstattung, bevor die Verjährung eintritt.
Sonderfall: Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen
Theoretisch könnte eDreams argumentieren, die Verjährung beginne erst mit Ihrer Kenntnis vom BGH-Urteil aus 2024. Praktisch dürfte dieses Argument jedoch nicht durchgreifen, da die rechtlichen Grundlagen (§ 312j BGB) bereits seit Jahren bestehen und die Problematik intransparenter Online-Abschlüsse weithin bekannt ist. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine spätere Verjährung, sondern handeln Sie zeitnah.
Die Rückforderung der eDreams Prime Gebühren steht getrennt neben möglichen weiteren reiserechtlichen Ansprüchen. Beim Abschluss einer Reisebuchung mit parallelem Prime-Beitritt entstehen zwei separate Rechtsverhältnisse: einerseits die Mitgliedschaft bei eDreams Prime, andererseits der Beförderungsvertrag mit der jeweiligen Airline. Vertragspartner für den Flug ist ausschließlich die Fluggesellschaft.
eDreams fungiert beim Reisevertrag nur als Vermittlungsplattform. Das BGH-Urteil vom 4.6.2024 betont ausdrücklich die Unabhängigkeit von Beförderungsleistung und Abo-Vorteilen (ReiseRFD 2024, 409, 412, Rz. 29ff.). Die Beendigung Ihrer Prime-Mitgliedschaft berührt bestehende Flugverträge nicht.
Aus Reiseproblemen erwachsen eigenständige Ansprüche, die vom eDreams Prime Status unabhängig gelten:
Bei Flugstornierungen – gleich ob selbst veranlasst oder airline-seitig – steht Ihnen die Rückzahlung ungenutzter Steuern und Gebühren zu. Diese Posten bilden häufig bedeutende Ticketbestandteile: 30-40€ bei Kurzstrecken, mehrere hundert Euro bei Langstrecken. Weil diese Abgaben nur bei tatsächlichem Flugantritt fällig werden, schuldet die Airline deren Rückzahlung bei Nichtbeförderung. Dies gilt sogar bei Non-Refundable-Tarifen (BGH, Urteil vom 1.8.2023, X ZR 118/22).
Diese Erstattung erfolgt unabhängig von Ihrer eDreams Prime Mitgliedschaft und bleibt nach deren Ende bestehen.
Erhebliche Flugverspätungen (über 3 Stunden), Annullierungen oder Nichtbeförderungen begründen pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004). Artikel 7 normiert gestaffelte Beträge zwischen 250 € und 600 € pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.
Zentrale Anspruchsvoraussetzungen:
Dieser Ausgleichsanspruch besteht losgelöst von Ihrer eDreams Prime Mitgliedschaft direkt gegen die Fluggesellschaft.
Über finanzielle Ansprüche hinaus gewährt das Fluggastrecht bei Störungen weitere Rechte. Im Einzelnen bestehen Ansprüche auf
Sämtliche Fluggastrechte gelten unabhängig von eDreams Prime. Die jeweiligen Ansprüche bestehen unmittelbar gegen die jeweilige Airline, unabhängig davon, wo Sie die Tickets gebucht haben.
Wenn Sie entschieden haben, dass Sie eDreams Prime kündigen und Ihre Abogebühren zurückfordern möchten, müssen Sie als nächstes festlegen, welcher Weg für Sie am erfolgversprechendsten ist. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die verschiedenen Optionen auf und erläutern, wie Sie Ihre Rechte wirksam durchsetzen können.
Nach den Erfahrungen vieler Kunden zeigt sich eDreams bei Erstattungsforderungen oft wenig entgegenkommend. Umso wichtiger ist es, die unterschiedlichen Durchsetzungsmöglichkeiten zu kennen und strategisch vorzugehen. Hier erfahren Sie zunächst
Im Anschluss behandeln wir ausführlich:
Unabhängig davon, ob Sie selbst gegen eDreams vorgehen, rechtlichen Beistand suchen oder den Kündigungsservice von Ersatz-Pilot nutzen – unser Ziel ist es, Sie mit allen relevanten Informationen zu versorgen, damit Sie erfolgreich aus der eDreams Prime Abofalle herauskommen und Ihre gezahlten Beiträge zurückerhalten.
Die Entscheidung für den optimalen Weg zur Beendigung von eDreams Prime und zur Erstattung Ihrer Mitgliedsbeiträge hängt wesentlich davon ab, wie viel Zeit und Energie Sie aufwenden möchten. Nach unseren Erkenntnissen zahlt eDreams unrechtmäßig eingezogene Abogebühren selten von sich aus zurück – und das obwohl der Bundesgerichtshof die ähnliche Opodo Prime Mitgliedschaft in einem Urteil vom 4. Juni 2024 bereits einmal wegen der intransparenten Bestellsituation für unwirksam erklärte.
Typischerweise bleibt eDreams auf berechtigte Erstattungsanfragen stumm oder weist sie standardmäßig mit der Begründung zurück, die Bestellmaske sei nicht mit der vergleichbar, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Diese Situation führt zu folgenden Empfehlungen:
Falls Sie gewillt sind, trotz der geringen außergerichtlichen Erfolgsaussichten Zeit aufzuwenden und gegebenenfalls den Klageweg zu beschreiten, können Sie eine eigenständige Durchsetzung versuchen. Erwarten Sie jedoch, dass ohne juristische Hilfe die Erfolgswahrscheinlichkeit begrenzt ist.
Die zeitsparendste Alternative für die meisten eDreams-Kunden ist die direkte Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines spezialisierten Dienstleisters wie Ersatz-Pilot, der auf die Rückforderung von eDreams Prime Gebühren spezialisiert ist.
Vorab sollten Sie in jedem Fall kostenlos prüfen lassen, ob ein Erstattungsanspruch besteht:
Falls Sie den Weg der eigenständigen Durchsetzung wählen, haben wir hilfreiche Hinweise für Sie vorbereitet, die Ihnen helfen, gängige Fallstricke zu umgehen.
Insbesondere wenn eDreams abstreitet, dass der Vertragsschluss wegen der unübersichtlichen Bestellsituation wirksam war, empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. eDreams stützt sich nach unserer Einschätzung oft fälschlicherweise auf vermeintlich rechtmäßige Vertragsschlüsse, obwohl die Bestellsituation vielfach mit der vergleichbar war, die der Bundesgerichtshof für intransparent hielt. Typische Argumente sind:
In diesen Situationen stehen Ihnen hauptsächlich zwei erfolgversprechende Wege offen. Die wichtigsten Merkmale beider Optionen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Beauftragung von Ersatz-Pilot als Verbraucherschutzportal (Details hier):
Eigenständige Klage (Details hier):
Von einer Schlichtung als Alternative raten wir bei eDreams ab. Das Unternehmen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren und missachtet deren Vorschläge regelmäßig. Im Gegensatz zu Gerichtsurteilen sind diese zudem rechtlich nicht durchsetzbar.
Besonders wenn Sie selbst aktiv werden möchten, empfehlen wir Ihnen, vorab Ihre Erfolgsaussichten mit unserem Online-Rechner zu überprüfen:
Wenn Sie Ihre Rechte gegenüber eDreams selbst durchsetzen möchten, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Kündigung und Erstattungsforderung entscheidend. Hier erläutern wir, wie Sie bei der Beendigung Ihres eDreams Prime Abonnements am besten vorgehen und welche Reaktionen Sie von eDreams erwarten können.
b. Erstattungsbereitschaft von eDreams
Zunächst sollten Sie klären, ob Sie ausschließlich kündigen oder auch bereits entrichtete Gebühren zurückfordern möchten. Diese Entscheidung beeinflusst sowohl Ihre Vorgehensweise als auch die zu beachtenden Kündigungsfristen.
Eine fundierte Bewertung Ihrer Ansprüche ermöglicht unser Erstattungsrechner:
Falls Sie neben der Kündigung auch eine Rückzahlung anstreben, raten wir zu folgender Strategie:
Diese alternativen Kündigungswege sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch für eine Erstattung ungeeignet:
Die Rückmeldungen betroffener Kunden sprechen eine deutliche Sprache: eDreams verweigert regelmäßig auch dann die Erstattung eingezogener Prime-Gebühren, wenn wegen der unübersichtlichen Bestellsituation Zweifel an der Wirksamkeit des Abonnementvertrages bestehen. Üblicherweise beschränkt sich das Unternehmen darauf, die Beendigung zukünftiger Abbuchungen zu bestätigen, während Rückzahlungsforderungen für bereits geleistete Zahlungen unbeantwortet bleiben oder zurückgewiesen werden.
Die Erfahrungen zahlreicher Kunden zeichnen ein eindeutiges Bild: eDreams reagiert auf Rückerstattungsforderungen für unrechtmäßig erhobene Prime-Mitgliedsbeiträge fast ausnahmslos ablehnend. In den meisten Fällen bestätigt das Unternehmen lediglich, dass künftig keine weiteren Abogebühren mehr anfallen, ignoriert jedoch die berechtigte Forderung nach Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Eine Kundin aus Österreich berichtet im Juli 2025 von ihrer Erfahrung: „Nach der Buchung wurde mir automatisch ein kostenpflichtiges Abo (eDreams Prime) untergeschoben. Ohne klare Information, ohne bewusste Zustimmung. Ich habe es nur gemerkt, weil plötzlich Geld vom Paypal Konto abgebucht wurde.“ Sie bezeichnet das Vorgehen als „unseriös und kundenfeindlich“ und rät: „Lieber direkt bei der Airline buchen – sicherer, günstiger und transparenter!“ Quelle: Trustpilot
Besonders problematisch erscheint die mangelnde Transparenz beim Abschluss der Prime-Mitgliedschaft. Eine Schweizer Kundin klagt: „Bei Buchung wird versteckt eine Mitgliedschaft für CHF 109.90 abgeschlossen, welche sich jährlich automatisch verlängert.“ Als sie die Rückerstattung forderte, stieß sie auf Widerstand: „eDreams weigert sich das Geld zurück zu erstatten.“ Sie beschreibt auch die Schwierigkeiten bei der Kündigung: „Es ist jedoch sehr intransparent wie gekündigt werden kann. Aus meiner Sicht ist das BETRUG!“ Quelle: Trustpilot
Die Probleme mit der Prime-Mitgliedschaft werden durch weitere Erfahrungsberichte bestätigt. Ein weiterer Kunde aus der Schweiz berichtet im Juni 2025: „Ich habe im März ein edreams Prime-Abonnement abgeschlossen, um günstiger zu kaufen, und dafür 109.40 Franken ausgegeben.“ Doch dann kam die Überraschung: „Nach 15 Tagen habe ich jedoch erfahren, dass ohne meine Zustimmung ein Konto eröffnet wurde und mir nochmals 109,40 Franken abgezogen wurden.“ Statt einer Rückerstattung bot eDreams nur einen Gutschein an, was den Kunden dazu veranlasste, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen: „Jetzt möchte ich eine polizeiliche Anzeige erstatten, da Edreams ohne meine Zustimmung ein Konto eröffnet und Zahlungen mit meiner Karte abgebucht hat. Das ist Betrug und Datenmissbrauch.“ Quelle: Trustpilot
Die Frustration der Kunden über die unerwünschte Mitgliedschaft und die mangelnde Erstattungsbereitschaft wird besonders deutlich in diesem Bericht: „Ich möchte keine Prim-Mitglied sein!!! damit ganzes gebuchtes Geld muss zurück überwiesen werden, nicht nur 50%!!“ Der Kunde beklagt einen „zwangskauf von Prime-Mitgliedschaft“ und die „unklare aussage“ seitens eDreams. Quelle: Trustpilot
Neben den Problemen mit der Prime-Mitgliedschaft berichten Kunden auch von Schwierigkeiten, überhaupt mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Eine Kundin aus Deutschland klagt: „Keine richtige Adresse in Deutschland, die in Hamburg ist Fake. Post war nicht zustellbar, auf E-Mail wird auch nicht geantwortet.“ Diese mangelnde Erreichbarkeit erschwert es zusätzlich, Erstattungsansprüche durchzusetzen. Quelle: Trustpilot
Diese Erfahrungsberichte machen deutlich, dass eDreams systematisch auf intransparente Bestellprozesse und mangelnde Erstattungsbereitschaft setzt. Die wiederkehrenden Beschwerden über „versteckte Abos“, „automatische Verlängerungen“ und die Verweigerung von Rückzahlungen zeigen ein klares Muster: eDreams stellt sich auf den Standpunkt, die neuere Bestellmaske erlaube wirksame Vertragsschlüsse über die Prime Abonnements. Und das, obwohl sich unseres Erachtens kaum etwas gegenüber der Buchungssituation des Opodo Prime-Falls geändert hat, über den der Bundesgerichtshof-Urteil vom Juni 2024 (X ZR 81/23) entschied.
Sofern eDreams auf Erstattungsanträge reagiert, nutzt das Unternehmen regelmäßig folgende schematische Gegenargumente:
Diese Einwände wurden jedoch durch das BGH-Urteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23) in einem vergleichbaren Fall entkräftet. Das Gericht bestätigte, dass bei intransparenter Gestaltung des Bestellvorgangs kein wirksamer Vertrag nach § 312j Abs. 4 BGB entsteht und erhaltene Rabatte nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet werden dürfen.
Aus unseren Auseinandersetzungen mit eDreams ist uns bisher kein Fall bekannt, in dem das Unternehmen die nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Rückzahlung der Prime Gebühren ohne gerichtliche Auseinandersetzung geleistet hat. Die Praxis zeigt: eDreams zahlt erst, wenn Kunden ihre Forderungen gerichtlich einklagen – oder wenn ein spezialisierter Anbieter wie Ersatz-Pilot die Durchsetzung übernimmt. Da eDreams sich Schlichtungsverfahren verweigert, bleibt auch dieser normalerweise aussichtsreiche Weg verschlossen.
Für die erfolgreiche Rückforderung Ihrer Gebühren bleiben zwei Möglichkeiten: Der aufwendige Weg über eine Klage oder die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters. Letzteres bietet den Vorteil minimalen Aufwands – bei Ersatz-Pilot erhalten Sie Ihre Erstattung bereits innerhalb weniger Tage.
Falls Sie trotz der überschaubaren Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche selbst gegen eDreams durchsetzen möchten, unterstützen wir Sie mit praktischen Hinweisen. Sie erfahren:
Bedenken Sie aber: Eine eigenständige Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche wird bei eDreams meist nur mit anwaltlicher Unterstützung zum Erfolg führen.
Angesichts der fehlenden außergerichtlichen Zahlungsbereitschaft von eDreams sollten Sie zwei Aspekte abwägen:
Die erste Frage können Sie schnell und unverbindlich mit unserem Erstattungsrechner klären:
Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch finden Sie auch in unserem verlinkten Überblick.
Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zur Erstattungsbereitschaft erläutert, zahlt eDreams häufig nicht freiwillig. Das bedeutet für Ihre Strategie:
Eine eigenständige Durchsetzung kommt vor allem in Betracht, wenn Sie:
Wenig Entgegenkommen können Sie hingegen erwarten, wenn Sie es nur bei einer außergerichtlichen Aufforderung belassen wollen. Selbst bei eindeutigen Ansprüchen, etwa nach:
wird eDreams regelmäßig nur die Kündigung bestätigen, aber keine Rückzahlung anbieten.
Wem das nicht reicht und wer sich trotzdem den Aufwand einer eigenständigen Klage ersparen möchte, sollte in Betracht ziehen, gleich die Unterstützung eines Verbraucherschutzportals wie Ersatz-Pilot in Anspruch zu nehmen. Dies gilt besonders bei:
Bei der Formulierung Ihrer Kündigung ist es wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden anerkennen, dass überhaupt ein wirksamer Vertrag bestand. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23) klargestellt, dass vergleichbare Prime-Verträge in vielen Fällen von vornherein unwirksam waren.
Formulieren Sie daher Ihre Kündigung etwa so: „Rein vorsorglich und ohne anzuerkennen, dass ein wirksamer Abonnementvertrag bestand, kündige ich die mir unter der Bezeichnung ‚eDreams Prime‘ angebotene Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.“
Obwohl verschiedene Kommunikationswege für eine Kündigung theoretisch möglich sind, bringen einige erhebliche Nachteile mit sich. Von folgenden Wegen raten wir daher ab:
Die Kündigung per Brief ist mit hohem Aufwand verbunden und bietet Ihnen ohne Einschreiben mit Rückschein keinen zuverlässigen Nachweis des Zugangs. Es bleibt unklar, ob und wann Ihr Schreiben bei eDreams angekommen ist. Zudem verzögert der Postweg den gesamten Prozess unnötig, insbesondere bei Versand an den spanischen Firmensitz.
Der Chat-Support von eDreams ermöglicht zwar eine schnelle Kommunikation, doch besteht häufig keine Möglichkeit, eine vollständige Kopie der Unterhaltung zu speichern oder zu exportieren. Die Beweissicherung gestaltet sich somit schwierig. Außerdem sind die Mitarbeiter im Chat oft nicht befugt, komplexere Anliegen wie Rückerstattungsforderungen zu bearbeiten.
Die telefonische Kündigung über die eDreams-Hotline bietet ebenfalls keinerlei schriftliche Dokumentation. Ohne Aufzeichnung des Gesprächs (die rechtlich problematisch sein kann) haben Sie keine Nachweismöglichkeit darüber, was genau besprochen wurde. Zudem reagieren Hotline-Mitarbeiter auf Rückerstattungsforderungen häufig ausweichend oder verweisen auf andere Abteilungen.
Für die Kündigung von eDreams Prime und die gleichzeitige Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen empfehlen wir zwei Wege, die nachweisbar und effektiv sind:
Die Kommunikation per E-Mail an customerservice-de@contact.edreams.com ist besonders vorteilhaft, da sie einen klaren Nachweis Ihrer Kontaktaufnahme liefert. Sie können jederzeit nachvollziehen, wann genau Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben. Zudem ermöglicht die E-Mail, Ihre Rückerstattungsansprüche ausführlich zu begründen und relevante Dokumente wie Zahlungsnachweise als Anhang beizufügen. Fordern Sie unbedingt eine Lesebestätigung an und speichern Sie sowohl Ihre E-Mail als auch eventuelle Antworten.
Alternativ bietet das Kontaktformular auf der eDreams-Webseite ähnliche Vorteile. Es leitet Ihre Anfrage direkt an die zuständige Abteilung weiter und generiert in der Regel eine automatische Eingangsbestätigung. Machen Sie vor dem Absenden am besten einen Screenshot Ihrer Eingabe, da Sie nach dem Versand nur eine Eingangsbestätigung mit einer Fallnummer erhalten, aber keinen Zugriff mehr auf den Inhalt Ihrer eigenen Nachricht haben.
Bei beiden Kommunikationswegen sollten Sie alle relevanten Informationen angeben: Ihre Kundennummer, den Namen, unter dem das Abonnement läuft, sowie Ihre Kontaktdaten. Eine klare Betreffzeile wie „Kündigung eDreams Prime und Rückforderung unrechtmäßiger Abogebühren“ sorgt dafür, dass Ihr Anliegen korrekt eingeordnet wird.
Unser speziell entwickeltes Musterschreiben zur Kündigung von eDreams Prime und Rückforderung gezahlter Beiträge stellt sicher, dass Ihre Kommunikation rechtlich fundiert und zielführend ist. Es wurde auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstellt und enthält alle notwendigen rechtlichen Argumente.
Das Schreiben formuliert zunächst die Kündigung ohne Anerkenntnis eines wirksamen Vertrags und macht deutlich, dass nach dem BGH-Urteil (X ZR 81/23) der Abonnementvertrag in vergleichbaren Fällen als unwirksam anzusehen ist. Es bezieht sich konkret auf § 312j Abs. 3 und 4 BGB, wonach bei unzureichender Button-Beschriftung beim Online-Vertragsschluss kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Weiterhin enthält das Musterschreiben eine rechtlich präzise Geltendmachung der Rückerstattungsansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und widerlegt vorsorglich typische Gegenargumente von eDreams, etwa zur Anrechnung eines vermeintlichen Wertvorteils durch erhaltene Rabatte.
Das Dokument setzt zudem eine angemessene Zahlungsfrist von 14 Tagen und kündigt für den Fall der Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte an. Durch die Verwendung dieses Schreibens stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an eine starke rechtliche Position einnehmen und keine wichtigen Aspekte vergessen.
Die Erfahrung mit eDreams zeigt, dass das Unternehmen auf erste Kontaktversuche häufig nicht oder nur mit Standardantworten reagiert. Um sich den erheblichen Aufwand wiederholter Kontaktversuche zu ersparen, empfehlen wir eine strategische Vorgehensweise.
Setzen Sie in Ihrem ersten Schreiben bereits eine klare und angemessene Frist von 14 Tagen für die Rückerstattung Ihrer Abogebühren. Diese Frist ist rechtlich ausreichend und signalisiert gleichzeitig Ihre Entschlossenheit. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten werden.
Dokumentieren Sie den Versand Ihres Schreibens sorgfältig, einschließlich Datum und Uhrzeit. Bei E-Mails kann eine Lesebestätigung hilfreich sein, auch wenn eDreams diese möglicherweise nicht bestätigt. Speichern Sie Kopien aller versendeten Nachrichten sowie der erhaltenen Antworten.
Statt sich auf einen langwierigen Schriftwechsel mit eDreams einzulassen, der erfahrungsgemäß selten zum Erfolg führt, sollten Sie parallel bereits die Alternative eines spezialisierten Dienstleisters wie Ersatz-Pilot in Betracht ziehen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne zufriedenstellende Reaktion seitens eDreams können Sie so ohne weiteren Zeitverlust den nächsten Schritt einleiten.
Bei besonders dringenden Fällen oder wenn hohe Beträge auf dem Spiel stehen, kann es sinnvoll sein, bereits in Ihrem ersten Schreiben anzukündigen, dass Sie sich bei ausbleibender Reaktion an einen spezialisierten Dienstleister oder einen Rechtsanwalt wenden werden. Dies erhöht den Druck auf eDreams, Ihr Anliegen ernsthaft zu prüfen.
Wenn Sie sich für eine eigenständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen eDreams entscheiden, unterstützen wir Sie mit kostenlosen Hilfsmitteln. Auch wenn die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs auf eigene Faust ohne Gerichtsprozess gegen eDreams niedrig scheinen, ersparen sie Ihnen im Mindesten einiges an Arbeitsaufwand.
Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen zur freien Verfügung:
Mit unserem spezialisierten Entschädigungsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rückerstattung von eDreams Prime Mitgliedsbeiträgen zusteht:
Dieses Tool ist auch dann hilfreich, wenn Sie Ersatz-Pilot nicht beauftragen und stattdessen lieber erst versuchen möchten, die Erstattung selbst von eDreams einzufordern. Der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot bietet dabei folgende Vorteile:
Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie den Zeitpunkt des Abschlusses von eDreams Prime, die Höhe und Anzahl der bereits geleisteten Zahlungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung, die Ihnen als Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen dient.
Um Ihre Kündigung und Rückerstattungsforderung gegenüber eDreams rechtssicher zu formulieren, stellen wir ein umfassendes Musterschreiben zur Verfügung:
Unser speziell für eDreams Prime entwickeltes Musterschreiben bietet folgende Vorteile:
Das Schreiben konzentriert sich auf die wesentlichen rechtlichen Aspekte und enthält genau die Informationen, die für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Es berücksichtigt insbesondere das wegweisende BGH-Urteil (X ZR 81/23), wonach bei unzureichender Button-Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande kommt und eDreams keine Anrechnung für eventuell gewährte Rabatte verlangen kann.
Die rechtliche Argumentation im Musterschreiben ist so gestaltet, dass sie für eDreams nachvollziehbar ist und gleichzeitig Ihre Position konsequent vertritt. Der deutliche Hinweis auf Ihre Bereitschaft zur gerichtlichen Durchsetzung erhöht den Druck auf das Unternehmen, Ihre berechtigten Ansprüche zu erfüllen.
Durch die Nutzung unseres Musterschreibens sparen Sie nicht nur Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Kommunikation mit eDreams von Anfang an auf einem soliden rechtlichen Fundament steht – eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wenn Sie sich den zeitlichen und nervlichen Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen eDreams ersparen möchten, stellt Ersatz-Pilot eine effiziente Alternative bereit. Als spezialisiertes Verbraucherschutzportal bieten wir die komplette Abwicklung Ihrer eDreams Prime Kündigung und die gleichzeitige Rückerstattung in wenigen Tagen.
Die grundsätzliche Funktionsweise bei der Unterstützung durch Ersatz-Pilot lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Nach unserer Kenntnis bietet Ersatz-Pilot gegenwärtig als einziges Legal-Tech-Portal einen spezialisierten Service zur Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen bei eDreams Prime an.
Zwar gibt es einige Anwaltskanzleien, die ihre Unterstützung in diesem Bereich anbieten. Diese arbeiten jedoch nach dem klassischen anwaltlichen Geschäftsmodell: Sie leiten eine Rückerstattung nur und erst nach erfolgreicher Durchsetzung an Sie weiter und bieten keine Sofortauszahlung.
Ersatz-Pilot kennzeichnet sich als Direktentschädiger durch folgende Merkmale:
Im Gegensatz dazu würden traditionelle Inkasso-Dienstleister oder Rechtsanwälte:
Gerade bei eDreams, das nach unserer Erfahrung regelmäßig erst auf Klage hin zahlt, bietet das Direktentschädiger-Modell von Ersatz-Pilot erhebliche Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld zeitnah und müssen nicht den oft monatelangen Rechtsstreit abwarten. Die Provision von 20% (bereits in der Auszahlung von 80% des Anspruchswertes berücksichtigt) dient uns zur Deckung unserer Kosten und liegt deutlich unter den üblichen Anwaltshonoraren bei Beauftragung einer Kanzlei.
Die Beauftragung von Ersatz-Pilot bietet Ihnen folgende konkrete Vorteile:
Falls Sie sich für diesen komfortablen Weg entscheiden möchten, können Sie Ihren Anspruch hier prüfen lassen:
Neben der eigenständigen Durchsetzung und der Beauftragung von Ersatz-Pilot bleiben Ihnen im Wesentlichen zwei weitere Wege, um Ihre Ansprüche gegen eDreams geltend zu machen:
Eine Schlichtung ist bei eDreams hingegen nicht erfolgversprechend, da das Unternehmen auf seiner Website ausdrücklich darauf hinweist, dass es nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilnimmt.
Ob Sie sich dazu entscheiden, selbst gegen eDreams zu klagen, sollten Sie vor allem davon abhängig machen, ob Ihnen der Aufwand den Teil der Erstattung wert ist, den ein Dienstleister wie Ersatz-Pilot als Provision einbehält. Die eigenen Mühen sind selbst bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durchaus höher, als wenn Sie lediglich einige Minuten für die Antragstellung bei Ersatz-Pilot aufwenden.
Üblicherweise müssen Sie bei einer eigenständigen Klage mindestens:
Bei Beträgen unter 5000 € besteht zwar in Deutschland theoretisch die Möglichkeit, selbstständig Klage zu erheben, ohne eine Anwaltskanzlei einzuschalten. So sparen Sie sich das Honorar Ihres Anwalts. Der eigene Aufwand wird dadurch aber deutlich größer, und Sie müssen sich mit den prozessualen Formalitäten auseinandersetzen.
Relevant für die Wahl der bevorzugten Vorgehensweise ist daneben die wirtschaftliche Dimension des Rechtsstreits. Wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten, richtet sich das Kostenrisiko nach Ihrem Versicherungsstatus. Hierzu stellen wir einmal die jeweiligen Eckdaten gegenüber.
Mit Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob sich der zeitliche und finanzielle Aufwand einer eigenen Klage für Sie lohnt, oder ob die schnelle und sichere Lösung über Ersatz-Pilot mit einer 20%igen Provision nicht die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellt.
Als ergänzende Maßnahme ist es denkbar, zusätzlichen Druck über öffentliche Stellen und Plattformen auszuüben. Dieses Vorgehen ersetzt zwar nicht die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, mag aber einen Versuch für diejenigen wert sein, die weder selbst klagen noch einen Dienstleister wie Ersatz-Pilot nutzen möchten.
Da eDreams seinen Firmensitz in Spanien hat, müsste eine förmliche Beschwerde an die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde gerichtet werden. Wegen des Sitzes von eDreams in Madrid dürfte die Dirección General de Comercio, Consumo y Servicios de la Comunidad de Madrid zuständig sein. Diese einzuschalten, gestaltet sich in der Praxis jedoch als sehr umständlich:
Alternativ können Sie eine Beschwerde an folgende Stellen richten:
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Stellen zwar Verbraucherbeschwerden sammeln und bündeln, jedoch keine direkte Durchsetzungsmacht für Ihren individuellen Fall haben. Sie können lediglich durch Sammelbeschwerdeverfahren langfristig auf eine Verhaltensänderung von Unternehmen wie eDreams hinwirken.
Daneben steht Ihnen stets die Möglichkeit offen, Ihre Kritik über eDreams und die Schwierigkeiten bei der Kündigung von eDreams Prime sowie der Rückerstattung von Abogebühren auf Bewertungsportalen wie Trustpilot oder in den sozialen Medien zu veröffentlichen.
eDreams reagiert auf öffentliche Kritik allerdings verhalten:
Falls Sie dennoch öffentliche Kritik in sozialen Medien üben möchten, beachten Sie:
Andernfalls riskieren Sie die Löschung Ihrer Beiträge oder sogar rechtliche Konsequenzen.
Unser kostenfreies Musterschreiben unterstützt Sie dabei, Ihr eDreams Prime Abonnement zu beenden und parallel die Rückzahlung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge zu fordern. Die Vorlage berücksichtigt die aktuelle Rechtslage gemäß BGH-Urteil (X ZR 81/23) vom 4. Juni 2024 und beinhaltet sämtliche juristisch bedeutsamen Argumente.
Vorab sollten Sie mithilfe unseres Entschädigungsrechners ermitteln, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Erstattung zusteht. Diese Prüfung erleichtert es Ihnen später, eine eventuelle Ablehnung durch eDreams richtig einzuordnen.
Das nachfolgende Formular ermöglicht Ihnen die kostenfreie und unverbindliche Erstellung eines personalisierten Kündigungsschreibens. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail das fertige Dokument zusammen mit den Kontaktdaten von eDreams und weiteren Handlungsempfehlungen. Für die Nutzung des Formulars haben Sie zwei Optionen:
Für die Kündigung stehen Ihnen mehrere Wege offen: Am schnellsten geht es mit Ersatz-Pilots kostenfreiem Kündigungsservice, der gleichzeitig eine Sofortauszahlung von 80% Ihrer Erstattung bietet. Alternativ senden Sie eine E-Mail an customerservice-de@contact.edreams.com oder nutzen das Online-Kontaktformular. Wichtig: Formulieren Sie Ihre Kündigung so, dass Sie nicht versehentlich einen wirksamen Vertrag anerkennen. Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben. Für die Rückerstattung berufen Sie sich auf das BGH-Urteil vom 04.06.2024 (Az. X ZR 81/23), welches die Unwirksamkeit solcher Verträge bestätigt. Da eDreams freiwillige Erstattungen meist verweigert, erhöhen sich Ihre Chancen erheblich mit professioneller Unterstützung. Umfassende Anleitungen zur Durchsetzung finden Sie hier.
Der deutsche Kundenservice von eDreams ist per E-Mail unter customerservice-de@contact.edreams.com erreichbar. Die allgemeine Telefonnummer lautet +49 30 91589167. Prime-Mitglieder erhalten Zugang zu einer exklusiven VIP-Hotline mit kürzeren Wartezeiten. Das Online-Kontaktformular erreichen Sie über den Hilfebereich auf der eDreams-Website. Für formelle Angelegenheiten können Sie auch die Postanschrift in Barcelona nutzen: C/ Bailèn 67-69, 08009 Barcelona, Spanien. Beachten Sie, dass eDreams nicht an Schlichtungsverfahren teilnimmt.
eDreams Prime beginnt mit einer 15-tägigen kostenlosen Testphase. Während dieser Zeit genießen Sie alle Vorteile wie Rabatte auf Flüge, Hotels und Mietwagen sowie den VIP-Kundenservice. Nach exakt 15 Tagen erfolgt automatisch die Umwandlung in eine kostenpflichtige Jahresmitgliedschaft (aktuell 109,99€ bis 119,99€). Die Abbuchung erfolgt über die bei der Buchung hinterlegte Zahlungsmethode. Um Kosten zu vermeiden, müssen Sie vor Ablauf der 15 Tage aktiv kündigen. Wichtig: Sie können nur einmal alle 12 Monate eine Testphase nutzen. Innerhalb der ersten 14 Tage haben Sie zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht. Weitere Details zur Probephase und zum Widerruf finden Sie hier.
Der Login erfolgt über Ihre regulären eDreams-Zugangsdaten auf der Website www.edreams.de oder in der mobilen App. Nach der Anmeldung navigieren Sie zu „Mein Konto“ und dort zum Unterpunkt „Meine Prime-Mitgliedschaft“ oder „Prime-Konto verwalten“. Hier sehen Sie Ihren Mitgliedschaftsstatus, das Verlängerungsdatum und können Einstellungen vornehmen. Bei vergessenen Zugangsdaten nutzen Sie die „Passwort vergessen“-Funktion. Sollten Login-Probleme auftreten, kontaktieren Sie den Kundenservice unter der oben genannten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Verfassen Sie eine eindeutige Kündigungserklärung und senden Sie diese an customerservice-de@contact.edreams.com. Geben Sie unbedingt Ihre Buchungsnummer, die bei eDreams registrierte E-Mail-Adresse und Ihren vollständigen Namen an. Formulieren Sie klar: „Ich kündige meine eDreams Prime Mitgliedschaft fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Wichtig: Fügen Sie hinzu, dass Sie die Wirksamkeit des Vertrags nicht anerkennen, um Ihre Erstattungsansprüche zu wahren. Nutzen Sie unser rechtssicheres Musterschreiben als Vorlage. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer E-Mail auf. Detaillierte Tipps zur E-Mail-Kündigung finden Sie hier.
Die aktuellen Jahresgebühren für eDreams Prime betragen zwischen 109,99€ und 119,99€ für die Basisversion. eDreams Prime Plus mit der Sharing-Funktion für bis zu 4 Personen kostet einheitlich 119,99€ jährlich. Die Preise wurden mehrfach erhöht: Bei der Einführung 2017 lag der Preis bei etwa 50-55€, bis 2023 bei 74,99€, dann erfolgte eine Anhebung auf 89,99-99,99€ und aktuell auf bis zu 119,99€. Die Abbuchung erfolgt jährlich im Voraus. Es gibt keine monatliche Zahlungsoption. Die genauen Gebühren werden beim Abschluss angezeigt, sind aber während des Buchungsprozesses oft nur im Kleingedruckten erkennbar. Eine detaillierte Aufstellung der Preisentwicklung und Erstattungsberechnung finden Sie hier.
Die Kundenerfahrungen sind überwiegend negativ. Hauptkritikpunkte sind der unbeabsichtigte Abschluss während der Flugbuchung durch vorausgewählte Optionen und unklare Darstellung. Viele Nutzer bemerken erst bei der Abbuchung nach 15 Tagen, dass sie Mitglied wurden. Die Kündigung gestaltet sich oft schwierig: lange Wartezeiten bei der Hotline, hartnäckige Rückgewinnungsversuche und versteckte Kündigungsoptionen online. Bei Erstattungsforderungen reagiert eDreams oft ablehnend oder gar nicht. Kunden berichten von automatisierten Standardantworten und fehlender Kulanz. Positive Erfahrungen machen nur Vielreisende, die die Rabatte bewusst und regelmäßig nutzen. Der Begriff „Abofalle“ wird häufig verwendet. Ausführliche Erfahrungsberichte und erfolgreiche Lösungsstrategien finden Sie hier.
Laura Held erstellte diesen Beitrag am 11.08.2025. Die Autorin studierte BWL, schloss ihr Master-Studium im Jahr 2020 ab und verstärkt seit März 2021 das Team von Ersatz-Pilot. Die Online-Redaktion unseres Fluggastportals unterstützt sie gelegentlich mit Artikeln zu reisebezogenen Themen.
Dr. Christopher Wekel hat die sachliche Richtigkeit der juristischen Angaben in dem Artikel geprüft und hat diese für einwandfrei befunden. Er ist Rechtsanwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte und berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. In dieser Eigenschaft verfasst er unter anderem Gutachten zu Fluggast- und Fahrgastrechten und wertet die einschlägige Rechtsprechung aus.