easyJet Entschädigung bei Verspätung - bis 600€ erhalten
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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Für über dreistündige Flugverspätungen schuldet easyJet Fluggästen oft eine Entschädigung von 250 bis 600€. Dies ergibt sich aus den Artikeln 5 und 7 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Trotzdem zahlte easyJet diese Beiträge nach unseren Erfahrungen nur teilweise freiwillig.

Vor diesem Hintergrund erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen easyJet Ihnen bei Verspätung Entschädigung zahlen muss und wie Sie diese Beträge am besten einfordern. Wir führen Sie der Reihe nach durch alle wesentlichen Punkte – von den rechtlichen Grundlagen bis zur optimalen Verwertung Ihres Anspruchs.

Zu wie viel Flugentschädigung Ihre Verspätung auf einem ganz bestimmten easyJet-Flug berechtigt, erfahren Sie übrigens binnen weniger Minuten in unserem Entschädigungsrechner. Die Prüfung ist direkt online möglich, für Sie unverbindlich und kostenlos:

Erkennt der Entschädigungsrechner einen Entschädigungsanspruch, können Sie darüber hinaus im zweiten Schritt optional eine Direktzahlung von Ersatz-Pilot anfordern, selbst wenn easyJet Ihre Forderung zurückweist. Die Auszahlung erfolgt in 1-3 Tagen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25-29%.

Einen schnellen Überblick zur Flugentschädigung von easyJet liefern wir außerdem in unserer Kurzübersicht. Dort haben wir die wichtigsten Schritte von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung zusammengefasst. Im Einzelnen erfahren Sie dort zudem:

  1. wie Sie Ihre Ansprüche selbst durchsetzen können;
  2. wann sich die Hilfe von spezialisierten Fluggastportalen lohnt;
  3. welche weiteren Wege zur Durchsetzung offenstehen.

Möchten Sie mehr über Ihre weiteren Rechte bei einer Flugverspätung erfahren? In unserem ausführlichen Ratgeber hierzu finden Sie alle Informationen:

Falls Sie eine konkrete Frage zu Ihrer easyJet-Verspätung haben, hilft außerdem ein Blick in den FAQBereich mit häufig gestellten Fragen. Oder Sie nutzen unseren Live-Chat für eine direkte Unterstützung:

Überblick zur Entschädigung bei Verspätungen mit easyJet

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen von easyJet-Flügen schnell und effektiv eine Entschädigung bekommen. Mit den folgenden drei Schritten kommen Sie zügig zu Ihrer Flugentschädigung:

Infografik mit einer dreischrittigen Anleitung zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen easyJet nach Flugverspätung. Schritt 1 besteht darin, die Voraussetzungen der Entschädigung zu prüfen - zum Beispiel mit dem kostenlosen Erstattungsrechner von Ersatz-Pilot. Schritt 2 besteht darin, verschiedene Alternativen zu vergleichen, wie man seine Entschädigung einfordern kann (zum Beispiel auf eigene Faust oder mit Fluggastportal). Schritt 3 besteht darin, die Entschädigung zu beantragen - entweder von der Airline selbst mithilfe eines kostenlosen Musterschreibens oder durch Einschaltung eines Fluggastportals wie Ersatz-Pilot.

1. Voraussetzungen der Flugentschädigung prüfen

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung von easyJet zu, wenn:

  • Sie bei Ankunft am endgültigen Zielflughafen Ihrer Reise eine Verspätung von mindestens drei Stunden haben. Die Verspätung beim Abflug oder bei Zwischenstopps ist dafür nicht entscheidend.
  • der easyJet-Flug in den Anwendungsbereich der europäischen Fluggastrechte fällt. Dies trifft auf alle easyJet-Flüge zu, die in der EU starten. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in die EU muss die Airline ihren Sitz in der EU haben – was bei easyJet durch die Tochtergesellschaft easyJet Europe der Fall ist. Für Flüge von und nach Großbritannien gelten nach dem Brexit weiterhin fast identische Regelungen durch die UK261-Verordnung.
  • Die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umständen zurückgeht. Hierbei handelt es sich im Grunde um Fälle höherer Gewalt, die easyJet nicht beherrschen kann. Technische Defekte und organisatorische Probleme von easyJet gelten meist als gewöhnliche Umstände – außer sie wurden von Dritten verursacht.

Sind diese zentralen Voraussetzungen erfüllt, stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung gut.

Wichtig ist jedoch auch, dass die Verspätung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, da der Anspruch sonst verjährt ist.

Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von easyJet sind im Einzelnen folgende:

  • Sie müssen eine bestätigte Buchung vorweisen können.
  • Sie müssen auf dem verspäteten Flug wirklich mitgeflogen sein.
  • Der Flug darf nicht zu nicht-öffentlichen Sonderkonditionen gebucht worden sein.
  • Sie müssen über einen eigenen Sitzplatz verfügt haben (gilt nicht für Kleinkinder unter 2 Jahren).
  • Der verspätete Flug muss in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.
  • easyJet muss zum Zeitpunkt der Anspruchsverfolgung zahlungsfähig sein (was gegenwärtig kein Problem ist).

Genauere Informationen zu allen weiteren Anforderungen erhalten Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

2. Höhe der Entschädigung für Verspätung ermitteln

Bei verspäteten easyJet-Flügen richtet sich die Höhe Ihrer Entschädigung nach der Länge der Flugstrecke. Da easyJet überwiegend Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Europas sowie nach Nordafrika und in den Nahen Osten bedient, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung meist 250 € oder 400 € pro Person zu. Die Entschädigung beträgt:

  • 250 € bei Flugstrecken bis 1.500 km (typisch für die meisten easyJet-Verbindungen wie Berlin-London oder München-Rom)
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (etwa bei längeren Strecken nach Griechenland, auf die Kanarischen Inseln oder in die Türkei)
  • 600 € bei Strecken über 3.500 km (bei easyJet selten, betrifft nur wenige Langstrecken wie Flüge nach Ägypten oder Kapverden)

In besonderen Fällen kann die Entschädigung von diesen Standardbeträgen abweichen:

1. Für EU-Binnenflüge gilt eine Obergrenze von 400 €, auch bei Distanzen über 3.500 km. Dies betrifft z.B. Flüge von Deutschland zu den Kanarischen Inseln.

2. Bei schnellem Ersatzflug: Bietet easyJet einen Ersatzflug an, der nur kurz verspätet ist, kann sich die Entschädigung halbieren. Dies gilt, wenn der Ersatzflug bei Kurzstrecken maximal 2 Stunden später und bei Mittelstrecken maximal 3 Stunden später ankommt als ursprünglich geplant.

Den exakten Betrag für Ihren Fall können Sie schnell und einfach mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln:

3. Entschädigung von easyJet erhalten

Welcher Weg zur Entschädigung für Sie am besten ist, hängt stark von den Umständen Ihrer Verspätung ab. easyJet zahlt nach Erfahrungsberichten vieler Passagiere Entschädigungen oft erst nach mehrfacher Aufforderung oder Einschaltung externer Stellen.

Bei eindeutigen Fällen, etwa wenn die Verspätung auf einem technischen Problem am Flugzeug beruhte, können Sie easyJet zunächst direkt kontaktieren. Verwenden Sie dafür das offizielle Entschädigungsformular auf der easyJet-Website. Nach den AGB der Airline sollte eine Antwort binnen 28 Tagen erfolgen.

Bei weniger klaren Fällen oder wenn easyJet Ihre direkte Anfrage ablehnt, lässt die Airline es erfahrungsgemäß auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Auch hier stehen Ihnen jedoch komfortable Wege zur Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs zu. Sie haben grundsätzlich diese Optionen:

1. Schlichtungsstelle (SÖP): easyJet ist Mitglied der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr. Nach zwei Monaten ohne Lösung können Sie kostenlos einen Schlichtungsantrag stellen. Erfahrungsberichte zeigen, dass easyJet die SÖP-Entscheidungen meist akzeptiert und nach einer positiven Entscheidung rasch zahlt.

2. Gerichtliche Durchsetzung: Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie auch selbstständig klagen. Vor deutschen Gerichten hat easyJet laut Anwälten oft schnell eingelenkt, wenn ein Verfahren eingeleitet wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte 2024 zugunsten von Fluggästen gegen easyJet in einem wichtigen Präzedenzfall.

3. Fluggastportale: Spezialisierte Dienstleister wie Ersatz-Pilot übernehmen die Durchsetzung für Sie. Als Direktentschädiger überweist Ersatz-Pilot nach positiver Prüfung die Entschädigung bereits nach 1-3 Tagen abzüglich einer Provision. Andere Anbieter wie Flightright zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen easyJet – was mehrere Monate dauern kann.

Besonders bei easyJet gilt: Die unabhängige Prüfung Ihres Anspruchs ist wichtig, denn die Airline lehnt viele Erstanträge ab, oft mit dem Verweis auf angeblich „außergewöhnliche Umstände“ wie Wetterbedingungen.

Eine ausführliche Gegenüberstellung aller Alternativen zur Durchsetzung finden Sie hier:

I. Voraussetzungen der Entschädigung für easyJets Verspätung

In diesem Abschnitt erläutern wir, wann easyJet Ihnen eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung zahlen muss. Wir führen Sie durch alle maßgeblichen Punkte:

1. Ein Überblick der wichtigsten Voraussetzungen hilft Ihnen, sich schnell zu orientieren.

Danach erklären wir die einzelnen Voraussetzungen im Detail:

2. Welche easyJet-Flüge fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung (Anwendungsbereich)?

3. Ab welcher Verspätungsdauer besteht ein Anspruch?

4. Wann darf easyJet die Zahlung wegen außergewöhnlicher Umstände ablehnen?

5. Welche weiteren Bedingungen müssen Sie beachten?

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben sich diese Hauptvoraussetzungen für eine Entschädigung von easyJet:

  1. Die Verspätung liegt nicht an außergewöhnlichen Umständen. Bei easyJet zählen dazu etwa schwere Unwetter oder Streiks des Flughafenpersonals. Gewöhnliche technische Störungen oder organisatorische Probleme berechtigen die Airline nicht zur Verweigerung der Zahlung.
  2. Der easyJet-Flug unterliegt der EU-Verordnung. Dies trifft auf alle Flüge zu, die in der EU starten. Als europäische Airline muss easyJet außerdem bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in die EU entschädigen. Nach dem Brexit gelten für Flüge von und nach Großbritannien mit der UK261-Verordnung nahezu identische Regeln (Details hier).
  3. Sie kommen am Zielort mindestens 3 Stunden zu spät an. Entscheidend ist dabei der Moment, wenn sich die Flugzeugtüren öffnen. Eine Verspätung beim Start oder bei Zwischenstopps spielt keine Rolle (mehr zur Berechnung hier).
Infografik zu den gesetzlichen Anforderungen für eine Flugentschädigung von easyJet bei Verspätung. Visualisiert werden die Voraussetzungen einer hinreichenden Verspätung, eines EU-Bezugs des verspäteten Fluges und einer Ursache in Form von beherrschbaren, nicht außergewöhnlichen Umständen. Es wird jeweils die Rechtsfolge dargestellt, wenn ein Tatbestandsmerkmal vorliegt und wenn nicht.

Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind.

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie sofort und unverbindlich prüfen, ob Ihr Fall diese Voraussetzungen erfüllt:

Alternative Prüfmöglichkeiten

Für eine zweite Meinung bieten auch andere Portale kostenlose Online-Prüfungen an. Beachten Sie jedoch, dass manche Anbieter wie Flightright oder Airhelp vorab Ihre Kontaktdaten verlangen, bevor sie das Prüfergebnis anzeigen. Überlegen Sie, ob Sie diesen Anbieter später beauftragen möchten, bevor Sie Ihre Daten preisgeben. Ein vorheriger Vergleich der verschiedenen Fluggastportale lohnt sich.

Auch easyJet selbst bietet auf seiner Website Informationen zu Ihren Rechten und einen Entschädigungsantrag an. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Airline oft zunächst versucht, Entschädigungszahlungen abzuwehren, wie im Abschnitt Zahlungsverhalten näher erläutert.

Die Prüftools von ADAC, des Bundesjustizministeriums und verschiedener Verbraucherzentralen sind ebenfalls kostenlos. Sie prüfen jedoch nicht alle Voraussetzungen umfassend, insbesondere fehlt ein Abgleich mit externen Flugdatenbanken bei der Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

2. Wo gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

a. Grundregel der Anwendbarkeit

Die EU-Fluggastrechteverordnung greift bei easyJet-Flügen fast immer. Als europäische Airline mit umfangreichem Streckennetz in mehr als 35 Ländern und über 1.000 Routen fällt easyJet vollständig unter diese Regelung. Als europäische Airline muss easyJet bei allen Problemflügen entschädigen, bei denen entweder zumindest der Startflughafen oder der Zielflughafen in der EU liegt (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004).

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt im Übrigen auch in der Schweiz und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind Island, Liechtenstein und Norwegen. Dies ist besonders relevant, da easyJet bedeutende Basen in der Schweiz unterhält, etwa in Genf und Basel.

Seit dem Brexit gelten für easyJet besondere Regelungen: Das britische Parlament verabschiedete im Nachgang des EU-Withdrawal Acts von 2018 eine Gesetzgebung (UK261), die die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung nahezu identisch bei Abflügen aus Großbritannien für anwendbar erklärt. easyJet-Flüge von und nach Großbritannien fallen also weiterhin in den Anwendungsbereich der Fluggastrechte. Ein Flug mit easyJet von London Gatwick in ein Drittland begründet daher die gleichen Ansprüche wie eine Verbindung innerhalb der EU, zum Beispiel zwischen Berlin und Nizza.

Besonders praktisch für Sie als Verbraucher: easyJet operiert mit drei verschiedenen Gesellschaften – easyJet UK, easyJet Europe (mit österreichischer Lizenz) und easyJet Switzerland. Unabhängig davon, welche dieser Gesellschaften Ihren Flug durchführt, gelten die nahezu identischen Fluggastrechte der EU-Verordnung bzw. der spiegelbildlichen britischen UK261-Regelung.

3. Nötige Ankunftsverspätung

Dieser Abschnitt erklärt:

a. die grundsätzlichen Entschädigungsvoraussetzungen bei der Länge der Verspätung;

b. was zu tun ist, wenn easyJet die Verspätung bestreitet;

c. die Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen;

d. die Regeln bei Umleitungen auf andere Flughäfen.

a. Grundregel

Gemäß dem Sturgeon-Urteil des EuGH vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) muss die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden betragen, damit Anspruch auf Entschädigung besteht. Der Gerichtshof stellt solche erheblichen Verspätungen den Flugausfällen gleich, da sie ähnliche Unannehmlichkeiten verursachen. Bei geringeren Verzögerungen ergeben sich zwar zum Teil bereits andere Fluggastrechte wie solche auf kostenlose Verpflegung. Eine Entschädigung in Geld ist jedoch erst ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 180 Minuten vorgesehen.

Maßgeblich ist zur Berechnung die Zeitdifferenz zwischen:

  • Geplanter Ankunft: Die in Ihrer easyJet-Buchung angegebene Zeit
  • Tatsächlicher Ankunft: Der Moment, wenn sich die erste Flugzeugtür öffnet (EuGH, 4. September 2014, C-452/13)

Bei der Berechnung zählt immer nur die Verspätung am endgültigen Zielort – egal ob Direkt- oder Umsteigeverbindung (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11). Auf Verspätungen am Startflughafen oder Umsteigeort kommt es dagegen nicht an.

b. Wenn easyJet eine erhebliche Verspätung bestreitet

Bei eindeutigen Verspätungen von weitaus mehr als drei Stunden gibt es selten Streit. Diese Fälle sind in Flugdatenbanken gut dokumentiert. Allerdings neigt easyJet dazu, auch bei klaren Fällen zunächst zu behaupten, die Verspätung sei durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden – eine andere Strategie als die reine Bestreitung der Verspätungsdauer.

Besonders schwierig wird es bei Verspätungen nahe der Drei-Stunden-Grenze. Hier behauptet easyJet gelegentlich, die maßgebliche Schwelle sei nicht erreicht.

Will man die Entschädigung vor Gericht einklagen, ist man selbst in der Beweislast: Sie als Passagier oder ein Fluggastportal an Ihrer Stelle müssen nachweisen, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Bei knappen Fällen kann das herausfordernd sein, etwa wenn easyJet behauptet, die erste Tür wurde schon nach 179 Minuten geöffnet.

Nützliche Beweismittel sind in solchen Fällen:

  • Daten aus Flugdatenbanken wie FlightstatsFlightradar24 oder die Ersatz-Pilot Datenbank;
  • Fotos vom Ankunftszeitpunkt auf Zeittafeln am Flughafen;
  • Screenshots der easyJet-App mit Verspätungsinformationen;
  • Offizielle Verspätungsbestätigungen von easyJet oder Servicemitarbeitern am Flughafen;
  • Zeugenaussagen von Mitreisenden (wenn diese bereit sind, im Ernstfall auch vor Gericht vernommen zu werden).

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Verspätung die „magische Schwelle“ von 180 Minuten überschritt, haben Sie die Möglichkeit, die tatsächliche Ankunftszeit Ihres easyJet-Flugs schnell in unserem Entschädigungsrechner zu prüfen.

Falls sich dabei anhand unserer Datenbanken eine Verspätung von mehr als 180 Minuten ergibt, benötigen Sie keine weiteren Nachweise, wenn Sie unsere Direktentschädigung anfordern. Das bedeutet, dass wir bereits anhand vorhandener Belege die ausreichende Ankunftsverzögerung belegen können, etwa durch Auskünfte der Flugsicherungsbehörde Eurocontrol.

c. Besonderheiten bei easyJet-Umsteigeverbindungen

Bei mehrteiligen easyJet-Flügen zählt die Gesamtverspätung am Endziel. Verspätungen auf Teilstrecken sind nur relevant, wenn sie zu einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel führen. Beispiel: Bei einer Verbindung Berlin-London-Nizza ist die Ankunftszeit in Nizza entscheidend, nicht die Verspätung in London.

Wichtig: Die Flüge müssen in einer einzigen Buchung bei easyJet gebucht sein. Getrennt gebuchte Flüge gelten als eigenständige Verbindungen. Seit 2018 bietet easyJet über sein „Worldwide by easyJet“-Programm zwar Verbindungsflüge an, aber diese gelten rechtlich oft als separate Buchungen, wenn ein Partnerflugunternehmen beteiligt ist.

Besonderheiten bei Buchung mehrgliedriger Flugverbindungen über Vermittler

Besondere Vorsicht ist geboten bei Buchungen über Vermittlungsportale wie Opodo oder andere Online-Reisebüros (OTAs). Häufig werden dort zwar easyJet-Umsteigeverbindungen in einem Vorgang angeboten, technisch sind es aber separate Einzelbuchungen. Das Buchungsportal platziert diese im Hintergrund der Bestellung gesondert und stellt sie in der Buchungsbestätigung nur verklammert dar.

In diesem Fall haftet easyJet bei Verspätungen nur für die jeweilige Teilstrecke. Es kommt dann darauf an, mit welcher Ankunftsverspätung der Flug am Zielort der Teilstrecke ankommt. Verspätet sich der erste gesondert gebuchte Flug zum Beispiel nur um zwei Stunden und verpasst der Fluggast deswegen seinen Anschluss, schuldet easyJet keine Entschädigung.

Sie erkennen getrennte Buchungen an diesen Merkmalen:

  • Sie müssen das Gepäck am Umsteigeflughafen neu aufgeben;
  • Das Einchecken ist für jeden Einzelflug erneut erforderlich;
  • Sie finden zwei verschiedene Buchungscodes für die Einzelflüge in den Reiseunterlagen.

Beispiel: Bei einem Flug Berlin-London-Malaga mit Gepäckneuaufgabe in London zählt nur die Verspätung bis London für die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

d. Besonderheiten bei Umleitungen

Bei Umleitungen auf Ausweichflughäfen gilt der Zeitpunkt der Ankunft am ursprünglich gebuchten Ziel. Landet ein easyJet-Flug nach Berlin etwa in Leipzig und organisiert die Airline einen Bustransfer, zählt die Ankunftszeit des Busses in Berlin (EuGH, Urteil vom 22. April 2021, Aktenzeichen C-826/19).

4. Keine außergewöhnlichen Umstände

easyJet schuldet eine Entschädigung gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Fluggastrechte-Verordnung in der Regel auch dann nicht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

a. Was sind außergewöhnliche Umstände?

Als außergewöhnliche Umstände gelten dabei Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von easyJet liegen. Landläufig spricht man hierbei auch von Fällen höherer Gewalt. Dazu zählen etwa extreme Wetterlagen, Streiks des Flughafenpersonals oder unvorhergesehene Flughafensperrungen. In solchen Fällen kann sich die Airline ihrer Entschädigungspflicht entziehen. Die europäischen Gerichte haben jedoch strenge Maßstäbe entwickelt.

Wichtiges Beispiel: Ein technischer Defekt am Flugzeug begründet meist keinen außergewöhnlichen Umstand. Hier muss easyJet in der Regel entschädigen. Anders verhält es sich bei schweren Unwettern, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.

b. Typische Beispiele bei easyJet

Fallgruppen außergewöhnlicher Umstände:

Folgende Umstände entlasten easyJet beispielsweise von der Entschädigungspflicht, weil die Gerichte sie als außergewöhnlich ansehen:

Extreme Wetterereignisse: Bei schweren Stürmen, dichtem Nebel oder Blitzeis muss easyJet meistens keine Entschädigung zahlen. Wichtig ist jedoch: Die Airline beruft sich nach Kundenberichten häufiger auf Wetterprobleme, als diese tatsächlich vorliegen. Lassen Sie dies im Zweifelsfall prüfen.

Unvorhergesehene Flughafensperrungen: Wenn ein Airport wegen einer Terrorwarnung oder Sicherheitspanne schließen muss, entfällt die Zahlungspflicht auch.

Streiks außerhalb des easyJet-KonzernsArbeitsniederlegungen von Fluglotsen oder Bodenpersonal anderer Firmen befreien die Airline typischerweise von der Haftung.

Medizinische Notfälle: Wenn ein Flug wegen eines erkrankten Passagiers ungeplant landen muss, gilt dies ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand.

Vogelschlag: Beschädigungen durch Vögel stuft der EuGH als außergewöhnlich ein, sofern sie über normale Abnutzung hinausgehen.

Fallgruppen gewöhnlicher Umstände

Zu den gewöhnlichen Ursachen einer Verspätung, die als beherrschbar gelten und eine Airline wie easyJet nicht von der Entschädigungspflicht befreien, gehören:

  • Technische Probleme: Gewöhnliche Defekte wie Triebwerksstörungen oder fehlerhafte Bordelektronik befreien easyJet nicht von der Zahlungspflicht. Die Wartung gehört zum normalen Flugbetrieb.
  • Personalmangel: Wenn Crew-Mitglieder kurzfristig ausfallen, muss easyJet Ersatz organisieren. Krankheitswellen oder Personalengpässe rechtfertigen keine Verweigerung der Entschädigung.
  • Streiks der eigenen Mitarbeiter gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand. Dies betrifft sowohl easyJet-Piloten als auch das Kabinenpersonal.
  • Organisatorische Probleme: Verspätungen durch Warteschlangen beim Boarding, fehlende Parkpositionen oder verzögerte Gepäckabfertigung fallen in easyJets Verantwortungsbereich.
  • Online-Check-In-Probleme: Technische Fehler im easyJet-System, die den Online-Check-In stören und Verspätungen verursachen, gelten als gewöhnliche Umstände und berechtigen zur Entschädigung.

Eine vollständige Übersicht aller relevanten Fallgruppen haben wir hier zusammengestellt:

c. Entschädigung trotz außergewöhnlicher Umstände

Selbst wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss easyJet alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verspätung zu minimieren.

Als zumutbar gelten insbesondere folgende Maßnahmen:

1. Umleitung: Bei Sperrung des Zielflughafens muss easyJet prüfen, ob eine Umleitung zu nahe gelegenen Ausweichflughäfen und die Weiterbeförderung von dort mit Bussen oder mit dem Zug möglich ist.

2. Ersatzflugzeuge: An größeren Drehkreuzen von easyJet wie London Gatwick oder Berlin, wo die Airline viele Maschinen stationiert hat, muss sie verfügbare Reserveflugzeuge einsetzen.

3. Alternative Beförderung auf anderen Linienflügen: Airlines müssen prüfen, ob Passagiere auf andere verfügbare Flüge umgebucht werden können, um die Verspätung zu reduzieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, C-74/19). Zu prüfen sind nicht bloß eigene Linienflüge, sondern ebenso die Umbuchung auf Flugverbindungen anderer Airlines.

Diese letztgenannte Pflicht wurde durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2024 gegen easyJet noch verschärft (Aktenzeichen X ZR 109/23). Demnach obliegt auch easyJet die Umbuchung auf die schnellstmögliche Ersatzverbindung, obwohl es sich um eine Billigfluggesellschaft handelt. Die bloße Bereitstellung eines Links zu eigenen Alternativverbindungen der Airline genügt dabei nicht. Stattdessen müsse diese auch Linienflüge anderer Fluggesellschaften auf Restkontingente prüfen. Darüber hinaus machte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.10.2023 klar, dass eine Pflicht zur Umbuchung selbst dann nicht entfällt, wenn die Ersatzverbindung den Zielort nicht innerhalb von drei Stunden erreicht, solange sie nur schneller ist als der verspätete eigentliche Flug (Aktenzeichen X ZR 107/22).

Besteht ein solcher Ausweichplan, aber easyJet nutzt ihn nicht, bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen – trotz der ursprünglich außergewöhnlichen Umstände. Gerade die Pflicht zur Umbuchung auf andere Airlines ist ein wichtiger Hebel, um trotz außergewöhnlicher Umstände eine Entschädigung durchzusetzen.

5. Zusätzliche Voraussetzungen

Die gute Nachricht zuerst: Sind die zuvor besprochenen Hauptvoraussetzungen erfüllt, qualifizieren Sie sich meist für eine Entschädigung von easyJet. Die weiteren rechtlichen Anforderungen sind in der Praxis selten ein Problem.

Dennoch sollten Sie diese zusätzlichen Bedingungen kennen. In bestimmten Fällen können sie einen Anspruch ausschließen – auch wenn Ihr easyJet-Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

a. Sie haben eine bestätigte Buchung und können diese nachweisen.

b. Sie haben den Flug angetreten und sind nicht einfach zu Hause geblieben.

c. Sie haben zu einem öffentlichen Tarif gebucht.

d. Ihnen stand ein eigener Sitzplatz zu.

e. Der Anspruch ist noch nicht verjährt.

f. easyJet ist weiterhin zahlungsfähig.

Keine Zusatzvoraussetzung ist hingegen, dass Sie Ihre Flüge nicht im Paket oder als Verbraucher privat gebucht haben: Die EU-Verordnung gewährt ihre Fluggastrechte auch Geschäftsreisenden und Pauschalurlaubern. Der Entschädigungsanspruch steht dabei Ihnen persönlich zu – nicht Ihrem Arbeitgeber oder dem Reiseveranstalter (Art. 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung).

Sie können die Entschädigung also persönlich einfordern oder ein Fluggastportal damit beauftragen – selbst wenn die Verspätung mit easyJet auf einer Pauschal- oder Dienstreise auftrat.

a. Flugbuchung wurde durch easyJet bestätigt

Nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug. Eine Buchung liegt vor, wenn easyJet Ihnen diese durch einen Flugschein oder anderen Beleg bestätigt hat.

Als Nachweis dienen:

  1. die Buchungsbestätigung von easyJet oder einem Reiseportal
  2. Ihre Bordkarte für den betroffenen Flug

Mindestens eines dieser Dokumente müssen Sie bei der Beantragung vorlegen.

Die Buchungsbestätigung lässt sich einsehen:

  • in Ihrem easyJet-Konto (unter „Meine Buchungen“)
  • in der easyJet-App
  • auf easyjet.com mit Buchungscode und Namen
  • bei der easyJet-Kundenbetreuung (unter Angabe von Buchungscode und Namen)

Der Buchungsweg spielt keine Rolle – egal ob direkt bei easyJet oder über ein Portal gebucht. Entscheidend ist der Buchungscode oder die Ticketnummer in den Unterlagen.

Ihre Bordkarte ist ein ähnlich guter Nachweis für die bestätigte Buchung, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur aufgrund einer Buchung stattfinden kann. Sie finden das Ticket:

  • in der Check-in-Bestätigungs-E-Mail,
  • im Wallet Ihres Smartphones (bei digitalen Bordkarten) oder
  • als Ausdruck, wenn Sie am Flughafen eingecheckt haben.

Besonders aufpassen sollten Sie bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen. In solchen Fällen sichern Sie sich vor Abflug unbedingt einen Buchungsnachweis – entweder eine Bestätigung vom Kundenservice oder den vollständigen Buchungscode.

Beachten Sie: Der Tarif Ihres Tickets muss öffentlich zugänglich gewesen sein. Das trifft auf alle regulären Buchungen über die easyJet-Webseite und Buchungsportale zu – auch wenn Sie Aktionspreise oder Promotions genutzt haben. Nur wer beispielsweise als easyJet-Mitarbeiter zu internen Sonderkonditionen fliegt, kann keine Entschädigung verlangen.

b. Tatsächliches Erscheinen zum easyJet-Flug

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie den verspäteten easyJet-Flug tatsächlich angetreten haben. Der Europäische Gerichtshof sieht das als zwingende Voraussetzung an, weil nur dann reale Unannehmlichkeiten durch die Verspätung entstehen können.

Wenn Sie nach Bekanntwerden einer Verspätung selbstständig einen anderen Flug buchen oder Ihre Reise absagen, entfällt der Anspruch. Selbst wer eine schnellere Alternative findet, erhält keine Verspätungsentschädigung von easyJet.

Eine Ausnahme besteht bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden: Hier dürfen Sie gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung vom Vertrag zurücktreten und haben Anspruch auf Erstattung des Flugpreises – allerdings nicht auf die zusätzliche Entschädigungszahlung.

Bei Umsteigeverbindungen, die easyJet im Rahmen seines „Worldwide by easyJet“-Programms anbietet, reicht es aus, wenn Sie den verspäteten ersten Flug antreten. Verpassen Sie dann am Umsteigeflughafen den Anschluss, müssen Sie die Reise nicht zwingend fortsetzen, um Ihren Entschädigungsanspruch zu behalten.

c. Öffentlich buchbarer Tarif bei easyJet

Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor: Der Flug muss zu einem öffentlich zugänglichen Tarif gebucht sein. Bei regulären Buchungen auf der easyJet-Webseite, über Buchungsportale oder Reisebüros ist das in der Regel kein Problem.

Von der Entschädigung ausgeschlossen sind Sie nur in zwei Fällen:

  • Bei komplett kostenlosen Flügen (z.B. Freiflüge über Vielfliegerprogramme);
  • Bei Flügen zu einem internen Mitarbeitertarif (so genannte ID-Tickets).

Alle anderen Buchungen berechtigen zur Entschädigung – auch wenn Sie bei der Bezahlung Aktionspreise nutzen oder Bonusmeilen oder easyJet-Gutscheine aus früheren Entschädigungs- und Erstattungsfällen. Entscheidend ist, dass der gebuchte Tarif grundsätzlich jedem zur Verfügung stand.

d. Eigener Sitzplatz bei easyJet

Für eine Entschädigung müssen Sie laut Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung einen eigenen Sitzplatz haben. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, die easyJet als Zusatzleistung anbietet, ist dafür nicht erforderlich. Es genügt der reguläre Sitzplatz, den Sie beim Check-in zugeteilt bekommen.

Bei erwachsenen Fluggästen und Kindern mit eigenem Ticket ist diese Voraussetzung automatisch erfüllt. Kleinkinder hingegen, die ohne eigenen Sitzplatz auf dem Schoß ihrer Eltern reisen (bei easyJet unter 2 Jahren möglich), haben keinen Anspruch auf eine separate Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 eindeutig geklärt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).

Auch Haustiere in der Kabine zählen nicht als berechtigte Fluggäste – für sie gibt es keine zusätzliche Entschädigung, auch wenn Sie eine Gebühr für die Mitnahme gezahlt haben.

e. Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs

Beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen easyJet. Das BGB sieht in § 195 eine reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Nach Ablauf dieser Zeit kann easyJet die Zahlung mit Verweis auf die Verjährung verweigern.

Die Frist startet nicht direkt am Tag des verspäteten Fluges. Nach § 199 BGB beginnt sie erst am 31. Dezember des Flugjahres. Beispiel: Ein Anspruch für einen verspäteten easyJet-Flug im Jahr 2024 – egal ob im Januar oder Dezember – verjährt am 31.12.2027.

Beachten Sie: Bei Flügen von und nach Großbritannien unter der UK261-Regelung gelten ähnliche Verjährungsfristen, obwohl das britische Recht grundsätzlich andere Verjährungsregeln kennt. Die praktische Handhabung ist aber vergleichbar.

Praxistipp: Planen Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche rechtzeitig. Besonders wenn Sie ein Fluggastportal einschalten möchten, sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Zwar hemmt eine Klage die Verjährung nach § 204 Absatz 1 Nr. 1 BGB. Die Prüfung und die außergerichtliche Aufforderung bis zur Erhebung einer Klage brauchen jedoch einige Wochen Zeit. Denn bei verfrühter Klage ohne ausreichende vorherige Fristsetzung trotz außergerichtlicher Zahlungsbereitschaft der Airline wäre eine Klage zwar begründet, aber grundlos. Die Folge: Fluggastportal müsste deswegen nach § 93 ZPO trotz Prozesserfolg die Verfahrenskosten tragen.

f. Finanzielle Stabilität von easyJet

Eine formale Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen ist die Zahlungsfähigkeit der Airline. Bei easyJet ist dies aktuell kein Thema – die britische Fluggesellschaft hat die Herausforderungen der Corona-Pandemie überwunden und ist wieder auf Expansionskurs, wie die Einführung neuer Langstrecken nach Kap Verde zeigt.

Wir erwähnen diesen Punkt nur der Vollständigkeit halber: Die Pandemie hat gezeigt, dass selbst große Airlines in Turbulenzen geraten können. In solchen Fällen gibt es zwei mögliche Szenarien:

  1. Bei einer kompletten Insolvenz können Fluggäste ihre Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 Abs. 1 InsO). Die Auszahlungsquote liegt dann meist im einstelligen Prozentbereich.
  2. Im Sanierungsfall fliegt die Airline zwar weiter, aber Altansprüche werden oft drastisch gekürzt. Neue Entschädigungsansprüche nach der Sanierung bleiben davon aber unberührt.

Bei easyJet gibt es derzeit keinerlei Anzeichen für wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Airline investiert in neue Flugzeuge, erschließt neue Märkte und baut ihr Streckennetz kontinuierlich aus.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit easyJet

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungssummen easyJet bei Flugverspätungen zahlen muss, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir behandeln diese Aspekte:

1. Zunächst finden Sie die wichtigsten Fakten im Überblick, übersichtlich zusammengefasst.

2. Anschließend erklären wir die grundlegenden Berechnungsregeln für Entschädigungen bei easyJet-Flügen.

3. Zum Schluss beleuchten wir Sonderfälle und Ausnahmen, bei denen abweichende Entschädigungsbeträge gelten.

1. Das Wichtigste zur Entschädigungshöhe in Kürze

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt in Artikel 7, welche Entschädigungsbeträge easyJet bei Verspätungen zahlen muss. Die Höhe hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km – dies betrifft die meisten easyJet-Verbindungen innerhalb Deutschlands und zu Nachbarländern wie Frankreich, Italien oder Spanien
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km – gilt für längere easyJet-Strecken wie Berlin nach Griechenland, Portugal oder auf die Kanarischen Inseln
  • 600 € für Flüge über 3.500 km – diese Kategorie betrifft inzwischen einige wenige easyJet-Flüge, darunter die 2025 eingeführte Route von London Gatwick nach Sal (Kap Verde) mit 4.345 km sowie einige Verbindungen nach Hurghada (Ägypten)
Infografik zur Entschädigungshöhe für verspätete easyJet-Flüge gemäß Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung. Gezeigt wird, wie hoch die Entschädigung in Abhängigkeit von der Länge des Fluges 250, 400 und 600€ beträgt.

Von dieser Grundregel gibt es einige wichtige Ausnahmen:

  • Bei Flügen innerhalb der EU zu den Kanarischen Inseln und anderen Langstrecken-Zielen beträgt die maximale Entschädigung 400 €, selbst wenn die Flugdistanz über 3.500 km liegt.
  • Bietet easyJet einen Ersatzflug an, kann sich die Entschädigung je nach Verspätung des Ersatzflugs um bis zu 50% verringern.
  • Bei einer Kombination aus Flugausfall und anschließender Verspätung des Ersatzflugs steht Ihnen unter Umständen eine doppelte Entschädigung zu.

Für eine genaue Berechnung Ihrer konkreten Entschädigungshöhe nutzen Sie am besten unseren Entschädigungsrechner:

2. Grundregel zur Berechnung der Entschädigungshöhe

Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, wie viel Entschädigung easyJet bei Verspätungen pro Person zahlen muss. Der Entschädigungsbetrag richtet sich nach der Länge der Flugstrecke:

  • Bei Flügen bis 1.500 km (Kurzstrecke) beträgt die Entschädigung 250 € pro Person (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).
  • Bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km (Mittelstrecke) zahlt easyJet 400 €Entschädigung (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004).
  • Bei Flügen ab 3.500 km (Langstrecke) stehen 600 € zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004). Seit März 2025 betreibt easyJet mit der Verbindung London Gatwick – Sal (Kap Verde) und einigen Routen nach Ägypten auch Flüge, die in diese Kategorie fallen.

Für die Streckenberechnung zählt ausschließlich die Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen werden die einzelnen Teilstrecken nicht addiert. Die Rechtsprechung zur Fluggastrechte-Verordnung misst stattdessen die direkte Entfernung zwischen dem ersten Startflughafen und dem letzten Zielflughafen. Die exakte Entfernung Ihrer Flugstrecke können Sie kostenlos in unserem Entschädigungsrechner prüfen:

Wichtig zu wissen: Die Entschädigung steht jedem Fluggast einzeln zu – Kinder mit eigenem Sitzplatz haben also denselben Anspruch wie Erwachsene. Ein Passagier darf zudem den Anspruch für alle Mitreisenden aus derselben Buchung gemeinsam geltend machen. easyJet akzeptiert solche Sammelanträge, verlangt aber häufig eine schriftliche Vollmacht der anderen Reisenden.

Die Airline zahlt nach Erfahrungsberichten vieler Kunden allerdings selbst bei eindeutig berechtigten Ansprüchen oft erst nach mehrmaliger Aufforderung oder erst unter dem Druck einer Schlichtungsstelle oder eines Anwalts. Dies unterscheidet sich stark von anderen Airlines, die teils freiwilliger zahlen.

3. Ausnahmen und Sonderfälle

Die Entschädigungshöhe bei easyJet richtet sich nicht immer nur nach der Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt mehrere wichtige Sonderfälle, die den Betrag entweder erhöhen oder senken können.

Besonders relevant sind drei Konstellationen: Eine davon kann die Entschädigung sogar verdoppeln. Die anderen beiden führen zu geringeren Zahlungen. Hier die Details:

a. Möglichkeit der doppelten Entschädigung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Passagiere zwei Entschädigungen verlangen, wenn easyJet erst einen Flug streicht und sich dann auch der Ersatzflug stark verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Aktenzeichen C-832/18).

Dafür müssen Sie nachweisen können:

  1. easyJet hat den ersten Flug komplett gestrichen.
  2. Die Airline hat Sie verbindlich auf einen Ersatzflug umgebucht.

Eine echte Streichung des ersten Flugs erkennen Sie an diesen Merkmalen:

  • easyJet bezeichnet den Flug als „cancelled“ oder „gestrichen“ oder
  • Sie erhalten die Bestätigung, dass Sie nunmehr auf einen neuen Flug mit anderer Flugnummer gebucht sind.

Eine bloße Verlegung Ihres eigentlichen Flugs auf einen späteren Zeitpunkt unter Beibehaltung der Flugnummer reicht nicht aus. Wichtig für die zweite Entschädigung: easyJet muss Sie fest auf den Ersatzflug umbuchen.

Eine Standby-Bordkarte genügt hierfür nicht. Sie benötigen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit konkreten neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung fordern.

b. Reduzierte Entschädigung bei schnellem Ersatzflug

Bietet easyJet einen Ersatzflug an, der das Reiseziel nur mit geringer Verspätung erreicht, reduziert sich die Entschädigung um 50% (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kürzung gilt grundsätzlich für alle Streckenlängen, ist jedoch hauptsächlich bei Flugausfällen relevant, nicht bei bloßen Verspätungen.

Konkret gelten folgende Schwellenwerte, ab denen die Entschädigung halbiert werden darf:

  • Bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km): Wenn der Ersatzflug Sie weniger als 2 Stunden später ans Ziel bringt
  • Bei Mittelstreckenflügen (1.500 bis 3.500 km): Wenn der Ersatzflug weniger als 3 Stunden Verspätung hat
  • Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km): Wenn der Ersatzflug weniger als 4 Stunden Verspätung hat

Diese Kürzungsregeln sind nur relevant, wenn das Flugproblem eine Annullierung ist. Bei einer reinen Verspätung entsteht ein Entschädigungsanspruch ohnehin erst ab 3 Stunden Ankunftsverspätung – dann greifen die Halbierungsregeln meist nicht mehr.

Bei easyJets neuen Langstrecken, wie der Route nach Kap Verde, können diese Kürzungsregeln künftig relevanter werden als bei ihrem bisherigen vorwiegend europäischen Streckennetz.

c. EU-Sonderregel für Flüge zu den Kanarischen Inseln

Eine wichtige Ausnahme betrifft easyJet-Flüge zu den Kanarischen Inseln und anderen Langstreckenzielen innerhalb Europas. Selbst bei Strecken über 3.500 km muss die Airline hier maximal 400 € zahlen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004).

Der höhere Entschädigungssatz für Langstreckenflüge (600 €) gilt nach dieser Norm nur für Interkontinentalflüge. Für Flüge innerhalb der EU gilt dagegen der Mittelstrecken-Entschädigungsbetrag, selbst wenn die tatsächliche Flugdistanz länger ist.

Der Gesetzgeber begründet die niedrigere Entschädigung damit, dass Reisende bei Verspätungen innerhalb Europas weniger Probleme mit Einreisebestimmungen haben als bei interkontinentalen Flügen.

Gerade im Hinblick auf die Expansion von easyJet zu neuen Langstreckenzielen ist diese Unterscheidung wichtig: Während bei Flügen nach Ägypten oder Kap Verde potenziell der volle Satz von 600 € fällig werden kann, bleibt es bei Verbindungen zu den Kanarischen Inseln bei maximal 400 € – selbst wenn die tatsächliche Flugstrecke über 3.500 km liegt.

III. Varianten, um von easyJet Entschädigung zu erhalten

Sie haben einen Entschädigungsanspruch gegen easyJet wegen einer Flugverspätung? Dann stellt sich die Frage nach dem besten Weg, um die Zahlung zu erhalten. Wir vergleichen die verschiedenen Möglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

Der Abschnitt behandelt folgende Themen:

  1. die wichtigsten Fakten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Überblick.

Danach erfahren Sie:

  1. was Sie über die Zahlungsbereitschaft von easyJet wissen müssen.
  2. wie Sie mit unseren Tipps zur selbständigen Anspruchsverfolgung vorgehen können.
  3. wann sich die Beauftragung eines Fluggastportals für Sie lohnen könnte.
  4. welche zusätzlichen Möglichkeiten wie Schlichtungsstellen bestehen.

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Aussicht auf Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs hängt stark von der konkreten Verspätungsursache ab. Wir möchten dies mit folgender Infografik veranschaulichen:

Infografik mit Wegen zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs gegen easyJet bei Flugverspätung. Die Infografik zeigt einen Entscheidungspfad, wie man am besten vorgeht, wobei im ersten Schritt eine Prüfung des Entschädigungsanspruchs erfolgt. Ist diese positiv und ergibt sich eine klar easyJet vorwerfbare Entschädigung, wird im nächsten Schritt empfohlen die Entschädigung direkt von easyJet anzufordern - zum Beispiel per Musterschreiben. Schlägt dies fehl oder ist die Entschädigungsberechtigung weniger klar, werden als Alternativwege die Einschaltung eines Anwalts oder eines Fluggastportals visualisiert.

Vorgehensweise in eindeutigen Fällen

Bei klaren Fällen, die erkennbar auf internen Problemen von easyJet beruhen, müssen Sie dennoch mit Widerstand rechnen. Die Fluggesellschaft zahlt nach Erfahrungsberichten vieler Passagiere nur selten freiwillig.

Trotzdem gibt es bessere Chancen bei Verspätungen aufgrund von:

  • gewöhnlichen technischen Defekten ohne äußere Einwirkung (zum Beispiel eine defekte Bordtür)
  • Personal- oder Crew-Engpässen im regulären Flugbetrieb (zum Beispiel wegen Personalmangel)

Die Erfolgsaussichten steigen zusätzlich, wenn die Ankunftsverspätung deutlich mehr als 4 Stunden beträgt. Bei solch langen Verzögerungen kann die Airline kaum behaupten, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verspätung zu verhindern.

Ist die Ursache eindeutig easyJet vorwerfbar, sollten Sie einen Versuch wagen, die Entschädigung selbst einzufordern. Rechnen Sie aber damit, dass easyJet zunächst standardmäßig ablehnend reagiert – Beharrlichkeit ist daher wichtig.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt? Unser kostenloser Entschädigungsrechner prüft anhand unserer Flugdatenbanken die Umstände Ihrer Verspätung automatisch und gibt Ihnen schnell Klarheit:

Bei der ersten Kontaktaufnahme mit easyJet nutzen Sie am besten das offizielle Online-Formular auf der Website der Airline. Schildern Sie darin präzise den Vorfall und verweisen Sie auf die EU-Fluggastrechteverordnung.

Um Zeit bei der Formulierung zu sparen, können Sie unser Musterschreiben als Vorlage nutzen.

Vorgehensweise in komplexeren Fällen

Besonders schwierig gestaltet sich die Durchsetzung bei weniger eindeutigen Fällen. Hierzu gehören Verspätungen durch:

  • unbekannte oder mehrere zusammenwirkende Ursachen
  • witterungsbedingte Probleme
  • Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal
  • Technische Defekte mit möglicher Fremdeinwirkung
  • Verschiebungen der Abflugslots

In diesen Fällen empfehlen wir:

  1. Zuerst eine kostenlose Prüfung im Entschädigungsrechner, um Ihre rechtlichen Chancen zu klären
  2. Dann eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Durchsetzungswege

Bestätigt sich Ihr Anspruch grundsätzlich, stehen Ihnen drei Hauptwege offen. Diese zeichnen sich durch folgende Vor- und Nachteile aus:

Die Beauftragung eines Fluggastportals (Details hier):

  • Minimaler eigener Arbeitsaufwand (Online-Antrag genügt)
  • Rasche Abwicklung möglich (mit Sofortentschädigern wie Ersatz-Pilot Auszahlung bereits binnen weniger Tage)
  • Kein Kostenrisiko: Gebühr des Fluggastportals fällt nur und erst bei Auszahlung der Entschädigung an
  • Servicegebühr der meisten Anbieter zwischen 25-50% der Entschädigung (bei Ersatz-Pilot höchstens 29% inklusive Mehrwertsteuer)

Der Gang vor Gericht auf eigene Faust (mehr dazu):

  • Chance auf die volle Entschädigungssumme
  • Erheblicher Zeitaufwand
  • Prozessrisiko von mehreren hundert Euro ohne Rechtsschutz
  • Verfahrensdauer oft 6-12 Monate

Die Einschaltung einer Schlichtungsstelle (Details):

  • Ohne Kosten und Prozessrisiko
  • Bearbeitungszeit meist 3-6 Monate
  • Hohe Erfolgsaussichten, da easyJet Mitglied der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist
  • Erfahrungsberichte zeigen, dass easyJet bei SÖP-Verfahren oft einlenkt

2. easyJets Zahlungsverhalten

Das Zahlungsverhalten von easyJet bei Entschädigungsansprüchen zeigt sich nach Auswertung zahlreicher Erfahrungsberichte als überwiegend ablehnend. Aus Kundenbewertungen und Rechtsanalysen ergibt sich ein recht einheitliches Bild, das von einer zurückhaltenden Zahlungspraxis geprägt ist.

Im Gegensatz zu manch anderen Airlines zahlt easyJet selbst in eindeutigen Fällen nur selten freiwillig und schnell. Branchenexperten bestätigen, dass easyJet – ähnlich wie andere Billigflieger – dazu neigt, Entschädigungszahlungen zunächst grundsätzlich abzuwehren. Der Gründer einer Fluggastrechtefirma merkte an, dass Billigflieger wie „Ryanair und easyJet unsere Statistiken anführen, weil sie zunächst versuchen, Passagiere nicht fair und gesetzeskonform zu entschädigen“ und erst unter zusätzlichem Druck zahlen.

Die typischen Probleme bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen easyJet umfassen:

  • lange Wartezeiten von oft mehr als 28 Tagen auf Antworten
  • automatisierte Standardablehnungen mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“
  • fehlende oder unzureichende Begründungen für Ablehnungen
  • technikbedingte Ablehnungen durch fehlerhafte Eingaben im Online-Formular
  • Ignorieren von Nachfragen oder Dokumenten, die Fluggäste zur Begründung einreichen

Konkrete Erfahrungsberichte

Die Kundenerfahrungen der letzten Jahre zeichnen ein konsistentes Bild vom Umgang easyJets mit Entschädigungsansprüchen. Besonders aufschlussreich sind die Erfahrungsberichte von Passagieren, die ihre berechtigten Ansprüche geltend gemacht haben.

Typische Negativbeispiele

Ein dramatischer Fall vom 6. Mai 2025 schildert die katastrophalen Folgen einer Flugverspätung. Ein Passagier mit 6-jährigem Kind musste über 10 Stunden am Flughafen ausharren, mit weiteren 2-3 Stunden in Aussicht. Trotz der extremen Verspätung verweigerte easyJet sowohl eine Unterkunft als auch eine Erstattung. Die Benachrichtigung über die Verspätung erfolgte erst, als die Passagiere bereits am Gate waren. Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Flug wurde ebenfalls verweigert. Der Kunde beschreibt die Situation als „wie Geiseln am Flughafen festgehalten“ (Quelle).

Eine besonders aufschlussreiche Bewertung vom 5. Mai 2025 dokumentiert easyJets bewusste Täuschungstaktik bei Entschädigungsansprüchen. Nach einer erheblichen Verspätung aufgrund eines technischen Defekts – vom Piloten bestätigt und per E-Mail dokumentiert – änderte easyJet nachträglich den Verspätungsgrund auf „widrige Wetterbedingungen“, um die Entschädigungszahlung zu vermeiden. Nur weil der Passagier vorsorglich Screenshots der ursprünglichen Benachrichtigungen angefertigt hatte, konnte er die unehrliche Geschäftspraxis nachweisen (Quelle).

Ein weiterer Fall vom 19. April 2025 zeigt die systematischen Hürden bei der Entschädigungsdurchsetzung. Nach einer über 4-stündigen Verspätung, größtenteils im Flugzeug verbracht, lehnte easyJet den Entschädigungsantrag mit der falschen Behauptung ab, die Verspätung habe weniger als 3 Stunden betragen. Tatsächlich verzögerte sich der für 13:35 Uhr geplante Abflug auf fast 18:00 Uhr. Das Beschwerdesystem erwies sich als bewusst kundenunfreundlich: Keine E-Mail-Bestätigung des Antrags, Antworten nur von „donotreply“-Adressen, und die Notwendigkeit, verschiedene Abteilungen zu kontaktieren (Quelle).

Ein Bericht vom 17. März 2025 verdeutlicht easyJets mangelnde Kommunikation bei Entschädigungsablehnungen. Nach einer wetterbedingt verschobenen und dann nochmals um über 8 Stunden verzögerten Ersatzverbindung wegen fehlender Crew, erhielt der Kunde weder eine Antwort auf seinen Entschädigungsantrag noch auf seine über das Online-Portal eingereichte Beschwerde. EasyJet informiert Kunden offenbar nicht einmal über abgelehnte Anträge (Quelle).

Beispiel für eine erfolgreiche Durchsetzung

Es gibt dennoch Erfolgsfälle – allerdings fast immer erst nach Einschaltung externer Stellen. Ein deutscher Kunde berichtet: „EasyJet ignorierte meine ursprüngliche Forderung monatelang, bis ich einen Fall bei der SÖP-Schlichtungsstelle einreichte, woraufhin EasyJet den Anspruch akzeptierte und sagte, die Rückerstattung werde bearbeitet.“ Dies bestätigt die Erfahrung, dass die Airline oft erst unter dem Druck einer offiziellen Schlichtungsstelle einlenkt (Quelle: Trustpilot).

Gesamteindruck

Das Gesamtbild der Bewertungen lässt nur einen Schluss zu: easyJet zahlt Entschädigungen häufig erst nach erheblichem Druck. Ein deutscher Rechtsanwalt fasste seine Erfahrung prägnant zusammen: „Bei Flugverspätung von easyJet gibt’s Geld nur über das Gericht“ – die Airline verweigere zunächst hartnäckig jede Zahlung, erkenne den Anspruch aber routinemäßig an und zahle schnell, sobald man rechtliche Schritte einleite.

Sogar ein britischer Berufungsrichter stellte fest, dass easyJet „Entschädigungen für Flugverspätungen ohne Aufforderung durch Passagiere zahlen könnte, sich aber dagegen entscheidet, in der Hoffnung, dass manche nicht [ihre Ansprüche geltend machen]“. Diese offizielle gerichtliche Einschätzung bestätigt die Strategie der Airline.

Für deutsche Kunden bietet die Mitgliedschaft easyJets in der SÖP allerdings einen Vorteil: Die Airline akzeptiert Schlichtungsentscheidungen meist zügig. Damit haben Sie zumindest einen außergerichtlichen Weg, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Um sich nicht vorschnell abweisen zu lassen, empfiehlt sich vor der Auseinandersetzung mit easyJet eine unabhängige Prüfung Ihres Anspruchs und die Vorbereitung auf einen möglicherweise längeren Durchsetzungsprozess.

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Möchten Sie Ihre Entschädigungsansprüche selbst gegenüber easyJet durchsetzen? Die folgenden Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei. Wir erklären:

a. Wann sollte man Ansprüche eigenständig verfolgen?

Bevor Sie sich die Mühe machen und eine selbständige Durchsetzung versuchen, sollten Sie zuerst zwei wichtige Fragen für sich beantworten:

  1. Besteht tatsächlich ein Entschädigungsanspruch?
  2. Wie wahrscheinlich ist eine freiwillige Zahlung durch easyJet?

Daran können Sie beurteilen, inwiefern sich der Aufwand lohnt. Die erste Frage klären Sie schnell und kostenlos beispielsweise mit unserem Entschädigungsrechner:

Eine Anmeldung oder Preisgabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Alternativ können Sie auch manuell prüfen, ob Ihr Fall alle Anforderungen für eine Entschädigung von easyJet erfüllt. Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch haben wir zudem im verlinkten Abschnitt erläutert.

Zur zweiten Frage: Das Zahlungsverhalten von easyJet ist – wie im vorigen Abschnitt beschrieben – überwiegend ablehnend. Das bedeutet für Sie:

Die Selbsthilfe erfordert Durchhaltevermögen, kann sich aber bei eindeutigen Sachverhalten lohnen. Dies gilt etwa bei:

  • gewöhnlichen technischen Störungen am eingeplanten Flugzeug ohne Einwirkung von außen;
  • Flugstreichungen aus personellen Gründen, etwa wegen eines Streiks der easyJet-Mitarbeiter oder einer Erkrankung von Crewmitgliedern.

Besondere Vorsicht ist hingegen bei unklaren oder komplexen Fällen geboten. Die eigenständige Durchsetzung bedeutet hier meist:

  • erheblichen Zeitaufwand für Korrespondenz,
  • besondere Beharrlichkeit auch nach mehrfachen Ablehnungen und
  • ein hohes Risiko, trotz aller Bemühungen keine Zahlung zu erhalten.

Ein spezialisiertes Fluggastportal kann besonders hilfreich sein, wenn:

  • die Ursache Ihrer Flugverspätung mit easyJet unklar ist,
  • Ihre eigenen Anfragen an die Airline unbeantwortet bleiben,
  • easyJet sich auf außergewöhnliche Umstände beruft.
  • Sie einen besonders schnellen Ausgleich wünschen und nicht monatelang auf die Entschädigung warten möchten.

b. So gehen Sie bei der selbständigen Forderung am effektivsten vor

Welche Strategie verspricht den meisten Erfolg, wenn Sie Ihre Entschädigung von easyJet selbst einfordern möchten? Basierend auf zahlreichen Erfahrungsberichten und unserer Expertise haben sich diese sechs Grundregeln als zielführend erwiesen:

  1. Kenntnis der 28-Tage-Regel von easyJet
  2. Das Online-Formular als ersten Weg wählen
  3. E-Mail als Ausweichweg nutzen
  4. Ein professionelles Anschreiben verwenden
  5. Bei Folgenachrichten präzise und faktisch bleiben
  6. Nach fruchtlosen Versuchen zügig Alternativen einleiten

Schauen wir uns diese Schritte genauer an:

(i.) Die 28-Tage-Regel von easyJet beachten

easyJet legt in Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bearbeitungszeit von 28 Tagen für Entschädigungsanträge fest. Es handelt sich dabei jedoch bloß um eine Empfehlung. Für Ihre Herangehensweise an die Aufforderung bedeutet das Folgendes:

  • Nach Einreichung Ihrer Aufforderung sollten Sie mindestens vier Wochen warten, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Zumindest wenn Sie Hoffnung haben, dass easyJet vielleicht bereits freiwillig einlenkt. Meistens antwortet easyJet aber deutlich schneller, wenn auch häufig ablehnend.
  • Setzen Sie easyJet eine Frist von höchstens vier Wochen. Vertretbar ist auch eine kürzere Frist. Allerdings schneiden Sie sich damit die Chance ab, dass easyJet bei grundsätzlicher Zahlungswilligkeit bereits vorgerichtlich die Bereitschaft äußert, Ihrer Forderung nachzukommen. Weisen Sie in Ihrem Erstschreiben außerdem darauf hin, dass Sie nach Ablauf der 28-Tage-Frist rechtliche Schritte einleiten werden.
  • Dokumentieren Sie den Zeitpunkt Ihrer Erstanfrage, um später nachweisen zu können, dass Sie diese Regel eingehalten haben.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, brauchen Sie sich übrigens nicht zwingend an die 28-Tage-Regel halten. Wie die AGB von easyJet selbst klarstellen, handelt es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung. Die meisten Gerichte in Deutschland halten eine außergerichtliche Frist von zwei oder höchstens drei Wochen für ausreichend, um einen Schuldner in Verzug zu setzen und Anlass zur Klage zu haben. Nach unseren Erfahrungen führt die 28-Tage-Regel von easyJet vor Gericht zu keinen Nachteilen, wenn sie nicht sklavisch eingehalten wurde – solange man easyJet überhaupt eine angemessene Frist zur außergerichtlichen Klärung eingeräumt hat.

(ii.) Online-Entschädigungsformular als erster geeigneter Weg

Das EU261-Entschädigungsformular auf der easyJet-Website stellt den offiziellen und direktesten Weg dar, um Ihre Forderung einzureichen. Folgende Vorteile bietet dieser Weg:

  • Strukturierte Erfassung aller notwendigen Informationen
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail
  • Direkte Weiterleitung an die zuständige Entschädigungsabteilung
  • Offizielle Akzeptanz durch easyJet als erste Kontaktaufnahme

Beachten Sie bei der Nutzung des Formulars besondere Sorgfalt bei der Dateneingabe: Ein UK-Gerichtsurteil hat aufgedeckt, dass das easyJet-System bei kleinsten Eingabefehlern Anträge mit generischen Fehlermeldungen ablehnt, ohne den eigentlichen Fehler zu benennen. Prüfen Sie daher alle eingegebenen Daten doppelt.

(iii.) E-Mail als alternative Option

Falls das Online-Formular Probleme bereitet, können Sie Ihren Anspruch alternativ per E-Mail an customer.service@easyjet.com (für allgemeine Anfragen) oder an die deutsche Kontaktadresse deutschland@easyjet.com richten. Die Vorteile:

  • Freiere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Formulierung Ihres Anliegens
  • Einfache Möglichkeit, Beweisdokumente als Anhang beizufügen
  • Direktes Beziehen auf die EU-Fluggastrechteverordnung und relevante Urteile

Um eine effiziente Bearbeitung Ihrer E-Mail zu fördern, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Präziser Betreff mit Flugnummer, Datum und dem Stichwort „EU261-Entschädigung“
  • Klare Hervorhebung von Buchungscode und Flugnummer im Nachrichtentext
  • Beifügen von Bordkarte und Buchungsbestätigung als Anlagen
  • Konkrete Angabe der verlangten Entschädigungssumme und Ihrer Bankverbindung
(iv.) Professionelles Anschreiben verwenden

Um Zeit zu sparen und nichts Wichtiges zu vergessen, empfehlen wir für die Kontaktaufnahme mit easyJet, unser kostenloses Musterschreiben als Vorlage zu verwenden. Im verlinkten Formular können Sie dieses in wenigen Minuten auf Ihren Fall anpassen.

Ein professionelles Anschreiben erhöht Ihre Erfolgsaussichten aus folgenden Gründen:

  • Präzise Darstellung der Rechtslage mit Verweis auf die EU-Verordnung 261/2004
  • Klare Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung, wie etwa das BGH-Urteil von 13.11.2024, das easyJets Pflicht zur Umbuchung auf andere Airlines betont
  • Sachliche Formulierungen ohne emotionale Vorwürfe, die für eine professionelle Bearbeitung förderlich sind
  • Strukturierte Darlegung aller relevanten Fakten zu Ihrem verspäteten Flug
(v.) Bei Rückfragen sachlich und präzise bleiben

easyJet antwortet häufig erst nach mehrfacher Nachfrage oder mit Standardablehnungen. Wenn Sie nach trotzdem nachhaken möchten, beachten Sie folgende Tipps:

  • Nutzen Sie denselben Kommunikationskanal wie bei der Erstanfrage.
  • Beziehen Sie sich auf die Referenznummer Ihrer ersten Anfrage.
  • Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie emotionale Formulierungen.
  • Setzen Sie eine konkrete neue Frist (weitere 14 Tage sind angemessen).
  • Weisen Sie auf mögliche nächste Schritte hin (SÖP-Schlichtung / Fluggastportal / Rechtsanwalt).

Verzichten Sie auf telefonische Nachfragen – Erfahrungsberichte zeigen, dass der Kundenservice am Telefon keine Entscheidungsbefugnis bei Entschädigungsansprüchen hat und Sie nur auf das schriftliche Verfahren verweisen wird.

(vi.) Nach zweimaliger Ablehnung Alternativen wählen

Hat easyJet Ihren Anspruch zweimal abgelehnt oder ignoriert? Die Erfahrung zeigt: Weitere Nachfragen führen selten zum Erfolg. Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, andere Wege einzuschlagen:

  1. Die Unterstützung durch ein Fluggastportal, das die Entschädigung direkt auszahlt
  2. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der SÖP (da easyJet Mitglied ist und oft nach SÖP-Einschaltung zahlt)
  3. Die Hinzuziehung eines auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalts

Gerade der SÖP-Weg hat sich bei easyJet als erfolgversprechend erwiesen: Mehrere Erfahrungsberichte zeigen, dass die Airline nach Einleitung des kostenlosen Schlichtungsverfahrens oft innerhalb weniger Tage einlenkt und zahlt.

c. Kostenlose Hilfsmittel für die eigenständige Durchsetzung

Die selbständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen easyJet wird durch hilfreiche Online-Tools erleichtert. Besonders wertvoll sind:

  1. Die Entschädigungsrechner zur schnellen Prüfung Ihrer Ansprüche
  2. Musterschreiben als Vorlagen für die Aufforderung
(i.) Online-Prüfung Ihres Anspruchs

Mit einem Entschädigungsrechner ermitteln Sie schnell und kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung von easyJet zusteht. Besonders empfehlenswert ist der Ersatz-Pilot Entschädigungsrechner:

Was unseren Rechner besonders nützlich macht:

  • keine Registrierung oder Angabe personenbezogener Daten nötig;
  • sofortige Einschätzung schon vor Eingabe Ihrer Kontaktdaten;
  • automatischer Abgleich mit Flugdatenbanken zur Prüfung der tatsächlichen Ankunftszeit;
  • Prüfung auf außergewöhnliche Umstände durch Abgleich mit Wetter- und Ereignisdaten;
  • Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, wie des BGH-Urteils zur Umbuchungspflicht auf andere Airlines.

Zwar bieten auch ADAC, Bundesjustizministerium und Verbraucherzentralen Online-Rechner an. Diese sind jedoch meist weniger aussagekräftig, da sie:

  • sich oft nur auf Ihre eigenen Angaben stützen und keine externen Flugdatenbanken nutzen.
  • keine Prüfung auf außergewöhnliche Umstände durchführen oder diese nur anhand Ihrer Angaben bewerten.
  • die tatsächliche Ankunftsverspätung nicht unabhängig verifizieren können.
(ii.) Musterschreiben für Ihre Forderung

Für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung bei easyJet empfehlen wir unser bewährtes Musterschreiben:

Mit unserem Musterschreiben-Generator erstellen Sie kostenlos ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Anschreiben. Diese Vorlage bietet folgende Vorteile:

  • Formulierung für E-Mail oder Online-Formular optimiert
  • Verweise auf die EU-Fluggastrechteverordnung und relevante Urteile
  • Angepasste Versionen sowohl für Verspätungen als auch für Annullierungen
  • Klare Forderung mit angemessener Zahlungsfrist
  • Professioneller Ton, der die Erfolgsaussichten erhöht

Das Musterschreiben fokussiert sich auf die wesentlichen Informationen, die easyJet zur Bearbeitung benötigt: Flugnummer, Datum, Buchungscode und Art der Flugunregelmäßigkeit. Damit vermeiden Sie unnötige Rückfragen und beschleunigen den Bearbeitungsprozess.

4. Anspruch durchsetzen mit einem Fluggastportal

Statt der eigenständigen Durchsetzung können Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegen easyJet auch von einem spezialisierten Dienstleister verfolgen lassen. Diese Fluggastportale übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.

Die grundlegende Arbeitsweise ist bei den meisten der über 20 deutschen Anbieter ähnlich. Fluggastportale:

  • Prüfen Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten
  • Übernehmen die komplette Kommunikation mit easyJet
  • Klagen wenn nötig vor Gericht
  • Tragen sämtliche Prozesskosten
  • Berechnen nur im Erfolgsfall eine Provision

Angesichts der bekannten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen easyJet kann die Beauftragung eines Fluggastportals besonders sinnvoll sein. Der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich jedoch, da sich diese deutlich in ihrer Preisgestaltung, den Auszahlungsfristen und der Kundenzufriedenheit unterscheiden.

Dabei hilft die Kenntnis einer wichtigen Unterscheidung: Es gibt zwei Arten von Fluggastportalen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen:

Direktentschädiger wie Ersatz-Pilot zeichnen sich durch folgende Merkmale aus. Sie:

  • kaufen berechtigte Ansprüche sofort auf.
  • zahlen binnen weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung die Entschädigungshöhe abzüglich ihrer Servicegebühr.
  • verzichten auf Rückforderung des ausgezahlten Betrages bei gescheiterter Durchsetzung.

Dieses Modell bietet gerade bei easyJet erhebliche Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld schnell und sicher, während das Portal das Risiko trägt, falls easyJet sich weigert zu zahlen.

Inkasso-Portale wie Flightright verfolgen hingegen ein etwas anderes Geschäftsmodell. Sie:

  • leisten Zahlungen an Kunden immer erst nach erfolgreicher Durchsetzung;
  • benötigen oft mehrere Monate für die Beitreibung, gerade wenn Gerichtsverfahren erforderlich werden;
  • tragen das Kostenrisiko auch bei erfolgloser Durchsetzung.

Bei easyJet kann dies bedeuten, dass Sie erheblich länger auf Ihre Entschädigung warten müssen, da die Airline wie im Abschnitt Zahlungsverhalten beschrieben oft erst nach Einleitung gerichtlicher Schritte zahlt.

Um Ihnen die Wahl eines geeigneten Fluggastportals zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt:

  • Höhe der Provisionen
  • Typische Bearbeitungszeiten
  • Erfahrungen von Kunden

Diese Informationen finden Sie in unserem Vergleich der wichtigsten Fluggastportale, der die nackten Zahlen und Fakten zusammenfasst, ohne sie zu kommentieren. Dort stellen wir rein sachlich die Konditionen und Kundenbewertungen aller großen Anbieter gegenüber – nicht nur von Ersatz-Pilot.

Ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl eines Portals für easyJet-Entschädigungen: Achten Sie darauf, ob der Anbieter den deutschen Markt gut kennt und mit der SÖP (Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr) zusammenarbeitet. Da easyJet SÖP-Mitglied ist, können Portale mit guten Verbindungen zur Schlichtungsstelle oft schnellere Ergebnisse erzielen.

Zusätzlich empfehlen wir die unabhängigen Tests der verschiedenen Fluggastportale durch:

  • den Ratgeber Finanztip;
  • die Stiftung Warentest auf test.de (kostenpflichtige Inhalte) und
  • das Verbraucherportal Qamqam.

Aufschlussreich sind zudem die Kundenbewertungen der verschiedenen Anbieter auf Trustpilot.

5. Sonstige Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Neben der persönlichen Durchsetzung und der Beauftragung eines Fluggastportals gibt es drei weitere Lösungsansätze, um nach einer Verspätung Ihre Entschädigung von easyJet zu erhalten:

  1. Die Nutzung der Schlichtungsstelle SÖP, bei der easyJet Mitglied ist
  2. Die Einschaltung eines Anwalts für ein Gerichtsverfahren
  3. Eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt

Betrachten wir diese Alternativen im Detail:

a. Gerichtliche Durchsetzung mit eigenem Anwalt

Wenn easyJet trotz Ihrer Aufforderungen nicht zahlt, bleibt Ihnen der Gang vor Gericht. Bei dieser Option besteht die Chance auf die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge. Denn wenn die Airline unterliegt, muss sie Ihnen Ihre Anwaltsgebühren erstatten. Es ergeben sich jedoch auch höhere Risiken, da Sie selbst Kläger sind und kein Fluggastportal das Prozesskostenrisiko übernimmt.

Besonders interessant: Bei easyJet hat sich gezeigt, dass die Airline häufig kurz vor einem Gerichtstermin einlenkt und zahlt. Mehrere Berichte von Anwälten beschreiben, dass easyJet regelmäßig erst bei unmittelbarer rechtlicher Bedrohung die Ansprüche anerkennt – aber dann oft schnell und vollständig.

Die Risiken variieren je nach Ihrer Versicherungssituation:

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten Ihres Anwalts; die Deckung wird geklärt, bevor Kosten entstehen
  • Finanzielles Risiko bleibt beschränkt auf Ihre Selbstbeteiligung (je nach Police)
  • Im Fall einer Niederlage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Gerichtskosten und die Anwaltskosten von easyJet

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Sie müssen für Gerichtskosten und eigene Anwaltsgebühren in Vorleistung treten. Bei 400 € Streitwert entstehen etwa 120 € Gerichtskosten und 80-150 € Anwaltsgebühren plus Mehrwertsteuer (Stand: 23.07.2025).
  • Gibt das Gericht der Klage statt, muss easyJet Ihnen diese Beträge erstatten (§ 91 ZPO).
  • Bei Niederlage erhalten Sie keine Kostenerstattung, dafür aber umgekehrt die Pflicht, die Anwaltskosten von easyJet zu übernehmen.

b. Schlichtungsverfahren nutzen

Ein besonders erfolgversprechender Weg bei easyJet-Entschädigungen ist die Nutzung der Schlichtungsstelle. Die Airline ist Mitglied der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP), was Ihre Chancen deutlich erhöht. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kein Kostenrisiko für den Verbraucher
  • Kein Anwalt erforderlich
  • Eröffnung des Verfahrens kann online beantragt werden
  • Verbraucherfreundliche Entscheidungspraxis der Schlichtungsstelle
  • Erfahrungsberichte zeigen eine hohe Erfolgsquote bei easyJet-Fällen

Mehrere Erfahrungsberichte belegen, dass easyJet nach Einleitung eines SÖP-Verfahrens oft binnen weniger Tage einlenkt und freiwillig zahlt, noch bevor die Schlichtungsstelle eine formelle Entscheidung trifft. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber Ryanair, die erst kürzlich der Schlichtungsstelle beigetreten ist.

Zu beachten sind vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens folgende Bedingungen:

  • Vorherige direkte Kontaktaufnahme mit easyJet ist zwingend erforderlich
  • Wartefrist von 2 Monaten seit Ihrer Entschädigungsaufforderung an die Airline
  • Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Flug
  • Kein paralleles Gerichtsverfahren zum gleichen Sachverhalt

Liegen die Voraussetzungen vor, können Sie Ihren Schlichtungsantrag online bei der SÖP einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 3-6 Monate, aber bei easyJet können Sie oft schon früher mit einer Reaktion rechnen.

c. Öffentliche Beschwerde

Parallel zu den bereits genannten Wegen können Sie auch über offizielle Stellen oder in den sozialen Medien Druck aufbauen:

(i.) Luftfahrt-Bundesamt kontaktieren

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beaufsichtigt als zuständige Behörde auch easyJet in Deutschland. Sie können dort Beschwerde einreichen, sollten aber die Grenzen dieses Wegs kennen:

  • Die Verweigerung berechtigter Zahlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Das LBA kann in solchen Fällen Bußgelder gegen easyJet verhängen
  • Eine direkte Durchsetzung Ihres individuellen Anspruchs erfolgt jedoch nicht
  • Die Beschwerde wirkt höchstens als zusätzliches Druckmittel

Im Vereinigten Königreich können Sie zudem eine Beschwerde bei der britischen Luftfahrtbehörde CAA (Civil Aviation Authority) einreichen, die easyJet als britische Airline zusätzlich beaufsichtigt.

(ii.) Öffentliches Feedback

Möglich ist es auch, in den sozialen Netzwerken oder auf Bewertungsportalen Kritik zu äußern, wenn easyJet eine Entschädigung verweigert. Die Wirksamkeit dieser Methode ist jedoch begrenzt:

  • easyJet reagiert nur selektiv auf öffentliche Beschwerden in sozialen Medien
  • Bewertungen auf Portalen wie Trustpilot werden meist nicht kommentiert
  • Die Chance auf Entschädigung erhöht sich durch öffentliche Kritik nur marginal

Dennoch können Sie durch sachliche Bewertungen anderen Reisenden helfen und zur Transparenz beitragen. Beachten Sie dabei folgende Grundsätze:

  • Bleiben Sie bei den nachweisbaren Fakten.
  • Formulieren Sie sachlich und ohne persönliche Angriffe.
  • Vermeiden Sie übertriebene Darstellungen oder unbelegbare Behauptungen.

Ein weiterer Weg bei hartnäckiger Verweigerung: Im Vereinigten Königreich können Sie Ihren Entschädigungsfall bei der AviationADR melden, einer vom britischen Luftfahrtamt anerkannten Schlichtungsstelle. Diese Alternative steht jedoch nur zur Verfügung, wenn acht Wochen seit Ihrer Beschwerde bei easyJet ergebnislos vergangen sind.

IV. Musterbrief zum Einfordern der Flugentschädigung von easyJet

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein maßgeschneidertes Musterschreiben für Ihre Entschädigungsforderung an easyJet. Nach Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie per E-Mail einen auf Ihren Fall abgestimmten Brief mit allen nötigen Hinweisen und den korrekten Kontaktadressen.

Das Schreiben generieren wir in englischer Sprache. Bei easyJet beschleunigt eine Ansprache auf Englisch nämlich erfahrungsgemäß nämlich die Schnelligkeit der Antwort.

Zur Verwendung unseres Generators haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie füllen gleich alle Felder aus und bekommen ein komplett personalisiertes Schreiben. Oder Sie wählen die Blankoversion und tragen Ihre Daten später selbst ein.

Zuletzt noch ein Tipp: Nutzen Sie vor dem Versand des Musterbriefs unseren kostenlosen Entschädigungsrechner. Die anonyme Prüfung dauert nur wenige Minuten und zeigt Ihnen, ob ein Anspruch besteht.

Hier finden Sie nun unseren Musterschreiben-Generator:

V. Häufige Fragen und kurze Antworten zur Entschädigung auf verspäteten easyJet-Flügen

In diesem Abschnitt beantworten wir bündig die wichtigsten Fragen rund um die Flugentschädigung von easyJet.

Zahlt easyJet freiwillig Entschädigung wegen Flugverspätung? 

easyJet zahlt nur selten freiwillig Entschädigungen aus. Die meisten Passagiere berichten, dass die Airline zunächst Anträge ablehnt oder auf „außergewöhnliche Umstände“ verweist. Oft erfolgt eine Zahlung erst nach mehrermaligen Anfragen oder Einschaltung externer Stellen. Mehr zum Zahlungsverhalten von easyJet

Wie erhalte ich von easyJet eine Entschädigung, wenn sich mein Koffer verspätet? 

Bei verspätetem Gepäck müssen Sie am Flughafen einen PIR-Bericht (Property Irregularity Report) aufnehmen lassen und dann das Formular für Gepäckschäden auf der easyJet-Website ausfüllen. Die Entschädigung für verspätetes Gepäck richtet sich nach dem Montrealer Abkommen und beträgt maximal etwa 1.385 €. Mehr zu Ansprüchen bei verspätetem Gepäck

Welche Erfahrung machen Passagiere von easyJet beim Einfordern von Entschädigung wegen Verspätung? 

Die meisten Passagiere berichten von erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. easyJet reagiert oft verzögert oder gar nicht auf Anfragen und lehnt Erstanträge häufig ab. Erfolg haben viele erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle SÖP oder eines Fluggastportals. Mehr zu Erfahrungsberichten

easyJet lehnt Entschädigung ab, was soll ich tun? 

Wenn easyJet Ihre Entschädigung ablehnt, haben Sie mehrere Optionen: Schalten Sie die Schlichtungsstelle SÖP ein (easyJet ist Mitglied), beauftragen Sie ein Fluggastportal wie Ersatz-Pilot, oder wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt. Bei eindeutiger Rechtslage zeigt sich easyJet vor Gericht oft einsichtig. Mehr zu alternativen Durchsetzungswegen

Mit welcher Dauer muss ich rechnen, bis easyJet Entschädigung für Flugverspätung leistet? 

Nach den AGB von easyJet sollten Sie innerhalb von 28 Tagen eine Antwort erhalten. In der Praxis kann es jedoch deutlich länger dauern. Bei Einschaltung eines Direktentschädigers wie Ersatz-Pilot erhalten Sie Ihr Geld nach positiver Prüfung bereits nach 1-3 Tagen. Mehr zu Bearbeitungszeiten

Wie erreiche ich easyJets Formular zum Einfordern von Entschädigung wegen Flugverspätung? 

Das EU261-Entschädigungsformular finden Sie auf der offiziellen easyJet-Website unter „Hilfe“ und dann „Entschädigung beantragen“. Alternativ können Sie direkt die Adresse www.easyjet.com/de/claim/EU261 aufrufen. Die Nutzung dieses offiziellen Formulars ist von easyJet vorgeschrieben. Mehr zum Antragsweg

Wie kann ich bei easyJet Entschädigung beantragen? 

Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle EU261-Formular auf der easyJet-Website ein. Geben Sie alle erforderlichen Daten exakt ein und fügen Sie verfügbare Nachweise bei. Als Alternative können Sie sich an ein Fluggastportal wenden, das den gesamten Prozess für Sie übernimmt. Mehr zur Antragstellung

Wann steht mir bei Verspätung mit easyJet eine Erstattung zu? 

Eine Entschädigung steht Ihnen bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden zu, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe beträgt je nach Streckenlänge 250 €, 400 € oder 600 €. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Sie zudem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Mehr zu Ihren Ansprüchen

Über die Autorin

Diesen Artikel veröffentlichte Laura Held am 23.07.2025. Sie arbeitet seit 2021 bei Ersatz-Pilot und verfasst regelmäßig Beiträge zu Fluggastrechten für die Online-Redaktion. Als häufige Flugreisende kennt sie die Probleme bei Verspätungen aus eigener Erfahrung und weiß, worauf es bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen ankommt.

Die rechtliche Prüfung des Beitrags übernahm Dr. Christopher Wekel. Der Anwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. Für das Portal wertet er laufend die neue Rechtsprechung zu Fluggastrechten aus und fertigt regelmäßig juristische Gutachten zu aktuellen reiserechtlichen Fragen.