Flugdatenbanken zufolge erfasste Flug EL732 am 10.7.2017 eine nicht unerhebliche Verspätung. Der Flug sollte Passagiere vom Flughafen Heraklion zum Flughafen München transportieren. Aber obwohl die Airline Ellinair als zuständiges Unternehmen die Verbindung planmäßig durchführen sollte, traf der Flug nicht pünktlich am Ziel ein.

Wegen der Verspätung der Verbindung EL732 am 10.7.2017 besteht deshalb für die gebuchten Passagiere womöglich ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug gecancelt wird, sich mehr als drei Stunden verspätet bzw. ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Das Recht auf Entschädigung scheidet lediglich aus, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Welchen Betroffenen ein Anspruch zusteht, sichtet der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Passagieren des Fluges EL732 am 10.7.2017 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine sofortige Ersatzzahlung in Höhe von 274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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