Laut Angaben auf Flugdatenbanken ergab sich auf dem Flug EW252 am 3.3.2018 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Maschine sollte Reisende vom Flughafen Köln zum Flughafen Teneriffa (Süd) befördern. Doch obwohl die Fluggesellschaft Eurowings als zuständige Organisation die Beförderung planmäßig durchführen sollte, landete der Flug nicht pünktlich. Stattdessen ergab sich eine Verspätung von über drei Stunden.

Angesichts der Verspätung des Fluges EW252 am 3.3.2018 besteht daher für die Fluggäste eventuell ein Recht auf Entschädigung gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung gestattet die FluggastrechteVO nämlich, sobald ein Flug ausfällt, sich über drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit verpasst wird.

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet allenfalls aus, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung entstanden ist, erkennt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Betroffenen Flugreisenden des Fluges EW252 am 3.3.2018 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine sofortige Kompensation in Höhe von 273,95 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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