Vergangene Woche konnten wir wie üblich Direktentschädigungen wegen Flugausfällen auf Kurzstrecken anweisen – beispielsweise wegen Annullierung von EW 004 am 04.03.2018. Der Frühflug sollte Passagiere vom Flughafen Köln/Bonn nach Berlin bringen, wurde aber unmittelbar vor dem Start gestrichen. Sein kurzfristiger Ausfall berechtigt betroffene Flugreisende gleichwohl nach unserer Einschätzung zu einer Ausgleichszahlung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Außer unter außergewöhnlichen Umständen wie bei sicherheitsgefährdenden Wetterbedingungen hat eine Airline nämlich dafür einzustehen, dass keine erheblichen Flugunregelmäßigkeiten auftreten. Vor diesem Hintergrund hält unser Unternehmen einen Anspruch für gegeben. Ersatz-Pilot zahlte deshalb letzte Woche erste Direktentschädigungen an Flugreisende, die EW 004 am 04.03.2018 von Köln nach Tegel befördern sollte. Die Direktzahlung betrug jeweils 150 €.
Wen die Annullierung auf derselben Verbindung ebenfalls betraf, dem bieten wir an, unseren Entschädigungsrechner zu nutzen und auch für sich einen Antrag auf Direktzahlung zu stellen. Hierzu genügt es, die abgefragten Angaben in unserem Online-Formular einzufüllen und eine Buchungsbestätigung bzw. eine Bordkarte sowie die Mitteilung der Annullierung als Nachweis hochzuladen. Die gesamte Antragstellung dauert lediglich 5-10 Minuten. Zusätzlichen Aufwand verlangt der Entschädigungsantrag Fluggästen nicht ab. Wir hoffen, Flugreisenden mit unserem Service zur raschen Kompensation der Widrigkeiten zu verhelfen, die sie wegen des Ausfalls von EW 004 am 04.03.2018 erlitten haben.