Ausweislich der vermeldeten Flugdaten ergab sich auf dem Flug XG4853 am 16.9.2017 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Maschine sollte Reisende vom Flughafen Leipzig zum Flughafen Agadir transportieren. Aber obwohl die Airline SunExpress Deutschland als zuständiges Unternehmen die Beförderung planmäßig durchführen sollte, verfehlte der Flug eine pünktliche Landung. Stattdessen kam es zu einer sechsstündigen Verzögerung der Ankunft.

Angesichts der Verspätung der Verbindung XG4853 am 16.9.2017 ergibt sich daher für alle Mitreisenden eventuell ein Recht auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung gestattet nämlich die FluggastrechteVO, wenn ein Flug gecancelt wird, sich über drei Stunden verspätet bzw. ein Folgeflug aufgrund der Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet höchstens aus, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Im Übrigen verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung zusteht, erkennt unser Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Flugreisenden von XG4853 am 16.9.2017 bieten wir für ihre Fluggastrechte bei positiver Prüfung eine sofortige Ersatzzahlung von 273,95 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

Nähere Erläuterungen zu unserem Angebot finden Sie hier.