Gemäß den uns vorliegenden Flugdaten erlitt der Flug XG2213 am 26.12.2019 eine folgenreiche Annullierung. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Düsseldorf zum Flughafen Hurghada verbringen. Aber obwohl die Airline SunExpress Deutschland als Organisatorin des Fluges für eine rechtzeitige Durchführung sorgen muss, misslang eine pünktliche Beförderung zum Ziel.
Aufgrund der Annullierung der Verbindung XG2213 am 26.12.2019 ergibt sich insofern für die betroffenen Passagiere womöglich ein Anspruch auf Entschädigung gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine entsprechende Forderung gewährt die FluggastrechteVO der EU nämlich, wenn ein Flug gecancelt wird, sich über drei Stunden verspätet bzw. ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Das Recht auf Entschädigung scheidet nur ausnahmsweise aus, wo sich die Airline auf außergewöhnlicheUmstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Bereitschaft, den Flug wahrzunehmen.
Inwiefern Betroffenen ein Anspruch zusteht, erkennt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Flugreisenden des Fluges XG2213 am 26.12.2019 bieten wir für ihre Fluggastrechte bei positiver Prüfung eine direkte Entschädigung in Höhe von 426-450 €.
Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.
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