Nach unseren Informationen ergab sich für Flug X3 4212 am 17.6.2019 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Frankfurt am Main zum Flughafen Palma de Mallorca transportieren. Aber obwohl die Fluggesellschaft Ryanair als Organisatorin des Fluges die Beförderung planmäßig durchführen sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Wegen der Verspätung des Fluges X3 4212 am 17.6.2019 ergibt sich daher für die gebuchten Passagiere eventuell ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die verantwortliche Airline. Eine solche Kompensation räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug annulliert wird, sich über 3h verzögert oder ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt höchstens, sofern die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Darüber hinaus verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, sichtet unser Entschädigungsrechner automatisch anhand einiger Angaben. Betroffenen Fluggästen des Fluges X3 4212 am 17.6.2019 bieten wir im Falle einer positiven Prüfung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 150-166 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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