Vergangene Woche konnten wir wie gewohnt diverse Sofortentschädigungen für Ausfälle auf Langstreckenflügen anweisen – beispielsweise für die Annullierung von X3 2969 am 05.01.2018. Der TUI-Flug sollte Urlauber von Teneriffa nach Tegel zurückbringen, wurde aber wenige Stunde vor dem Start gecancelt. Seine plötzliche Streichung berechtigt betroffene Fluggäste gleichwohl nach unserer Einschätzung zu einer Ausgleichszahlung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Eine solche besteht grundsätzlich immer dann, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf einen technischen Defekt zurückgeht und zumutbar vermieden werden kann. Anders als etwa für sicherheitsgefährdende Wetterbedingungen hat eine Airline nämlich dafür einzustehen, dass ein technisch funktionsfähiges Flugzeug bereitsteht. Vorliegend gehen wir davon aus, dass ein Ausgleichsanspruch nicht ausgeschlossen ist. Ersatz-Pilot zahlte deshalb letzte Woche erste Direktentschädigungen an Flugreisende, die X3 2969 am 05.01.2018 von Teneriffa nach Berlin befördern sollte.

Wen der Ausfall auf derselben Verbindung gleichermaßen betraf, dem schlagen wir vor, unseren Entschädigungsrechner zu nutzen und auch für sich einen Antrag auf Direktzahlung zu stellen. Dafür reicht es, die erfragten Angaben in unserem Online-Formular einzufüllen und eine Buchungsbestätigung bzw. eine Bordkarte sowie die Mitteilung der Annullierung als Nachweis hochzuladen. Zeitlich dauert dies lediglich 5-10 Minuten. Zusätzlicher Aufwand oder Kosten entstehen einem Fluggast bei der Beantragung unserer Entschädigung nicht. Wir hoffen, Flugreisenden mit unserem Service zur raschen Kompensation der Unannehmlichkeiten zu verhelfen, die ihnen wegen des Ausfalls von X3 2969 am 05.01.2018 widerfahren sind.

Die Höhe unserer Entschädigung beträgt unterm Strich 250 € pro Fluggast. Grundsätzlich zahlt Ersatz-Pilot zwar 450 € bei Flugunregelmäßigkeiten auf Langstreckenflügen. Gleichwohl behandelt die FluggastrechteVO längere innergemeinschaftliche Flüge wie X3 2969 am 05.01.2018 im Hinblick auf das Entschädigungsniveau stets wie Mittelstreckenreisen. Nähere Erläuterungen zu diesem Sonderfall, der Flüge auf und von den Kanaren betrifft, finden sich auch hier in der Wikipedia.