Nach unseren Informationen ergab sich für Flug X3 2258 am 24.4.2019 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Frankfurt am Main zum Flughafen Las Palmas de Gran Canaria befördern. Doch obwohl die Fluggesellschaft TUIfly als zuständige Organisation Reisende wie geplant befördern sollte, misslang eine pünktliche Ankunft am Ziel.

Wegen der Verspätung des Fluges X3 2258 am 24.4.2019 bedingt dies für alle Mitreisenden womöglich ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Airline. Eine solche Kompensation gewährt die FluggastrechteVO der EU nämlich, wenn ein Flug gecancelt wird, sich mehr als drei Stunden verspätet bzw. ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Das Recht auf Ausgleichszahlung scheidet lediglich aus, wo sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Ansonsten verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Ob einem Betroffenen ein Anspruch zusteht, sichtet der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Fluggästen von X3 2258 am 24.4.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine Ausgleichszahlung von 250-274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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