Ausweislich der vermeldeten Flugdaten ereignete sich auf dem Flug X3 2207 am 11.1.2020 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Flugreisende vom Flughafen Las Palmas (Gran Canaria) zum Flughafen Köln transportieren. Aber obwohl die Airline TUIfly als zuständige Organisation für eine rechtzeitige Durchführung sorgen muss, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Aufgrund der Verspätung des Fluges X3 2207 am 11.1.2020 bedingt dies für betroffene Fluggäste eventuell ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug gecancelt wird, sich mehr als 3h verzögert oder ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet lediglich aus, sofern die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Wann einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, erkennt unser Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Fluggästen von X3 2207 am 11.1.2020 bieten wir für ihre Fluggastrechte bei positiver Prüfung eine sofortige Kompensation von 250-274 €.

Überprüfen lässt sich die Möglichkeit einer Direktzahlung für diesen oder einen anderen Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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