Laut den uns vorliegenden Informationen ereignete sich auf dem Flug TP523 am 9.7.2018 eine nicht unwesentliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Stuttgart zum Flughafen Lissabon befördern. Doch obwohl die Fluggesellschaft TAP Portugal als zuständiges Unternehmen die Beförderung planmäßig durchführen sollte, traf der Flug nicht pünktlich am Ziel ein.

Wegen der Verspätung der Verbindung TP523 am 9.7.2018 bedingt dies für die gebuchten Passagiere gegebenenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Airline. Eine solche Kompensation gewährt die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug gecancelt wird, sich mehr als 3h verspätet oder ein Anschlussflug aufgrund geringerer Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Entschädigung fehlt lediglich, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, ermittelt unser Entschädigungsrechner automatisiert anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Betroffenen Fluggästen des Fluges TP523 am 9.7.2018 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine sofortige Ersatzzahlung in Höhe von 250-274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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