Flugdatenbanken zufolge ereignete sich auf Flug SQ2203 am 4.5.2019 eine folgenreiche Verspätung. Die Maschine sollte Flugreisende vom Flughafen Singapur zum Flughafen München bringen. Doch obwohl die Fluggesellschaft Lufthansa als zuständige Organisation Reisende wie geplant befördern sollte, verfehlte der Flug eine pünktliche Landung.

Wegen der Verspätung der Verbindung SQ2203 am 4.5.2019 besteht daher für alle Mitreisenden eventuell ein Recht auf Entschädigung gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine entsprechende Forderung räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug ausfällt, sich über drei Stunden verspätet oder ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entfällt nur ausnahmsweise, sofern die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, ermittelt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert auf Basis der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Passagieren des Fluges SQ2203 am 4.5.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine direkte Entschädigung von 426-450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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