Nach unseren Informationen erlitt der Flug SN2590 am 29.11.2019 eine kurzfristige Annullierung. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Berlin (Tegel) zum Flughafen Brüssel befördern. Aber obwohl die Fluggesellschaft Brussels Airlines als zuständige Airline Reisende reibungslos befördern sollte, misslang eine pünktliche Beförderung zum Ziel.

Aufgrund der Annullierung des Fluges SN2590 am 29.11.2019 ergibt sich daher für alle Fluggäste gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine entsprechende Forderung gewährt nämlich Art. 5, 7 Abs. 1 FluggastrechteVO, wenn ein Flug annulliert wird, sich mehr als drei Stunden verspätet oder ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Das Recht auf Entschädigung fehlt nur ausnahmsweise, wo sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Im Übrigen erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, sichtet Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Betroffenen Flugreisenden von SN2590 am 29.11.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 150-166 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

Zusätzliche Informationen zum Angebot von Ersatz-Pilot erhalten Sie im Übrigen hier.