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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Entschädigung bei Verspätungen mit Pegasus Airlines. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen die türkische Fluggesellschaft 400€ oder sogar 600€ zahlen muss und wie Sie diese Beträge erfolgreich beanspruchen können. Unser Ratgeber beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Besonderheiten bei nicht-europäischen Airlines und konkrete Handlungsschritte für Ihren Erfolg. Folgende Themenbereiche werden behandelt:

Um schnell zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen bei Ihrem verspäteten Pegasus-Flug eine Entschädigung zusteht, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Entschädigungsrechner:

Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte finden Sie in unserer Zusammenfassung. Im weiteren Verlauf behandeln wir ausführlich:

  1. Welche besonderen Regeln für Nicht-EU-Airlines wie Pegasus gelten
  2. Wie Sie Ihre Ansprüche selbst durchsetzen können
  3. Wann sich die Unterstützung durch spezialisierte Fluggastportale empfiehlt
  4. Welche alternativen Wege wie Schlichtungsverfahren zur Verfügung stehen

Neben der finanziellen Entschädigung stehen Ihnen bei Flugverspätungen auch weitere Ansprüche wie Betreuungsleistungen, Hotelübernachtungen oder Ticketerstattungen zu. Diese zusätzlichen Rechte erläutern wir in einem separaten Artikel:

Sie haben eine konkrete Frage zu Ihrer Pegasus-Verspätung? In unserer FAQ-Sektion beantworten wir die häufigsten Fragen. Für persönliche Unterstützung steht Ihnen außerdem unser Live-Chat zur Verfügung:

Pegasus Airlines Entschädigung bei Flugverspätung im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Entschädigung bei verspäteten Pegasus-Flügen auf einen Blick. In drei Schritten zeigen wir Ihnen den Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

3 Schritte zum Einfordern von Entschädigung von Pegasus Airlines bei Flugverspätung

1. Voraussetzungen der Entschädigung prüfen

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung von Pegasus Airlines, wenn:

  • Ihr Flug in einem EU-Land gestartet ist. Als türkische Airline unterliegt Pegasus der EU-Verordnung ausschließlich bei Abflügen aus EU-Staaten. Flüge von der Türkei nach Deutschland sind dagegen nicht entschädigungsfähig – ein wichtiger Unterschied zu EU-Airlines.
  • Sie am Zielort mindestens drei Stunden verspätet angekommen sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem sich die erste Flugzeugtür öffnet, nicht die Landung selbst.
  • keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Dazu zählen beispielsweise extreme Wetterphänomene, unerwartete Sicherheitsrisiken oder Streiks des Flughafenpersonals. Gewöhnliche technische Probleme oder interne Personalengpässe begründen dagegen keinen Haftungsausschluss.

Zusätzlich müssen einige weitere Bedingungen erfüllt sein, die in der Praxis jedoch selten problematisch sind: Sie benötigen eine bestätigte Buchung, müssen tatsächlich mitgereist sein und einen Sitzplatz gehabt haben. Der Anspruch muss zudem innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

Die wesentliche Besonderheit bei Pegasus Airlines ist die geografische Einschränkung: Als Nicht-EU-Airline muss Pegasus nur für Flüge entschädigen, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz starten. Dies führt oft zu Missverständnissen, da viele Passagiere davon ausgehen, dass auch für verspätete Rückflüge aus der Türkei eine Entschädigung zusteht.

Die EU-Verordnung gilt auch für Umsteigeverbindungen: Startet Ihr Flug in Deutschland und verpassen Sie in Istanbul Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung, besteht ein Anspruch, wenn Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.

Ausführliche Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie im entsprechenden Abschnitt weiter unten im Artikel:

2. Höhe der Entschädigung ermitteln

Die Entschädigungshöhe bei verspäteten Pegasus-Flügen richtet sich nach der Flugstrecke gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung. Pro Person stehen Ihnen folgende Beträge zu:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km (z.B. Wien–Istanbul)
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (z.B. Berlin–Istanbul oder Frankfurt–Antalya)
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km (z.B. Flüge von Westeuropa mit Umstieg in Istanbul und Weiterflug in den nahen Osten – zum Beispiel nach Dubai oder Erbil)

Alle Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei liegen dabei im mittleren Bereich und berechtigen somit zu einer Entschädigung von 400 € pro Person. Maßgeblich ist hier die direkte Luftlinie zwischen Abflug- und Endzielort.

Es gibt allerdings einige wichtige Ausnahmen bei der Entschädigungshöhe:

Bei Langstreckenflügen über 3.500 km beträgt die Entschädigung nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Falls ein Flug komplett annulliert wird und auch der angebotene Ersatzflug stark verspätet ist, kann derweil unter bestimmten Umständen ein doppelter Entschädigungsanspruch entstehen.

Auch Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf die volle Entschädigungssumme. Nur Babys ohne eigenen Sitz (auf dem Schoß reisend) sind ausgenommen.

Alle Details zur Berechnung der Entschädigungshöhe finden Sie hier:

Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell und präzise berechnen, welche Entschädigungssumme Ihnen bei Ihrem konkreten verspäteten Pegasus-Flug zusteht:

3. Entschädigung von Pegasus Airlines durchsetzen

Die Wahl des besten Wegs zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem konkreten Fall ab. Pegasus Airlines zeigt laut Erfahrungsberichten vieler Kunden eine geringe Bereitschaft, Entschädigungen freiwillig zu zahlen und reagiert auf direkte Anfragen häufig ablehnend oder gar nicht.

Für die eigenständige Durchsetzung können Sie Pegasus über das Online-Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren. Nutzen Sie dafür unser vorgefertigtes Musterschreiben, das alle notwendigen rechtlichen Aspekte berücksichtigt:

Gerade in komplexeren Fällen oder wenn Pegasus Ihre Anfrage ablehnt, empfehlen sich jedoch zwei effektive Alternativen:

1. Einschaltung eines Fluggastportals: Diese spezialisierten Dienstleister übernehmen für Sie die komplette Abwicklung – von der rechtlichen Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Sie tragen das volle Prozessrisiko und behalten im Erfolgsfall eine Provision ein. Einige Anbieter wie Ersatz-Pilot zahlen als Direktentschädiger bereits nach wenigen Tagen, andere erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen die Airline.

2. Schlichtungsverfahren: Anders als viele andere Nicht-EU-Airlines ist Pegasus zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren beim Bundesamt für Justiz verpflichtet. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und kann eine gute Alternative sein, wenn Pegasus Ihre direkte Anfrage abgelehnt hat.

Eine eigenständige Klage lohnt sich stattdessen vor allem dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Ohne Versicherung müssen Sie hingegen das Prozessrisiko selbst tragen, was bei Streitwerten von 250-600 € wirtschaftlich oft nicht sinnvoll ist.

Ausführliche Informationen zu allen Durchsetzungswegen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern wir hier:

I. Wann Pegasus Airlines bei Verspätungen Entschädigung zahlen muss

In diesem Kapitel erfahren Sie detailliert, unter welchen Bedingungen Sie bei einer Verspätung mit Pegasus Airlines Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Wir beleuchten alle relevanten Faktoren, die Ihren Anspruch begründen oder ausschließen können.

Für den schnellen Überblick beginnen wir mit einer kompakten Zusammenfassung der Kernvoraussetzungen, die Sie als erste Orientierung nutzen können.

Im Anschluss vertiefen wir die einzelnen Aspekte ausführlich:

2. Welche Pegasus-Flüge unterliegen der EU-Verordnung? — Die besondere geografische Anwendbarkeit bei einer nicht-europäischen Airline.

3. Welche Verspätungsdauer ist erforderlich? — Ab wann beginnt Ihr Anspruch und wie wird die Zeit gemessen.

4. Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor? — In welchen Situationen Pegasus die Entschädigung verweigern darf.

5. Welche zusätzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein? — Weitere Faktoren, die für Ihren Anspruch wichtig sind.

Mit diesem Wissen können Sie besser einschätzen, ob Ihr verspäteter Pegasus-Flug entschädigungsfähig ist und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.

1. Voraussetzungen für Entschädigung im Überblick

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht ein Anspruch auf Entschädigung gegen Pegasus Airlines, wenn diese drei Hauptbedingungen erfüllt sind:

  1. Der Flug muss unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung fallen.
    Dies ist bei Pegasus als türkischer (Nicht-EU) Fluggesellschaft ein besonders wichtiger Punkt: Nur Flüge, die in einem EU-Land starten, werden von der Verordnung erfasst. Verbindungen von der Türkei nach Deutschland oder in andere EU-Länder sind dagegen nicht geschützt – ein entscheidender Unterschied zu EU-Airlines. Mehr zu dieser geografischen Einschränkung erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
  2. Die Verspätung am endgültigen Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen.
    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem sich die erste Flugzeugtür am Ziel öffnet – nicht der Zeitpunkt der Landung. Unerheblich ist, ob die Verspätung bereits beim Start oder erst während des Flugs oder bei Zwischenstopps entstanden ist. Ausführliche Erläuterungen zur Berechnung der Verspätungsdauer finden Sie hier.
  3. Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die Pegasus Airlines von der Zahlungspflicht befreien würden. Zu solchen Umständen zählen beispielsweise extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks des Flughafen- oder Flugsicherungspersonals. Reguläre technische Probleme, interne Personalengpässe oder organisatorische Schwierigkeiten der Airline begründen dagegen keinen Haftungsausschluss.
Infografik zu den Voraussetzungen einer Entschädigung bei Flugverspätung mit Pegasus Airlines

Neben diesen Hauptbedingungen gibt es einige weitere Voraussetzungen, die in der Praxis aber meistens erfüllt sind – etwa das Vorliegen einer bestätigten Buchung, die tatsächliche Mitreise oder die Buchung zu einem öffentlich zugänglichen Tarif. Wir erläutern diese Anforderungen im Detail weiter unten.

Besonders kritisch bei Pegasus ist die geographische Beschränkung: Viele Passagiere sind überrascht, wenn sie erfahren, dass für ihren Rückflug von Istanbul nach Deutschland keinerlei Entschädigungsanspruch nach EU-Recht besteht – selbst bei erheblichen Verspätungen.

Um schnell und zuverlässig zu prüfen, ob Sie in Ihrem individuellen Fall einen Anspruch gegen Pegasus Airlines haben, nutzen Sie unseren spezialisierten Entschädigungsrechner. Die Prüfung erfolgt kostenlos, ohne Registrierungspflicht und ohne jede Verpflichtung:

Alternative Möglichkeiten zur Anspruchsprüfung

Es existieren auch andere Portale zur Prüfung Ihrer Ansprüche. Dienste wie EUclaim bieten ähnlich wie wir direkte Online-Prüfungen ohne Anmeldung an. Bei größeren Anbietern wie Flightright, Fairplane oder Airhelp müssen Sie dagegen häufig zunächst persönliche Daten eingeben und ein Benutzerkonto anlegen. Vor der Wahl eines Anbieters lohnt ein Blick auf unseren Vergleich der führenden Fluggastportale mit ihren jeweiligen Konditionen und Bewertungen.

Daneben bieten auch der ADAC, das Bundesjustizministerium und verschiedene Verbraucherzentralen kostenlose Prüftools. Diese decken allerdings meist nur die grundlegenden Voraussetzungen ab und prüfen nicht detailliert auf möglicherweise vorliegende außergewöhnliche Umstände anhand von aktuellen Flug- und Wetterdaten. Ohne diese vertiefte Analyse neigen die allgemeinen Formulare dazu, Entschädigungsansprüche vorschnell zu bejahen – was bei späteren Ablehnungen durch die Airline zu Enttäuschungen führen kann. Spezialisierte Fluggastportale bieten hier eine präzisere und realistischere Einschätzung Ihrer tatsächlichen Erfolgsaussichten.

2. Welche Pegasus Airlines Flüge unterliegen der EU-Fluggastrechteverordnung?

a. Grundprinzip der geografischen Anwendbarkeit

Bei Pegasus Airlines als türkischer Fluggesellschaft greift die EU-Fluggastrechteverordnung deutlich eingeschränkter als bei Airlines mit Sitz in der EU. Da die Fluggesellschaft sein Hauptdrehkreuz am Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen (SAW) betreibt und nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, gilt die Verordnung ausschließlich für Abflüge aus EU-Ländern (Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).

Dies hat eine wesentliche Konsequenz für Ihre Reiseplanung: Während der Hinflug von Deutschland in die Türkei geschützt ist, besteht für den Rückflug aus Istanbul oder anderen türkischen Flughäfen kein Entschädigungsanspruch nach EU-Recht – selbst bei erheblichen Verspätungen. Dies betrifft besonders die beliebten Verbindungen wie Istanbul-Berlin, Antalya-Düsseldorf oder Izmir-München, bei denen Reisende im Verspätungsfall rechtlich nicht abgesichert sind.

Ein deutscher Reiseblog berichtete beispielsweise über einen Fall, in dem ein Passagier trotz zehnstündiger Verspätung auf dem Rückflug von Istanbul nach Deutschland von Pegasus keine Entschädigung erhielt – mit dem korrekten rechtlichen Hinweis, dass die EU-Verordnung hier nicht greife.

b. Anwendung in verschiedenen europäischen Ländern

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt nicht nur in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, sondern wurde auch auf weitere europäische Länder ausgedehnt:

  • Die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben die Verordnung in ihr nationales Recht übernommen.
  • Großbritannien hat die Verordnung nach dem Brexit durch den European Union Withdrawal Act 2018 beibehalten.
  • Die Schweiz wendet die Verordnung aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU an.

Für Pegasus-Passagiere bedeutet dies: Auch Flüge aus diesen Nicht-EU-Ländern fallen unter den Schutz der Verordnung. Ein Pegasus-Flug von Zürich, London oder Oslo in die Türkei begründet somit die gleichen Entschädigungsansprüche wie ein Abflug aus Berlin, Paris oder Rom.

Auch hier gilt jedoch: Die Gegenrichtung (z.B. Istanbul nach Zürich) ist nicht abgedeckt, da der entscheidende Faktor der Abflugort ist. Ein bloßes Ziel in Europa reicht nicht, um die Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung auf eine türkische Airline wie Pegasus zu begründen.

c. Spezialfälle bei Umsteigeverbindungen

Bei mehrteiligen Flugreisen mit Pegasus gelten besondere Regeln, die vom Europäischen Gerichtshof in mehreren Urteilen präzisiert wurden:

1. EU-Abflug mit Umstieg in der Türkei: Wenn Ihre Reise in der EU beginnt und Sie in Istanbul umsteigen (z.B. Berlin-Istanbul-Antalya oder Paris-Istanbul-Tel Aviv), haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen – unabhängig davon, ob die Verspätung auf dem ersten oder zweiten Flugabschnitt eintritt (EuGH, Urteil vom 11.07.2019, C-502/18).

2. Transit durch die EU zwischen Nicht-EU-Ländern: Bei Flügen zwischen zwei Nicht-EU-Ländern mit Zwischenstopp in der EU (z.B. New York über Wien nach Istanbul) besteht kein Entschädigungsanspruch nach der EU-Verordnung. Rechtlich wird diese Verbindung als einheitlicher Flug von einem Nicht-EU-Land (USA) in ein anderes Nicht-EU-Land (Türkei) betrachtet.

3. Anschlussflüge nach verpasster Verbindung: Verpassen Sie durch einen verspäteten Zubringerflug Ihren Anschluss, haftet Pegasus nur, wenn der erste Flug aus der EU startete (EuGH, Urteil vom 31.05.2018, C-537/17). Beispiel: Verpasst ein Passagier bei der Verbindung München-Istanbul-Dubai den Anschlussflug in Istanbul, besteht ein Entschädigungsanspruch. Bei der umgekehrten Reiseroute Dubai-Istanbul-München mit verpasstem Anschluss in Istanbul greift die Verordnung nicht.

Ein wichtiger praktischer Hinweis: Für Umsteigeverbindungen müssen alle Flüge in einer einzigen Buchung über Pegasus oder eine Partnerairline gebucht sein. Separate Buchungen werden nicht als zusammenhängende Reise betrachtet, selbst wenn sie die gleichen Strecken abdecken.

d. Verbraucherrechte außerhalb der EU

Außerhalb des EU-Rechtsraums fehlen vergleichbar starke Passagierrechte. In der Türkei existieren zwar eigene Fluggastrechte-Bestimmungen. Diese sehen jedoch keine pauschalen Entschädigungen in der Höhe der EU-Verordnung vor.

Von den Nicht-EU-Ländern bietet lediglich Kanada seit 2020 ein ähnliches System mit pauschalen Entschädigungen, die je nach Verspätungsdauer zwischen 400 und 1.000 kanadischen Dollar liegen. Auch Indien hat Fluggastregelungen eingeführt, die jedoch deutlich unter dem EU-Schutzniveau bleiben.

Die USA kennen hingegen nur die Pflicht zur Betreuung bei langen Verspätungen auf dem Rollfeld, aber keine gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalentschädigungen für verspätete Passagiere.

Für Pegasus-Kunden bedeutet dies: Auf Rückflügen von der Türkei nach Deutschland besteht nur Anspruch auf grundlegende Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelunterbringung), jedoch kein Anrecht auf finanzielle Entschädigung.

3. Welche Verspätungsdauer ist erforderlich?

In diesem Abschnitt erklären wir:

a. welche grundlegenden Berechnungsregeln für die Verspätungsdauer gelten,
b. was zu tun ist, wenn Pegasus die Überschreitung der Verspätungsschwelle anzweifelt,
c. welche Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen mit Pegasus Airlines zu beachten sind,
d. und wie sich Umleitungen auf Alternativflughäfen auf Ihren Anspruch auswirken.

a. Maßgebliche Faktoren für die Berechnung der Ankunftsverspätung

Die rechtliche Grundlage für Entschädigungen bei erheblichen Verspätungen wurde durch die bahnbrechende Sturgeon-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) geschaffen. Demnach begründet eine Verspätung von mindestens drei Stunden am finalen Reiseziel einen Entschädigungsanspruch. Der EuGH begründete dies damit, dass längere Verspätungen für Passagiere ähnlich gravierende Unannehmlichkeiten verursachen wie vollständige Flugausfälle.

Für die exakte Berechnung der Verspätung hat der EuGH am 4. September 2014 (C-452/13) eine präzise Definition festgelegt: Entscheidend ist die Zeitdifferenz zwischen der ursprünglich geplanten Ankunftszeit und dem Moment, in dem die erste Tür des Flugzeugs am Zielort geöffnet wird, um den Passagieren das Verlassen zu ermöglichen.

Die Verspätungsberechnung bei Pegasus erfolgt also nach diesem Schema:

  • Geplante Ankunftszeit: Die in Ihrer Pegasus-Buchungsbestätigung oder auf dem Flugticket angegebene Zeit
  • Tatsächliche Ankunftszeit: Der Zeitpunkt der ersten Türöffnung am Zielflughafen
  • Relevante Verspätung: Die Differenz zwischen diesen beiden Zeitpunkten (mindestens 180 Minuten für einen Entschädigungsanspruch)

Wichtig: Maßgeblich ist ausschließlich die Verspätung bei der Ankunft am endgültigen Reiseziel – unabhängig davon, ob der Abflug pünktlich erfolgte oder wie stark einzelne Teilstrecken verspätet waren (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-11/11).

b. Beweisführung bei strittiger Verspätungsdauer

Bei deutlichen Verspätungen von mehreren Stunden besteht selten Streit über die Entschädigungspflicht. Solche Fälle sind in öffentlich zugänglichen Flugdatenbanken dokumentiert und werden von Pegasus in der Regel nicht in Frage gestellt. Komplizierter wird es bei Verspätungen, die knapp an der Drei-Stunden-Grenze liegen. Hier argumentiert die Airline mitunter, dass die Schwelle von 180 Minuten nicht überschritten wurde.

Zur Beweissituation: Sie als Fluggast tragen die Beweislast für die behauptete Verspätungsdauer. Dies kann bei Verspätungen von beispielsweise 185 Minuten herausfordernd sein, wenn Pegasus behauptet, die Flugzeugtüren seien bereits nach 175 Minuten geöffnet worden. Ohne schlüssige Beweise riskieren Sie die Ablehnung Ihres berechtigten Anspruchs.

Folgende Beweismittel können Ihre Ansprüche untermauern:

  • Daten von Flugverfolgungsdiensten wie FlightstatsFlightradar24 oder der Ersatz-Pilot Datenbank (beachten Sie jedoch: diese zeigen meist nur die Landezeit, nicht den Zeitpunkt der Türöffnung)
  • Zeitgestempelte Fotos oder Screenshots bei der Ankunft (z.B. von Anzeigetafeln am Flughafen oder der Fluginformations-App)
  • Bestätigungen der Verspätung durch Pegasus Airlines (z.B. aus Informations-SMS oder E-Mails)
  • Zeugenaussagen von Mitreisenden oder Flughafenpersonal
  • Offline-Rechnungen oder Belege vom Zielort mit Zeitstempel (z.B. Taxiquittungen, Gepäckausgabebelege)

Mit unserem spezialisierten Entschädigungsrechner können Sie ebenfalls schnell und unkompliziert überprüfen, ob die Verspätung Ihres Pegasus-Flugs nachweislich die erforderliche Schwelle überschritten hat:

Wir überprüfen, ob sich bereits anhand von Flugdatenbanken der Beweis darüber führen lässt, dass Ihr Flug am Endziel erst mit der erforderlichen Mindestverspätung von 180 Minuten ankam.

c. Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen mit Pegasus Airlines

Bei mehrteiligen Reisen mit Pegasus gilt ein besonderes Augenmerk dem Verspätungsnachweis am endgültigen Zielort. Bei solchen Verbindungen ist die Verspätung auf Zwischenstrecken nur relevant, wenn sie zu einer Gesamtverspätung von mindestens drei Stunden führt. Ein anschauliches Beispiel: Bei einer Verbindung von Berlin über Istanbul nach Antalya verpassen Sie aufgrund eines verspäteten ersten Flugs Ihren Anschluss in Istanbul. Entscheidend für Ihren Entschädigungsanspruch ist dann ausschließlich, wann Sie in Antalya ankommen – nicht wie lang die Verspätung in Istanbul war.

Entscheidend ist dabei: Sämtliche Flugabschnitte müssen in einer einzigen Buchung bei Pegasus oder seinen Partnerairlines gebucht sein. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. Juli 2019, C-502/18) ist es unerheblich, ob alle Teilflüge von Pegasus selbst oder teilweise von Codeshare-Partnern wie Qatar Airways oder KLM durchgeführt werden. Sie können Pegasus direkt in Anspruch nehmen, wenn diese Airline den ersten, verspäteten Flug ausgeführt hat.

Eine praktische Herausforderung besteht darin, dass Pegasus Airlines weniger Anschlussverbindungen anbietet als große Netzwerk-Carrier. Wenn Sie separat gebuchte Anschlussflüge mit anderen Airlines kombinieren, tragen Sie das volle Risiko für verpasste Anschlüsse – ohne Entschädigungsanspruch gegen Pegasus, selbst wenn deren Flug erheblich verspätet war. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn schon der Flug mit Pegasus aus der EU in die Türkei eine Verspätung über drei Stunden erleidet. Für diesen kommt dann eine Entschädigung in Betracht. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigungshöhe ist dann aber nur dieser gesonderte Flug. Eine weitere Strecke eines gesondert gebuchten Anschlussfluges wird nicht aufaddiert.

d. Umleitungen zu alternativen Flughäfen

Unter bestimmten Umständen kann Pegasus Airlines Flüge zu anderen als den ursprünglich geplanten Flughäfen umleiten – etwa bei widrigen Wetterbedingungen, kurzfristigen Flughafensperrungen oder betrieblichen Einschränkungen. In solchen Fällen wird die Verspätung nicht anhand der Ankunft am Ausweichflughafen gemessen, sondern erst mit der tatsächlichen Ankunft am ursprünglich gebuchten Zielort.

Wenn Pegasus einen Ersatztransport (typischerweise per Bus) zum eigentlichen Zielflughafen organisiert, zählt der Zeitpunkt, zu dem dieser Transport am ursprünglichen Ziel eintrifft. Diese Rechtsauffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. April 2021 (Az. C-826/19) bestätigt.

Ein Beispiel: Ihr Pegasus-Flug von Berlin nach Izmir muss wegen schlechter Wetterbedingungen nach Bodrum ausweichen. Pegasus stellt einen Bustransfer nach Izmir bereit. Für die Berechnung Ihres Entschädigungsanspruchs ist dann maßgeblich, wann der Bus in Izmir eintrifft – nicht wann das Flugzeug in Bodrum gelandet ist.

Lehnt Pegasus die Organisation eines Ersatztransports ab und übernimmt nur die Kosten für eine selbst organisierte Weiterreise, sollten Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort gut dokumentieren, um Ihren Entschädigungsanspruch zu sichern.

4. Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor?

Nicht jede Verspätung eines Pegasus-Fluges begründet automatisch einen Entschädigungsanspruch. Die EU-Verordnung sieht einen wichtigen Haftungsausschluss vor: Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ kann sich Pegasus Airlines von der Zahlungspflicht befreien. Diese rechtliche Ausnahme ist in Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung verankert und umfasst Situationen, die trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeidbar gewesen wären.

a. Grundlegende Definition außergewöhnlicher Umstände

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb des normalen Betriebsablaufs von Pegasus Airlines liegen und nicht von der Fluggesellschaft beherrschbar sind. Der Europäische Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen die Kriterien für diese Ausnahmen präzisiert und dabei einen relativ strengen Maßstab angelegt.

Häufig beruft sich Pegasus auf solche Umstände, um Entschädigungszahlungen zu verweigern – nicht immer zu Recht. Dabei lassen sich folgende Grundsätze erkennen:

  • Nur externe Faktoren, die vollständig außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, rechtfertigen eine Haftungsbefreiung
  • Es muss sich um unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse handeln
  • Selbst bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände muss Pegasus nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmenergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden oder zu minimieren

Ein klassisches Beispiel für die Abgrenzung: Ein gewöhnlicher technischer Defekt am Flugzeug gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, da technische Wartung und Instandhaltung zum Kernbereich der Airline-Verantwortung gehören. Dagegen können extreme Wetterereignisse oder unerwartete Flughafensperrungen die Airline von der Entschädigungspflicht befreien.

b. Konkrete Beispiele für außergewöhnliche und nicht-außergewöhnliche Umstände

Diese Situationen befreien Pegasus typischerweise von der Entschädigungspflicht:
  • Widrige Wetterbedingungen: Schwere Unwetter, dichte Nebelbänke oder starke Schneefälle, die den sicheren Flugbetrieb am Abflug- oder Zielort unmöglich machen.
  • Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken: Situationen, die eine Gefahr für das Flugzeug oder die Passagiere darstellen könnten, wie etwa Terrorwarnungen oder unerwartete militärische Konflikte.
  • Streiks des Flughafen- oder Flugsicherungspersonals: Arbeitsniederlegungen von unabhängigen Dritten, die nicht zur Belegschaft von Pegasus gehören.
  • Gesundheitsrisiken: Epidemien oder ähnliche Gesundheitsgefahren, die behördliche Einschränkungen des Flugverkehrs nach sich ziehen.
  • Vogelschlag mit gravierenden Folgen: Wenn ein Zusammenstoß mit Vögeln zu außergewöhnlichen Sicherheitsüberprüfungen führt.
In diesen Fällen muss Pegasus trotz angeführter „außergewöhnlicher Umstände“ meist dennoch zahlen:
  • Technische Probleme: Normale technische Defekte fallen unter die reguläre Betriebsverantwortung von Pegasus und begründen daher keinen Haftungsausschluss (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-549/07)
  • Streiks des eigenen Personals: Arbeitsniederlegungen der Pegasus-Mitarbeiter oder -Piloten berechtigen die Airline nicht zur Verweigerung von Entschädigungszahlungen.
  • Personalengpässe: Krankheitswellen beim Personal oder Überschreitung von Arbeitszeiten der Crew gehören zum betrieblichen Risiko jeder Airline.
  • Organisatorische Probleme: Fehlende Ersatzflugzeuge, Verzögerungen beim Boarding oder ineffiziente Prozesse sind keine außergewöhnlichen Umstände.
  • Verspätete Vorflüge: Der sogenannte „Rotationsverspätungs-Effekt“, bei dem sich Verspätungen über den Tag hinweg aufbauen, entlastet Pegasus nicht von der Entschädigungspflicht.

Ein umfassendes Verzeichnis aller von der Rechtsprechung anerkannten und abgelehnten außergewöhnlichen Umstände finden Sie in unserer detaillierten Übersicht:

c. Entschädigungspflicht trotz außergewöhnlicher Umstände

Selbst wenn tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen, endet die Prüfung hier nicht. Nach der EU-Verordnung und der Rechtsprechung des EuGH muss Pegasus Airlines zusätzlich nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden oder zu minimieren.

Konkret bedeutet dies, dass Pegasus beispielsweise folgende Optionen prüfen und umsetzen muss:

  • Alternative Routing-Optionen: Pegasus ist verpflichtet zu prüfen, ob Passagiere auf andere Flüge – auch von Wettbewerbern – umgebucht werden können, um ihr Ziel mit geringerer Verspätung zu erreichen. Der EuGH hat diese Pflicht in seinem Urteil vom 11.06.2020 (Az. C-74/19) ausdrücklich bestätigt.
  • Einsatz von Ersatzflugzeugen: Wenn Pegasus am betroffenen Flughafen über Ersatzmaschinen verfügt, muss die Airline diese einsetzen, um die Verspätung zu begrenzen.
  • Vorbeugende Maßnahmen: Bei vorhersehbaren Problemen (z.B. angekündigten Streiks oder prognostizierten Wetterereignissen) muss Pegasus frühzeitig Vorkehrungen treffen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Selbst wenn ein Flug wegen eines heftigen Schneesturms in München zunächst nicht starten kann (außergewöhnlicher Umstand), könnte ein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn Pegasus es versäumt hat, nach Abklingen des Unwetters zügig Ersatzkapazitäten zu organisieren, obwohl dies möglich gewesen wäre.

Die rechtlichen Anforderungen wurden durch den EuGH in mehreren Grundsatzentscheidungen präzisiert. Dabei gilt: Je größer das Drehkreuz und je mehr Ressourcen Pegasus vor Ort hat, desto umfangreicher sind die zumutbaren Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. An ihrem Hauptdrehkreuz in Istanbul Sabiha Gökçen hat Pegasus entsprechend mehr Möglichkeiten als an kleineren Stationen.

Weitere detaillierte Informationen zu Situationen, in denen trotz außergewöhnlicher Umstände ein Entschädigungsanspruch bestehen kann, finden Sie hier:

d. Pegasus‘ Umgang mit außergewöhnlichen Umständen

Aus Erfahrungsberichten wissen wir, dass Pegasus Airlines – wie viele andere Fluggesellschaften – häufig verallgemeinernd außergewöhnliche Umstände anführt, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Auf Beschwerden reagiert die Airline oft mit standardisierten Ablehnungsschreiben, die pauschal auf „Faktoren außerhalb unserer Kontrolle“ verweisen.

Ein Reddit-Nutzer berichtete beispielsweise, wie Pegasus eine Verspätung von 24 Stunden mit einem angeblichen Streik begründete und jede Entschädigung verweigerte, obwohl keine öffentlichen Informationen über einen solchen Streik zu finden waren.

Unser Ratschlag deswegen: Lassen Sie sich nicht vorschnell abweisen. Wenn Pegasus Ihren Entschädigungsanspruch unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände ablehnt, sollten Sie:

  • konkrete Nachweise für die angeführten Umstände verlangen.
  • unabhängig prüfen, ob die genannten Probleme tatsächlich bestanden haben (z.B. durch Wetterdaten, Medienberichte oder über unseren kostenlosen Entschädigungsrechner).
  • unter Umständen ein spezialisiertes Fluggastportal einschalten, das Zugang zu detaillierten Flugdaten hat.

Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie gratis eine erste Einschätzung erhalten, ob die von Pegasus angeführten außergewöhnlichen Umstände stichhaltig sind:

5. Welche zusätzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein?

Eine gute Nachricht für Passagiere von Pegasus Airlines: Wenn die bisher beschriebenen Hauptvoraussetzungen (EU-Abflug, mindestens dreistündige Verspätung, keine außergewöhnlichen Umstände) erfüllt sind, scheitert der Entschädigungsanspruch nur selten an den folgenden zusätzlichen Bedingungen.

Dennoch ist es wichtig, auch diese ergänzenden Anforderungen zu kennen, da sie in Einzelfällen durchaus relevant werden können. Auch wenn Ihr Pegasus-Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, müssen diese weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:
a. Nachweis einer bestätigten Buchung – Sie benötigen einen Beleg für Ihren gültigen Flugschein.
b. Tatsächliche Mitreise – Sie sind mit dem verspäteten Flug gereist und haben nicht selbst umgebucht.
c. Buchung zu öffentlichem Tarif – Ihr Ticket war zu regulären Konditionen erhältlich.
d. Eigener Sitzplatz – Sie hatten Anspruch auf einen individuellen Sitz im Flugzeug.
e. Fristgerechte Anspruchsstellung – Ihr Anspruch ist noch nicht verjährt.
f. Zahlungsfähigkeit von Pegasus – Die Airline ist wirtschaftlich in der Lage, Entschädigungen zu leisten.

Besonders wichtig für Geschäftsreisende und Pauschalurlauber: Die EU-Verordnung gilt uneingeschränkt auch für Sie. Der Entschädigungsanspruch steht immer dem Fluggast persönlich zu – nicht Ihrem Arbeitgeber, der die Reise gebucht hat, oder dem Reiseveranstalter Ihrer Pauschalreise. Dies ist in Artikel 5 und 7 der EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt.

Sie können daher selbst entscheiden, ob Sie die Entschädigung direkt bei Pegasus beantragen oder ein Fluggastportal mit der Durchsetzung beauftragen möchten.

a. Nachweis einer bestätigten Buchung

Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung setzt für einen Entschädigungsanspruch eine bestätigte Buchung voraus. Diese Bestätigung liegt vor, wenn Pegasus Airlines Ihre Reservierung akzeptiert und Ihnen einen Flugschein oder einen vergleichbaren Nachweis ausgestellt hat.

Als gültiger Buchungsnachweis kommen insbesondere in Betracht:

  1. Eine Buchungsbestätigung von Pegasus oder einem Reisevermittler mit eindeutiger Buchungsnummer (PNR)
  2. Die Bordkarte für den verspäteten Flug (egal ob in Papierform oder digital)
  3. Eine E-Ticket-Bestätigung mit Buchungscode und Passagierdaten

Mindestens eines dieser Dokumente müssen Sie vorlegen können, wenn Sie Entschädigung bei Pegasus beantragen oder ein Fluggastportal beauftragen. Alle diese Unterlagen sollten Sie nach Ihrer Reise für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Die Buchungsbestätigung erhalten Sie standardmäßig per E-Mail nach Abschluss der Buchung. Bei Pegasus Airlines können Sie auf diese Informationen später auch zugreifen über:

  • Ihr persönliches Kundenkonto auf der Pegasus-Website
  • Die Pegasus BolBol Mobile App
  • Die Funktion „Meine Buchungen verwalten“ auf flypgs.com mit Angabe des Buchungscodes und Nachnamens
  • Den Kundenservice (per E-Mail an info@flypgs.com oder telefonisch)

Der Buchungsweg ist dabei unerheblich – ob Sie direkt bei Pegasus, über ein Reiseportal oder durch einen Reiseveranstalter gebucht haben, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass Pegasus Airlines die Buchung bestätigt hat, erkennbar an der Vergabe eines sechsstelligen Buchungscodes.

Die Bordkarte ist ein besonders zuverlässiger Nachweis für Ihren Anspruch, da sie einen erfolgreichen Check-in dokumentiert, der seinerseits wiederum zwingend eine bestätigte Buchung voraussetzt. Bewahren Sie Ihre Bordkarte daher unbedingt auf – entweder als Papierdokument oder in digitaler Form:

  • in der Check-in-Bestätigungs-E-Mail von Pegasus
  • in Ihrem digitalen Wallet oder in der Pegasus-App
  • als Screenshot von der Online-Check-in-Bestätigung

Wichtiger Hinweis: Der Flug muss zu einem regulären, öffentlich zugänglichen Tarif gebucht sein. Tickets, die mit Meilen oder Punkten bezahlt wurden, Sonderangebote oder Tickets mit Rabatten fallen ebenfalls darunter. Nur nicht-öffentliche Sondertarife wie etwa Mitarbeitertickets sind vom Entschädigungsanspruch ausgeschlossen.

b. Tatsächliche Mitreise auf dem verspäteten Flug

Für einen Entschädigungsanspruch müssen Sie den verspäteten Pegasus-Flug tatsächlich angetreten haben. Der Europäische Gerichtshof hat dies klargestellt: Eine Entschädigung dient dem Ausgleich für die Unannehmlichkeiten, die durch eine lange Verspätung entstehen – solche Unannehmlichkeiten können aber nur eintreten, wenn Sie den Flug auch wirklich genommen haben.

Ihr Anspruch entfällt daher in folgenden Fällen:

  • Sie haben nach Ankündigung einer Verspätung eigenständig einen alternativen Flug (z.B. mit einer anderen Airline) gebucht.
  • Sie haben das Ticket storniert und sind gar nicht gereist.
  • Sie haben den Flug nicht angetreten (No-Show).

Bei mehrteiligen Reisen gibt es eine wichtige Besonderheit: Es reicht aus, wenn Sie den verspäteten Pegasus-Flug zumindest bis zum Umsteigeflughafen genutzt haben. Nach einem verpassten Anschluss aufgrund dieser Verspätung müssen Sie nicht zwingend mit dem von Pegasus angebotenen Ersatzflug zum Endziel reisen – Sie dürfen auch alternative Transportmittel wählen, ohne Ihren Entschädigungsanspruch zu verlieren.

Haben Sie jedoch aufgrund einer angekündigten oder befürchteten Verspätung selbst einen alternativen Flug gebucht, besteht kein Anspruch auf die pauschale Entschädigung. Dies gilt selbst dann, wenn der ursprünglich gebuchte Pegasus-Flug tatsächlich mit mehr als drei Stunden Verspätung ankam. Der Grund: Sie haben die Verspätung nicht selbst erlebt und somit keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, die gezielt diese konkreten Unannehmlichkeiten kompensieren soll.

c. Buchung zu öffentlichem Tarif

Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung besteht ein Entschädigungsanspruch nur für Flüge, die zu einem „öffentlich zugänglichen Tarif“ gebucht wurden. Diese Bedingung erfüllen die allermeisten Pegasus-Buchungen automatisch.

In der Praxis sind von dieser Einschränkung hauptsächlich folgende Fälle betroffen:

  • Komplett kostenfreie Flüge (reines Freiticket ohne jegliche Gebührenzahlung)
  • Nicht-öffentliche Sondertarife (typischerweise Mitarbeitertickets oder spezielle Industrierabatte)

Dagegen haben Sie bei folgenden Buchungsarten uneingeschränkten Anspruch auf Entschädigung:

  • Normalbuchungen zu Standardtarifen (Basic, Essentials, Advantage)
  • Aktionsangebote und Sonderpreise im öffentlichen Verkauf
  • mit Meilen oder BolBol-Punkten bezahlte Tickets (auch teilweise Bezahlung)
  • Tickets, die mit Gutscheinen erworben wurden
  • Buchungen über Drittanbieter und Reiseportale
  • Gruppenreisen und Pauschalreisen

Bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie einen klaren Buchungsnachweis erhalten. Sichern Sie sich idealerweise vor dem Abflug folgende Belege:

  • eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Buchungscode (PNR)
  • eine E-Mail-Bestätigung der Zahlung oder Umbuchung
  • die Bordkarte vom Check-in

Nach dem Flug kann es schwieriger werden, diese Nachweise zu beschaffen, da Pegasus den Online-Zugriff auf Buchungsdaten nach der Reise zeitlich begrenzt.

d. Anspruch auf eigenen Sitzplatz

Eine weitere Voraussetzung gemäß Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung ist, dass Ihnen ein eigener Sitzplatz im Flugzeug zugewiesen wurde. Wichtig dabei: Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist nicht erforderlich – es geht lediglich darum, dass Sie als Passagier Anspruch auf einen individuellen Sitzplatz hatten.

Diese Bedingung ist bei erwachsenen Passagieren und Kindern mit eigenem Sitzplatz stets erfüllt. Anders verhält es sich bei:

  • Babys und Kleinkindern unter 2 Jahren: Wenn sie ohne eigenen Sitzplatz auf dem Schoß einer Begleitperson reisen (sogenanntes „Infant-Ticket“), haben sie keinen Anspruch auf eine eigene Entschädigung. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem wegweisenden Urteil vom 17. März 2015 (Az. X ZR 35/14) ausdrücklich bestätigt.
  • Haustieren: Für mitreisende Tiere, auch wenn für sie ein Transportentgelt gezahlt wurde, besteht kein eigenständiger Entschädigungsanspruch. Dieser ist nur Menschen vorbehalten.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie mit einem Kind unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz reisen, können Sie für dieses Kind keine separate Entschädigung fordern. Haben Sie hingegen einen eigenen Sitzplatz für das Kind gebucht (auch wenn es einen ermäßigten Kindertarif bezahlt hat), steht diesem eine volle eigene Entschädigung zu.

Diese Unterscheidung ist besonders relevant bei Familienreisen. Ein Beispiel: Bei einer verspäteten Pegasus-Verbindung mit zwei Erwachsenen, einem 3-jährigen Kind mit eigenem Sitz und einem 1-jährigen Baby ohne eigenen Sitz stehen der Familie insgesamt Entschädigung für drei (nicht vier) Personen zu.

e. Fristgerechte Anspruchsstellung vor Verjährung

Entschädigungsansprüche gegen Pegasus Airlines müssen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Nach deutschem Recht (§ 195 BGB) gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann Pegasus die Einrede der Verjährung erheben, und Ihr Anspruch ist unwiederbringlich verloren.

Wichtig zu wissen: Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB nicht am Tag des verspäteten Fluges, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Dies führt zu einer praktischen Verlängerung der Frist:

  • Bei einem Pegasus-Flug im Januar 2025 haben Sie bis zum 31.12.2028 Zeit, Ihren Anspruch durchzusetzen
  • Bei einem Flug im Dezember 2025 läuft die Frist ebenfalls erst am 31.12.2028 ab

Diese verbraucherfreundliche Regelung gilt für alle Flüge, die unter die EU-Fluggastrechteverordnung fallen, unabhängig von eventuell kürzeren Fristen in den Beförderungsbedingungen der Airline. Pegasus kann in seinen AGB keine kürzere Verjährungsfrist für EU-rechtlich geregelte Entschädigungsansprüche festlegen.

Ein praktischer Rat für die Durchsetzung: Warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Je früher Sie Ihren Anspruch geltend machen, desto einfacher ist in der Regel die Beweisführung. Dies gilt besonders, wenn Sie ein Fluggastportal einschalten möchten, da diese für eine fundierte Prüfung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung ausreichend Zeit benötigen.

f. Zahlungsfähigkeit von Pegasus Airlines

Eine formale, aber praktisch wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft. Selbst ein rechtlich eindeutiger Anspruch kann wertlos sein, wenn die Airline insolvent ist oder sich in einem Sanierungsverfahren befindet.

Aktuell (Stand: April 2025) gibt es keine Anzeichen für finanzielle Probleme bei Pegasus Airlines. Im Gegenteil: Die Airline hat Ende 2024 eine historische Bestellung von bis zu 200 Boeing 737 MAX 10 Flugzeugen angekündigt, was auf eine solide finanzielle Basis und langfristige Expansionspläne hindeutet.

Generell können jedoch zwei Szenarien eintreten, die die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen gefährden:

  1. Eine Insolvenz der Fluggesellschaft: In diesem Fall können Fluggäste ihre Forderungen nur als einfache Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 Absatz 1 Insolvenzordnung). Typischerweise erhalten sie nach Abschluss des Verfahrens – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Forderung. Dies war beispielsweise bei Pleiten wie Air Berlin der Fall.
  2. Ein gerichtliches Sanierungsverfahren: Die Airline fliegt zwar weiter, aber im Rahmen der Sanierung werden Altverbindlichkeiten oft erheblich gekürzt. Derartige Verfahren können sogar zur Streichung von bis zu 99% bestehender Entschädigungsansprüche führen, wie in der Vergangenheit bei anderen Airlines geschehen.

Beruhigend zu wissen: Nach Abschluss einer erfolgreichen Unternehmenssanierung sind neue Entschädigungsansprüche für aktuelle Flüge nicht von früheren Schuldenschnitten betroffen. Diese können normal durchgesetzt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit Pegasus Airlines

In diesem Abschnitt erläutern wir, welche Entschädigungsbeträge Pegasus Airlines bei Verspätungen zahlen muss, wenn Ihr Fall die grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt.

Wir behandeln die folgenden Themenbereiche:

  1. Zu Beginn bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die verschiedenen Entschädigungsbeträge.
  2. Im Anschluss erklären wir die Berechnungsgrundlagen für die Entschädigungshöhe bei Pegasus Airlines.
  3. Abschließend beleuchten wir besondere Konstellationen und Ausnahmen, die sich auf den Entschädigungsbetrag auswirken können.

1. Das Wichtigste zur Entschädigungshöhe in Kürze

Die Höhe der Entschädigung bei Verspätungen mit Pegasus Airlines wird durch Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgelegt. Entscheidend für den Betrag ist die Flugdistanz:

  • 250 € erhalten Sie bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km – dies betrifft beispielsweise Flüge zwischen nahegelegenen europäischen Städten und der Türkei, etwa von Griechenland oder Bulgarien nach Istanbul.
  • 400 € stehen Ihnen bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 km zu – in diese Kategorie fallen die Pegasus-Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei, wie Berlin–Istanbul (ca. 1.740 km) oder Stuttgart–Ankara (ca. 2.200 km).
  • 600 € bekommen Sie bei Langstreckenflügen ab 3.500 km – diese Kategorie betrifft bei Pegasus vor allem Verbindungen aus entfernteren EU-Ländern in die Türkei mit Anschlussflügen in den Nahen Osten.
Höhe der Entschädigung nach Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung bei Flugverspätung mit Pegasus Airlines

Von den genannten Standardbeträgen gibt es jedoch auch einige wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  • Bei Langstreckenflügen reduziert sich die Entschädigung auf 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.
  • Bei einer Kombination aus Flugausfall und erheblicher Verspätung des Ersatzflugs kann sich die Entschädigung unter bestimmten Umständen verdoppeln.
  • Für Flüge, die vollständig innerhalb der EU stattfinden und länger als 3.500 km sind, ist die Entschädigung auf 400 € begrenzt (bei Pegasus aufgrund des Streckennetzes kaum relevant).

Um die genaue Höhe Ihrer möglichen Entschädigung bei Ihrem konkreten verspäteten Pegasus-Flug zu ermitteln, nutzen Sie am besten unseren kostenlosen Online-Rechner:

2. Grundregel zur Berechnung der Entschädigungshöhe

Wenn Sie mit Pegasus Airlines fliegen und Ihr Flug sich erheblich verspätet, regelt Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004 ganz klar, welche Entschädigungsbeträge Ihnen zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Streckenlänge:

  • Für kurze Strecken bis 1.500 km erhalten Sie 250 € Entschädigung – beispielsweise bei Flügen aus Osteuropa in die Türkei (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Bei mittleren Distanzen von 1.500 bis 3.500 km winken 400 € Entschädigung – hierunter fallen die typischen Pegasus-Verbindungen aus Deutschland in die Türkei (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Für lange Flugrouten ab 3.500 km sieht das Gesetz 600 € vor – betrifft bei Pegasus vor allem Umsteigeverbindungen von Westeuropa über die Türkei in entferntere Regionen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004)

Interessant zu wissen: Die typische Deutschland-Türkei-Verbindung mit Pegasus bewegt sich in der mittleren Preiskategorie. Berlin nach Istanbul (rund 1.740 km Luftlinie) bringt bei erheblicher Verspätung 400 € Entschädigung ein – genauso wie Frankfurt nach Antalya (etwa 2.400 km) oder München nach Izmir (ungefähr 1.800 km).

Für die Entfernungsermittlung ziehen die Berechnungsregeln der Fluggastrechte-Verordnung nicht die tatsächlich geflogene Route heran. Maßgeblich ist vielmehr die direkte Luftlinie zwischen Ihrem Startflughafen und dem endgültigen Ziel. Bei Umsteigeverbindungen werden die einzelnen Teilstrecken nicht addiert – was manchmal überraschend sein kann: Fliegen Sie beispielsweise von Berlin über Istanbul nach Dubai, zählt die Direktdistanz Berlin-Dubai für die Entschädigungshöhe.

Sind Sie sich unsicher, welche Entschädigungshöhe die Entfernung Ihres Fluges bedeutet? Mit unserem Rechner bestimmen Sie die genaue Strecke und den entsprechenden Entschädigungsbetrag:

Wichtig für Familien und Gruppen: Der Entschädigungsanspruch gilt pro Person – jeder Fluggast hat ein eigenes Recht auf die volle Summe. Sie können für alle Mitreisenden aus Ihrer Buchung gemeinsam eine Forderung stellen. Jedoch bestehen manche Fluggesellschaften, darunter auch manchmal Pegasus, auf separaten Bankangaben für jede Auszahlung.

Das entscheidende Kriterium darf nicht vergessen werden: Als nicht-europäische Airline unterliegt Pegasus dem EU-Fluggastrecht ausschließlich bei Abflügen aus der EU. Ein verspäteter Rückflug von Istanbul nach Deutschland fällt hingegen nicht unter die Verordnung – selbst bei stundenlangen Wartezeiten besteht hier kein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht.

3. Ausnahmen und Sonderfälle

Obwohl die im vorherigen Abschnitt erläuterten Grundregeln die Basis für Entschädigungen bei Pegasus Airlines bilden, gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen. Ein Sonderfall kann Ihren Anspruch sogar verdoppeln, während andere die Entschädigungshöhe bei bestimmten Konstellationen reduzieren:

a. Zwei Entschädigungen bei Annullierung und verspätetem Ersatzflug

Eine interessante Ausnahmeregelung ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH: Wenn Pegasus einen Flug annulliert und der angebotene Ersatzflug sich zusätzlich erheblich verspätet, können Sie unter bestimmten Umständen zwei separate Entschädigungen beanspruchen (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Für diesen doppelten Anspruch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der ursprüngliche Flug wurde vollständig gestrichen (nicht nur verschoben)
  2. Pegasus Airlines hat Sie verbindlich auf einen bestimmten Ersatzflug umgebucht
  3. Dieser Ersatzflug verspätet sich seinerseits um mehr als drei Stunden

Eine echte Flugannullierung können Sie daran erkennen, dass der ursprüngliche Flug in den Systemen als „storniert“, „gestrichen“ oder „cancelled“ markiert ist. Typischerweise erhalten Sie dann eine neue Flugverbindung mit einer anderen Flugnummer zugewiesen. Wird Ihr Flug hingegen nur zeitlich verschoben (z.B. vom Morgen auf den Abend) und behält dieselbe Flugnummer, handelt es sich rechtlich gesehen lediglich um eine Verspätung.

Um Ihren doppelten Anspruch geltend machen zu können, sollten Sie folgende Nachweise sichern:

  • Die Annullierungsmitteilung des ursprünglichen Fluges
  • Die offizielle Umbuchungsbestätigung mit allen Details des Ersatzfluges
  • Dokumentation der tatsächlichen Ankunftszeit des Ersatzfluges (z.B. Screenshots von Flugtracking-Apps)

Eine bloße Standby-Berechtigung für einen anderen Flug reicht nicht aus – Sie benötigen eine verbindliche, bestätigte Neubuchung. Nur mit diesen Nachweisen können Sie beide Entschädigungsansprüche erfolgreich durchsetzen.

b. Reduzierte Entschädigung bei kürzeren Langstreckenverspätungen

Bei Langstreckenflügen über 3.500 km sieht die EU-Verordnung eine Entschädigungsreduktion vor: Wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt, verringert sich der Anspruch auf 300 € statt der regulären 600 € (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004).

Diese Regelung hat durchaus praktische Relevanz: Pegasus betreibt zwar weniger Ultralangstrecken als größere Airlines, aber bei Umsteigeverbindungen über Istanbul zu entfernteren Destinationen (etwa nach Nahost oder Zentralasien) können Strecken über 3.500 km durchaus vorkommen. In solchen Fällen lohnt es sich für die Airline, die Verspätung unter vier Stunden zu halten – Sie erhalten dann nur die Hälfte der maximalen Entschädigung.

Ein Beispiel: Bei einem Flug von Paris über Istanbul nach Dubai mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden und 45 Minuten stünden Ihnen 300 € statt 600 € zu, sofern die Gesamtstrecke über 3.500 km liegt.

c. Sonderfall: Innereuropäische Langstrecken

Die EU-Verordnung enthält eine weitere Einschränkung bei der Entschädigungshöhe: Bei Flügen, die vollständig innerhalb der EU stattfinden, ist die maximale Entschädigung auf 400 € begrenzt – selbst wenn die Strecke über 3.500 km betragen sollte (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004).

Diese Begrenzung hat für Pegasus allerdings sehr geringe praktische Bedeutung. Als türkische Airline mit Hauptdrehkreuz in Istanbul führt Pegasus kaum rein innereuropäische Flüge durch. Fast alle Verbindungen haben entweder ihren Start- oder Zielflughafen in der Türkei, die nicht zur EU gehört. Damit fällt diese Einschränkung in der Praxis kaum ins Gewicht.

d. Kombinierte Flüge und Anschlussverbindungen

Bei mehrteiligen Flügen mit Pegasus Airlines gilt eine besondere Regelung: Wenn Sie mehrere Flugabschnitte in einer einzigen Buchung kombinieren (z.B. Berlin-Istanbul-Antalya), wird die Entfernung vom ersten Abflugort bis zum letzten Zielort berechnet. Kommt es zu einer Verspätung, durch die Sie Ihr endgültiges Ziel mindestens drei Stunden später erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – selbst wenn die Verspätung auf einer Teilstrecke weniger als drei Stunden betrug.

Beachten Sie aber: Umgekehrt gibt es bei einer Verspätung auf einer Zwischenstrecke keinen anteiligen Anspruch, wenn Sie das Endziel noch pünktlich oder mit weniger als drei Stunden Verspätung erreichen.

Komplizierter wird es, wenn Sie mehrere separate Buchungen kombinieren. Buchen Sie beispielsweise einen Pegasus-Flug von Berlin nach Istanbul und in einer getrennten Buchung einen Anschlussflug mit einer anderen Airline, übernimmt Pegasus keine Verantwortung für verpasste Anschlüsse. In solchen Fällen sollten Sie großzügige Umsteigezeiten einplanen.

Um in Ihrem individuellen Fall die genaue Entschädigungshöhe zu ermitteln – unter Berücksichtigung aller Ausnahmen und Sonderregelungen – nutzen Sie unseren spezialisierten Rechner:

III. Varianten, um von Pegasus Airlines Entschädigung zu erhalten

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen die verschiedenen Wege vor, wie Sie nach einer Verspätung mit Pegasus Airlines zu Ihrer Entschädigung gelangen können. Wir untersuchen die unterschiedlichen Möglichkeiten und geben Ihnen eine Einschätzung, welche Methoden die besten Erfolgsaussichten bieten.

Als Einstieg bekommen Sie:

  1. einen kompakten Überblick über die wesentlichen Informationen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anschließend erläutern wir im Detail:

  1. wie Pegasus Airlines typischerweise auf Entschädigungsforderungen reagiert;
  2. welche Strategien und Maßnahmen bei der selbstständigen Anspruchsdurchsetzung erfolgversprechend sind;
  3. wann es sinnvoll ist, ein spezialisiertes Fluggastportal mit der Durchsetzung zu beauftragen;
  4. welche alternativen Optionen wie Schlichtungsverfahren Ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen.

1. Das Wichtigste zur Durchsetzung der Entschädigung von Pegasus Airlines in Kürze

Die Wahl des effektivsten Wegs zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Zeit und Aufwand Sie investieren möchten. Pegasus Airlines erweist sich bei der Zahlung von EU-Entschädigungen als zurückhaltend – selbst wenn Ihr Anspruch eindeutig berechtigt ist.

Vorgehensweise Durchsetzung Anspruch gegen Pegasus auf Entschädigung bei Flugverspätung

Anders als manche Airlines bietet Pegasus zwar selten Bonusmeilen als Alternative an, jedoch zeigen Erfahrungsberichte, dass die Fluggesellschaft Entschädigungsforderungen häufig ablehnt oder ignoriert. Besonders bei Flügen von der Türkei nach Deutschland verweist Pegasus konsequent darauf, dass diese als Nicht-EU-Airline auf dieser Strecke nicht unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Entschädigungsansprüchen finden Sie in unserer Analyse zum Zahlungsverhalten von Pegasus Airlines.

Aus dieser Ausgangslage ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

Für eigenständige Durchsetzung geeignete Fälle:

  • Flüge mit Abflug aus einem EU-Land (nur diese fallen unter EU261).
  • Fälle mit eindeutiger Anspruchsgrundlage (z.B. nachweislicher technischer Defekt).
  • Wenn Sie bereit sind, bei Ablehnung den Fall notfalls gerichtlich weiterzuverfolgen.

Für die Beauftragung eines Fluggastportals geeignete Fälle:

  • Wenn Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen möchten.
  • Bei unklarer Verspätungsursache, bei denen vertiefte Einblicke in Flugdatenbanken nötig sind, um den Grund der Verzögerung zu rekonstruieren.
  • Wenn Pegasus bereits Ihre Anfrage ignoriert oder abgelehnt hat und Sie nicht selbst klagen möchten.

Die effizienteste Lösung für die meisten Passagiere von Pegasus Airlines ist die Einschaltung eines spezialisierten Fluggastportals. Diese kennen die rechtlichen Besonderheiten bei Nicht-EU-Airlines wie Pegasus und können einschätzen, in welchen Fällen eine Durchsetzung erfolgversprechend ist.

Falls Sie Ihren Anspruch selbstständig durchsetzen möchten, haben wir für Sie außerdem bewährte Strategien zusammengestellt, die Ihre Erfolgsaussichten verbessern.

Vor jeder Anspruchsverfolgung empfehlen wir im Übrigen eine kostenlose Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten:

2. Zahlungsverhalten von Pegasus Airlines

Das Zahlungsverhalten von Pegasus Airlines bei Entschädigungsansprüchen nach der EU-Verordnung 261/2004 kann als zurückhaltend bis abweisend beschrieben werden (Stand: 02.05.2025). Unser Blick auf Kundenerfahrungen und Erfahrungsberichte zeigt, dass Pegasus Entschädigungen selten freiwillig oder auf die erste Anfrage hin auszahlt.

Typisch für Pegasus ist folgendes Verhaltensmuster bei Entschädigungsanfragen:

  • verzögerte Reaktion oder Ignorieren von Anfragen zu Flügen trotz starker Verspätung und Abflügen aus der EU.
  • schnelle Ablehnung bei Flügen von der Türkei in die EU mit korrektem Hinweis auf fehlende rechtliche Grundlage.
  • häufige Ablehnung auch berechtigter Forderungen unter Berufung auf angeblich außergewöhnliche Umstände.
  • widersprüchliche Kommunikation und Verzögerungstaktiken bei der Bearbeitung.
  • Nachgeben meist erst unter Druck von Fluggastportalen oder Anwälten.

Besonders auffällig ist, dass Pegasus Airlines nach Presseberichten zu den Top 10 der Airlines mit dem schlechtesten Kundenservice gehört. Dies deckt sich mit den uns bekannten Erfahrungsberichten, wonach viele Kunden ihre Ansprüche nicht ohne professionelle Hilfe durchsetzen können.

Erfahrungsberichte zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

Um einen realistischen Eindruck vom Umgang der Airline mit Entschädigungsansprüchen zu vermitteln, haben wir Erfahrungsberichte von deutschen und internationalen Pegasus-Passagieren ausgewertet:

Besonders aktuell ist der Fall eines Passagiers aus Griechenland vom April 2025. Dieser berichtet, dass Pegasus seinen Flug wenige Stunden vor Abflug storniert habe. Als Begründung gab die Airline schlechtes Wetter an – obwohl laut dem Reisenden am selben Tag „Hunderte andere Flüge am gleichen Zielort“ problemlos landeten. Der Kunde sah sich gezwungen, einen teuren Ersatzflug zu buchen und für die Durchsetzung seiner Ansprüche einen Anwalt einzuschalten, der ihm bereits vorab mitteilte, dass es „teilweise schwierig ist, Pegasus überhaupt Dinge zuzustellen“ (Quelle: Trustpilot, 16.04.2025).

Ein ähnliches Muster zeigt die Erfahrung einer deutschen Passagierin vom März 2025. Ihr Flug von wurde ebenfalls abgesagt, mit der pauschalen Begründung „Wetter“. Die Kundin vermutet jedoch, dass der Flug aufgrund mangelnder Auslastung gestrichen wurde, da sie am Folgetag feststellen musste, dass für die ausgefallene Verbindung nur fünf Personen gebucht waren. Sie ist überzeugt, dass das Wetter nur vorgeschoben wurde, „damit die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen musste“ (Quelle: Trustpilot, 28.03.2025).

Ein besonders drastischer Fall betrifft eine Familienreise im August 2024. Nach einer Überbuchung wurde die Reisende nicht an Bord gelassen, obwohl sie eine bestätigte Buchung und Bordkarten hatte. Am Check-in wurde ihr sogar mitgeteilt, dass „sowas ständig passiert“ und „die gebuchten Tickets manchmal mehr als die Zahl der Plätze auf einem Flugzeug“ seien. Nach der Annullierung ihrer Reise erhielt sie keinerlei Entschädigung und wurde auf den Kundenservice verwiesen, der erst „innerhalb 96 Stunden“ eine Antwort versprach (Quelle: Trustpilot, 06.08.2024).

Ein weiterer Fall von massiver Verspätung ereignete sich im Juli 2024 auf der Route von Stuttgart nach Izmir. Der Flug, der ursprünglich um 10:00 Uhr starten sollte, hob erst um 17:40 Uhr ab – eine Verspätung von knapp 8 Stunden. Der betroffene Kunde berichtet, dass weder vor Ort noch telefonisch Informationen erhältlich waren und sich niemand verantwortlich fühlte. Auf seine Anfragen bezüglich einer Entschädigung erhielt er weder eine Antwort per Telefon noch per E-Mail, sodass er gezwungen war, einen Rechtsanwalt einzuschalten (Quelle: Trustpilot, 05.08.2024).

Bezeichnend ist auch der Fall vom Juli 2024, bei dem ein Passagier eine Verspätung von über 5 Stunden auf dem Flug von Köln nach Antalya erlebte. Nach langem Warten rollte das Flugzeug zunächst auf die Startbahn, ging dann aber für weitere 2,5 Stunden „kommentarlos wieder in Parkposition“. Ohne Erklärung landete die Maschine dann in Izmir statt Antalya, wo ein Pilotenwechsel und eine Betankung erfolgten. Die geplante Ankunftszeit von 08:15 Uhr verzögerte sich auf 13:38 Uhr. Der Passagier berichtet, dass die „Stimmung an Bord eine Katastrophe“ war und sogar die Polizei gerufen wurde. Auch in diesem Fall musste der Kunde ein Fluggastportal (Flightright) einschalten, um seine Ansprüche geltend zu machen (Quelle: Trustpilot, 13.07.2024).

Besonders drastisch zeigt sich das Verhalten von Pegasus in einem kürzlich dokumentierten Fall auf LinkedIn (März 2025): Nach einer Flugannullierung erhielt ein Passagier zunächst die Mitteilung, seine Zahlung sei „in Bearbeitung“, kurz darauf jedoch die widersprüchliche Information, sein Fall werde noch geprüft. Die Forderung nach EU-Entschädigung in Höhe von 500 € wurde komplett ignoriert. Erst nach Eskalation an die türkische Luftfahrtbehörde und Androhung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gericht für geringfügige Forderungen bewegte sich Pegasus (Quelle).

Weitere Erfahrungsberichte auf Reddit und TripAdvisor bestätigen dieses Muster: Ein Fluggast berichtete von einer 24-stündigen Verspätung, für die Pegasus jede Entschädigung verweigerte. Ein anderer erhielt trotz dreimaliger Einsendung seiner Forderung keinerlei Reaktion von der Airline.

Ein besonders aufschlussreicher Fall wird im Übrigen im Reiseblog „Deutsche Allgemeine Zeitung“ geschildert: Ein deutscher Passagier erlebte eine komplexe Verspätung mit verpasstem Anschluss auf dem Rückweg nach Deutschland. Obwohl er mit 10 Stunden Verspätung ankam, lehnte Pegasus den Entschädigungsantrag binnen zwei Tagen ab – mit der knappen Begründung, dass Flüge von der Türkei als Nicht-EU-Airline nicht unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen. Der Passagier zeigte sich überrascht, dass Pegasus „generell keine Entschädigungen“ auf solchen Strecken zahle, während die Airline gleichzeitig in ihren Broschüren mit EU-Fluggastrechten werbe (Quelle).

Unser Fazit

Die Auswertung der Kundenerfahrungen zeigt ein klares Bild: Pegasus Airlines zeigt wenig Bereitschaft, Entschädigungen nach der EU-Verordnung freiwillig zu zahlen. Die Airline unterscheidet sich damit nicht grundlegend von anderen Billigfliegern, wiegelt aber besonders konsequent berechtigte wie unberechtigte Entschädigungsgesuche pauschal ab.

Trotz des funktionierenden Anspruchsmanagements von Pegasus werden berechtigte Forderungen häufig zunächst abgelehnt oder ignoriert. Besonders bei Flügen aus der Türkei stellt die Airline – rechtlich korrekt – auf die fehlende Anwendbarkeit der EU-Verordnung ab. Aber selbst bei Flügen aus der EU, die eindeutig in den Anwendungsbereich fallen, berichten Kunden von systematischer Verweigerung oder Verzögerung.

Wer eine Entschädigung von Pegasus Airlines erhalten möchte, sollte sich auf einen längeren Prozess einstellen. Die Erfolgsaussichten steigen deutlich mit professioneller Unterstützung durch ein Fluggastportal oder bei Einschaltung der Schlichtungsstelle, an deren Verfahren Pegasus teilnehmen muss.

Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen:

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Wenn Sie Ihren Entschädigungsanspruch gegen Pegasus Airlines selbstständig durchsetzen möchten, finden Sie hier wichtige Hinweise und praktische Ratschläge. Wir erläutern:

Beachten Sie jedoch: Bei Pegasus Airlines ist besondere Ausdauer nötig, und in manchen Fällen führt nur der Gang zur Schlichtungsstelle zum Erfolg.

a. Wann lohnt sich die eigenständige Durchsetzung?

Bevor Sie Zeit in die eigenständige Anspruchsverfolgung investieren, sollten Sie zwei zentrale Fragen klären:

  1. Fällt mein Flug überhaupt unter die EU-Verordnung 261/2004 und erfülle ich alle übrigen Entschädigungsvoraussetzungen?
  2. Bin ich bereit, auch bei einer Ablehnung hartnäckig meinen Anspruch selbst weiterzuverfolgen?

Die erste Frage ist bei Pegasus als türkischer Airline unter anderem aus folgendem Grund entscheidend: Nur Flüge, die in einem EU-Land starten, fallen unter die EU-Verordnung. Flüge von der Türkei nach Deutschland sind dagegen nicht abgedeckt – selbst bei stundenlangen Verspätungen besteht hier kein Anspruch nach EU-Recht. Aber auch außergewöhnliche Umstände können einer Entschädigung im Einzelfall entgegenstehen.

Eine schnelle Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner:

Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zum Zahlungsverhalten dargestellt, zahlt Pegasus selten freiwillig und sofort. Für Ihre Strategie bedeutet das:

Eine eigenständige Durchsetzung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihr Flug eindeutig in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung fällt (Abflug aus EU-Land);
  • Sie über ausreichend Zeit und Geduld für mehrfache Nachfragen verfügen;
  • Sie bei Bedarf bereit sind, die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Mit geringeren Erfolgsaussichten müssen Sie rechnen, wenn Sie:

  • nicht sicher sind, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen;
  • nicht alle erforderlichen Nachweise (Bordkarten, Buchungsbestätigung) besitzen;
  • nur eine einmalige Aufforderung versenden und nicht auch Klage erheben möchten.

In komplexeren Fällen, besonders bei unklaren Verspätungsursachen oder bei Codeshare-Flügen, ist die Beauftragung eines Fluggastportals oft die effizientere Lösung. Diese können auch bei Pegasus Airlines gute Erfolge verzeichnen, müssen aber in vielen Fällen bis zur Schlichtung oder zum Gericht gehen.

b. Die effektivsten Kontaktwege zu Pegasus Airlines

Um Ihre Entschädigungsforderung bei Pegasus Airlines effektiv einzureichen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise, wenn Sie diese auf eigene Faust verfolgen möchten:

  1. Nutzen Sie vorzugsweise elektronische Kommunikationswege statt Briefpost.
  2. Verwenden Sie das Online-Kontaktformular für die erste Anfrage.
  3. Alternativ können Sie per E-Mail kommunizieren.
  4. Setzen Sie auf ein präzises Anspruchschreiben mit allen relevanten Details.
  5. Bleiben Sie bei Rückfragen im gewählten Kommunikationskanal.
  6. Prüfen Sie nach zwei erfolglosen Versuchen alternative Durchsetzungswege.

Im Detail bedeutet das:

(1) Online-Kontaktformular als Erstwahl

Pegasus Airlines stellt ein Online-Formular für Kundenanfragen und Entschädigungsforderungen bereit. Diesen Weg sollten Sie bevorzugen:

  • Besuchen Sie die Seite „Kontakt / Schreiben Sie uns“ auf der deutschen Pegasus-Website.
  • Wählen Sie als Anfragegrund „Flugverspätung“ oder „Flugannullierung“.
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus.
  • Fügen Sie alle relevanten Dokumente (Bordkarten, Buchungsbestätigung) bei.

Von postalischen Anfragen raten wir eher ab. Diese verursachen nicht nur höhere Kosten durch internationales Porto, sondern verzögern den Prozess auch unnötig durch längere Postlaufzeiten und interne Bearbeitungswege bei Pegasus. Selbst wenn der Brief ankommt, wird er im Übrigen häufig bloß gescannt und dem Sachbearbeiter beim Kundendienst wird auch nur die digitalisierte Nachricht vorgelegt.

(2) E-Mail-Kommunikation als Alternative

Alternativ können Sie Ihre Entschädigungsforderung per E-Mail an info@flypgs.com senden. Für eine erfolgreiche Kommunikation beachten Sie bitte:

  • Formulieren Sie einen präzisen Betreff (z.B. „Compensation Claim Flight PC1234 on 01.04.2025 – Booking Reference ABC123“).
  • Stellen Sie Buchungscode und Flugnummer deutlich heraus.
  • Fügen Sie Kopien Ihrer Bordkarten und Buchungsbestätigung bei.
  • Setzen Sie eine klare Zahlungsfrist von 14 Tagen.
  • Verwenden Sie zur Zeitersparnis unser Musterschreiben.

Wichtig: Rechnen Sie damit, dass Ihre erste Anfrage möglicherweise ignoriert oder mit einer Standardablehnung beantwortet wird. Beharrlichkeit ist gefragt.

(3) Professionelles Anspruchsschreiben

Um Ihren Anspruch überzeugend zu formulieren, empfehlen wir unser kostenloses Musterschreiben:

Die Vorteile unseres Musterbriefs für Pegasus Airlines:

  • Rechtlich präzise Formulierungen mit korrektem Bezug zur EU-Verordnung 261/2004
  • Klare Struktur mit allen entscheidungsrelevanten Informationen
  • Verfügbar in deutscher und englischer Sprache für optimale Kommunikation
  • Einfache Anpassung an Ihren individuellen Fall in unserem Online-Formular
  • Deutliche Betonung Ihrer Rechte und Ihrer Anspruchsgrundlage

Das Schreiben konzentriert sich auf die wesentlichen Fakten: Ihre Buchungsdaten, die genauen Umstände der Verspätung und den daraus resultierenden Entschädigungsanspruch. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit einer ernsthaften Prüfung durch Pegasus.

(4) Konsequentes Nachfassen

Reagiert Pegasus nicht oder ablehnend, bleiben Sie im ursprünglich gewählten Kommunikationskanal:

  • Verweisen Sie auf Ihre vorherige Anfrage mit Datum und Referenznummer.
  • Bekräftigen Sie Ihren Anspruch mit Verweis auf die EU-Verordnung.
  • Setzen Sie eine letzte Frist von 7-10 Tagen.
  • Kündigen Sie weitere rechtliche Schritte an (Schlichtungsstelle, Anwalt).

Die Hotline ist bei Entschädigungsforderungen hingegen meist wenig effektiv. Die telefonischen Kundendienstmitarbeiter haben oft keine Entscheidungsbefugnis in Entschädigungsfragen und können Ihnen nur allgemeine Auskünfte erteilen. Zudem lassen sich telefonische Aussagen später schlecht nachweisen.

(5) Nach zwei erfolglosen Versuchen: Alternativstrategie

Erhält Ihr Anspruch auch nach einer oder spätestens der zweiten Nachfrage keine befriedigende Antwort, sollten Sie Ihre Strategie ändern. Weitere Erinnerungen an Pegasus führen erfahrungsgemäß selten zum Erfolg.

Stattdessen haben Sie diese erfolgversprechenden Optionen:

  1. Anrufung der Schlichtungsstelle für Luftverkehr.
  2. Beauftragung eines Fluggastportals für die professionelle Durchsetzung.
  3. Einschalten eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts.

Anders als bei manchen Airlines ist die Schlichtungsstelle bei Pegasus eine sinnvolle Option, da das Unternehmen sich laut seinem deutschen Impressum zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet fühlt.

c. Hilfreiche Tools für die eigenständige Anspruchsverfolgung

Für eine erfolgreiche eigenständige Durchsetzung können Sie diese kostenlosen Hilfsmittel nutzen:

  1. Entschädigungsrechner zur ersten Anspruchsprüfung
  2. Musterschreiben-Generator für professionelle Forderungen
(1) Kostenloser Entschädigungsrechner

Prüfen Sie schnell und unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch diese sein könnte:

Die Vorteile unseres Entschädigungsrechners speziell für Pegasus-Flüge:

  • Sofortige Prüfung der geographischen Anwendbarkeit (wichtig bei Nicht-EU-Airlines wie Pegasus)
  • Keine Registrierung oder Kontaktdaten für die Ersteinschätzung nötig
  • Automatischer Abgleich mit unserer Flugdatenbank
  • Überprüfung auf mögliche außergewöhnliche Umstände
  • Konkrete Einschätzung Ihrer individuellen Erfolgsaussichten

Besonders bei Pegasus Airlines ist die korrekte Anwendbarkeitsprüfung entscheidend, da nur Flüge mit Abflug aus der EU entschädigungsfähig sind. Unser Rechner berücksichtigt diese rechtliche Besonderheit ausdrücklich.

(2) Personalisiertes Musterschreiben

Für die formgerechte Anspruchsstellung stellen wir ein speziell auf Pegasus Airlines angepasstes Musterschreiben bereit:

Dieses Musterschreiben bietet folgende Besonderheiten:

  • Optimiert für die Nutzung im Online-Formular oder per E-Mail
  • Verfügbar in deutscher und englischer Sprache (wichtig für die internationale Kommunikation mit Pegasus)
  • Präzise Darstellung der Rechtsgrundlage unter korrekter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs
  • Klare Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung
  • Hinweis auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens, an dem Pegasus teilnehmen muss

Das Schreiben konzentriert sich bewusst auf die rechtlich relevanten Fakten und verzichtet auf emotionale Schilderungen, um eine sachliche Bearbeitung zu fördern. Es enthält alle erforderlichen Informationen, die Pegasus für eine zügige Bearbeitung benötigt, insbesondere den Buchungscode und die genauen Flugdaten.

Die Verwendung unseres Musterschreibens kann den Zeitaufwand erheblich reduzieren und gleichzeitig die Erfolgsaussichten verbessern, da alle rechtlichen Aspekte korrekt adressiert werden.

4. Anspruch durchsetzen mit einem Fluggastportal

Falls Sie den Aufwand einer eigenständigen Anspruchsverfolgung scheuen oder bereits erfolglos versucht haben, von Pegasus Airlines eine Entschädigung zu erhalten, bieten spezialisierte Fluggastportale wie wir von Ersatz-Pilot eine effektive Alternative. Diese Dienstleister übernehmen den gesamten Durchsetzungsprozess für Sie.

Die Grundprinzipien funktionieren bei allen Fluggastportalen ähnlich. Sie:

  • analysieren Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten,
  • übernehmen die komplette Kommunikation mit Pegasus Airlines,
  • verfolgen Ihren Anspruch notfalls bis zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht,
  • tragen dabei das volle Prozessrisiko,
  • behalten im Erfolgsfall eine prozentuale Provision und zahlen Ihnen den Restbetrag aus.

Bei der konkreten Umsetzung gibt es allerdings wichtige Unterschiede zwischen den Anbietern. Grundsätzlich lassen sich zwei Geschäftsmodelle unterscheiden:

1. Direktentschädiger (wie Ersatz-Pilot) mit folgenden Merkmalen:

  • Sie kaufen berechtigte Entschädigungsansprüche direkt vom Kunden ab.
  • Sie zahlen bereits wenige Tage nach positiver Fallprüfung.
  • Sie garantieren die Auszahlung unabhängig davon, ob sie später von Pegasus Airlines Geld erhalten.
  • Sie verlangen dafür eine Provision, die in der Regel zwischen 25% und 50% (inkl. MwSt.) der Entschädigungssumme liegt. Bei Ersatz-Pilot sind es 25-29% inklusive Mehrwertsteuer.

2. Klassische Inkasso-Portale (wie Flightright, Airhelp, EUclaim) mit diesem Ansatz:

  • Sie zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Pegasus Airlines.
  • Dies kann je nach Verlauf der Verhandlungen mehrere Monate dauern.
  • Sie übernehmen ebenfalls das Prozessrisiko bei Misserfolg.
  • Die Provisionen liegen ebenfalls typischerweise zwischen 25% und 50% (inkl. MwSt.).

Gerade bei Pegasus Airlines, das Entschädigungen selten freiwillig auszahlt, bietet das Direktentschädiger-Modell deutliche Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld schnell und sicher, ohne den oft langwierigen Verhandlungs- oder Schlichtungsprozess abwarten zu müssen. Die etwas niedrigere Provision von Direktentschädigern wie Ersatz-Pilot im Vergleich zu manchen Inkasso-Portalen ist ein zusätzlicher Pluspunkt.

Besonders wertvoll sind Fluggastportale für Pegasus-Passagiere in folgenden Situationen:

  • Bei Unsicherheit, ob der Flug überhaupt unter die EU-Verordnung fällt
  • Wenn Pegasus bereits eine Entschädigungsforderung abgelehnt hat
  • Bei Sprachbarrieren in der Kommunikation mit dem türkischen Kundenservice
  • Wenn Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen möchten

Die meisten Fluggastportale haben umfangreiche Erfahrung mit Pegasus Airlines und kennen deren typische Ablehnungsgründe. Sie können anhand Ihrer Flugdaten sofort einschätzen, ob ein Anspruch besteht und mit welchen Argumenten Pegasus diesen vermutlich ablehnen wird. Dies erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Einen ausführlichen Vergleich der führenden Fluggastportale mit detaillierten Informationen zu:

  • genauen Provisionen und zusätzlichen Gebühren,
  • typischen Bearbeitungs- und Auszahlungszeiten,
  • Kundenbewertungen und Erfolgsquoten

finden Sie in unserer umfassenden Marktübersicht zu Fluggastportalen.

Für eine unabhängige Einschätzung empfehlen wir zudem die Testberichte und Vergleiche von Stiftung WarentestFinanztip und Qamqam sowie aktuelle Kundenbewertungen auf Trustpilot.

Wenn Sie einen Anbieter beauftragen möchten, prüfen Sie vorher kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten:

IV. Musterbrief für Pegasus Airlines Entschädigung

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein professionelles Anschreiben für Ihre Entschädigungsforderung bei Pegasus Airlines. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie per E-Mail ein auf Ihren individuellen Fall zugeschnittenes Schreiben mit allen relevanten Anlagen.

Wir generieren das Musterschreiben automatisch auf Englisch. Dies ist besonders wichtig bei Pegasus Airlines, da die internationale Korrespondenz häufig auf Englisch stattfindet, während deutschsprachige Anfragen manchmal länger bearbeitet werden.

Sie haben zwei Nutzungsmöglichkeiten:

  • Vollständig personalisiertes Schreiben durch Eingabe Ihrer Flug- und Verspätungsdaten
  • Blanko-Vorlage zum selbstständigen Ausfüllen zu einem späteren Zeitpunkt

Wichtiger Hinweis: Bevor Sie den Musterbrief versenden, sollten Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner prüfen, ob Ihr Flug überhaupt unter die EU-Verordnung fällt. Dies ist besonders bei Pegasus als Nicht-EU-Airline entscheidend, da nur Flüge mit Abflug aus der EU entschädigungsfähig sind.

Unser Musterschreiben ist speziell auf die Besonderheiten bei Pegasus Airlines abgestimmt und enthält alle rechtlich relevanten Punkte für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Es betont die rechtlichen Grundlagen der EU-Verordnung 261/2004 und stellt klar, dass Sie eine Barauszahlung der gesetzlichen Entschädigung fordern.

V. Fragen und Antworten zur Entschädigung von Turkish Airlines

Was zahlt Pegasus bei Verspätung? 

Bei Flügen ab EU-Flughäfen mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort zahlt Pegasus 400 € (Flüge bis 3.500 km) oder 600 € (Flüge über 3.500 km) Entschädigung pro Person. Bei Flügen aus der Türkei nach Deutschland besteht dagegen kein Anspruch. Mehr zur Entschädigungshöhe

Wie kulant ist Pegasus bezüglich Entschädigungen? 

Pegasus zeigt bei Entschädigungen wenig Kulanz. Die Airline lehnt Ansprüche häufig ab oder reagiert gar nicht auf Anfragen. Bei klarer Rechtslage (EU-Abflug, keine außergewöhnlichen Umstände) zahlt sie erst nach Druck durch Fluggastportale oder Schlichtungsstellen. Mehr zum Zahlungsverhalten

Welche Erfahrung machen Pegasus Kunden beim Einfordern von Entschädigung wegen Verspätung? 

Kunden berichten von schleppender Kommunikation und häufigen Ablehnungen. Erfolgreich sind meist nur hartnäckige Passagiere oder solche, die ein Fluggastportal einschalten. Bei Rückflügen aus der Türkei weist Pegasus korrekt darauf hin, dass keine Entschädigungspflicht besteht. Mehr zu Kundenerfahrungen

Wann schuldet Pegasus eine Entschädigung für beschädigte oder fehlende Koffer? 

Bei Gepäckproblemen greifen nicht die EU-Fluggastrechte, sondern das Montrealer Übereinkommen. Pegasus haftet bei verlorenem Gepäck bis etwa 1.400 €, bei Beschädigung muss innerhalb von 7 Tagen ein Schadensformular (PIR) eingereicht werden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine 21-Tage-Frist. Mehr zu Gepäckentschädigung

Wie bekommt man von Pegasus Airlines eine Entschädigung für Flugverspätung? 

Reichen Sie Ihre Forderung über das Kontaktformular auf der Pegasus-Website ein oder senden Sie eine E-Mail an info@flypgs.com. Bei Ablehnung können Sie die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz anrufen oder ein Fluggastportal beauftragen. Mehr zur Durchsetzung

Wie lautet die Telefonnummer von Pegasus Airlines? 

Die deutsche Kontaktnummer von Pegasus lautet +49 (0)211 863 95950 (Düsseldorf). International erreichen Sie Pegasus unter +90 850 250 67 77. Für Entschädigungsforderungen sind jedoch schriftliche Wege wie E-Mail oder Webformular effektiver, da Telefongespräche nicht dokumentiert werden können. Mehr zu Kontaktwegen

Wo finde ich bei Pegasus ein Formular zum Einfordern der Entschädigung? 

Nutzen Sie das Kontaktformular „Schreiben Sie uns“ auf der Pegasus-Website und wählen Sie als Kategorie „Flugverspätung/Flugannullierung“. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Musterbrief per E-Mail an info@flypgs.com senden. Mehr zur Antragstellung

Bei wie viel Verspätung leistet Pegasus eine Entschädigung? 

Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreichen. Maßgeblich ist der Moment, in dem sich die erste Flugzeugtür am Zielort öffnet. Dies gilt jedoch nur für Flüge mit Abflug aus einem EU-Land. Mehr zur Verspätungsdauer

Unter welchem Kontakt erreiche ich Pegasus? 

Für Entschädigungsforderungen kontaktieren Sie Pegasus am besten per E-Mail an info@flypgs.com oder über das Kontaktformular auf flypgs.com. Die deutsche Niederlassung ist telefonisch unter +49 (0)211 863 95950 erreichbar. Bewahren Sie bei schriftlicher Kommunikation alle Nachweise auf. Mehr zu Kontaktoptionen

Zur Verfasserin des Artikels

Dieser Artikel wurde von Laura Held am 02.05.2025 verfasst. Als Mitarbeiterin von Ersatz-Pilot unterstützt sie das Fluggastportal bei der Aufklärung von Passagieren über ihre Fluggastrechte.

Die juristische Prüfung des Artikels erfolgte durch Dr. Christopher Wekel aus der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte. Er berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen und wertet die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten aus.