Nach Auskunft von Flugdatenbanken ergab sich für Flug OE31 am 24.9.2018 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Maschine sollte Flugreisende vom Flughafen Heraklion zum Flughafen Berlin (Tegel) befördern. Aber obwohl die Fluggesellschaft Laudamotion als Organisatorin des Fluges Reisende planmäßig befördern sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Wegen der Verspätung des Fluges OE31 am 24.9.2018 besteht daher für die betroffenen Passagiere möglicherweise ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gestattet die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug ausfällt, sich über drei Stunden verzögert bzw. ein Anschlussflug aufgrund geringerer Unpünktlichkeit verpasst wird. Das Recht auf Ausgleichszahlung scheidet höchstens aus, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Welchen Betroffenen ein Anspruch zusteht, erkennt unser Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Betroffenen Flugreisenden von OE31 am 24.9.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine sofortige Kompensation in Höhe von 274 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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