Laut den vermeldeten Flugdaten ergab sich auf dem Flug LH506 am 12.11.2018 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Flugreisende vom Flughafen Frankfurt am Main zum Flughafen Sao Paolo verbringen. Aber obwohl die Fluggesellschaft Lufthansa als zuständige Organisation für eine reibungslose Durchführung einstehen sollte, landete der Flug nicht pünktlich.

Wegen der Verspätung der Verbindung LH506 am 12.11.2018 besteht für alle Fluggäste womöglich ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Airline. Eine solche Kompensation gewährt die FluggastrechteVO nämlich, sobald ein Flug annulliert wird, sich mehr als drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug aufgrund leichter Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet höchstens aus, sofern sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, prüft der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert auf Basis der relevanten Angaben zum Vorfall. Gebuchten Passagieren von LH506 am 12.11.2018 gewähren wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Ausgleichszahlung in Höhe von 450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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