Laut den uns vorliegenden Flugdaten fiel der Flug LH2165 am 20.9.2018 aus. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Leipzig zum Flughafen München bringen. Aber obwohl die Airline Lufthansa als zuständige Organisation Reisende rechtzeitig befördern sollte, fand der Flug nicht planmäßig statt.

Aufgrund der Annullierung der Verbindung LH2165 am 20.9.2018 besteht daher für die Fluggäste womöglich ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Airline. Eine solche Kompensation ordnet nämlich die FluggastrechteVO an, wenn ein Flug gecancelt wird, sich über drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet nur ausnahmsweise aus, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Ansonsten erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung zusteht, prüft der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Fluggästen des Fluges LH2165 am 20.9.2018 gewähren wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Ausgleichszahlung in Höhe von 166 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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