Laut den vermeldeten Flugdaten ereignete sich auf dem Flug LH1722 am 28.4.2018 eine nicht unerhebliche Verspätung. Der Flug sollte Reisende vom Flughafen München zum Flughafen Belgrad verbringen. Doch obwohl die Airline Lufthansa als zuständiges Unternehmen für eine reibungslose Durchführung sorgen muss, scheiterte eine pünktliche Ankunft am Ziel.
Aufgrund der Verspätung des Fluges LH1722 am 28.4.2018 ergibt sich deshalb für die Fluggäste eventuell ein Anspruch auf Entschädigung gegen die verantwortliche Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gestattet nämlich die FluggastrechteVO der EU, wenn ein Flug annulliert wird, sich über drei Stunden verspätet bzw. ein Folgeflug aufgrund leichter Unpünktlichkeit verpasst wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung fehlt lediglich, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Im Übrigen erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.
Welchen Betroffenen eine Forderung entstanden ist, prüft unser Entschädigungsrechner automatisch anhand einiger Angaben. Betroffenen Flugreisenden des Fluges LH1722 am 28.4.2018 bieten wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Ausgleichszahlung in Höhe von 150-166 €.
Hier kostenfrei Flug prüfen im Entschädigungsrechner.
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