Gemäß den uns vorliegenden Flugdaten erfasste Flug FR903 am 10.10.2018 eine erhebliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Reisende vom Flughafen Nürnberg zum Flughafen Palermo bringen. Doch obwohl die Airline Ryanair als Organisatorin des Fluges für eine rechtzeitige Durchführung sorgen muss, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.

Angesichts der Verspätung des Fluges FR903 am 10.10.2018 bedingt dies für alle Mitreisenden gegebenenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine entsprechende Forderung gewährt nämlich die FluggastrechteVO, wenn ein Flug gecancelt wird, sich mehr als drei Stunden verspätet oder ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Ein Anspruch auf die Ersatzpauschale entfällt höchstens, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Solche liegen hier allerdings fern. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Ob einem Betroffenen ein Anspruch zusteht, sichtet Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner automatisch auf Basis der relevanten Angaben zum Vorfall. Den Fluggästen des Fluges FR903 am 10.10.2018 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung von 150-166 €.

Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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