Im Zuge der Annullierungen bei Ryanair ist unter anderem der Flug FR155 am 22.9.2017 ausgefallen. Die Umstände dieser Flugunregelmäßigkeit berechtigen betroffene Fluggäste nach unserer Einschätzung zu einer pauschalen Ausgleichszahlung gemäß FluggastrechteVO. Dies gilt insbesondere, weil der Ausfall auf Organisationsfehler bei Ryanair statt auf externe unbeherrschbare Gründe zurückgeht. Ersatz-Pilot hat deshalb in dieser Woche angefangen, die ersten Direktentschädigungen an Passagiere von FR155 am 22.9.2017 auszuzahlen.
Wer ebenfalls von den Ausfällen betroffen ist, kann den Flug deshalb in unseren Entschädigungsrechner eingeben und eine Direktzahlung beantragen. Dafür genügt es, unser Online-Formular auszufüllen und eine Buchungsbestätigung hochzuladen. Dies dauert nur 5-10 Minuten. Zusätzlicher Aufwand fällt nicht an; Kosten sowieso nicht. Wir hoffen, so zur unkomplizierten Kompensation der Unannehmlichkeiten beizutragen, die Fluggästen im Zusammenhang mit der Annullierung von FR155 am 22.9.2017 entstanden sind.