Laut den vermeldeten Flugdaten ergab sich für Flug EW9066 am 30.5.2018 eine Annullierung ohne hinreichende Vorankündigung. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Düsseldorf zum Flughafen Nürnberg bringen. Doch obwohl die Fluggesellschaft Eurowings als Organisatorin des Fluges die Beförderung planmäßig durchführen sollte, misslang eine pünktliche Abwicklung. Der Flug fiel kurzfristig aus.

Angesichts der Annullierung des Fluges EW9066 am 30.5.2018 bedingt dies für alle Mitreisenden eventuell ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Airline. Eine entsprechende Forderung gewährt die FluggastrechteVO nämlich, sobald ein Flug gecancelt wird, sich über drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug aufgrund der Unpünktlichkeit verpasst wird.

Das Recht auf eine Ersatzpauschale scheidet lediglich aus, wo sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Darüber hinaus verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen ein Anspruch zusteht, prüft unser Entschädigungsrechner automatisch anhand einiger Angaben. Betroffenen Flugreisenden des Fluges EW9066 am 30.5.2018 bieten wir für ihre Fluggastrechte bei positiver Prüfung eine Direktzahlung in Höhe von 166 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

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