Gemäß den uns vorliegenden Flugdaten erfasste Flug EW23 am 12.7.2018 eine rechtserhebliche Annullierung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Dresden zum Flughafen Köln befördern. Aber obwohl die Fluggesellschaft Eurowings als Organisatorin des Fluges eine reibungslose Durchführung gewährleisten sollte, gelangten Fluggäste nicht pünktlich mit dem Flug an ihr Ziel. Stattdessen mussten sie sich umständlich um eine Alternativbeförderung bemühen, die sie erst wesentlich später nach Köln brachte. Aufgrund der Annullierung der Verbindung EW23 am 12.7.2018 bedingt dies für die betroffenen Fluggäste womöglich ein Recht auf Entschädigung gegen die ausführende Airline.

Eine solche Kompensation gestattet die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug ausfällt, sich mehr als drei Stunden verspätet bzw. ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Der Anspruch auf Entschädigung scheidet höchstens aus, sofern die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Im Übrigen verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung entstanden ist, ermittelt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisch anhand einiger Angaben. Fluggästen von EW23 am 12.7.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine Sofortzahlung in Höhe von 150-166 €.

Wer von der Flugunregelmäßigkeit betroffen war, sei ermuntert, mit unserem Entschädigungsrechner seine Berechtigung zu prüfen.

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