Flugdatenbanken zufolge fiel der Flug EW1106 am 27.1.2019 aus. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Paderborn zum Flughafen Palma de Mallorca befördern. Doch obwohl die Airline Eurowings als zuständiges Unternehmen eine planmäßige Durchführung sicherstellen muss, fand der Flug nicht statt.

Wegen der Annullierung des Fluges EW1106 am 27.1.2019 besteht deshalb für betroffene Mitreisende eventuell ein Recht auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung gewährt die FluggastrechteVO der EU nämlich, wenn ein Flug annulliert wird, sich mehr als drei Stunden verzögert bzw. ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Der Anspruch auf eine Ersatzpauschale scheidet lediglich aus, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung entstanden ist, prüft der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisch auf Basis der relevanten Angaben zum Vorfall. Gebuchten Passagieren des Fluges EW1106 am 27.1.2019 bieten wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine sofortige Kompensation von 150-166 €.

Prüfen lässt sich dieser oder ein anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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