Nach Auskunft von Flugdatenbanken erlitt der Flug EW1106 am 14.4.2019 eine nicht unwesentliche Annullierung. Der Flug sollte Flugreisende vom Flughafen Düsseldorf zum Flughafen Bangkok verbringen. Aber obwohl die Airline Eurowings als zuständiges Unternehmen Reisende reibungslos befördern sollte, kam der Flug nicht am Ziel an.

Aufgrund der Annullierung der Verbindung EW1106 am 14.4.2019 bedingt dies für betroffene Flugreisende gegebenenfalls ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die verantwortliche Airline. Eine entsprechende Forderung gewährt nämlich die FluggastrechteVO der EU, wenn ein Flug ausfällt, sich mehr als drei Stunden verspätet bzw. ein Anschlussflug wegen geringerer Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet höchstens aus, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Im Übrigen hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung zusteht, erkennt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner automatisch anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Fluggästen des Fluges EW1106 am 14.4.2019 gewähren wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine Direktzahlung von 426-450 €.

Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.

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