In den letzten Tagen konnten wir wie bisher jede Woche einige Direktzahlungen für Ausfälle auf Kurzstreckenflügen anweisen. So zum Beispiel am 13.11.2017 für den Flugausfall von EI693 am 16.6.2017. Die Annullierung dieses Fluges berechtigt betroffene Fluggäste nach Beurteilung von Ersatz-Pilot für eine Entschädigung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Dies begründet sich damit, dass die Flugunregelmäßigkeit auf die Erkrankung eines Crewmitglieds zurückzuführen war und zumutbar vermieden werden konnte. Dies gilt insbesondere, als der Flug vom Hauptstandort der irischen Aer Lignus starten sollte und eine Airline gerade dort Reservepersonal vorhalten sollte. Anders als etwa für sicherheitsgefährdende Wetterbedingungen hat eine Fluggesellschaft nämlich dafür einzustehen, dass eine einsatzbereite Crew am Startflughafen bereitsteht. Vorliegend war genau das jedoch nicht der Fall. Ersatz-Pilot zahlte deshalb vergangene Woche erste Direktentschädigungen an Flugreisende, die Flug EI693 am 16.6.2017 von Dublin nach Düsseldorf befördern sollte.

Wer auf derselben Verbindung gleichermaßen von der kurzfristigen Annullierung betroffen war, sei ermuntert, unseren Entschädigungsrechner zu verwenden und auch für sich einen Antrag auf Direktzahlung zu stellen. Es genügt dafür, die erfragten Angaben in unserem Online-Formular zu treffen und eine Buchungsbestätigung sowie die Annullierungsmitteilung als Nachweis hochzuladen. Benötigt werden hierfür lediglich 5-10 Minuten. Zusätzlicher Aufwand oder Kosten entstehen einem Fluggast bei der Beantragung von Entschädigung nicht. Wir hoffen, Flugreisenden mit unserem Service zur raschen Kompensation der Umstände zu verhelfen, die ihnen wegen des Ausfalls von EI693 am 16.6.2017 widerfahren sind.