Letzte Woche konnten wir wieder Ersatz-Zahlungen für einige Flugunregelmäßigkeiten auf Langstreckenflügen freigeben, darunter für solche auf EW130 am 25.9.2017. Dessen Verspätung von weit über vier Stunden gestattet beeinträchtigten Passagieren nach unserer Einschätzung eine Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 FluggastrechteVO. Das ergibt sich vor allem daraus, dass der Ausfall auf einen Defekt der ursprünglich eingeplanten Maschine zurückgeht. Anders als für unbeherrschbare Faktoren wie höhere Gewalt hat eine Airline gerade hierfür einzustehen. Ersatz-Pilot hat deshalb in der vergangenen Woche erste Direktentschädigungen an Fluggäste überwiesen, die mit Flug EW130 am 25.9.2017 von Köln nach Havanna geflogen sind.

Wer mit derselben Maschine ebenfalls stark verspätet in Kuba ankam, ist dazu eingeladen, Flugnummer und -datum in unseren Entschädigungsrechner einzugeben und auch für sich eine Direktzahlung zu beantragen. Dafür genügt es, die erfragten Angaben in unserem Online-Formular zu treffen und eine Buchungsbestätigung oder, noch besser, ein Ticket hochzuladen. Der Vorgang dauert lediglich 5 bis 10 Minuten. Weitere Schritte sind nicht erforderlich; Kosten ergeben sich ohnehin nicht. Wir hoffen, auf diesem Wege für eine rasche Entschädigung der Unannehmlichkeiten zu sorgen, die Passagiere aufgrund der erheblichen Verzögerung auf EW130 am 25.9.2017 erlitten haben.