Diese Woche konnten wir wieder Ersatz-Zahlungen für einige Flugunregelmäßigkeiten auf Kurzstreckenflügen gewähren, darunter für solche auf LH2176 am 4.12.2017. Dessen kurzfristige Annullierung gestattet beeinträchtigten Passagieren nach unserer Einschätzung eine Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 FluggastrechteVO. Das ergibt sich vor allem daraus, dass der Ausfall auf einen Defekt der eingeplanten Maschine zurückgeht. Anders als für unbeherrschbare Faktoren wie höhere Gewalt hat eine Airline gerade hierfür einzustehen. Ersatz-Pilot hat deshalb in der vergangenen Woche erste Direktentschädigungen an Fluggäste überwiesen, die mit Flug LH2176 am 4.12.2017 von München nach Paderborn geflogen sind.

Wer auf derselben Maschine gebucht war und deshalb nicht planmäßig an sein Reiseziel gelangte, ist dazu eingeladen, Flugnummer und -datum in unseren Entschädigungsrechner einzugeben und auch für sich eine Direktzahlung zu beantragen. Dafür genügt es, die erfragten Angaben in unserem Online-Formular zu treffen und eine Buchungsbestätigung oder, noch besser, eine Bordkarte hochzuladen. Der Vorgang dauert lediglich 5 bis 10 Minuten. Weitere Schritte sind nicht erforderlich; Kosten ergeben sich ohnehin nicht. Wir hoffen, auf diesem Wege für eine rasche Entschädigung der Unannehmlichkeiten zu sorgen, die Passagiere aufgrund der erheblichen Verzögerung auf LH2176 am 4.12.2017 erlitten haben.