Laut den vermeldeten Flugdaten annulierte Air Baltic den Flug BT212 am 28.6.2018. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Berlin (Tegel) zum Flughafen Riga befördern. Aber obwohl die Fluggesellschaft Air Baltic als Organisatorin des Fluges Reisende rechtzeitig befördern sollte, scheiterte die planmäßige Durchführung.

Aufgrund des Ausfalls des Fluges BT212 am 28.6.2018 ergibt sich insofern für die betroffenen Passagiere möglicherweise ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Fluggesellschaft. Eine solche Kompensation gewährt die FluggastrechteVO nämlich, wenn ein Flug ausfällt, sich über 3h verspätet oder ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt nur ausnahmsweise, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt zurückgeht. Darüber hinaus hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.

Inwiefern Betroffenen eine Forderung entstanden ist, ermittelt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner automatisch in wenigen Minuten anhand einiger Angaben. Gebuchten Passagieren des Fluges BT212 am 28.6.2018 gewähren wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Sofortzahlung in Höhe von 166 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

Nähere Erläuterungen zum Angebot von Ersatz-Pilot erhalten Sie hier.