Gemäß den uns vorliegenden Flugdaten ergab sich auf Flug BA114 am 28.5.2018 eine kurzfristige Annullierung. Der Flug sollte Passagiere vom Flughafen New York zum Flughafen London befördern. Doch obwohl die Airline British Airways als zuständiges Unternehmen die Beförderung planmäßig vollführen sollte, kam der Flug nicht pünktlich am Ziel an. Stattdessen fiel er spontan aus.

Aufgrund der Annullierung des Fluges BA114 am 28.5.2018 besteht insofern für die Fluggäste eventuell ein Recht auf eine Ersatzpauschale gegen die verantwortliche Airline. Eine entsprechende Forderung ordnet nämlich die FluggastrechteVO an, wenn ein Flug annulliert wird, sich über drei Stunden verzögert oder ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird.

Ein Anspruch auf die Ersatzpauschale entfällt allenfalls, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Ansonsten verlangt die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Merkmale des Reisenden wie seine Flugbereitschaft.

Welchen Betroffenen eine Forderung zusteht, prüft Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert anhand der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Flugreisenden von BA114 am 28.5.2018 gewähren wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine sofortige Ersatzzahlung von 450 €.

Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.

Zusätzliche Informationen zum Angebot von Ersatz-Pilot finden Sie hier.